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  • #1

Uneheliches Kind und Hausbau. Erbe ans Kind oder nicht?

Hallo zusammen, eure Meinung würde mich sehr interessieren, nicht fachlich sondern moralisch:

Wir wollen bauen, mein Mann hat eine Tochter aus früherer Beziehung, die auch alle 2 Wochen bei uns ist und zu der wir ein sehr gutes Verhältnis haben. Auch haben wir ein gemeinsames Kind. Mein Mann hat eine neu gebaute Eigentumswohnung, die wir abzahlen. Nun verdient mein Mann sehr gut, ich arbeite derzeit nicht, bin in Elternzeit. Ich besitze erblich bedingt Immobilienanteile mit guten monatlichen Einnahmen. Mein Elternhaus ist wohlhabend, ich könnte später gut sondertilgen.

Nun ist die Diskussion, auf wen das Haus geschrieben wird, wenn es auf mich geschrieben wird, dann bekommt die uneheliche Tochter nichts. Meine Schwiegereltern verlangen, dass sie auch von unserem Haus dann erbt.

Ich würde mir gerne mit meinem Mann etwas für unsere gemeinsamen Kinder aufbauen und möchte nicht, dass diese später ihr elterliches Huas verkaufen müssen um ihre Halbschwester auszuzahlen.

Wie seht ihr das?
 
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  • #2
Dass ein uneheliches Kind aus der früheren Beziehung meines Mannes erbt, von allem was ich mir zusammen mit meinem Mann aufbaue, das würde mir auch nicht gefallen.

Allerdings wäre es auch irgendwie unfair, das Kind völlig auszuschließen. Dein Mann muss sich darum kümmern. Es ist sein Kind. Eine faire Lösung muss gefunden werden - ohne dass es später mal zu Streit kommt oder jetzt schon für Unfrieden sorgt.

Lasst euch beraten bei einem Fachanwalt für Erbrecht.
 
  • #3
Hier könnt ihr ziemlich viel gestalten, ein Fachanwalt kann weiterhelfen. Wenn Dein Mann außer dem Haus noch andere Vermögenswerte hat, dann ist es sicher machbar, die Tochter angemessen am Erbe zu beteiligen und gleichzeitig das Haus für Dich und Euer gemeinsames Kind nicht zu gefährden.
 
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  • #4
nicht fachlich sondern moralisch:

Ich würde mir gerne mit meinem Mann etwas für unsere gemeinsamen Kinder aufbauen und möchte nicht, dass diese später ihr elterliches Huas verkaufen müssen um ihre Halbschwester auszuzahlen.

Sorry, aber wenn wenn Du "nicht fachlich" diskutieren möctest, dann werde ich den Eindruck nicht los, dass Du die Unkenntniss nutzt, um die Leser dieses Forums auf Deine seite zu ziehen.

Fachlich:

Wenn ihr beide (Dein Mann und Du) zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen seid:

- Wenn Dein Mann stirbt, dann gehört Dir eh' die Hälfte und Du erbst von seiner Hälfte die Hälfte. Also besitzt Du schon 3/4. Alle Kinder erben seine andere Hälfte (also von allem 1/4). Die uneheliche Tochter im Moment 1/8 (bis ihr weitere Kinder bekommt)

Wenn euer gemeinsames Kind mit 7/8 Vermögen an eurem Haus die Halbschwester nicht zu 1/8 auszahlen kann, sollte es kein Haus besitzen!

- Wenn Du zuerst stirbst, liegt es im Ermessen deines Mannes, ob er auf sein Erbe verzichtet (seine Hälfte behält er ja) und eure gemeinsamen Kinder erben Deine Hälfte. Wenn er danach stirbt erben alle seine Kinder anteilig von seiner Hälfte. Seine uneheliche Tochter maximal (derzeit) 1/4 von allem (von Deiner Hälfte, die schon an eure Kinder vererbt ist, erbt sie nix).

Auch 1/4 wäre fair (durch Testament und Pflichtteil wäre das auch wieder auf 1/8 zu reduzieren)

Ganz ehrlich, wenn Du oder eure gemeinsamen Kinder diese peanuts nicht aufbringen können, sind sie kein Haus wert!

m43
 
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  • #5
Ich finde, moralisch gesehen sollte die Tochter Deines Mannes, zu der Ihr ein gutes Verhältnis habt, ganz normal am Erbe beteiligt werden ansonsten gebe ich Nr. 3 Recht, fachlich gesehen.
 
