• #1

Unterhaltszahlungen Sonderregelung

Meine Frau will sich nun nach langem hin und her von mir scheiden lassen mit der Begründung, das sie für mich nichts mehr empfindet. Ich würde gerne die 3 Kinder ganz zu mir nehmen um sie nicht aus dem gewohnten Umfeld herauszureißen, aber das spielt es als Mann sowieso nicht. Daher strebe ich eine gemeinsame Obsorge mit 4 Tage (Mo-DO) bei ihr und 3 Tage (Fr-So) bei mir an. Muss ich dann trotzdem die vollen Zahlungen tätigen. Hat wer mit solchen Umständen schon Erfahrungen gemacht. Eines noch, das was ich jetzt am wenigsten brauche sind Antworten wie, das ich zuwenig Zahlen möchte usw. Danke
 
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  • #2
Google mal nach dem Wechselmodell.

Bist Du Dir sicher, dass die Kinder damit klar kommen?

Haben sie dann noch ein festes Zuhause oder pendeln sie "zwischen den Welten"?

Mein Ex wollte auch unbedingt das Wechselmodell durchdrücken, um keinen Unterhalt für die Kinder zahlen zu müssen. Seine diesbezüglichen "Aktionen" waren der Gesamtsituation eher sehr abträglich.
Die Kinder leben bei mir und mein Ex hat ein sehr großzügiges Umgangsrecht und wird nach Möglichkeit in die Aktivitäten der Kinder mit einbezogen oder ist dafür verantwortlich.
Ihr Zuhause ist aber eben hier bei mir in der gewohnten Umgebung.

Kommst Du vollumfänglich alleine mit den Kindern klar?
Verlasse Dich dabei bitte nicht auf eine eventuell vorhandene neue Partnerin.

w
 
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  • #3
Lieber FS,
wenn Du keinen Unterhalt zahlen willst, dann nimm' Du doch die Kinder Mo-Do. Dann kann Deine Ex-Frau in der Zeit arbeiten und Du am WE, wenn Deine Ex die Kinder betreut. Merkst Du noch was?

So einfach ist das alles nicht. Es gibt eine Person, bei der die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und die dafür Wohnraum usw. zur Verfügung stellen muss. Beim anderen sind sie nur Gast und das kann alles etwas schmaler ausfallen.

Dein Sparmodell ist eine nette Idee, wird aber nicht funktionieren, resp. nicht, wenn die Kinder älter sind udn das von Dir ausgedachte Spiel nicht mehr mitspielen, sondern sich mehr an ihren Freunden orientieren.
 
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  • #4
lieber fs,

wenn du dich mit deiner frau einigst, gibt es keine regeln. sprich mit ihr und wenn das nicht geht mit deinem anwalt

w
 
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  • #5
Spontan gesagt : ist alles eine Verhandlungssache zw. Dir und Deiner Frau !

Im Idealfall - setzt Ihr euch zusammen und dann besprecht Ihr das Thema ....

Bei meinem Freund war es ähnlich und Sie haben es so gemacht :

er zahlt den vollen Unterhalt für die drei Kinder - Sie wohnen auch drei Tage bei ihm - die restl. Tage bei seiner EX und mit den vollen Unterhalt + Kindergeldmuß Sie die Kinder versorgen und glaub mir dies ist eine faire Vereinbarung .... Bei Urlaub oder Klassenfahrten tut er die Hälfte dabei .

Bedenke , dass Ihr ggfs. unterschiedliche Einkommen habt nach der Trennung und dies sollte nicht zu Lasten der Kinder gehen . Wenn Sie mit dem Geld knappsen muß dann wird Ihre Unzufriedenheit auf die Kinder sich übertragen .... und dass wills Du ja nicht ! Ich meine nicht , dass es Deine EX finanziell bequem haben soll aber auch bei einer Trennung bedenke - Sie hat Dir immer noch drei wunderbare Kinder geboren.

m.45
 
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  • #6
Mein Ex wollte auch unbedingt das Wechselmodell durchdrücken, um keinen Unterhalt für die Kinder zahlen zu müssen.

