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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das andere Kind des Mannes der FS aber unehelich gezeugt worden. Die gemeinsamen Kinder hingegen ehelich. Es mag ja sein, dass der Gesetzgeber beides inzwischen gleichstellen möchte. Aber es bleibt eben dabei, dass das Kind unehelich ist. Deshalb scheint es nicht unangemessen, es zumindest auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken. Denn es steht eben nicht auf einer Stufe mit den ehelichen Kindern. Diese blieben auch im Falle einer Scheidung ehelich, so dass der hier angebrachte Vergleich nicht zielführend ist.
Der Vergleich hinkt sowieso, richtig wäre folgende:
SIE hätte ein Kind mit in die Ehe gebracht, und die ganze Diskussion ums Erbe bezöge sich nun auf dieses. Sie selbst würde wohl, bei ihrer eigenen Fragestellung, und bei obigem Argument, Schnappatmung bekommen...
Egal,ob ehelich oder nicht, oder ob das Kind ständig, oder nur WE- Weise beim leiblichen Elternteil ist, es ist den ehelichen Kindern gleich gestellt. Punkt! Was kann das Kleine denn dafür, dass die eigenen Eltern die Beziehung nicht auf die Reihe gekriegt haben?