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  • #6
Liebe FS , kleiner Denkanstoß von mir , Erbsachen und Pflichteil umgeht man durch Schenkung zu Lebzeiten . Hab das so gemacht damit meine 2anderen Kinder nichts bekommen , seh das genau so wie Du . Hab keinen Kontakt und möchte auch keinen . Hab meinem minderjährigem Kind aus meiner Ehe, Haus und Grundstück geschenkt ,er lebt bei mir im Haushalt und ich bin AE von daher ist das schon geklärt :) hab mit 42 meine 1.Frau durch Tod verloren und erlebt wie ihr mitgebrachtes Kind mich auf Höhe des Pflichterbteiles verklagt hat . Und wenn hier einer denkt .....passiert mir nicht , immer daran denken , bei Geld kennen viele keine Verwandten mehr . Bei einem Fachanwalt beraten lassen und klipp und klar äußern welche Wünsche und Vorstellungen bestehen. Es sind eure Vermögenswerte und ihr entscheidet ,wer etwas bekommt und wer nicht .
 
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  • #7
hab mit 42 meine 1.Frau durch Tod verloren und erlebt wie ihr mitgebrachtes Kind mich auf Höhe des Pflichterbteiles verklagt hat .

Um das mal zu resümieren (ich bin auch der Autor von #3) :

Ein mitgebrachtes Kind erbt ja nicht von Deinem Vermögen, sondern nur von dem der verstorbenen Mutter (also nur vor der Hälfte eures Vermögens). Von dem aber auch nur, zusammen mit allen anderen Geschwistern, von der Hälfte denn die andere Hälfte erbtest ja Du. Also 1/4 wenn es keine anderen Kinder gibt. Ihr habe das aber schon auf den Pflichtteil reduziert indem ihr euch vermutlich in einem Testament gegenseitig als "Alleinerben" eingesetzt habt ...also war es nur 1/8!

Und auf dieses läppische 1/8 musste Sie Dich verklagen, weil Du es nicht freiwillig rausgerückt hast!?!?

Um das mal griffiger zu machen: Wenn es nicht gerade um ein Millionenvermögen geht, dann ist das nur ein 5-stelliger Betrag!

m43
 
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  • #8
Nun ist die Diskussion, auf wen das Haus geschrieben wird, wenn es auf mich geschrieben wird, dann bekommt die uneheliche Tochter nichts. Meine Schwiegereltern verlangen, dass sie auch von unserem Haus dann erbt.

Ich würde mir gerne mit meinem Mann etwas für unsere gemeinsamen Kinder aufbauen und möchte nicht, dass diese später ihr elterliches Huas verkaufen müssen um ihre Halbschwester auszuzahlen.

Wie seht ihr das?

Moralisch gesehen finde ich diese Äußerung unmöglich. Mein Partner hat auch ein uneheliches Kind mit in die Ehe gebracht und wir haben eigene Kinder. Es ist das Kind meines Partners und hat ebenfalls Rechte an einem Erbe wie unsere Kinder. Bei uns geht es nicht nur um ein Haus, sondern auch um eine Firma und eine Kanzlei. Wir werden alles vorher regeln und jedes Kind wird sein Erbteil (und mehr) bekommen.
 
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  • #9
Natürlich hat auch die uneheliche Tochter einen Anspruch auf die Erbschaft des Vaters - genauso wie auch sie bezahlen muss wenn er z.B. durch Krankheit zum Pflegefall wird und sein Geld nicht reicht.
Ich denke, es sollte so gelöst werden dass die Wohnung in der du,er und deine Tochter leben auf Euch läuft und z.B. der Vater parallel dazu etwas anders auf die andere Tochter schreibt auf das Ihr keinen Zugriff habt.
Sie ist schliesslich auch sein Kind.
w, 42
 
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  • #10
<mod>

An FS:

Dein Partner hat nun mal noch ein weiteres Kind, welches ebenfalls Erbansprüche hat an ihn. Und zwar auf den Teil, den ER zu Lebzeiten erwirtschaftet hat.
Wenn du Angst hast, dass das Haus später deshalb verkauft werden müßte, dann regelt es doch so, dass er monatlich einen bestimmten Betrag auf ein Konto einzahlt, welches später seinem anderen Kind vererbt wird. Somit fließt dessen Erbteil nicht in das Haus.