Nichts für ungut, aber wenn dein Ex das Wechelmodell "durchgedrückt" hätte, dann hätte er auch die hälftige Sorge für die Kinder getragen. Natürlich schließt sich da ein Unterhaltsanspruch aus. Im Gegenzug kümmert er sich aber auch genau wie du um seine Kinder. Was das mit Geiz oder Habgier zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht ganz. Deine Argumentation würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass du die Kinder zu dir genommen hast, um Unterhalt zu kassieren.
 
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  • #7
Lieber FRagesteller, Unterhaltszahlungen ist eine Rechtsfrage- die kann das Forum nicht beantworten. Zum Wechselmodell - wie hast Du dir die Sache mit den Hausaufgaben vorgestellt? An Wochenenden werden Projekte ausgearbeitet, wird die Klassenarbeit der nächsten Woche vorbereitet. Warum nicht ein Wechsel im Wochenryhtmus- die Kinder sind 7 Tage bei ihr und sieben Tage bei dir. Natürlich musst Du dann einen Kleiderschrank, Zahnbürsten und alles haben und "deine Kinderwäsche" waschen. Lieblingstiere und Freundekalender wandern mit den Kindern.
Aber - die Kinderbetreuung ist deine Aufgabe, von den aufgeschlagenen Knien bis zum Trösten wenn dieser Idiot in der Schule deine Kinder übersieht/mobbt oder was auch immer ist. Für die Schule könnt ihr eine EMailanschrift einrichten, damit jede Schulmail an beide Elternteile geht.
Wenn beide elternteile sofort voll berufstätig sind müssen auch beiden Taschengeld, Vereinsbeiträge, Klassenausflüge, Kosten für Schulbücher, Zirkel, Taschenrechner hälftig zahlen.
Ich finde die Regelung 4 - während der Arbeitswoche und 3 - unfair. 7// / 7 kann bei entsprechenden Erwachsenen gehen. W
 
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  • #8
Nichts für ungut, aber wenn dein Ex das Wechelmodell "durchgedrückt" hätte, dann hätte er auch die hälftige Sorge für die Kinder getragen. Natürlich schließt sich da ein Unterhaltsanspruch aus. Im Gegenzug kümmert er sich aber auch genau wie du um seine Kinder. Was das mit Geiz oder Habgier zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht ganz. Deine Argumentation würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass du die Kinder zu dir genommen hast, um Unterhalt zu kassieren.

Ich bin die von Dir zitierte.
Sei unbesorgt, ich habe die Kinder "nicht zu mir genommen", um Unterhalt zu kassieren. Sie sind bei mir in ihrer gewohnten Umgebung geblieben. Für das Familieneinkommen bin ich von jeher zuständig, also erübrigt sich die finanzielle Frage. Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt hier bei mir und wissen, wo ihr Zuhause ist.
Inzwischen hat mein (in Zahlen denkender Ex) erkannt, dass das Wechselmodell für _unsere Kinder_ nicht in Frage kommt - ohne, dass ich irgendwie weiter argumentieren musste.
Und er lebt offensichtlich ganz gut damit, da sich der Alltag der Kinder halt in meinem Hause abspielt und er sich um seine neue Familie kümmern kann.
Wir haben trotzdem beide das gemeinsame Sorgerecht.

w
 
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  • #9
Hallo Legolas,

Ich möchte dich auf einen anderen Eintrag hier im Forum aufmerksam machen - sollte er dir noch nicht aufgefallen sein. >Scheidung - das Kind mit dem Koffer<
Ich habe dort vom Kind meiner Freundin geschrieben, dem es mit der Situation sehr gut geht.
Vielleicht schaust du dort mal rein.
Es ist also möglich...
 
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  • #10
Um eine gerechtere Verteilung der Wochenenden zu schaffen und die Wechselfrequenz etwas zu entspannen würde ich abwechselnd ganze Wochen vorschlagen.

Zur Unterhaltsfrage kann ich rechtlich nichts sagen, könnte mir aber vorstellen, dass sich das dann erledigt hat da beide zur Hälfte "Naturalleistungen" erbringen. Dazu sollten alle größeren Ausgaben auch gerecht geteilt werden.
 
