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  • #1

Unverheiratete Partner haben keine Rechte!

Für Ehepartner gibt es für jede Lebenslage eine gesetzliche Regelung. Für unverheiratete Paare nicht! Was ist wichtig zu regeln? Wie?
 
  • #2
Jedes Paar hat die freie Entscheidung zu heiraten oder unverheiratet zu bleiben. Wenn ein Paar unverheiratet zusammen ist, dann ist das also eine bewusste, durchdachte Entscheidung.

Ich bin ein sehr starker Gegner von gesetzlichen Regelungen für unverheiratete Partner, denn dadurch würde man durch bloße Partnerschaft in ein quasi vertragliches und gesetzliches Innenverhältnis gezwungen werden, gegen das man sich eigentlich gerade bewusst entschieden hat.

Ich möchte mit einem Mann probeweise zusammenziehen können, eine Partnerschaft ausprobieren können, eben gerade ohne dass es zu gegenseitigen Verpflichtungen oder Rechten kommt. Genau das muss der Gesetzgeber ermöglich, indem er eben keine Regelungen schafft, die schon durch bloßes Verlieben, Zusammengehen, Zusammenwohnen greifen. Ganz im Gegenteil gibt es schon jetzt zu viele fiktive Annahmen bezüglich unverheirateten Partnern.

Mit der Institution der Ehe bietet der Gesetzgeber sehr weitreichende Sonderrechte für Ehepartner. Wer diese nutzen will, kann jederzeit heiraten. Wer sich bewusst für Partnerschaft ohne Trauschein entscheidet, will eben gegenseitige Rechte und Pflichten gerade vermeiden.

Ich halte es für sinnvoll und unterstütze es sehr deutlich, dass eine bloße Partnerschaft zu keinen gesetztlichen Sonderregelungen führt.
 
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  • #3
Welche "Regelungen" meinst Du? Man kann doch bestimmte Dinge festlegen, auch, ohne verheiratet zu sein.

Wir haben z.B. in einer Patientenverfügung schriftlich festgelegt, dass wir wechselseitig für den Anderen die Entscheidung treffen, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist. Ebenso ist ein lebenslanges Wohnrecht in meinem Haus für meinen Lebensgefährten im Grundbuch eingetragen, beim Amtsgericht sind unsere Testamente hinterlegt, in denen wir uns -notariell beglaubigt- als gegenseitige Vorerben eingesetzt haben (letzendlich erben seine Tochter/ meine Nichte alles).

Was möchtest Du denn noch reglementiert/ festgelegt wissen?
 
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  • #4
Was soll denn die Behauptung, unverheiratete Paare hätten "keine Rechte"?!

Unverheiratete Paare _haben_ Rechte, nämlich genau dieselben wie Singles.

Und das ist auch gut so. Womöglich würde sonst nämlich jede Studenten-WG, in der zufällig nicht ausschließlich Männlein oder ausschließlich Weiblein leben, von wohlmeinenden Zwangsbeglückern mit irgendwelchen "Rechten" - bzw. auf Deutsch gesagt: überraschenden und ungerechten Sonderregeln - überzogen.

Was ist wichtig, für unverheiratete Paare zu regeln? (Wenig bis) Nichts! Jeder verdient für sich autark, jeder besitzt sein eigenes Eigentum autark, jeder lebt für sich autark, nur halt beide zusammen in einer Wohnung.

Dass man öfter im gleichen Bett schläft und sich eine Zeit lang mag, tut nichts zur Sache.
 
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  • #5
@#2 von FS
Ich habe genau das gemeint, was du zum Teil angesprochen hast. Womit müssen unverheiratete Paare bei den Widrigkeiten des Alltags rechnen? Was sollten sie schriftlich regeln?

Patientenverfügung, Wohnrecht, Erbe

Gibt es noch andere Dinge, die man leicht vergisst, bzw. erst daran denkt wenn die (unangenehme) Situation plötzlich da ist?
 
  • #6
Zusammenwohnende, nicht-verheiratete Paare haben besondere Pflichten und Rechte: siehe Bedarfsgemeinschaft (früher eheähnliche Partnerschaft).
 
