Der Staat bietet eine rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft an, die Ehe beziehungsweise die eingetragene Lebenspartnerschaft für Gleichgeschlechtliche. Er läßt aber allen Menschen auch das Recht, einfach zusammen zu leben, ohne daß er dem Ganzen ein Regelwerk überstülpt. Es ist ein Freiheitsrecht, das uns der Staat läßt, daß wir selbst entscheiden können, ob wir unserem Zusammelben einen Rechtsrahmen geben oder nicht.
Die Aussge unverheiratete Partner hätten keine Rechte, ist natürlich absolut falsch. Das klingt so als wären sie vogelfrei und rechtlos gestellt. Unverheiratete Partner haben die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Wenn sie ihr Zusammenleben - über die allgemeinen Rechtsvorschriften, die für jedermann gelten - rechtlich regeln wollen, sind sie daran nicht gehindert, dies durch einen Vertrag zu tun. Im allgemeinen ist das aber nicht nötig, wenn man sich damit abfinden kann, daß man im Falle der Trennung auseinandergeht und keiner etwas vom anderen bekommt.
Eine vertragliche Regelung ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Partner in ein Haus des anderen investiert oder man wegen der besseren Konditionen gemeinsam ein Darlehn aufnimmt, das in Wahrheit aber nur einem Partner zugute kommen soll, der auch die Tilgung trägt oder einer im Unternehmen des anderen mitarbeitet. Ansonsten hatte ich nie das Bedürfnis mit meinen Partnerinnen auch eine Rechtsbeziehung eingehen zu müssen. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testament usw. sollte ohnehin jeder irgendwann machen, auch wenn er verheiratet ist oder alleine. Das betrifft nichteheliche Partnerschaften nicht mehr und nicht weniger als jeden anderen.