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  • #11
Lieber Fragesteller,

es wäre schön, wenn Du dem Forum eine Rückmeldung gibtst. Hier haben sich einige angestrengt, etwas zur Lösung Deines Problems beizutragen.
Ich finde eine wechselseitige Kinderbetreuung gut. Du schlägst gerade das nicht vor, sondern Deine Frau soll 90 % der Arbeit und Pflichten haben und Du 10 % und zwar die schönen Dinge.
Das ist das Gegenteil von wechselseitig.

Wechselseitig ist
- Du schmierst den Kindern 50 % der Schulbrote
- Du suchst zu 50 % die vergessene Mathearbeit. Das fällt immer morgens, 2 Minuten nach dem eigentlichen zur-Schule-gehen Zeitpunkt an
- Du gehst zu den Elternabenden - da müssen dann eben beide Eltern auftauchen, ihr braucht ja nicht nebeneinander zu sitzen
- Du organisierst jedes zweite Jahr den Kindergeburtstag
- 50 % der Übernachtungen der Freunde der Kinder finden in Deiner Wohnung statt und zwar mit allem - Bereitstellen der Betten oder Schlafsäcke bis zum wieder-wegräumen
- Du gehst zu 50 % mit den Kindern Schuhe und Kleidung einkaufen und selbstverständlich auch die Schulsachen. Das fällt denen immer am Wochenende gegen 16.000 Uhr ein, dass sie ab Montag einen neuen Zirkel - Lineal - Geodreieck brauchen, sonst gibts Ärger. Natürlich können sie alleine losgehen - aber sie müssen geschickt werden.
- Du überlässt der Mutter 50 % der Wochenenden an denen sie mit den Kindern ins Schwimmbad kann und Ausflüge machen kann und zuhause abhängen kann.
- Du übernimmst 50 % der Fahrten zum Kinderarzt / Kieferorthopäden oder was sonst alles anfällt
- Du kochst zu 50 % die Mahlzeiten die die Kinder in der Familie einnehmen und bringst ihnen auch das was sie kochen lernen bei. Nur zu 50 %
- Du gehst zu 50 % mit den Kindern zu ihren sehr wichtigen Konzerten oder Fußballfreundschaftsspielen oder sonstiges.
- Du erklärst den Kindern dass es Teil der Familienaufgaben ist den Rasen zu mähen und setzt das auch durch. /Die Diskussionen dauern je nach Alter 5 Minuten oder 5 Stunden.

Ich - w und Mutter - finde es gut, dass Du ein Vater - seine eigenen Kinder zur Hälfte betreuen würdest. Allerdings lese ich in deinem Unterhaltssparen-vorschlag nichts in diese Richtung. Kinder zur Hälfte betreuen.
 
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  • #12
Hallo FS, warum meldest du dich nicht mehr und beantwortest die Fragen hier?

Ein Wechselmodell halte ich für durchaus möglich und eine sehr gute Idee.
Aber doch nicht in der Form sie betreut Wochentags und du am Wochenende.
Ihr könnt das im Wochenrythmus gestalten, Wechsel alle 2 Wochen, oder auch monatlich.

Ziehst du aus?
Dann such dir eine Wohnung in der Nähe. Damit der Schulweg und das Umfeld für's Kind ohne große Umstellung bleiben. Und richte ein normales Kinderzimmer ein, mit allem was das Kind eben braucht. Wäsche, Toilettenartikel usw. sollten dann in jeder Wohnung vorhanden sein, dann muß das Kind nicht ständig alles hin und her schleppen.

Willst du die Hälfte der Betreuung übernehmen schließt das selbstverständlich auch die Betreuungszeiten in der Woche ein. Damit auch deine Ex die Möglichkeit hat Berufstätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu kriegen.
Jeder wäre dann selber verantwortlich in seiner Kind-Woche zusätzliche Betreuung zu organisieren, wenn er z.B. länger arbeiten muß und das Kind hat früher Schulschluß.
Jeder übernimmt die Betreuung der Ferienzeit ebenfalls jeweils zur Hälfte.

Bei einem RICHTIGEN Wechselmodell (nicht das was du da vorschlägst, das ist mitnichten eine hälftige Aufteilung der Kinderbetreuung)) würde wohl keiner mehr dem anderen Beteuungsunterhalt zahlen müssen. Es betreuen ja beide Elternteile zu exact gleichen Teilen.

