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  • #31
Informier dich beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht und lass dich von einem Anwalt beraten. Dies kann sonst teuer für dich ausgehen, wenn deine zukünftige Ex plötzlich nicht mehr arbeiten gehen will - und du musst alles zahlen. Da nützt dir auch nichts, dass sie Unternehmertochter ist und dort zuhause viel Geld vorhanden ist. Im Zweifel muss immer der Kindsvater zahlen - fürs Kind mal bis zur ersten Ausbildung - also durchaus die nächsten 25 Jahre, und das nicht zu knapp - für die Mutter, je nach Faulheit und gutem Anwalt auf jeden Fall die ersten drei Jahre, möglicherweise die ersten zehn Jahre usw. Also informier dich, es spart bares Geld auf Dauer!
Du kannst auch nicht einfach im Job reduzieren - dann wird dir ein fiktives Gehalt angerechnet und du musst trotzdem Kindsunterhalt nach dem vorherigen Einkommen zahlen. Daher mit Bedacht agieren und die Weichen stellen. Mütter haben - auch wenn sie sich trennen - noch immer vor Gericht die bessere Position und erhalten das Geld. mach dir das bitte bewusst! Egal, ob sie das Kind nun wollte, vernachlässigt oder nicht.
Wenn sie dir das Kind zur Betreuung überlässt, mach es mit Notarvertrag und regel auch gleich den Kindsunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Mach es wie die Frauen/ Mütter - sie muss dann zahlen und Vollzeit arbeiten gehen. Lass es nicht durchgehen, dass du wegen des Kindes klein beigibst, würden viel Hyänenmütter nämlich nie machen. Hier zählt nämlich eher: Erst ein Vater, der unter der Brücke schläft... Leider! Viel Glück!
 
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  • #32
Auch ich bin der Meinung, wenn sie ohnehin nicht so erpicht auf ein Kind war, dass Du versuchen solltest das Kind zu Dir zu nehmen. Dann erhältst Du die Unterhaltszahlungen.

w/51
 
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  • #33
Also so sicher ist das nicht, dass Du nicht auch noch nach dem vollendeten 3. LJ Unterhalt für die Mutter Deines Kindes zahlen musst. Sie hatte ja den Nachteil beruflich durch die SS und Geburt, ist somit raus aus dem beruf, kann jetzt auch nicht Vollzeit arbeiten. Egal, ob die Kitas von 6-18 Uhr geöffnet haben oder nicht. Ein 1 jähriges Kind muss nicht 10 Stunden fremdbetreut werden. Also wird sie erst einmal Teilzeit arbeiten gehen. Den Rest stockst Du auf.
Meine Kinder sind inzwischen über 3, mein Exmann wird trotzdem noch einige Jahre vollen Unterhalt für mich zahlen müssen, für die Kinder sowieso. Ich kann unmöglich Vollzeit arbeiten, wer kümmert sich um die Kinder? Das geht nicht alles über Kitas und Schulen! Ich habe sogar noch eine Nanny und die Kinder sind bis 16 Uhr betreut, aber wer bringt sie zum Sport, Musikunterricht, macht Essen? Ich hetze um 3 Uhr mittags nach Hause und bin bis abends um 20:30 mit ihnen beschäftigt. Berufliche Weiterbildung oder gar Karriere kann ich komplett knicken in Teilzeit! Da ist ein finanzieller Ausgleich nun wirklich das Mindeste.
Geh doch mal zur Erstberatung eines Anwalts (200€) und besprich das mit ihm! Und einige Dich möglichst gütlich mit deiner Exfreundin.
 
  • #34
Lieber FS---ANWALT, nur der kann Dir sagen was wirklich geht. Und natürlich der Versuch das Kind zu Dir zu holen.

Ich kann unmöglich Vollzeit arbeiten, wer kümmert sich um die Kinder? Das geht nicht alles über Kitas und Schulen! Ich habe sogar noch eine Nanny und die Kinder sind bis 16 Uhr betreut, aber wer bringt sie zum Sport, Musikunterricht, macht Essen?

Könnte nämlich so sein wie diese Dame. Ist ziemlich irre- bis 16h hat Sie Betreuung und es geht doch nicht voll. Genau diese Ansprüche und Aussagen bringen Männer dazu nachzudenken.
Liebe #32, Musst Du selbst nicht Essen? Der Aufwand für 4 zu kochen ist geradeaus zu hoch wie für einen, ob da drei oder 10 Kartoffeln im Topf sind ist wirklich egal, die zweite oder dritte Paprika zu schnippeln wirklich kein Aufwand.
Und die Kinder zum Musik/Sport etc. zu fahren ist schlichtweg überflüssig. Dafür gibt's Beine die auch bei Kindern bis zum Boden gehen, Fahrräder, Öffentliche. Wie sollen denn Deine Kinde jemals Selbstständig werden? Helikopter-Mütter sind ein Alptraum!

Das verdeckt völlig die anderen Dinge die Du zu Recht anbringt (die aber den FS nicht betreffen). Wenn einer Verabredungsgemäss aus dem Job aussteigt gibt es Finanzielle Nachteile die weit über die Ehezeit hinausgehen. Einer der Gründe wieso ich meine Kindern rate niemals komplett auszusteigen wenn Kinder kommen.
 
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  • #35
Lieber FS ob du Unterhalt für die Frau zahlen musst oder nicht hängt von vielen Faktoren ab. Ich war in derselben Situation wie du. Ich muss für meine EX nichts zahlen, fürs Kind natürlich nach DD Tabelle. Haben uns auch getrennt als das Kind 1 Jahr alt war. Wir waren nicht verheiratet und haben 3 Jahre zusammen gelebt zu kurz für Unterhaltsansprüche einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Mutter meines Sohns war zum Zeitpunkt der Schwangerschaft bereits arbeitslos und bekam ALG1. Da sie ja nicht mit der Arbeit aufhören musste um unser Kind zu betreuen, sondern eh zuhause gewesen wäre usw. hatte mir mein Anwalt so kurz und knapp erzählt. Die genauen Details weiß ich heute nicht mehr, ist schon fast 4 Jahre her. Denke aber da wird sind bei den Gesetzen seit 2010 nicht so viel verändert haben.

Du solltest ab besten zu einem Anwalt gehen und die beraten lassen.
 
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