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  • #1

Unterhalt , Mangelfall, Vermögen aus Zugewinn einsetzen ?

Ich möchte in meiner Trennungszeit das gemeinsame Haus verkaufen. Der Danach erfolgende Zugewinnausgleich sollte positiv für beide ausfallen. Ich habe 2 Kinder eines ist 2 das andere ist 8. Nach der Trennungszeit sind beide ein Jahr älter.

1 Die frage ist die, Kann ich mir von dem Geld aus dem Zugewinnausgleich eine neue Wohnung kaufen?

2 Wenn ich das tue, muss ich sie verkaufen weil ich mit meinen 1400 € nicht den Unterhalt aufbringen kann? ( Mangelfall )

3 Muss ich das Geld ( falls keine Wohnung gekauft wird ) für den Unterhalt aufbringen? ( Mangelfall )
 
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  • #2
Im übrigen stehe ich alleine im Grundbuch.

Über eine Antwort würde ichmich sehr freuen, Danke.
 
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  • #3
Ich empfehle sich immer mit sochen speziellen Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Soviel ich aktuell von einer Freundin erfuhr, musste deren Kindesvater seine Eigentusmwohnung verkaufen, weil der den Kindesunterhalt nicht zahlen wollte. Das ging bis vors Gericht.

Auch bei 1400,00 Euro, ob nun Eigentum oder nicht, kann man durchaus noch Kindes-Unterhalt zahlen, denn würde die Ehe weiter bestehen, müsste der FS ja auch Geld für Wohnung, usw. und! für die gemeinsamen Kinder ausgeben.
 
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  • #4
Mangelfall? Was ist das? Ein Mangel an Anstand und Verantwortung seine Kinder zu ernähren und ihnen ein angemessenes Leben zu ermöglichen?

Wer Wohneigentum besitzt kann ja so arm nicht sein, um seinen Kindern Essen, Kleidung, Kita, soziales Leben, Freibad, Eiscreme, Sportverein, Musikunterricht etc. zu verwehren. Und wenn doch, dann sollte man entweder für mehr Einkommen sorgen oder eben nicht sein ganzes Barvermögen in eine Immobilie stecken.
 
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  • #5
Sorry,
aber da braucht es ein paar mehr Informationen, z.B. war das Haus schon vor der Ehe Deins? Dann gehört nur die Wertsteigerung in den Zugewinn, nicht das Haus selber.

Mir sid auch Deine Mängelfälle nicht klar. Wenn Du Dir eine Wohnung kaufst und sie langfristig nicht bezahlen kannst, ist das kein Mangel an der Wohnung odre was meinst Du.

Ich glaube, Dir hilft nur eine Beratung bei einem guten Familienanwalt.
 
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  • #6
Du widersprichst dich: wenn du alleine im Grundbuch stehst dann ist es nicht euer gemeinsames Haus sondern es ist deines!

Dann musst du, wie ein Beitrag hier bereits erwähnte, nur die hälftige Wertsteigerung, gerechnet von der Eheschliessung an bis zum Tag an dem der Scheidungsantrag bei Gericht vorliegt, an deine Frau auszahlen.

Ein Zugewinnausgleich ist nie positiv für beide Partner! Derjenige der während der Ehe mehr erwirtschaftet hat als der andere, gibt die Hälfte davon an den anderen ab! Das ist auch gerecht so.

Allerdings bist du mit deinem Einkommen ein absoluter "Mangelfall"! Da frage ich mich jedoch, wie du mit 1400,- €, ich nehme an Nettoeinkommen, ein Haus unterhalten kannst, bislang zwei Kinder und eine Frau ernährt hast und jetzt nicht nur Kindesunterhalt sondern möglicherweise auch noch Ehegattenunterhalt zu bezahlen hast?

Bei minderjährigen Kinder besteht für den unterhaltsverpflichteten Elternteil eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, d. h., falls dein Erwerbseinkommen nicht ausreicht um mindestens den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen, ist der Unterhaltsverpflichtete dazu angehalten seinen Vermögensstamm anzugreifen. In deinem Fall müsstest du das Haus verkaufen, dir eine Mietwohnung suchen und mit dem Hauserlös den Zugewinn an deine Frau auszahlen und mit dem verbleibenden Vermögen den Unterhalt für die Kinder finanzieren.

Ich würde dir nicht empfehlen, mit dem Erlös des Hausverkaufs eine ETW zu erwerben!
Dafür würde ein Richter kein Verständnis aufbringen, solange du deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht voll nach kommen könnest und du dich auf die "Mangelfallposition" zurück ziehst!
 
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