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  • #1

Vater kann/will (?) nicht mal den Mindestunterhalt (202 €) für unser Kind bezahlen. Was tun?

Liebes Forum, da es hier ja gerade so hoch her mit dem Unterhalt geht, stelle ich doch auch mal meine Frage dazu, die allerdings ein bißchen komplizierter ist. In meinem Fall ist es so: Mit meinem Ex-Freund habe ich ein gemeinsames Kind im Kindergartenalter. Bis vor einem halben Jahr hat er halbwegs regelmäßig 200 € monatlich bezahlt. Die Höhe des Unterhalts wurde noch nie vom Jugenamt tituliert; da es ja einigermaßen funktioniert hat, habe ich mich nicht an das Amt gewandt. Mittlerweile sagt er, daß er nur noch etwa 750 € pro Monat (als selbstständiger Künstler) verdient und überweist nur noch 100 € im Monat. Das finde ich echt arg wenig, reicht ja nicht mal für den Kindergarten. So weit so gut, nach dem, was ich bisher über die Unterhaltsverpflichtungen gelesen habe, ist es wohl so, daß ich dann Pech habe. Weitere Ergänzungen schreibe ich noch, da ich hier nicht mehr als 1000 Zeichen schreiben darf.
 
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  • #2
Hier noch die weiteren Ergänzungen:

Allerdings: mein Ex-Freund ist nach wie vor mit seiner Ehefrau (die er vor mir hatte) verheiratet und hat noch zwei große Kinder im Studentenalter, die bei der Mutter leben. (für die wäre er ja auch unterhaltspflichtig, da er ja nicht mit ihnen zusammenlebt - auch wenn sie noch verheiratet sind???) Er läßt sich nicht scheiden, weil er sich (angeblich) die Scheidungskosten nicht leisten kann und auch sonst alles meidet, was irgendwie nach Ämtern, Konflikten, Papierkram riecht...

Nun hat er mir früher erzählt, daß er mit der Frau gemeinsam Eigentümer von Immobilien, ihrer Praxis usw. ist. Es gibt keinen Ehevertrag.
Wie verhält es sich dann mit dem Kindesunterhalt? Angenommen, er wäre noch (MIt-)Eigentümer von Immobilien im Wert von 250.000 €. Kann er sich dann immer noch mit dem Verweis auf sein geringes Einkommen aus der Verantwortung stehlen?

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, bevor ich viel Geld in einen Anwalt stecke und am Ende doch leer ausgehe. Vielen Dank im voraus!

Bevor hier jemand gleich wieder losschreit, daß die Mutter doch selbst den Hintern hochkriegen soll usw.: Ich gehe Vollzeit arbeiten und habe im Monat knapp 2000 € netto. Ich will ihn auch in keinster Weise "ausnehmen" - aber trotzdem ist es auch sein Kind und ich denke, die finanziellen "Belastungen", die durch das Kind entstehen, sollten schon halbwegs gerecht aufgeteilt werden!
 
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  • #3
Angie
Schreib einfach als Antwort weiter.

Kann dir denn in deinem Fall das Jugendamt nicht weiter helfen? Zahlen muss er auf alle Fälle für sein Kind, egal wie. Notfalls muss er sich eine Nebentätigkeit suchen. Das Jugendamt wird dem schon auf die Finger sehen. Im Zweifelsfall zahlt das Amt den Mindestsatz und holt sich das Geld vom Erzeuger wieder.
 
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  • #4
Du bekommst in dem Alter des Kindes, Kindes-Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, das Amt holt es sich wieder vom kindsvater.
Wieso gehst du nicht zum Jugendamt ??

In welcher Zeit leben wir eigentlich, daß man sich schon als Mutter rechtfertigen muß, daß man Kindesunterhalt haben will.
Wieso werden die Väter so selbstverständlich aus der Verantwortung genommen.
Ein Kind kostet bis zum Abschluß einer qulaifizierten Ausbildung den Gegenwert eines Eigenheimes und wieso soll das alleine die Mutter finanzieren ?
Hatte der Vater bei der Zeugung eine Tarnkappe auf ??
 