Mit deinem Vorschlag wirst du den Betreuungsunterhalt nicht sparen können. Denn da liegt die Hauptlast (und auch immer noch die meiste Zeit) der Betreuung weiterhin bei der Mutter.
 
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  • #13
Hier fehlen ein paar ganz relevante Informationen.

Wie alt sind die Kinder? Wenn schon größer, was wollen diese?
Wie werdet ihr jeweils wohnen? Zieht ein Elterteil weiter weg?

Kannst du die hälftige Kinderbetreuung (insbesondere bei kleineren Kindern) überhaupt mit deiner Berufstätigkeit vereinbaren?
Die Kinder von Freitag nach Schulschluß bis Sonntag Abend zu betreuen (also nur am Wochenende) ist kein 50/50 Wechselmodell. Das ist ein Wochenendbesuch. Auch wenn dieser jede Woche statt findet.
 
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  • #14
Ich kenne einen Fall, da haben die beiden Söhne nach der Trennung jeder bei einem Elternteil gelebt (war der Wunsch der bereits älteren Kinder).
In dem Fall mußte der Vater der Mutter trotzdem noch Kindesunterhalt zahlen, wenn auch nicht den vollen Satz.

Beide hatten jeweils einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil für das von ihnen betreute Kind. Da der Vater mehr verdiente als die Mutter hatte er einen höheren Satz zu zahlen (nach Düsseldorfer Tabelle). Somit haben sich die gegenseitigen Unterhaltsansprüche nur teilweise wieder aufgehoben. Die Differenz hatte der Vater dann zu zahlen.

Was ich mir vorstellen könnte (nur Vermutung - keine Rechtsauskunft!):

Die Mutter hat Anspruch auf Kindesunterhalt für die Zeiten wo sie betreut, berechnet auf der Basis deines Einkommens. Du hast widerum Anspruch auf Kindesunterhalt in den Zeiten wo du die Kinder betreust, berechnet auf der Basis ihres Einkommens. Die gegenseitigen Ansprüche werden dann miteinander verechnet, und übrig bleibt ein Differenzbetrag, den derjenige zu leisten hat, der mehr verdient und weniger Tage im Monat betreut (ich vermute mal das wirst du sein).

Hat sie nur ein geringes Einkommen unter dem Selbstbehalt, du verdienst jedoch recht gut, dann würdest du am Ende trotzdem noch eine Menge Unterhalt zahlen, hast dich aber zusätzlich noch um die Betreuung der Kinder zu kümmern, wenn du z.B. berufsbedingt in deiner Betreuungswoche diese nicht ununterbrochen selber leisten kannst. Eine deswegen stattfindende Ganztagsschulbetreuung oder auch Tagesmutter geht dann zu deinen Lasten.
Ist fraglich, ob du am Ende dann billiger dabei weg kommst. Auch die Versorgung der Kinder kostet dich schließlich Geld in der Woche wo sie bei dir sind.
Das wären dann entsprechend auch anteilige Kosten für den Sportverein, für die Monatskarte für den Bus, für Schulsachen, usw.
 
  • #15
Eine frage hätte ich da:

Ich würde gerne die 3 Kinder ganz zu mir nehmen um sie nicht aus dem gewohnten Umfeld herauszureißen, aber das spielt es als Mann sowieso nicht

Wieso nicht? Den Gerichten ist das heute egal wenn sich beide einig sind. Ich habe ein paar Bekannte bei denen die Kinder beim Mann leben, die Mutter die mit dem Besuchsrecht ist. Dann ist sogar Deine Ex Unterhaltspflichtig, aber Du musst halt die Betreuung geregelt bekommen, je nachdem wie alt die kurzen sind.

Bei Deinem Modelll kommts drauf an Ob die Mutter dennoch voll arbeiten kann (wahrscheinlich nicht), ob Ihr dann gemeinsam eine Kinderbetreuung finanziert und wer für was sorgt.

Nix zahlen geht nur dann wenn BEIDE die Betreuung wirklich 50/50 aufteilen.

Den Kindern entsteht da kein Schaden, besser als ein Liebloses Elternpaar als Vorbild zu haben.
 
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