@ Gast 9:
- daß Eltern unterschiedliche Namen haben ist sowohl bei uns als auch in anderen Ländern gang und gäbe. Ich kenne ausreichend Beispiele dafür. Es ist eher eine persönliche Frage, ob mir das gefällt oder nicht - aber kein Indiz dafür, ob eine Beziehung funktioniert oder nicht.
Hier #9, das habe ich auch garnicht geschrieben.
Das Problem wäre aber wenn das Kind den Nachnahmen der Mutter trägt und der Vater möchte mit dem Kind z.B. alleine Verreisen (Ausland, Flieger), dann könnte es passieren das eine schriftliche Einverständnisserklärung der Mutter erforderlich ist, weil im ersten Moment garnicht nachvollziehbar ist, ob es sich bei dem begleitenden Mann wirklich um den Vater handelt...
- Gemeinsames Sorgerecht, auch bei unverheirateten Paaren, ist in Deutschland aktuell Standard.
Nein, meine Schwester hat 2 Kinder, 1 und 3 Jahre, unverheiratet und hat alleiniges Sorgerecht für beide, Standart ist nach wie vor, das das Sorgerecht komplett der Mutter übertragen wird,
ausser sie wünscht explizit ein geteiltes Sorgerecht, diese Möglichkeit wird jedoch sehr selten in Anspruch genommen, weil es für die Mutter im Ernstfall nachteilig wäre.
In Trennungsfall hat ein Vater (wie auch eine Mutter) IMMER Umgangsrecht und das kann ihr oder ihm nur bei schweren Mißständen verwehrt werden (wie Kriminalität, Alkoholismus, häusliche Gewalt)
Du verwechselst hier Sorgerecht mit Umgangsrecht, das Umgangsrecht ist ziemlich schwammig und letztlich ist der Vater ohne Sorgerecht (dafür automatisch mit Umgangsrecht versehen) alleine auf das wohlwollen der Mutter angewiesen.
Verwehrt werden kann das Umgangsrecht von der Mutter eben jederzeit, rechtlich ist es ebend nicht durchsetzbar, da es nicht kontrolliert werden kann (Mutter sagt Vater wäre nicht gekommen, dabei stand der vor verschlossener Tür etc.) daher kann ich es nicht nachvollziehen, das Männer Kinder bekommen, ohne vorher zu heiraten...
- niemand kann jemand anderen einfach so in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Das setzt von Amts wegen eine Aufklärung über die Folgen einer Vaterschaftsanerkennung voraus. Der jeweils andere muß dem zustimmen.
Doch, das wäre im Prinziep ganz einfach, nehmen wir mal an ich wäre von meinem Ex schwanger, ich halte ihn als Vater jedoch für ungeeignet, nun habe ich einen neuen (besseren) Freund, den ich über die Situation aufkläre (oder auch nicht=Kuckugskind), dieser erklärt sich bereit nach der Geburt die Vaterschaft anzuerkennen und das Kind als seines groß zu ziehen.
Ich gebe also als Vater einen anderen an, als den leiblichen, wenn der Ersatzvater die Vaterschaft (ohne wissen des leiblichen Vaters) anerkennt, ist alles in trockenen Tüchern (eine einmal anerkannte Vaterschaft kann nicht angefochten werden) der leibliche Vater würde demzufolge alle Rechte und Pflichten an seinem Kind verlieren.