• #1

Vaterschaft nach 30 Jahren anzweifeln. Was soll das bringen?

Ich muss euch mal was fragen, weil ich selbst keine logische Antwort auf eine Situation finde. Ich (w50) erhielt einen Brief vom Anwalt meines Ex-Mannes. Mit meinem Ex-Mann war ich in erster Ehe vor 30 Jahren für 3 Jahre verheiratet. Wir waren jung und verliebt als wir heirateten, entwickelten jedoch unterschiedliche Lebensziele. Etwa ein Jahr vor der Scheidung kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt. Der Kleine sah als Baby schon aus wie sein Vater und das ist heute, als Erwachsener immer noch so.

Nach der Scheidung ging jeder seiner Wege. Mein Ex-Mann fand neue Partnerinnen, zeugte noch weitere Kinder, führte anfangs noch ein unstetes Leben mit Drogen und Straftaten bis er seine heutige Partnerin fand. Mit ihr ist er seit 20 Jahren verheiratet und sie haben eine gemeinsame Tochter.

Nach unserer Scheidung, sorgte ich allein für unseren Sohn. Ich arbeitete hart in 2 Jobs um uns ein gutes Leben zu bereiten. Meine Mutter half beim Babysitting. Als mein Sohn sechs Jahre alt war, heiratete ich meinen zweiten Ehemann. Wir bekamen weitere Kinder, bauten ein Haus auf dem Land und es gab keinerlei Kontakt zu meinem Ex-Mann. Er war in die Nachbarstadt gezogen, seinen Sohn wollte er nicht sehen. Kein Interesse.

Vor etwa 12 Jahren klagte mein Sohn gegen seinen Vater auf Unterhalt. Ich unterstützte ihn finanziell, bezahlte die Schule, die Fahrkosten und gab ihm Geld für Kleidung, Essen etc. Weil das jedoch nicht reichte, fragte mein Sohn seinen Vater nach Unterstützung (der bis dahin nie Unterhalt gezahlt hatte). Der wollte nicht, es kam zur Klage und mein Sohn bekam für seine Ausbildung 7000 Euro zugesprochen. Das hat mein Ex-Mann zähneknirschend an seinen Sohn gezahlt. Konktakt hatten die beiden nie miteinander.

Nun sind weitere Jahre vergangen und es kommt Post vom Anwalt meines Ex-Mannes, dass er die Vaterschaft anzweifelt und überprüfen möchte. Okay, darin sehe ich kein Problem. Ist ja sein Sohn.

Warum will mein Ex-Mann das nach 30 Jahren machen lassen? Er weiß, dass es 100%ig sein Sohn ist. (Die beiden ähneln sich so sehr, dass seine Großmutter stets aus dem Häuschen ist.) Mein Ex-Mann lebt mit seiner zweiten Frau seit 20 Jahren zusammen und auch ihre Tochter dürfte bereits 20 Jahre alt sein.

Warum kommt mein Ex-Mann nun auf die Idee, die Vaterschaft seines ersten Kindes prüfen zu lassen? Ich weiß nicht, was damit bezweckt werden soll und bitte um Rat und Ideen ... was könnte der Antrieb seines Ansinnes sein.

Könnt ihr helfen?
 
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  • #2
So wie du das beschreibst, kannst du auch nicht wissen was im Kopf des Exmannes so vor sich geht. Vielleicht steigert er sich in was rein. Oder jemand hat ihm auf kleinem Stammtischniveau was eingetrötet und er braucht die 7000 Euro zurück. Er ist und bleibt anscheinend verdreht im Kopf. Auch wenn er sich im Lebenswandel gefasst hatte. An der Stelle deines Sohne würde ich auf den Test eingehen. Dann hat sich die Hoffnung zurückzukassieren für den "Erzeuger" schnell zerschlagen. Andererseits könnte er deinen Sohn womöglich eh wenn es ihm mal schlecht geht und plötzlich wieder in sein Leben als Geldquelle in den Kram passt, ranziehen, z. B. wenn er ins Heim muss. Dagegen würde sich dein Sohn ohnehin dann nicht wehren können.
 
  • #3
Vielleicht ist er knapp bei Kasse und erhofft sich so, diese 7000 € zurückzubekommen.
 