Stirbt er vor dir vererbt er ja sowieso nur die Hälfte des Hauses, welche ihm gehört.
Davon widerum erbst du die Hälfte, die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen zwischen allen Kindern aufgeteilt.
Soll ein Kind nur den Pflichtteil bekommen ist das widerum nur die Hälfte seines Anteils.
Sooo hoch wird die Summe letztendlich also nicht sein.
Und existiert dann ein Konto mit einem ausreichend hohen Betrag wird es auch kein Problem sein diesen im Erbfall dann auszuzahlen.

Mal ein Beispiel:
Es gibt ein Vermögen von 300.000,-. (incl. Immobilie).
Er vererbt dann 150.000,- (seine Hälfte).
Davon bekommst du 75.000,-
Die anderen 75.000,- werden auf alle Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Angenommen ihr bekommt noch ein 2. Kind (ich geh davon aus es ist geplant, weil du in der Mehrzahl schreibst ("unsere Kinder").
Dann bekommt jedes Kind 25.000,-
Der Pflichtteil liegt dann bei 12.500,-
Ich denke das ist eine Summe, die kann er zu Lebzeiten schon ansparen für sein Kind, wohlgemerkt aus SEINEM Einkommen.

Moralisch gehört dieses, was er erwirtschaftet, nämlich ihm (nicht dir), und du wußtest doch vorher, dass er bereits Verantwortung trägt für ein Kind. Auch dieser Verantwortung muß er gerecht werden, nicht nur der neuen Verantwortung für seine neue Familie. Das muß einem schon bewußt sein, wenn man sich mit einem Vater einläßt.

Moralisch hat das andere Kind selbstverständlich genauso ein Anspruch darauf etwas zu erben aus dem Vermögen, welches sein Vater zu Lebzeiten erwirtschaftet hat wie eure gemeinsamen Kinder. Für dich ist es ein fremdes Kind, für ihn ist es genauso sein Kind wie eure Gemeinsamen, und kein bißchen weniger Wert.
 
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  • #11
An FS:

Schon mal überlegt ? Man kann nicht in 1/8 von einem Haus wohnen oder 1/4. Da ist Erbstreit vorprogrammiert !!! Und evtl. mögen keine der Kinder das "blöde" Haus, weil sie sich lieber selber was aufbauen, bzw. selber ihren Wohnort aussuchen mögen.

An eurer Stelle würde ich den ganzen Kladderadatsch verkaufen, mit dem Geld gut auf Reisen gehen, einen Teil zu GLEICHEN TEILEN an alle Kinder auszahlen, diese können dann selber sehen was sie damit machen, ab 18 Jahren, und wenn ihr dann mal nicht mehr seid - gibts keinen Streit.

w,40
 
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  • #12
@10 - ich würde mir meinen Lebensabend erstmal selbst finanzieren, ob nun mit Verkauf oder nicht, mit dem Geld reisen und selbst leben, ggf. für die Pflege vorsorgen - und ERST wenn ich bzw. WIR nicht mehr sind, können die Kinder etwas davon erben.

Allerdings klagt die FS auf sehr hohem Niveau - sie selbst hat schon sehr viel an Grund- und Immobilienbesitz und heult hier rum wegen dem Pflichtteil für das Stiefkind und möchte dieses am liebsten umgehen. Groß kann die Liebe zu diesem Kind dann aber nicht sein. kopfschüttel w/44
 
  • #13
Wieso reden hier alle vom Pflichtteil für das Kind?
Der Mann der FS hat guten, regelmäßigen Kontakt zu seiner Tochter. Auch seine Eltern lieben die Enkelin und wollen sie versorgt wissen. Warum sollte sie dann enterbt und auf den Pflichtteil verwiesen werden?

Vielleicht sollte der Mann der FS sich nicht nur mit ihr, sondern auch mit seinen Eltern zusammen eine Beratung beim Fachanwalt in Angriff nehmen. Man kann hier sehr viel zu Lebzeiten regeln, so dass sich keiner über den Tisch gezogen fühlt.
 
