• #1

Wann muss mein Mann ausziehen?

Guten Morgen zusammen!

Ich muss mich von meinem Mann trennen und da er nicht ausziehen will, gibt es einen Gerichtstermin. Nun habe ich gestern gehört, dass ein Einzelrichter ihm eine angemessene Frist zuspricht. So wie ich meinen Gatten kenne, wird er nicht nach einer neuen Wohnung suchen und behaupten, dass er keine findet. Außerdem sagte er mir ganz klar, dass dies seine Wohnung sei und er eben diese nicht verlassen wird.

Ich bin da etwas verwirrt. Zuerst informierte man mich, dass ich Möglichkeiten habe, ihn von der Wohnung wegzuweisen. Aber bis dies passiert kann es Monate dauern.

Ich trenne mich von ihm weil er seit über einem Jahr immer erst um Mitternacht nach Hause kommt. Seine Kollegen sind ihm wichtiger als ich und unsere beiden Hunde. Es scheint ihm auch egal zu sein, obwohl er auch die Unterlagen erhalten hat und ich ihm seit Juni sage, dass ich ausziehe und die Trennung will, kommt er nicht früher nach Hause. So kann man keine Ehe nicht einmal eine Beziehung führen. Nach 8 Jahren und davon 4 Jahre Ehe reicht es mir nun.

Kennt sich mit dem Thema jemand aus?
Danke und Gruß

Hier handelt es sich bei den Antworten jeweils um eine Laienmeinung und ersetzt keinen juristischen Rat vom Fachmann. Ihr Moderationsteam.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #2
Nun habe ich gestern gehört, dass ein Einzelrichter ihm eine angemessene Frist zuspricht.

Tja, das denke ich ist auch nur fair....

dass ich Möglichkeiten habe, ihn von der Wohnung wegzuweisen.

ich bin mir nicht sicher aber ist das nicht nur in dem Falle, dass er gewalttätig war??? ich finde "ihn von der Wohnung zu weisen" sehr aggressiv von Dir.
Außerdem sagte er mir ganz klar, dass dies seine Wohnung sei und er eben diese nicht verlassen wird.
Warum ziehst du denn nicht aus? Ihr habt doch anscheinend keine Kinder, die in ihrem Umfeld bleiben sollten.. zumindest lese ich nichts davon

und ich ihm seit Juni sage, dass ich ausziehe
Ja was denn nun, wer soll jetzt ausziehen? Wenn es seine Wohnung wirklich ist, warum meinst Du, ihn der Wohnung verweisen zu dürfen?

Deine Fragestellung liest sich für mich nicht schlüssig und warum Dein Mann jede Nacht so lange wegbleibt, schreibst Du auch nicht. Entweder er hat eine andere oder Dein Gemeckere geht ihm auf den Geist. Oder er will endlich, dass Du ausziehst.
Ist die Wohnung so toll dass Ihr Euch darum streitet?
Was haben die Hunde damit zu tun?
Fragen über Fragen...
W52
 
  • #3
... da er nicht ausziehen will, gibt es einen Gerichtstermin. Nun habe ich gestern gehört, dass ein Einzelrichter ihm eine angemessene Frist zuspricht
Du hast doch schon einen Gerichtstermin ... und eine »angemessene Frist« ist genau das, als was sie definiert wird. Alles rechtens.
Wenn es umgekehrt wäre, also du aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen müsstest, würdest du doch wohl auch nicht von-gleich-auf-jetzt in einer neuen/anderen Wohnung aufschlagen?

Genau deshalb gibt es Fristen! Sogar solche mit dem Beinamen »angemessen«.
 
  • #4
Nimm dir einen Anwalt, du wirkst wirklich sehr konfus.

Habt ihr die Wohnung gemeinsam gekauft/gemietet, oder ist es tatsächlich seine? Habt ihr Kinder?

Wieso erzählst du ihm seit Juni, dass du ausziehen willst, und erwartest jetzt von ihm, dass er auszieht? War wohl als Druckmittel gedacht, ist aber schief gegangen. Hattet ihr generell Kommunikationsprobleme?
 
C

Charline

Gast
  • #5
Außerdem sagte er mir ganz klar, dass dies seine Wohnung sei und er eben diese nicht verlassen wird.
Ja stimmt das denn nun oder nicht? Wenn es wirklich seine Wohnung ist (er also alleine den Mietvertrag unterschrieben hat oder sogar Eigentümer ist), wieso soll er dann ausziehen?
Wenn es deine Wohnung ist (Eigentümerin oder alleinige Mieterin), muss er früher oder später ausziehen.Ob da Fristen einzuhalten sind oder ob du gleich das Schloss austauschen darfst, kann dir ein guter Anwalt sagen.
Oder habt ihr die Wohnung gemeinsam gekauft oder gemietet? Wenn dann keiner freiwillig darauf verzichtet, geht es eben vors Gericht. Besorg dir auf jeden Fall einen guten Scheidungsanwalt, damit du nicht "über den Tisch gezogen wirst".
 
  • #6
Ja was denn nun, wer soll jetzt ausziehen? Wenn es seine Wohnung wirklich ist, warum meinst Du, ihn der Wohnung verweisen zu dürfen?
Wenn man sich noch nicht einmal einig ist, wer denn überhaupt ausziehen soll, wie können da weitere Schritte folgen?

Ja, wieso eigentlich „seine” Wohnung? Wer steht denn im Mietvertrag? Wer zahlt die Miete? Wem gehören die Möbel? Fragen über Fragen.

Und warum um alles in der Welt sollte er seinen Feierabend mit der Frau verbringen wollen, die ihn ausdrücklich aus der Wohnung haben will? Genau das tut er doch, er räumt freiwillig das Feld, wenn auch nur temporär. Such Dir eine neue Bleibe, bestelle Dir eine Umzugsfirma, und wenn er abends heimkommt, sieht er nur noch ein paar blasse Stellen auf dem Parkett.
 