  • #4
Wahrscheinlich hat er gerade mal ein Testament aufgesetzt und möchte das Erbe ganz seiner neuen Familie überlassen. Ist er allerdings auch Vater deines Sohnes, so hat dieser zwingend einen Erbanspruch. Es geht also, wie so meist, ums Geld.
 
  • #5
Der gute Mann möchte die 7.000Euro zurück.Und wenn er sonst noch etwas bezahlt hat,auch dieses Geld.
Wenn Du sicher bist,laß ihn machen und lach' ihn dann aus!
(Kosten für den Test zahlt natürlich der,der ihn wünscht. ;-) )
 
  • #6
I ... was könnte der Antrieb seines Ansinnes sein....?

Ich tippe ganz einfach auf pure Rachsucht und der Auslöser dürfte die von Dir unterstützte Klage Deines Sohnes gewesen sein.

Juristen, für die der Umgang mit solchen Vorgängen Tagesgeschäft ist, mögen mir verzeihen: Für viele "Normalmenschen" ist eine Klage vor Gericht eine Kriegserklärung und häufig Beginn einer lebenslangen Todfeindschaft - unabhängig davon ob sie gerechtfertigt ist oder nicht(!)

Bringen wird ihm das nichts - das wird er auch wissen (wenn er wirklich der Vater ist?) - es lindert aber mit dieser "Retourkutsche" seine immer noch vorhandende Wut über die erlittene "Niederlage".

Ohne Wertung dieses Verhaltens.
 
  • #7
Das Du verunsichert bist, kann ich gut verstehen. Vielleicht geht es ums Erbe? Anders kann ich mir die Reaktion des Erzeugers (ich schreibe bewusst nicht "Vater"), nicht vorstellen. Möglicherweise sitzt ihm die Ehefrau im Genick, die befürchtet, ihre gemeinsame Tochter und sie müssten das Erbe mit Deinem Sohn teilen? Oder die Großeltern väterlicherseits haben etwas zu vererben und der Sohn möchte nicht mit dem Enkel teilen? Diese beiden Varianten fallen mir spontan ein. Ich würde nach dem Grund beim Anwalt fragen, den Test machen und fertig. Du hast nichts zu verbergen und das Ansinnen ist lächerlich und armselig.
 
W

wahlmünchner

Gast
  • #8
Was für eine traurige Geschichte.
Die Kinder, die so von ihren Eltern behandelt werden, tun mir von Herzen leid.
Mehrere Kinder mit mehreren Frauen, Drogensucht, Rachsucht.
Dieser Mann hat einen schäbigen Charakter.
Auch ich denke es geht um Geld und um Erbschaft.
Vielleicht ist auch eines seiner Kinder, die später geboren wurden ein Kukukskind und er jetzt im Zweifel wer überhaupt seine eigenen Kinder sind und überprüft alle.
Ich würde gar nicht viel Energie an diese Sache verschwenden, soll er den Test machen und gut ist.
 
  • #9
Ich tippe auch auf "Erbe".

Er hat sein Testament geschrieben und will, dass nach seinem Tod seine Frau weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen bleiben kann und nach ihrem Tod die Tochter das Haus (und weiteres Erbe) erhält. Diesen Plan könnte dein Sohn durchkreuzen, wenn er auf seinem Pflichtteil besteht und deshalb das Haus verkauft werden müsste.
 
  • #10
Danke für Eure Meinungen.
Hier die FS:

Mein Ex-Mann hatte nach unserer Scheidung noch weitere Kinder gezeugt. Insgesamt dürfte er 4 Kinder haben.

Wenn es ums Erben geht, dann müsste er insgesamt 3 seiner Kinder loswerden um alles alleinig an die eheliche Tochter vererben zu können.

Ich würde meinen Sohn gerne vor der Vaterschaftsfeststellung bewahren. Obwohl er inzwischen erwachsen ist, ist sein Vater ein sensibles Thema. Wie oft habe ich meinen kleinen Jungen trösten müssen, weil er keinen Papi hatte. Mein zweiter Mann war zwar sehr vernarrt in ihn, aber das war ja erst später, als mein Sohn 6-7 Jahre alt war.

Obendrein bekam mein Sohn als Teenie unverschämte Anfeindungen von seinem Vater zu hören ("du bist das letzte; mit dir will ich nichts zu tun haben...") Ein Teenie, der seinen Weg im Leben sucht und sich Anerkennung wünscht wird damit total verunsichert.