  • #14
Liebe FS, so eine Stiefmutter wie du; hatte ich auch. Super lieb und herzlich. Ich dachte Sie wurde mich lieben bis mein Vater plötzlich ohne Testament starb . ?????? Er hatte 7 FAMILIEN HÄUSER und viel Bares hinterlassen: Plötzlich war meine Schwester, ich und mein Bruder uneheliche Kinder. Sie wollte alles für sich und ihre Kinder. Hat sie auch bekommen. Die Geschichte ist eine wahre Tragödie , nicht für uns, sondern für sie und ihre Kinder....... weiter mochte ich nicht erzählen. Geld macht nicht immer glücklich!!!!!!
Es gibt so etwas wie Karma.......Wir bekommen das was wir verdienen.

Mir blutet nur das HERZ für das arme Kind das glaubt eine Familie zu haben. Mir stehen hier die Haare hoch.
w
 
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  • #15
Äh, du glaubst, dass deine Kinder, in eurem Haus wohnen wollen? Zu zweit? Später dann auch mit ihren Partnern und Kindern? Vergiss es! Das ist doch oberstdoof! Die sind später mal ganz froh, die sind das Haus los, damit sie unabhängig sein können. Die Kinder verlieben sich vielleicht am anderen Ende von Deutschland oder im Ausland und dann möchten sie keine dummen Verpflichtungen oder Schulden der Eltern mit sich tragen müssen! Schlimmeres kann man seinen Kindern eigentlich gar nicht mehr antun in heutiger Zeit. Kinder möchten sich was eigenes aufbauen. Und ein Haus verpflichtet.


Naja, spätestens wenn ihr beide tot seid, wird das Stiefknd das Haus erben. Ist doch ganz normal. Wo ist jetzt überhaupt dein Problem? Es ist doch egal, ob man jetzt ein eigenes Kind hat oder ein fremdes. Kind bleibt Kind und das liebt man wie sein eigenes. Ansonsten läuft was verkehrt.

Und du bist ja auch lustig. Wenn du 2 eigenes Kinder hast, die werden sich auch um das Haus streiten müssen, wer was bekommt, weil das gehört nicht ihnen zusammen, sondern wird auch unter ihnen Hälfte Hälfte aufgeteilt. Also nur Schulden, Schulden, Schulden, Krach und Streit. Ich hoffe, du hinterläßt ein dickes Bankkonto für deine Kinder. Wenn du klug bist, setzt du gar kein Kind in die Welt, um dir das alles zu ersparen.
 
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  • #16
[mod]
Wir werden dieses Jahr auch bauen, und mein Mann hat auch eine uneheliche Tochter (aber weit bevor wir uns kennengelernt haben) und wir haben auch eine gemeinsame Tochter und ein 2. Kind ist auch noch geplant.
Und wir werden das Haus auch auf mich eintragen lassen, weil wir es nicht einsehen dass seine Tochter auch etwas davon bekommt. Sind wir uns doch mal ehrlich, was man über Jahre an Alimente bezahlt bis 18, oder noch weiter wenn sie studiert, das können wir nicht mal ansatzweise für unsere eigenen Kinder zur Seite sparen. Und für das, dass sie uns nicht mal besuchen will (gut, das kommt wahrscheinlich eher durch den Einfluss ihrer Mutter) soll sie dann auch noch mit unseren Kindern das Haus teilen??? Nöö, echt nicht!
 
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  • #17
Schwierige Frage. Oftmals empfinde ich es als Erleichterung, dass Rechte und Pflichten gesetzlich festgelegt sind, damit man sich in moralischen Dingen nicht "verheddert" ... es geht in diesem Fall ja auch weniger um Moral als um Geld.

Um Deiner Frage moralisch näherzu kommen:
"Sauber" unter allen Kindern aufteilen lässt sich Euer Vermögen (Haus, Wohnung, Dein ererbtes Vermögen, sein ererbtes Vermögen, Gehälter Eurer Erwerbsarbeit) wohl nur, wenn Ihr (mittels Gütertrennung?) Eure eigenen Besitztümer separiert. Für den späteren Erbfall Eurer Kinder fände ich folgendes fair, also moralisch in Ordnung:

Das Vermögen Deines Mannes geht zur Hälfte an Dich, die andere Hälfte teilen sich sein nicht-eheliches Kind und Euer gemeinsames Kind.