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Berliner30

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  • #5
Ich hab zwar nicht die detailierte Ahnung, aber ihr habt schon mal von Freigrenzen gehört? Es ist bei normalen Gläubigern so, das bis auf diese Grenze alle weg gepfändet werden kann (1200-1300 netto). Jugendamt kann wohl bis zu ca. 760 € netto Monatsrest alles wegpfänden unter besonderen Umständen. Wenn er nun nur 750 netto hat, wirst du wohl gar nichts bekommen, wenn du klagst, dann nimm lieber das wenige was er dir freiwillig gibt. Jedoch ist der kostenlose Rat des Amtes eigentlich schon längst überfällig und den solltest du jetzt wenigstens einholen, man weiß ja nie alles so genau.
 
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  • #6
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das Jugendamt da am besten helfen kann. Du kannst einfach mal da vorbeischauen und denen deinen Fall schildern. Damit sparst Du Dir die Kosten für den Anwalt.
Das Jugendamt wird sich an den Erzeuger wenden und genau berechnen, was er zahlen muss. Wenn Du das Jugendamt zum Wohl des Kindes beauftragst, dann entstehen Dir wirklich keine kosten und sie forschen sehr detailliert nach, was der Erzeuger verdient und besitzt. Dazu kann man eine Beistandschaft des Jugendamts für das Kind beantragen.

Das habe ich selber auch schon in Anspruch genommen, da mein Ex für seine drei Kinder gerade mal 300,- Euro gezahlt hat (und ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Arbeitsstelle und wusste nicht, wovon ich die Miete bezahlen sollte). Das Jugendamt fordert vom Vater alle Unterlagen an. Du solltest allerdings darauf achten, dass das Jugendamt den Vater unterschreiben lässt, wenn ihm ein Teil des Unterhalt gestundet wird, sonst hast Du später schlechte Karten (wurde bei mir leider versäumt und deswegen habe ich den rückständigen Unterhalt nie bekommen).
Den laufenden Unterhalt holen sie zur Not direkt vom Konto des Vaters.
 
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  • #7
Gehe bitte zum Jugendamt und stelle einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss wird höchstens einen bis zwei Monate rückwirkend gewährt. Das JA setzt sich dann mit dem Kindesvater bzw. dessen Anwalt in Verbindung. Erkundige Dich bei einem Anwalt bezüglich verschärfter Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen. Möglich, dass Deinem Exfreund ein Zweitjob zugemutet werden kann.
Unterhalt nach Unterhaltsvorschussgesetz wird max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes bzw. über einen Zeitraum von vier Jahren gewährt. Daher ist es positiv, dass Du eigentlich nicht von ihm, was den Kindesunterhalt betrifft, abhängig bist.
Frau, 41
 
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  • #8
Hallo,
das Problem kenn ich. Ich habe zwei Kinder und erhalte seit Jahren keinen Unterhalt mehr. Das JuAmt zahlt nur 72 Monate und er geht "offiziell" nicht arbeiten, kassiert kein Arbeitslosengeld und somit kann er für seinen Kinder nichts bezahlen. Alles im Haus gehört seiner neuen Frau. Was soll ich machen?
An Deiner Stelle beim JuAmt eine Amtspflegschaft fürs Kind machen, Dann erhälst Du Vorschuß und die kümmern sich um den Unterhalt und um Deine Rechte beim biologischen Erzeuger. Laß es Dir nicht gefallen!
 