Ihn wird es sicher aus der Bahn hauen, wenn er erfährt, dass sein Vater sich wünscht, er wäre nicht sein Sohn.
 
W

wahlmünchner

Gast
  • #11
Ihn wird es sicher aus der Bahn hauen, wenn er erfährt, dass sein Vater sich wünscht, er wäre nicht sein Sohn.
Es wird ihn aus der Bahn hauen..wirklich?
Als ob er dies nicht schon sein Leben lang spüren würde, das sein Vater ihn nie wollte.
Die beiden haben ein Recht darauf zu erfahren ob sie miteinander verwandt sind.
Dein erwachsener Sohn wird damit weniger ein Problem haben als du, denn dir wird damit unterstellt, du wärst eine Frau, an deren Treue man zweifeln müsste.
Denkst du nicht das du dich schützen willst, vor der Frage deines Sohnes ob das möglich wäre, das er einen anderen Erzeuger hätte?
Wenn er seit Kindheit an enttäuscht ist von seinem Vater ist das keine neue Wunde mehr und seine Sache wie er damit umgeht.
 
  • #12
Du lieber Himmel, was gibt es nur für Männer! Er zeugt den Jungen und wertet ihn dann mit "Du bist das Letzte" ab. Unfassbar. Das tut sicher auch Dir als Mutter weh, denn er wertet mit so einer Aussage ja auch Dich als Mutter ab. Versuche, gelassen zu bleiben, auch wenns schwer fällt. Die Vergangenheit und diesen Mann kannst Du nicht mehr ändern. Dein Sohn ist nun 30. Sprich mit ihm über das Ansinnen. Vorher kannst Du Dich natürlich bei einem Anwalt erkundigen, ob Du den Vaterschaftstest machen lassen musst oder nicht. Vielleicht hat der Erzeuger gar nicht das Recht dazu? Dann lass das durch Deinen Anwalt schreiben und bring das Thema Deinem Sohn gegenüber gar nicht erst auf den Tisch. Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute. Steh über den Dingen und begib Dich nicht auf das Niveau des Erzeugers. Sei froh, dass er in Eurem Leben nie eine große Rolle spielte, denn charakterlich ist er unterirdisch. Wer weiß, was Ihr sonst noch für Abwertungen hättet zu spüren bekommen.
 
  • #13
Ich würde meinen Sohn gerne vor der Vaterschaftsfeststellung bewahren. Obwohl er inzwischen erwachsen ist, ist sein Vater ein sensibles Thema. ...... Ihn wird es sicher aus der Bahn hauen, wenn er erfährt, dass sein Vater sich wünscht, er wäre nicht sein Sohn.

Liebe FS,
nach Deinen Schilderungen muss Dein Sohn 30+ sein. Hör' auf ihn wie ein schutzbedürftiges Kind zu behandeln und ihn vor jedem Lebensunbill zu schützen. Er ist seit deutlich mehr als 10 Jahren erwachsen, lass' ihn erwachsen sein.
Er ist nicht dumm und weiß, dass sein Vater ihn nicht wollte/ihn loswerden will. Sein schlimmstes Erlebnis war, dass er während der Ausbildung Geld einklagen musste.
Er muss sich selber damit auseinandersetzen, warum sein Vater nun den Vaterschaftstest will.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es um das Thema erben geht und er versucht "seine" Kinder loszuwerden, um die eine Tochter aus der aktuellen Beziehung bevorzugen zu können. Hierfür benötigt er Rechtsicherheit, denn es kann sein, dass er alternativ ein Risiko eingehen muss - seiner aktuellen Frau zu vertrauen.
Du schreibst, er musste während der Ausbildung Deines Sohnes 7.000 € zahlen. Daraus leite ich ab, dass er nicht zu knapp zahlungsfähig ist.
Wenn er sein Geld im Erbfall vor den "ungeliebten" Kindern sichern will, dann wird ihm nur eins übrig bleiben - er muss alles seiner Frau überschreiben, denn sie gemeinsam haben nur ein Kind, welches auch über sie ein Erbrecht hat. Klartext: gibt er alles seiner Frau, dann bekommt es die Tochter und die anderen gehen leer aus. Risiko: seine Frau nimmt das Geld und verlässt ihn.

Das wiederum setzt voraus, dass er seiner Frau vertraut - ganz schwer für jemanden, der selber eine kriminelle Karriere und sein Hirn durch Drogen geschädigt hat. Vertrauen gehört da nicht zu den Kernkompetenzen. Also versucht er den Umweg über die Vaterschaftsfeststellungen.