Dein Vermögen geht zur Hälfte an Deinen Ehemann, die andere Hälfte ausschließlich an Euer gemeinsames Kind.

Ob sich das in der Realität so einfach machen läßt, weiß ich nicht, aber es ging ja nicht um fachliche Fragen.

w/51
 
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  • #18
Ganz ehrlich, wenn Du oder eure gemeinsamen Kinder diese peanuts nicht aufbringen können, sind sie kein Haus wert!

m43

Was ist das denn für eine Logik?

Man ist ein Elternhaus "wert", wenn man es zum Teil bezahlen kann? Das ist wirklich völlig daneben. Es kann der schlimme Fall eintreten, dass die Eltern versterben, wenn die Kinder noch in der Ausbildung sind.

Es kann auch sein, dass die leiblichen Kinder mal keine Arbeit haben.

Trotzdem werden sie das Elternhaus "wert" sein. Darum geht es der FS ja gerade. Sie möchte ihrer Familie und ihren Kindern etwas gemeinsames aufbauen. Das sich die Kinder nicht erst "verdienen" müssen.

Unglaublich, was man hier manchmal liest! Ein Haus nicht Wert zu sein, wenn man ein viertel oder achtel nicht bezahlen kann. Vor allem sind nach diesem Prinzip die jüngeren Kinder benachteiligt, weil diese erst später eigenes Geld verdienen.

Ein Elternhaus hat auch einen psychologischen, persönlichen Wert. Da kann nicht einfach jemand daherkommen, und sagen, das müsse man erst einmal Wert sein. Also wirklich.
 
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  • #19
Um das mal griffiger zu machen: Wenn es nicht gerade um ein Millionenvermögen geht, dann ist das nur ein 5-stelliger Betrag!

m43

Das können aber manche nicht bezahlen! Ein fünfstelliger Betrag ist keine Kleinigkeit.

In welcher Welt leben manche eigentlich, und vor allem, warum halten die sich noch für etwas besseres oder wertvolleres? Wo soll denn bitte ein junger Menschn einen fünfstelligen Betrag hernehmen? Wer garantiert, dass die Eltern erst versterben, wenn die Kinder 40 und beruflich gesettelt sind?

Einige sollten vielleicht mal runterkommen, und überlegen, was sie "Wert" sind, wenn sie ihre Geld abziehen. Was sie einem Menschen Wert sind. Darauf kommt es an. Und ich wette, da ist bei denen, die den Wert eines Menschen an Geld festmachen, nicht viel vorhanden, was sie anderen persönlich Wert sind.
 
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  • #20
Moralisch ist das nichteheliche - so heißt das heute -Kind deines Mannes sein Kind. Ohne die Arbeitsleistung und ohne das Geld deines Mennes würde das Haus nicht gebaut werden können.
Im Mittelalter war es so dass die Kinder der Hochadeligen selbstverständlich Rechte hatten, die wurden idR die hohen Verwalter des Königsgutes, irgendwann im prüden 19 Jahrhundert waren dann uneheliche Kinder Aussätzige, die wurden - so die Doppelmoral - von unreinen Jungfrauen geboren, durften deshalb nicht Priester werden - und irgendwann im letzten Viertel des vergangenen Jahrhunderts bekamen die nichtehelichen Kinder - aus gutem Grund - das Erbrecht nach dem Vater.
Und das ist auch gut so - schließlich sind sie die Kinder des Vaters !
W
 
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  • #21
[mod]

Alle Kinder sind gleich zu behandeln, nicht nur die eigene Brut. Moralisch unterste Schublade. Fast möchte man meinen, dass Märchen von Aschenputtel könnte auf Tatsachen beruhen....

[mod]

w, 40[mod]
 
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  • #22
@20
So eine Antwort war ja klar, dass das nicht lange dauert....
Weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt. Wir möchten einfach nicht dass unsere Kinder mit seiner Tochter irgendwann in Streit kommen wer wen auszahlen muss.
Von dem her ist das einfach geregelt, sie bekommt ein Grundstück und unsere gemeinsamen Kinder das Haus. Und ich bin nicht der Meinung dass jemand benachteiligt ist.
[mod]
 
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  • #23
Von dem her ist das einfach geregelt, sie bekommt ein Grundstück und unsere gemeinsamen Kinder das Haus.