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  • #9
Lisa
Hallo Fragestellerin. Wie alt ist denn dein Kind? Zwingend notwendig ist es, dir den Unterhaltsanspruch für das Kind titulieren zu lassen. Wende dich dazu an das Jugendamt, das ist am kostengünstigsten! Sobald du über einen Titel verfügst, kannst du einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen die Unterhaltsrückstände für dein Kind einzuziehen! Die Kosten dafür muss der Unterhaltsschuldner, also der Vater tragen.
Da sich der Vater nicht in einem Angestelltenverhältnis befindet, sondern "selbständig" ist, ist dies mit mehr Aufwand verbunden. Der Grichtsvollzieher wird zunächst versuchen Bargeld zu pfänden, wenn dies nicht möglich ist, müssen auch Farbferseher, Videokameras, Computer, auch die "Künste" deines Künstlers usw. dran glauben. Darauf klebt dann der "Kuckuck" des Gerichtsvollziehers!
Lass dich nicht davon beeindrucken, dass dein"Künstler" noch zwei ehelichen Kindern, die studieren, zu Unterhalt verpflichtet ist. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern in Bezug auf Unterhalt gleichgestellt (z.B.), ebenso auch im Erbrecht. Lass dich ebensowenig davon beeindrucken, dass er sein Einkommen mit € 750,- angibt! Es ist für dich nicht überprüfbar und diese Angabe sollte nicht dein Mitleid evozieren! Mitleid hat höchstens dein Kind verdient.
Falls er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen mag, wird dem Vater eines minderjährigen Kindes gar zugemutet, seine Immobilie zu verkaufen, um von dem Erlös seinen Verpflichtungen nachkommen zu können! Dies geht jedoch nur im Rahmen einer Klage.
Falls die Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher die Unterhaltsschuld nicht vollständig tilgen, verklage den Vater wegen Unterhaltspflichtverletzung. Wenn er nicht zahlt, kommt er in den Knast!
Drohe ihm damit und mache deine Drohung wahr, falls er immer noch nicht zahlt!
Bei einer Klage hast du vermutlich Anspruch auf PKH (Prozesskostenhilfe), aufgrund der Höhe deines Einkommens. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass du die vorgestreckten Prozess- und Anwaltskosten durch den Staat, in Raten zurück zahlen musst - sofern du diesen Prozess verlieren solltest, was jedoch eher unwahrscheinlich sein dürfte.
Wenn alle Stricke reissen, besteht noch die Möglichkeit die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt zahlt, je nach Alter des Kindes, den Mindestunterhalt, momentan sind es wohl mindestens € 200,- ( die genaue Summe ist mir aktuell nicht bekannt), solange bis das Kind 12 Jahre alt ist. Das Jugendamt holt sich diesen Vorschuss vom Vater zurück - das sollte die Regel sein, allerdings ist das Jugendamt für derartige Aktionen viel zu bequem, so dass der Vater meistens ungeschoren davon kommt!
Verlasse dich allumfassend nicht auf das Jugendamt, sondern werde selber aktiv. Im Interesse deines Kindes. Toleriere es nicht, dass Väter keinen Unterhalt für ihre Kinder bezahlen! Scheue nicht die Mühe und den Aufwand, diesen verantwortungslosen Vater zur Rechenschaft zu ziehen!
Wenn du gar nicht mehr klar kommst, nehme dir einen Rechtsanwalt - das ist billiger, als auf den Unterhalt für dein Kind zu verzichten!
 
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  • #10
Lisa
@ 4 Nein, die Fragestellerin muss nicht "das wenige das er dir freiwillig gibt" nehmen, sondern das beanspruchen was ihrem Kind von Gesetzes wegen zusteht! Oder sind alleinerziehende Mütter hier die Almosenempfänger unterhaltsunwilliger Väter?
 
  • #11
müssen tut sie mal gar nichts, sie kann ihn mit hilfe des Gesetzes ausbluten lassen und allen beteiligten das leben schwer machen, aber sie muss nicht!
Die vom Kindergarten, nehmen das Geld auch wenn sie es verdient hat.
 
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  • #12
Doch sie muss. Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes und nicht des Elternteils bei dem das Kind wohnt. Der erziehungsberechtigte Elternteil bei dem das Kind wohnt, ist derjenige, der im Namen des Kindes diesen Anspruch einfordern muss. Im übrigen, was heißt hier ausbluten lassen? Ein Kind hat immer zwei Elternteile, die in Verantwortung sind. Die Mutter übernimmt, neben der Erziehung, den finanziellen Part eh schon. Da ich davon ausgehe, dass der Vater ein erwachsener Mann ist, der weiß wie Kinder entstehen, wird er sich über Konsequenzen seinesTun und Handelns wohl bewußt sein und dafür die Verantwortung übernehmen. Aber alles hin und her, ob er das Kind wollte oder nicht, steht sowieso nicht zur Diskussion. Fakt ist, das Kind und nicht die Mutter, hat ein Recht auf die Unterhaltszahlung. Der Mindestsatz, soweit mir bekannt, liegt laut dem neuen Gesetz bei 279 Euro.
 