Wenn Du Dir sicher bist, das er der Vater Deines Sohnes ist und den Ex selber mal stressen willst, dann rätst Du Deinem Sohn zu, den Vaterschaftstest machen zu lassen.
Dann hat der Ex nämlich auf ewig ein Angstproblem, welches ihm das Leben zur Hölle macht - seiner Frau zu vertrauen. Er muss die Vermögensübertragungen nämlich rechtzeitig machen, sonst sind sie nicht rechtssicher, d.h. fällt zeitabhängig ein Teil des überschriebenen Vermögens zurück in die zu verteilende Erbmasse.
 
  • #14
Liebe FS, das ist eine ganz unangenehme Situation, für alle Beteiligten.
Er weiß, dass es 100%ig sein Sohn ist. ... Warum kommt mein Ex-Mann nun auf die Idee, die Vaterschaft seines ersten Kindes prüfen zu lassen?
Wenn dein Mann das 100%ig weiß, und das so klar ist, dann geht es nicht um deinen Sohn, sondern um dich.
Wir waren jung und verliebt als wir heirateten, entwickelten jedoch unterschiedliche Lebensziele. Etwa ein Jahr vor der Scheidung kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt.
Seine Aktion kann eigentlich nur späte Rache an dir sein, und nur du kannst wissen warum.

Warum hast du nie Unterhalt von ihm gefordert? Unterhalt vom Vater ist das Recht des Kindes, nicht das Recht der Mutter. Dein Verhalten wirft Fragen auf.
Denkst du nicht das du dich schützen willst, vor der Frage deines Sohnes ob das möglich wäre, das er einen anderen Erzeuger hätte?
Ich denke, genau darum geht es. Deine eigene Vergangenheit wird durchleutet werden, und dein Sohn wird seine Mutter zukünftig mit anderen Augen sehen.
Vorher kannst Du Dich natürlich bei einem Anwalt erkundigen, ob Du den Vaterschaftstest machen lassen musst oder nicht. Vielleicht hat der Erzeuger gar nicht das Recht dazu?
Ich tippe darauf, dass dein Ex einen Mann zur Hand hat, der bezeugen wird in dem betreffenden Zeitfenster mit dir geschlafen zu haben. Binnen einer Frist von zwei Jahre nach dem Bekanntwerden dieses Umstandes kann er die Feststellung der Vaterschaft gerichtlich durchsetzen.

Ob du tatsächlich treu warst oder nicht, kannst nur du wissen. Wenn dein Ex einen Mann als (vermeintlich) beteiligten Zeugen hat, spielt es keine Rolle ob du tatsächlich untreu warst, oder ob dieser Mann deinem Ex gegenüber aus Gefälligkeit handelt. Dein Ruf wird darunter leiden, so oder so.

Rache wird am besten kalt serviert. Sagt man.
 
  • #15
@Arthur
Die Idee ist mir noch gar nicht gekommen, dass er mich damit treffen will. Aber warum?

Wir sind damals nicht im Streit auseinander gegangen. Während unserer Ehe habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Nachdem unser Sohn geboren war, fing ich nach wenigen Wochen an wieder zu arbeiten. Wir waren bewusst Eltern geworden, standen früh auf eigenen Beinen und wollten uns etwas Aufbauen. Doch irgendwann verabschiedete er sich schweigend aus diesem Plan und zog sich immer mehr daraus zurück. Er interessierte sich plötzlich für Parties, fürs Kiffen, für Autos und allem möglichen Schnick-Schnack, der ihn von uns entfernte. Er fühlte sich unwohl. Also war die Scheidung die beste Lösung.

Mein Verhalten wirft Fragen auf?
Warum?
Zwischen Kindsunterhalt fordern (was ich getan habe) und Kindesunterhalt bekommen ist ein Riesenunterschied.
Mein Ex-Mann konnte den Unterhalt für seinen Sohn nicht leisten, weil er wegen seines neuen Hobbies (Kiffen) kein Einkommen hatte oder weil er im Gefängnis saß.
Ich habe den Unterhalt nicht eingeklagt, weil mein Ex nichts hatte. Lieber habe ich hart gearbeitet und unseren Sohn und mich selbst durchgebracht.

Falls mein Ex meine Treue während unserer Ehe anzweifelt, dann wird er wohl den Fehler machen und von sich auf andere schließen.