Wenn ohnehin genug Vermögen vorhanden ist, kann man das im Testament regeln. Dann wird ihr Erbteil aus dem Grundstück bestehen und der der anderen Kinder aus dem Haus.
Wichtig ist noch, dass es von der Wertigkeit passt (Schätzgutachten) - und Differenzen ggf. ausgeglichen werden können (Geldanlagen, Schmuck,...)
Bei Unsicherheiten lasst euch fachlich beraten.
Bei uns ist gab es 2 Immobilien und Geldanlagen, das wurde auch auf drei Kinder aufgeteilt - und es steht jeweils nur einer im Grundbuch (und nicht alle 3) - der dritte hat eben das Geld bekommen.
Klingt so, als könntet ihr auch eine ähnlich faire Lösung finden.
 
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  • #24
Man ist ein Elternhaus "wert", wenn man es zum Teil bezahlen kann? Das ist wirklich völlig daneben.

Das können aber manche nicht bezahlen! Ein fünfstelliger Betrag ist keine Kleinigkeit.

Ja richtig! ...man sollte bedenken, dass diese Kinder, denen das Mitgefühl der Autoren dieser beiden Beiträge gillt, sowieso schon diejenigen sind, die den weit überwiegenden Teil des Erbes bekommen

Es geht nur um einen kleinen Bruchteil des Erbes und jetzt wird allen Ernstes darüber diekutiert, dass die "armen Kinder der aktuellen Beziehung" nicht auch noch den Rest bekommen ohne etwas dafür zu leisten ...und das zum Nachteil eines anderen!

Genau! ...wenn sie mit 3/4 oder gar 7/8 nicht zufrieden sind, sondern auch noch den Teil des (Halb)Geschwisters wollen, ohne was dafür zu leisten, sind sie es nicht wert!

Sorry, aber das ist übelste "Hals nicht voll" Mentalität!

m43
 
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  • #25
Also ich habe das jetzt so verstanden, dass es um den Erbanspruch geht, wenn der Mann versterben sollte und sie mit ihren Kindern in dem Haus wohnt, wovon die Tochter des Mannes eventuell ihren Erbteil haben möchte. Und das kann man vorher schon regeln, indem das Haus im Grundbuch auf ihren Namen läuft,oder nicht?
Alle anderen Dinge/Vermögen, welche Seitens des Vaters zu erben wären, standen doch in der Ausgangsfrage nicht zur Debatte?!

Und da finde ich es moralisch schon vertretbar,wenn man sagt,dass man sich das mit seinem Mann und dem eigenen Kind zusammen aufgebaut hat und dass das Haus dann auch in der "neuen" Familie bleibt.
Anders,wenn die Tochter mit in dem Haus wohnen würde, wovon man , bezogen auf den Ausgangstext, nicht ausgehen braucht.

Ich selbst habe eine Stiefschwester bekommen und war wenig begeistert darüber, dass mein Vater sie uns gleichgestellt hat. Aber er war fair und hat uns tatsächlich einen Betrag ausgezahlt, den wir frei verwenden können.
 
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  • #26
[mod]
Wir werden dieses Jahr auch bauen, und mein Mann hat auch eine uneheliche Tochter (aber weit bevor wir uns kennengelernt haben) und wir haben auch eine gemeinsame Tochter und ein 2. Kind ist auch noch geplant.
Und wir werden das Haus auch auf mich eintragen lassen, weil wir es nicht einsehen dass seine Tochter auch etwas davon bekommt. Sind wir uns doch mal ehrlich, was man über Jahre an Alimente bezahlt bis 18, oder noch weiter wenn sie studiert, das können wir nicht mal ansatzweise für unsere eigenen Kinder zur Seite sparen. Und für das, dass sie uns nicht mal besuchen will (gut, das kommt wahrscheinlich eher durch den Einfluss ihrer Mutter) soll sie dann auch noch mit unseren Kindern das Haus teilen??? Nöö, echt nicht!