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  • #13
Abgesehen von dem finanziellen Aspekt, finde ich es äußerst traurig für das Kind und dessen Entwicklung, mit dem Wissen aufzuwachsen, von seinem Vater abgelehnt zu werden. Nichts anderes ist es, wenn man seinem Kind das ihm Zustehende verweigert. Ich finde es auch traurig und eine emotionale Verflachung des Vaters, sein eigen Fleisch und Blut nicht anzuerkennen
 
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moosrose

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  • #14
Nochmal zum Thema Jugendamt: inhaltlich ist ja schon alles gesagt, aber falls Du Bedenken haben solltest - die sind dort echt nett. Ich war sehr überrascht, wie freundlich, höflich und zuvorkommend ich dort behandelt wurde (nicht wie auf anderen Ämtern). Und man wird dort immer!!! auf Deiner Seite stehen. Als ich dort war (gemeinsam mit dem Vater meiner Kinder), haben wir uns gemeinsam beraten lassen, wollten auch nur die offizielle Höhe des Unterhalts wissen, da bei uns zum Glück alles gut klappt. Einen Tag später mußte ich allein nochmal hin wegen fehlender Unterlagen und der Sachbearbeiter meinte dann zu mir, er fände es toll, dass wir (der Vater und ich) das so gut handhaben können, aber sollte es irgendwann mal Probleme geben, ich könne und solle jederzeit zu ihnen kommen, sie wären immer für mich da. Also, keine Hemmungen wegen der negativen Dinge, die man manchmal vom Jugendamt so hört :))))
 
B

Berliner30

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  • #15
@9 Lisa, Ja das Amt zahlt ihr Geld, jedoch wird es vom Mann später sowieso nichts bekommen, zumal wenn er so wenig verdient. Letztlich zahlen wir alle das über Steuern. Ich hab einige Bewerber / Angestellte gehabt, die zahlen sollten, aber nicht wollten/konnten, diese haben durch die Gesetzgebung keinen Anreiz zum arbeiten bzw. zu Überstunden etc. (bzw. suchen sich nebenbei was schwarzes). Einen Zahlungsunwilligen Mann ohne offiziellem Einkommen oder mit nicht mehr pfändbarem Einkommen ist das vollkommen egal ob ein Jugendamt ihm Zettel schickt.
Ich meinte, das die Fragenstellerin sich auf jeden Fall beraten läßt und vielleicht von ihm freiwillig und zusätzlich "Spenden" ohne Quittung bekommt.

@all
Was mich hier aus wieder ein wenig verwundert, wie energisch manche Frauen die Männer ausbluten lassen wollen und es auch tun ... ist schon an manchen Stellen traurig, wie aus einstiger Liebe erbitterte Feinde werden ...
 
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  • #16
Die Fragestellerin:

Danke erstmal für die vielen Antworten.
Allerdings habe ich bezüglich Höhe Unterhalt/ U.-vorschuß andere Informationen als hier von einigen hier angegeben: Mindestunterhalt sind 279 - anteilig Kindergeld, also wirklich nur 202 € im Monat. An U.-vorschuß kann man max. 125 € bekommen (aus Broschüre vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter). Und ob es sich lohnt, wegen 25 € mehr im Monat, als bereits gezahlt werden, einen größeren Konflikt mit dem Vater anzuzetteln mit jeder Menge Papierkrieg? Davor habe ich mich bisher gedrückt. Aber werde dann wohl doch mal zum Jugendamt gehen.

Die entscheidende Frage ist aber, ob jemand weiß, inwieweit vorhandenes Vermögen bei der Höhe des Unterhalts eine Rolle spielt.

Und ich bitte abschließend doch noch mal höflich, nicht mehr in meine Frage hineinzuinterpretieren als ich geschrieben habe: (z.B. # 12): Das Nichtanerkennen/ Ablehnen bezieht sich nur auf die finanziellen Aspekte. Unser Kind war und ist nach wie vor gewollt und geliebt von beiden Seiten.
 
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  • #17
@#14: Das ist nicht dein Ernst, oder? Wo lassen hier Frauen ihre Männer ausbluten? Nirgends, ich lese von einem unverantwortlichen Vater, der seiner Unterhaltspflicht seinem Kind gegenüber nicht nachkommt, obwohl er Vermögen hat und daher wir Steuerzahler für sein Kind aufkommen dürfen! Das kann es wohl nicht sein!
 
B

Berliner30

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  • #18
@16 das war ein allgemeiner Kommentar und die extremen Postings werden hier ja nicht zugelassen, also fühlt sich einfach jeder Betreffende angesprochen und alle anderen lesen einfach weiter. Es ist in meinem weitläufigen Umfeld sehr selten, aber es kommt vor, das Frauen jeden Trick anwenden...

Wenn der Vater nicht zahlt bzw. es nicht kann, dann zahlt sowieso der Steuerzahler. Da wäre eine private Regelung für die Allgemeinheit kostengünstiger.