Ich war treu. Es gab keinen anderen Mann. Erst viel später erfuhr ich, dass ER während unserer Ehe noch eine Liebschaft im Nachbarort hatte, die dann auch von ihm schwanger wurde.
Sollte es also sein Ziel sein, mich zu schädigen, dann kommen doch nur die alten Geschichten hoch, mit denen er sich damals unmöglich gemacht hat. Wofür sich seine Eltern übrigens sehr geschämt haben.

Er lebt nun ein sehr konventionelles, bürgerliches Leben im Vorort einer Großstadt mit Doppelhaushälfte. Sein Leben ist okay. Mein Leben ist okay. Warum sollte er sich also mit albernen Rachegelüsten selbst ins Knie schießen?

All das macht diese Vaterschaftsfeststellung für mich ja so unverständlich.
 
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  • #16
Bei euch liegt schon einiges im Argen, wenn der eigene Sohn den Vater verklagt. So etwas tut man nicht! Niemals und never! Und dann wunderst du dich? Es gibt Familien, da schlagen sich die Leute den Schädel wegen 20 Euro ein oder weil einer dem anderen den Joghurt weggefressen hat. So scheint es auch bei euch zu sein. Misstrauen von allen Seiten. Aber ist halt typisch Deutsch. Niemand gönnt niemandem was.

Ich halte ja immer nichts von den scheinheiligen "Mitläufermeinungen" hier und ich bin für die Meinungslosen. Ich will erstmal die Seite des Mannes hören.

Aber warum du dich wunderst: ihr habt zuerst geklagt und der Mann klagt halt zurück. Man kann nicht einfach tut in der Welt was man will, ohne Konsequenzen für eigene Dreistigkeiten zu bekommen. Das muss der junge Mann mal kapieren. Vielleicht ist das auch so bisschen eine Erziehungsmaßnahme deines Exes, euren Sohn in seine Schranken zu weisen, damit der Mann sieht, wer sein Herr ist. Die heutigen Burschen haben doch keinen Respekt mehr vor ihren eigenen Eltern, sondern nur noch wenn man Audienz einschaltet wie Polizei oder Anwalt.
 
  • #17
Aber warum du dich wunderst: ihr habt zuerst geklagt und der Mann klagt halt zurück. Man kann nicht einfach tut in der Welt was man will, ohne Konsequenzen für eigene Dreistigkeiten zu bekommen. Das muss der junge Mann mal kapieren.

Dir ist aber schon bewusst, dass der Sohn ein Recht auf Unterhalt gehabt hätte und gerade mal die Kosten für seine Ausbildung erhalten hat?! o_O
Du würdest also Kinder in die Welt setzen und dann sagen "seht mal zu, wie ihr groß werdet, ich bezahl nichts"?

Unglaublich. Der Vater war dreist. Nicht der Sohn.
 
  • #18
Eine Vaterschaftsfeststellung bei einem 30 jährigen? Und er wendet sich an DICH? Was hast du damit zu tun? Er muss sich an seinen Sohn wenden. Denn der Sohn muss dem auch zustimmen. Das verstehe ich nicht.
 
  • #19
Hier die FS:

Danke für eure Gedanken zum Thema. Der Brief des Anwaltes ging an mich. Ich vermute, dass mein Ex-Mann nicht den Aufenthaltsort und die Adresse seines Sohnes kennt. Da ich seit 30 Jahren im selben Ort wohne, ist es einfacher es mir zuzustellen.

Wenn er es wegen eines möglichen Erbausschlusses tut, meine Güte, von uns erwartet sowieso niemand etwas von ihm zu erben.
 
  • #20
Der Ex verlangt nun einen Vaterschaftstest. Zu dem der Sohn (30+ ?) nicht gezwungen werden kann, Aber es bringt für ihn Vorteile.

Wenn der Sohn dadurch seine leibliche Abstammung beweisen kann, ist sein Pflichtteil am Erbe noch sicherer. Woher die sonstigen Erben diesen Pflichtteil bezahlen, ist deren Problem.

Meine Großmutter mußte beim Tod ihres Ehemannes (gemeinsames Haus) einen Pflichtteil an dessen Verwandten nach Kanada zahlen. Mühsam in monatlichen Raten. Abgesichert durch einen Grundschuldeintrag. Damit ihr nicht das Haus gepfändet wird.
Obwohl die sich nie gesehen haben.