Er hat das Kind gezeugt, also muß er auch Unterhalt zahlen...bezw. dafür sorgen, das es seinem Kind gut geht. Der monatl. Unterhalt hat ja nichts mit dem Erbe zutun.
Was kann das Kind dazu, das er für das Kind aus einer früheren Beziehung Unterhalt zahlen muß.
 
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  • #27
Gast24#

Mh, aber es geht doch immer noch NUR um das Haus, was gebaut werden soll,oder nicht?
Da spielt doch grade der Unterhalt und alles andere keine Rolle.
Die Tochter soll ja nicht grundsächlich nichts erben, sondern einfach nur nicht das Haus, welches mit neuer Frau und neuem Kind (mal ganz blöde gesagt) gebaut werden soll.
Und das kann ich verstehen.
 
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  • #28
Fachlich wurde ja schon geschrieben:
Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, erbt das Kind des Mannes nur von der Hälfte des Hauses und davon eben maximal 1/4 (wenn es bei den 2 Kindern beleibt). Also 1/8 vom Wert des Hauses bzw, des Familienvermögens.

Moralisch:
Es ist einfach das Fleisch und Blut des Mannes und hat ebensoviel Recht auf das Erbe des Vaters wie das Kind aus der derzeitigen Beziehung. Das Kind hat schon keinen Vater mehr, der sein Leben begleitet, dann sollte man ihm nicht auch noch das Erbe streitig machen. Das fände ich unmoralisch.
Liebe FS - stell dir einfach mal vor, was wäre, wenn ihr euch in15 Jahren scheiden lässt und dein Mann würde nochmal ein neues Kind bekommen und dann euer gemeinsames Kind einfach enterben wollen. Oder stell dir vor, du hättest ein Kind aus einer früheren Beziehung und dein Mann verlangt von dir, dieses Kind zu enterben.

Ein Problem sehe ich nur darin, falls die FS früher stirbt und ihr Mann so automatisch die Hälfte ihres Anteils erbt. Er würde dann 3/4 vom Haus besitzen und nach seinem Tod würden dann eben auch das 1. Kind zur Hälfte erben. Es würde dann also indirekt von der FS erben, was sie sicher nicht möchte.
Hier gibt es aber die Möglichkeit, dies testamentarisch festzulegen. Würde ich auf jeden Fall machen, es erspart Ärger und Streit.
Ihr braucht beim Hausbau eh einen Notar, dann macht doch gleich ein Testament, dann musst du dir keine Sorgen mehr machen. Lasst euch von einem Fachmann beraten und gut ist.
Aber wie gesagt, ich würde auch die moralische Seite bedenken - es ist SEIN Kind, wie das gemeinsame Kind auch.
 
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  • #29
So unter dem Motto, wenn ihr keine Sorgen habt, macht ihr euch welche. Ich finde das ganz komisch von dir. Du schreibst, ihr versteht euch gut, du und die Tochter deines Mannes, also deine Stieftochter. Wieso willst du sie benachteiligen beim Erbe? Stelle es dir umgekehrt vor, wenn du ein Kind mit in die Ehe gebracht hättest, wolltest du für dieses auch Gleichbehandlung mit euren weiteren Kindern. Sie sollte genauso behandelt werden wie die anderen Kinder. Und das Ganze ist ja auch nicht so dringlich, als dass ihr das jetzt sofort festnageln müsst.
 
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  • #30
Liebe FS - stell dir einfach mal vor, was wäre, wenn ihr euch in15 Jahren scheiden lässt und dein Mann würde nochmal ein neues Kind bekommen und dann euer gemeinsames Kind einfach enterben wollen. Oder stell dir vor, du hättest ein Kind aus einer früheren Beziehung und dein Mann verlangt von dir, dieses Kind zu enterben.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das andere Kind des Mannes der FS aber unehelich gezeugt worden. Die gemeinsamen Kinder hingegen ehelich. Es mag ja sein, dass der Gesetzgeber beides inzwischen gleichstellen möchte. Aber es bleibt eben dabei, dass das Kind unehelich ist. Deshalb scheint es nicht unangemessen, es zumindest auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken. Denn es steht eben nicht auf einer Stufe mit den ehelichen Kindern. Diese blieben auch im Falle einer Scheidung ehelich, so dass der hier angebrachte Vergleich nicht zielführend ist.
 
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