Lisa
Hallo Fragestellerin. Wie alt ist denn dein Kind? Zwingend notwendig ist es, dir den Unterhaltsanspruch für das Kind titulieren zu lassen. Wende dich dazu an das Jugendamt, das ist am kostengünstigsten! Sobald du über einen Titel verfügst, kannst du einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen die Unterhaltsrückstände für dein Kind einzuziehen! Die Kosten dafür muss der Unterhaltsschuldner, also der Vater tragen.
Da sich der Vater nicht in einem Angestelltenverhältnis befindet, sondern "selbständig" ist, ist dies mit mehr Aufwand verbunden. Der Grichtsvollzieher wird zunächst versuchen Bargeld zu pfänden, wenn dies nicht möglich ist, müssen auch Farbferseher, Videokameras, Computer, auch die "Künste" deines Künstlers usw. dran glauben. Darauf klebt dann der "Kuckuck" des Gerichtsvollziehers!
Lass dich nicht davon beeindrucken, dass dein"Künstler" noch zwei ehelichen Kindern, die studieren, zu Unterhalt verpflichtet ist. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern in Bezug auf Unterhalt gleichgestellt (z.B.), ebenso auch im Erbrecht. Lass dich ebensowenig davon beeindrucken, dass er sein Einkommen mit 750,- angibt! Es ist für dich nicht überprüfbar und diese Angabe sollte nicht dein Mitleid evozieren! Mitleid hat höchstens dein Kind verdient.
Falls er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen mag, wird dem Vater eines minderjährigen Kindes gar zugemutet, seine Immobilie zu verkaufen, um von dem Erlös seinen Verpflichtungen nachkommen zu können! Dies geht jedoch nur im Rahmen einer Klage.
Falls die Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher die Unterhaltsschuld nicht vollständig tilgen, verklage den Vater wegen Unterhaltspflichtverletzung. Wenn er nicht zahlt, kommt er in den Knast!
Drohe ihm damit und mache deine Drohung wahr, falls er immer noch nicht zahlt!
Bei einer Klage hast du vermutlich Anspruch auf PKH (Prozesskostenhilfe), aufgrund der Höhe deines Einkommens. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass du die vorgestreckten Prozess- und Anwaltskosten durch den Staat, in Raten zurück zahlen musst - sofern du diesen Prozess verlieren solltest, was jedoch eher unwahrscheinlich sein dürfte.
Wenn alle Stricke reissen, besteht noch die Möglichkeit die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt zahlt, je nach Alter des Kindes, den Mindestunterhalt, momentan sind es wohl mindestens 200,- ( die genaue Summe ist mir aktuell nicht bekannt), solange bis das Kind 12 Jahre alt ist. Das Jugendamt holt sich diesen Vorschuss vom Vater zurück - das sollte die Regel sein, allerdings ist das Jugendamt für derartige Aktionen viel zu bequem, so dass der Vater meistens ungeschoren davon kommt!
Verlasse dich allumfassend nicht auf das Jugendamt, sondern werde selber aktiv. Im Interesse deines Kindes. Toleriere es nicht, dass Väter keinen Unterhalt für ihre Kinder bezahlen! Scheue nicht die Mühe und den Aufwand, diesen verantwortungslosen Vater zur Rechenschaft zu ziehen!
Wenn du gar nicht mehr klar kommst, nehme dir einen Rechtsanwalt - das ist billiger, als auf den Unterhalt für dein Kind zu verzichten!