Ursache: Der Ehemann verfasste leider kein Testament. Also galt gesetzliche Erbfolge. Also mußte der Notar alle Erbberechtigten aufspüren. Und diese Verwandte in Kanada schaltete dann sofort einen Anwalt in Dtl. ein.
 
  • #21
Hier die FS:
Wenn er es wegen eines möglichen Erbausschlusses tut, meine Güte, von uns erwartet sowieso niemand etwas von ihm zu erben.
Angenommen, seine jetzige Frau stirbt vor ihm, und er erbt das Haus. Dann hätte er was Wesentliches zu vererben. Betrachte den Pflichtanteil als Wiedergutmachung an seinen Sohn.

Das Andere wäre die moralische Seite. Wenn dann auch deren Tochter das Haus erbt. Und dann mühsam den Pflichtanteil aufbringen müsste, um das Haus behalten zu können. Dann kann der Sohn ggf. auf seinen Pflichtanteil verzichten, um die Tochter = seine Halbschwester nicht zu belasten.

Wenn deren Tochter aber das Haus nicht behalten will, dan kann man es verkaufen, und den Erlös unter den Erben aufteilen.
Schön, wenn dann auch der Sohn seinen Pflichtanteil bekommen kann, anstatt leer ausgehen.
 
  • #22
Die FS:

Muss man so einen Gentest eigentlich mitmachen? Kann man dazu gezwungen werden? Bei uns in Schleswig Holstein gibt es bestimmt genug Einrichtungen wo man einen Gentest machen kann. Aber muss auch ich als Mutter daran teilnehmen? Habt ihr da Erfahrungen? Denn eigentlich ist das Ansinnen meines Ex-Mannes ja völlig aus der Luft gegriffen.
Anmerkungen der Moderation: Bitte beachten Sie, es handelt sich um ein Laienforum. Um Rechtssicherheit zu erlangen wenden Sie sich an einen Anwalt.
 
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  • #23
Euer Sohn ist ehelich geboren und zwar vor über 30 Jahren? Und JETZT will der Vater die Vaterschatfsfeststellung?! Auf die Gefahr hin, dass ich da falsch informiert bin: Soweit ich weiß, hat man nur wenige Jahre Zeit, um eine Vaterschaft anzweifeln zu können (3 Jahre?), das Thema dürfte bei einem 30-jährigen Sohn also komplett hinfällig sein, keine Ahnung, was das bringen soll. Vielleicht hat es wirklich was mit dem Erbe zu tun - aber selbst, wenn dabei raus käme, dass dein Ex-Mann tatsächlich nicht der Erzeuger eures Sohnes wäre, glaube ich kaum, dass das nach so langer Zeit noch irgendeine rechtliche Relevanz hätte. Gib es in die Hände deines Sohnes, er sollte alt genug sein, um sich entsprechend um die Sache zu kümmern, zur Not mit Rechtsbeistand.
 
G

Gast

Gast
  • #24
Auf die Gefahr hin, dass ich da falsch informiert bin: Soweit ich weiß, hat man nur wenige Jahre Zeit, um eine Vaterschaft anzweifeln zu können (3 Jahre?)....

Das ist falsch. Anfechten kann man eine Vaterschaft grundsätzlich zwei Jahre ab Geburt, bzw. Kenntnisnahme von Gründen, dass es sein könnte, nicht der leibliche Vater eines Kindes zu sein.
In diesem Fall hier also...
Wenn der Mann 30 Jahre lang denkt, er wäre biologischer Vater des Kindes, DANN aber von Dingen bzw. Vorkommnissen erfährt, dass es sein könnte, er wäre nicht der biol. Vater - dann hat er zwei Jahre Zeit, diesem Verdacht juristische Relevanz zu verleihen, sprich Vaterschaftsanfechtung.
Sprechen gewichtige Gründe für diesen Verdacht, wird dein Sohn verpflichtet werden, einem Abstammungsgutachten zuzustimmen.
Wie so immer gilt: Mother's Baby, father maybe...
Der Anfechtende muss sämtliche Kosten für Gericht und Abstammungsgutachten verauslagen, bei negativem Vaterschaftstest kann er die Mutter in Regress nehmen.
Falls Barunterhalt für Kindesunterhalt geflossen sein sollte, kann dann auf den eigentlichen biol. Vater Rückgriff (Scheinvaterregress) genommen werden. Da besteht gegenüber der Mutter ein Auskunftsanspruch.
Erbansprüche erlöschen dann natürlich ebenso.
Solche juristischen Fälle sind gar nicht mal so selten, hört und liest man öffentlich allerdings recht wenig davon.
''Scheinväter'' scheitern im Übrigen meistens an der Tatsache des Nachweises, sprich, sie können nicht nachweisen, NICHTS gewusst zu haben. Verdeutlicht heißt das: Mutter sagt, du hast es doch immer gewusst, es kann sein, du bist nicht der Vater. Wie soll Vater das Gegenteil beweisen? Aussage gegen Aussage! Der geneigte Leser wird sich nun vorstellen können, wie ein Gericht entscheiden wird...!
 