P

proudwoman

Gast
  • #7
Wem gehört denn eigentlich die Wohnung? Ist es eine durch Euch beide gemietete Wohnung und habt Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben, oder ist es eine Eigentumswohnung? Warum schreibst Du so wenig darüber?
Ich trenne mich von ihm weil er seit über einem Jahr immer erst um Mitternacht nach Hause kommt. Seine Kollegen sind ihm wichtiger als ich und unsere beiden Hunde. Es scheint ihm auch egal zu sein, obwohl er auch die Unterlagen e
Also, Ihr habt Euch auseinander gelebt, oder was? Und deswegen willst Du ihn
..Nun ja, Du willst das nicht länger hinnehmen. Das ist Dein gutes Recht, also ziehe Du aus, fertig! Suche Dir eine kleinere Wohnung. Er sagt ja schon, er wird nicht ausziehen.
Konntest Du ihm Untreue nachweisen, hat er Dich geschlagen? Ihn von der Wohnung wegweisen, klingt wirklich sehr aggressiv.
Aber wie gesagt, mach diesem Hin und Her ein Ende und ziehe aus. Alles Gute!
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #8
  • #9
Ich trenne mich von ihm weil er seit über einem Jahr immer erst um Mitternacht nach Hause kommt. Seine Kollegen sind ihm wichtiger als ich und unsere beiden Hunde.

Schade, dass er keinen Grund sieht, Zeit mit Dir zu verbringen. Warum hinterfrägst Du diesen Punkt denn nicht? Gerade vor dem Hintergrund, ob Du nochmal einen Mann finden möchtest.

Ansonsten ist es doch ganz einfach: Anwalt suchen. Erwartest Du in einem Forum kostenlosen Rechtsbeistand?
 
  • #10
Also, der Gerichtstermin steht? Dann hat jemand einen Antrag ans Gericht gestellt oder eine Klage eingereicht. Wer war das ? Du oder dein Mann?
Du schreibst, er behauptet, es wäre seine Wohnung. Kann ja stimmen. Du schreibst von Hunden - aber nicht von Kindern.
Hast du einen Anwalt, der dich zum Gerichtstermin begleitet? Wenn ja, lass ihn reden, er hat auch Akten vorliegen. Und weiss, wie er dem Gericht gegenüber zu argumentieren hat.
Alleine die Tatsache, dass es bereits einen Gerichtstermin gibt, zeigt, dass erste Schritte bereits unternommen wurden. Hast du keine Unterlagen bekommen, wer welchen Antrag stellt? Darin kannst du nämlich nachlesen, wie die Positionen im Einzelnen sind.
 
  • #11
Liebe FS,
welchen Grund sollte Dein Mann haben auszuziehen, wenn Du ihm seit Juni sagst, dass Du ausziehen willst. Da wäre es doch geradezu Unfug, wenn er auszieht und ihr beide eine neue Wohnung sucht, obwohl er die alte behalten will.

Warum stellst Du überhaupt die Frage, wenn ihr bald einen Gerichtstermin habt?
Niemand kann Dir sagen, was der Richter entscheidet, denn das kommt immer auf den Einzelfall an.
Frauen schnacken sich da gegenseitig gern blöd und ignorieren alle Fakten, Hauptsache sie bekommen recht.
Nur weil Du Frau und mit seinem Verhalten nicht einverstanden bist, hast Du kein Recht, ihn aus der Wohnung zu verweisen - nur Gewalt Dir gegenüber legitimiert eine Verweisung. Frau sein reicht nicht aus und Kinder habt ihr ja wohl keine. Wenn Dir was nicht passt an seinem Verhalten, kannst Du gehen.

Ein paar Punkte auf die es ankommt:
- war es vor der Ehe seine Wohnung und bist Du hinzugezogen oder habt ihr die Wohnung zusammen bezogen?
- kannst Du allein die Wohnung finanzieren oder brauchst Du eine preiswertere?
- habt ihr einen großen Einkommensunterschied, d.h. kann er leichter eine Wohnung finden als Du oder umgekehrt
Der Richter stellt die relevanten Fragen und kommt zu einer Entscheidung. Darum musst Du Dir nicht viel Gedanken machen, außer gute Gründe anführen, warum für Dich ein Wohnungswechsel unzumutbar ist.
 
  • #12
Sofern es seine Wohnung ist, sei es auch nur, weil er sie zuerst hatte und du erst nachträglich zum Mitmieter geworden bist, verstehe ich nicht, warum du dir das ganze Theater mit Gericht und Vollziehung letztlich gibst.

Ich würde mir einfach eine eigene Wohnung suchen und selber ausziehen. Das ist nervenschonender und billiger.

Dass Recht haben, Recht bekommen und dieses Recht durchsetzen oftmals 3 völlig verschiedene Sachen sind, ist ja eigentlich bekannt.

Selbst wenn dir die Wohnung zugesprochen wird, kannst du hier ganz schnell mal mehrere tausend Euro loswerden oder zumindest damit in (uneinbringliche)Vorleistung gehen, wenn du dieses Recht gerichtlich durchsetzen willst.

DAS solltest du dir genau überlegen, ob es dir das Wert ist oder ob du dir für das Geld lieber ein schickes neues Möbelstück für deine Wohnung und deinen Neubeginn oder einen schönen Entspannungsurlaub leistest.
 
  • #13
Arbeitest du denn? Vollzeit?
Falls nicht, gibt es im Trennungsjahr evtl. noch zusätzlich Trennungsunterhalt. Dann zieh du eben aus.
Ohne Kinder dürfte das doch nicht so schwer sein.
 
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