Ich hatte auch gesagt, das viele Väter, die zum Zwangszahlen verdonnert werden, keine Motivation mehr haben (zum Geldverdienen, dann lieber Hartz IV), denn anders als bei einer Insolvenz, die nach 6-7 Jahren abgeschlossen ist, die Unterhaltskasse einige Jahrzente später noch das ausgelegte Geld zurückfordern kann und wird, also eine mehrfache oder für manche Lebenslängliche "andere Form der Insolvenz" zur Folgen haben kann.

Hatte die Fragenstellerin eigentlich geschrieben, warum sie jetzt getrennt ist ?
 
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VirginiaWoolf

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  • #19
@#15 Fragestellerin,
vorhandenes Vermögen spielt für die Unterhaltsberechnung keine Rolle, es wird das Nettoeinkommen, von dem es noch eine Reihe Abzüge geben kann eine Rolle - google mal nach Düsseldorfer Tabelle

und hier https://www.elitepartner.de/forum/tag/duesseldorfer-tabelle.html
Viel Erfolg
 
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  • #20
@#17 ich bin #16
Wir müssen einfach differenzieren zwischen Kindesunterhalt und Unterhalt für die Exfrau. Beim Kindesunterhalt kann Frau nicht tricksen und Mann muss aus reinem Verantwortungsbewusstsein eine intrinsische Motivation besitzen, sein Kind zu unterhalten. Alles andere nenne ich asozial weil es zu Lasten der Allgemeinheit geht.

Der Unterhalt für die Exfrau steht auf einem anderen Blatt, da sollten sich die Frauen mal zusammen reißen, ihren Hintern hoch bekommen und für ihren eigenen Unterhalt sorgen.
 
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  • #21
Lisa
Sapperlott @ 14 Berliner!! Du scheinst keine energische Frauen zu mögen, die für ihr Kind den Unterhalt eintreiben!!! Hast du schon jemals für ein Kind die Verantwortung übernommen?
Zahlungsunwilligen Vätern muss man in den Hintern treten bis sie kapieren worum es eigentlich geht! Auf das Jugendamt ist kein Verlass - schließlich sind es ja nicht ihre Euros die sie eintreiben sollten!
@18 VirginiaWoolf ......Für die Unterhaltsberechnung spielt das Vermögen keine Rolle (mit Ausnahme der daraus erzielten Zinsen), für die Unterhaltszahlung sehr wohl! Für einen Vater mit einem minderjährigen Kind besteht eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung! Und wenn er dieser nicht nachkommt muss auch vorhandenes Vermögen dran glauben.
 
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Berliner30

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  • #22
@20 Lisa stimmt, solche mag ich im allgemeinen nicht. Zum Glück hat keine Ex ein Kind von mir, bzw. abgetrieben und daher bin ich nicht in so einer Situation. Hätte jedenfalls meine freie Entwicklung z.B. in Bezug auf Jobperpektive erheblich negativ beeinflußt. Inzwischen wären mir 200 Euro mehr oder weniger egal und daher sehe ich das im Moment recht locker.
 
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  • #23
@all
Wieso ist eigentlich der Untehaltsvorschuss in Höhe von 125 € vom Jugendamt so niedrig?? Wenn doch der Mindestunterhalt schon 202 € ist?? Ist ein Kind, wo der Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsfähig ist(aus was für Gründen auch immer) weniger 'wert' als ein Kind, wo regelmäßig 202 € gezahlt werden?? Sollte doch sofort jedes Kind 202 € im Monat bekommen! Und schon gibts keinen Stress mehr mit den Erzeugern! Jugendamt kann sich das schön gegenüber den Unterhaltspflichtigen titulieren lassen und bis zum Lebensende vollstrecken. Wieso wird das nicht so gemacht?? Na, dämmerts einigen von euch??
Lisa, was sagst'n du dazu??
 
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VirginiaWoolf

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  • #24
Stimmt, Lisadas mit den Zinseinnahmen aus Vermögen muss mit als Einkommen angerechnet werden. Nur da geht´s schon wieder um´s Offenlegen dieser Zahlen. Da mein Sohn volljährig, zu dem Zeitpunkt zwar noch Schüler war, er aber selbst hätte klagen müssen, haben wir darauf verzichtet.
 