  • #25
Volljährige Personen nehmen ihre Persönlichkeitsrechte selbst war. Für einen Vaterschaftstest müssen daher nur das volljährige Kind und der mögliche Vater schriftlich einwilligen.

Ich würde dem Anwalt antworten, dass er sich mit seinem Anliegen direkt an den Sohn wenden soll, Du hast damit nichts mehr zu tun.

Ich glaube aber auch, dass es es um eine Erbschaftsangelegenheit geht.
 
  • #26
Ich glaube aber auch, dass es es um eine Erbschaftsangelegenheit geht.

Dies könnte man auch anders umgehen. Einfach das mögliche Erbe offiziell verschenken oder ausgeben. Es gibt ja noch kein Gesetz, das mir verbietet nichts zu vererben.

Man sollte einfach den Vaterschaftstest obligatorisch schon bei jeder Geburt juristisch festlegen. In unseren demokratisch, bürokratisch überhäuften Staat kann man alles Regeln, nur solche "Kleinigkeiten" sind dann juristisch unmöglich. In diesen Fall wird eine Geschichte nach 30 J. neu aufgewärmt, davon ganz zu schweigen wie jetzt emotional um die FS oder dem Kind es geht. Dass man nach 30 J. das Nervenkostüm strapazieren darf, ist dann wieder legal. Ein wirklich gerechtes Rechtsystem haben mir.
 
  • #27
Dies könnte man auch anders umgehen. Einfach das mögliche Erbe offiziell verschenken oder ausgeben.

Das setzt aber voraus, dass Du das willst oder auch ein Konstukt schaffst: Das Konto läuft war auf den Namen des Beschenkten, aber der eigentliche Eigentümer bedient sich daran, als gehöre es noch ihm.
In solchen Fällen muss man vertrauen können und das ist schwer, wenn wie hier der Mann eine kriminelle Karriere hatte, sowie Drogenmissbrauch. Das deutet nicht auf eine stabile Psyche hin. Auch die Tatsache, gegen die Vaterschaft nach 30 Jahren anzugehen, zeigt, dass es um den Mann nicht zum besten bestellt ist - moralisch-geistig.
 
  • #28
... Er interessierte sich plötzlich für Parties, fürs Kiffen, für Autos ... Ich war treu. Es gab keinen anderen Mann. ... All das macht diese Vaterschaftsfeststellung für mich ja so unverständlich.
Der Fall erinnert mich ein wenig an Christoph Daum und seine Kokain-Affäre. Möglicherweise hat auch dein Ex teilweise den Bezug zur Realität verloren, und eine Teil-Amnesie was seine Drogenzeit betrifft.

Wenn alles wahr ist was du geschrieben hast, dann lass deinen Ex auflaufen wenn es hart auf hart kommt und sich eine blutige Nase holen. Persönliches Pech.

Kontaktiere bitte aber vorher noch deinen Sohn, möglicherweise will er seinem Vater die öffentliche Bloßstellung ersparen, und ihr drei einigt euch auf einen freiwilligen Test in einem unabhängigen Labor.

Es ist nicht immer sinnvoll schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit zu waschen. In eurem Fall ist das die Drogen- und Gefängnisvergangenheit deines Ex, und des Vaters deines Sohnes.
 
G

Gast

Gast
  • #29
Nur so als Idee:
Ich sehe meinem Vater auch sehr ähnlich. Aber mein Vater hat auch große Ähnlichkeit mit einigen von seinen Brüdern.
Aber ich denke mal, auf eine solche Möglichkeit wäre die FS wohl selbst gekommen, wenn es sie gäbe.
 
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