G
Gast
- #31
@29: ich habe die Frage gestellt. Im Grundsatz sehe ich das wie Du. Vor einer Heirat sollten beide überlegen, welche Lösung sie im Fall der Trennung wollen und zum Notar gehen. So wie in Deinem Fall, nämlich nach Eheschließung, funktioniert es nur, wenn beide vernünftig sind. Wann ist das schon der Fall?
In meinem Bekanntenkreis erlebe ich wieder so ein Beispiel. Der Mann hat sich durch eine Mussehe zum Jawort bewegen lassen, seine Frau - obwohl keineswegs an einer Erwerbstätigkeit gehindert - nur noch stundenweise gearbeitet - nicht, weil es - wie Frauen es manchmal rosarot gefährt beschreiben - schön bequem für den Mann war, sondern weil er sie nunmal nicht zur Arbeit prügeln konnte und er deshalb die psychische und körperliche Belastung durch die alleinige finanzielle Verantwortung auf sich genommen hat. Jetzt erwartet die Frau allen Ernstes, dass er jedes Guthaben mit ihr teilt, alle Verbindlichkeiten aber allein übernimmt. Ok, so wird kein Gericht so entscheiden, es zeigt aber, wie berechnend Frauen an eine Ehe gehen können.
Der jüngere Bruder des Mannes, der schon lange mit seiner Freundin zusammen ist, hat daraus den Schluss gezogen, dass er entweder mit einer Gütertrennungsvereinbarung heiratet oder nie. Die Menschen, die nach erster Ehe wieder heiraten, heiraten tatsächlich klüger, nämlich wie einmal beschrieben, Partner auf Augenhöhe. Für mich ist das ein Zeichen dafür, dass die gesetzlichen Regelungen es mit dem Schutz übertreiben, weil sie nicht Leistung, sondern Nichtleistung honorieren und schützen.
In meinem Bekanntenkreis erlebe ich wieder so ein Beispiel. Der Mann hat sich durch eine Mussehe zum Jawort bewegen lassen, seine Frau - obwohl keineswegs an einer Erwerbstätigkeit gehindert - nur noch stundenweise gearbeitet - nicht, weil es - wie Frauen es manchmal rosarot gefährt beschreiben - schön bequem für den Mann war, sondern weil er sie nunmal nicht zur Arbeit prügeln konnte und er deshalb die psychische und körperliche Belastung durch die alleinige finanzielle Verantwortung auf sich genommen hat. Jetzt erwartet die Frau allen Ernstes, dass er jedes Guthaben mit ihr teilt, alle Verbindlichkeiten aber allein übernimmt. Ok, so wird kein Gericht so entscheiden, es zeigt aber, wie berechnend Frauen an eine Ehe gehen können.
Der jüngere Bruder des Mannes, der schon lange mit seiner Freundin zusammen ist, hat daraus den Schluss gezogen, dass er entweder mit einer Gütertrennungsvereinbarung heiratet oder nie. Die Menschen, die nach erster Ehe wieder heiraten, heiraten tatsächlich klüger, nämlich wie einmal beschrieben, Partner auf Augenhöhe. Für mich ist das ein Zeichen dafür, dass die gesetzlichen Regelungen es mit dem Schutz übertreiben, weil sie nicht Leistung, sondern Nichtleistung honorieren und schützen.