  • #7
Der Staat bietet eine rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft an, die Ehe beziehungsweise die eingetragene Lebenspartnerschaft für Gleichgeschlechtliche. Er läßt aber allen Menschen auch das Recht, einfach zusammen zu leben, ohne daß er dem Ganzen ein Regelwerk überstülpt. Es ist ein Freiheitsrecht, das uns der Staat läßt, daß wir selbst entscheiden können, ob wir unserem Zusammelben einen Rechtsrahmen geben oder nicht.

Die Aussge unverheiratete Partner hätten keine Rechte, ist natürlich absolut falsch. Das klingt so als wären sie vogelfrei und rechtlos gestellt. Unverheiratete Partner haben die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Wenn sie ihr Zusammenleben - über die allgemeinen Rechtsvorschriften, die für jedermann gelten - rechtlich regeln wollen, sind sie daran nicht gehindert, dies durch einen Vertrag zu tun. Im allgemeinen ist das aber nicht nötig, wenn man sich damit abfinden kann, daß man im Falle der Trennung auseinandergeht und keiner etwas vom anderen bekommt.

Eine vertragliche Regelung ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Partner in ein Haus des anderen investiert oder man wegen der besseren Konditionen gemeinsam ein Darlehn aufnimmt, das in Wahrheit aber nur einem Partner zugute kommen soll, der auch die Tilgung trägt oder einer im Unternehmen des anderen mitarbeitet. Ansonsten hatte ich nie das Bedürfnis mit meinen Partnerinnen auch eine Rechtsbeziehung eingehen zu müssen. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testament usw. sollte ohnehin jeder irgendwann machen, auch wenn er verheiratet ist oder alleine. Das betrifft nichteheliche Partnerschaften nicht mehr und nicht weniger als jeden anderen.
 
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  • #8
Hier nochmal die #2. Uns ist nicht mehr eingefallen. Daher hatte ich ja gefragt, welche Regelungen Du konkret gemeint hast?
 
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  • #9
Es gibt inzwischen endlos dicke Aktenordner in Gerichten zum Thema eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Ich bin absolut dafür das zb. im Erbrecht nach X Jahren zu berücksichtigen auch wenn eben nicht geheiratet wurde, oder beim Auskunftsrecht im Krankheitsfall.

Selbst würde ich zu einem Vertrag raten wenn Hausstände zusammen gelegt werden, gemeinsame Konten etc. Jeder Familienanwalt hilft gerne .
 
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  • #10
Entscheidend ist doch, wie lange eine Partnerschaft eigentlich dauert, ob gemeinsame Kindr da sind, ob es ein gemeinsames Vermögen gibt usw.

Erst nach einer (längeren) Zeit stellen sich doch möglicherweise Fragen, die gemeinsam geregelt werden sollten. Wer Kinder hat, sollte das Sorgerecht geklärt haben oder auch die Erbfragen am besten. Wer 40 ist, regelt doch nicht unbedingt die Pflegesituation. Ich mache keinen Mann zu meinem Erben, den ich 2 oder 3 Jahre lang kenne.

Wichtig sind schlicht einige Fragen rund um eine gemeinsame Wohnung. Eine gemeinsame Hausrat- und Haftpflichtversicherung macht Sinn und spart viel Geld. Ein gemeinsam abgeschlossener Mietvertrag erhöht die Rechte auch nach einer Trennung gegenüber dem Vermieter. Wenn man sich gemeinsam was größeres anschafft, sollte man darüber eine Vereinbarung treffen oder das festhalten, damits noch nachvollziehbar ist, wenn man doch wieder auseinander geht.

also sehr pragmatisch angehen und nicht so grundsätzlich gerade zu Beginn eines Zusammenlebens.....
 
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  • #11
@9: "Wer 40 ist, regelt nicht unbedingt die Pflegesituation." ???? Oh, Mann, wie naiv bist Du denn? Die Pflegesituation sollte man bereits regeln, sobald man volljährig ist! Ich kann Dir nur wünschen, dass Dir in Deinem jugendlichen Leichtsinn nichts passiert. Ich habe das 2 x in meinem Bekanntenkreis erleben müssen. Seit der Zeit hat JEDER über 18 Jahren, den ich kenne, eine Patientenverfügung!
 
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