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  • #25
Angie

Lisa, du bist ja ganz offensichtlich Fachfrau in Sachen Unterhaltsfragen. Ich überlege mir nur gerade, was bzw wem diese guten Ratschläge wie z.B.Gerichtsvollzieher/ das Pfänden von Bildern wirklich nützen. Mag sein, dass die Fragestellerin ihr Geld, das ihr unbestritten zusteht, erhält. Aber welche Auswirkungen hat eine derartige Aktion auf das Verhältnis zwischen dem Kindsvater und der Kindsmutter? Im besten Fall herrscht danach eine sehr angespannte Stimmung zwischen den Eltern, im schlimmsten Fall entwickelt sich ein regelrechter Krieg zwischen den beiden. So was kann nämlich auch sehr schnell verselbständigen und eine Eigendynamik entwickeln. Ob das dem Kind so viel nützt, wenn die Atmosphäre zwischen den Eltern extrem spannungsgeladen ist, wage ich zu bezweifeln. In einem solchen Fall hat das Kind erst recht Mitleid verdient!!!

Deswegen würde ich der Fragestellerin empfehlen, es möglichst ohne Anwalt usw. zu regeln. Geh zum Jugendamt, lass dich beraten, sprich mit deinem Partner anschließend und verklickere ihm, was du dir in Zukunft vorstellst und wie es zu laufen hat. Er wird das schon kapieren, die meisten Männer kuschen, wenn sie das Wort Jugendamt hören. Aber fahr nicht gleich den Sherman Panzer auf, das kann komplett nach hinten losgehen. Druck erzeugt immer Gegendruck, und häufig knallt es dann.
 
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  • #26
Lisa

@14 Deine Zuschrift, Berliner, empört mich!

Ich zitiere: "..........aber es kommt vor, dass Frauen jeden Trick anwenden.................."

Weißt du eigentlich noch wie die Eingangsfrage lautete? Es geht hier um einen verantwortungslosen, zahlungsunwilligen Erzeuger, dem jedes Mittel, jeder TRICK recht ist, um sich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen!!!!!!!!

Du drehst den Spiess einfach um!!! Bei dir handelt die Mutter trickreich, welche versucht den Unterhalt für ihr Kind einzutreiben!!!! Eine bodenlos arrogante, überhebliche Einschätzung von Menschen die nicht wissen was es bedeutet mit einer derartig finanziell bedrängten Situation den Alltag zu bewältigen!!!

Du sympathisierst mit Unterhaltsverweigerern................das lässt ja einige Schlüsse zu!!!
 
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  • #27
@Lisa
Schön wenn du über alles gut Bescheid weißt! In der Trennungsrubrik haust du ja auch schon so ziemlich in die Tasten.
Jede Trennung schreibt eine eigene Geschichte.(Hass,Kampf um die Kinder, kein Unterhalt etc.)
Ich (m,38,Single,keine Kinder) muss aber ehrlich sagen - aus deinen Worten lässt sich sehr, sehr viel unverarbeiteter Beziehungs-/Trennungsschmerz herauslesen. Oder irre ich mich?? Und bitte jetzt nicht die Frage, woran ich das erkenne...
Und ehrlich gesagt - sehr oft ich bin ich froh, doch lieber allein zu leben. (...bin auch kein EP Mitglied mehr, schreibe nur sporadisch)
 
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  • #28
@25 Lisa:
Warum kennst du dich eigentlich so gut mit der Thematik aus? Mann könnte auf den Schluss kommen, das du das schon mit deinen Ex-männern so oder ähnlich durchgezogen hast !?
 
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  • #29
@27
Gut, dass sich Lisa in der Thematik auskennt. Es gibt ehemalige Partner (Frauen wie Männer), die auf Unterhaltszahlungen für die Kinder angewiesen sind. Ich kann Dir nur bestätigen, dass man im Verlauf eines Trennungs- bzw. Scheidungsprozesses eine Menge lernen kann, bedingt auch durch zuviel Bürokratie und Gleichgültigkeit. Wenn man sich nicht dreht, interessiert es doch keinen, wie man sein(e) Kind(er) "durchbringt". Frau, 41
 
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  • #30
Lisa
@26 Ja, du irrst dich! Ich hab`keine Schmerzen mehr, der "Krieg" ist seit 5 Jahren überstanden.

@27 Du liegst völlig richtig - ich habe die ganz Problematik mit zwei Exmännern erlebt und bewältigt. Zwangsläufig wird Frau im Laufe der Jahre dadurch zur Expertin in eigener Sache!
 
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