• #1

Wann sollte man den Lebensgefährten sozial absichern?

Angelehnt an einige der letzten Themen, würde mich interessieren, wann ihr, sofern eine finanzielle Schieflage besteht zwischen den Partnern, es angemessen findet würdet, den finanziell schwächeren abzusichern, z.B. mit einer Ablebensversicherung.
Natürlich legt man nicht in einer erst kurz dauernden Beziehung sein Vermögen offen, und natürlich möchte man sicher sein, dass der andere nicht des Geldes wegen die Beziehung führt.
Aber ab dem Zeitpunkt des Zusammenlebens finde ich es nicht richtig, wenn im Ernstfall alles die Kinder bekommen würden und der Lebensgefährte z.B. aus der Wohnung muss - und selbst nicht einmal eine eigene hat.
Wann und wie trefft ihr solche Absicherungen?
 
  • #2
Nein, finde ich nicht. Die Kinder gehen vor und ein Lebensgefährte ist eben nur ein Lebensgefährte. Man hätte ja heiraten können, damit man diese Bonuspunkte im Leben bekommt. Das verstehen offenbar viele Menschen nicht mehr, wozu eine Heirat wichtig ist.
 
  • #3
Gar nicht? Versteh mich nicht falsch, jeder Single-Mensch muss sein Leben im Alter alleine absichern und kann es nicht auf den Partner abwälzen. Insbesondere wenn Kinder da sind, weiß man doch schon vorher, dass da für einen selber nichts übrig bleibt.

Wenn man dagegen sein Leben dafür geopfert hat, 35 Jahre Hausfrau zu sein, und keinen Beruf erlernt hat, dann verstehe ich die Sachlage dagegen gut und der Ehemann ist verpflichtet, für die Frau auch im Alter vollumfänglich zu sorgen. Das war der Deal.
 
  • #4
Angelehnt an einige der letzten Themen, würde mich interessieren, wann ihr, sofern eine finanzielle Schieflage besteht zwischen den Partnern, es angemessen findet würdet, den finanziell schwächeren abzusichern, z.B. mit einer Ablebensversicherung.
Natürlich legt man nicht in einer erst kurz dauernden Beziehung sein Vermögen offen, und natürlich möchte man sicher sein, dass der andere nicht des Geldes wegen die Beziehung führt.
Aber ab dem Zeitpunkt des Zusammenlebens finde ich es nicht richtig, wenn im Ernstfall alles die Kinder bekommen würden und der Lebensgefährte z.B. aus der Wohnung muss - und selbst nicht einmal eine eigene hat.
Wann und wie trefft ihr solche Absicherungen?

Z.B. wenn man heiratet, gemeinsame Kinder hat, in das Eigentum des Gefährten investiert (z.B. auch in Form von Haus- und Gartenarbeit), gemeinsames Eigentum erwirbt, selbst von ihm schon unterstützt wurde oder mit der Absicherung im Gegenzug eine Pflege zu gesichert wird, eine gegenseitige Vorsorge erfolgt, keine anderen nahen Erben vorhanden sind, man den Lebensgefährten ungewöhnlich liebt und vertraut.

Heiratet einfach. Dann erfolgt die Absicherung vollautomatisch.
 
F

Frau43

Gast
  • #5
Natürlich sollen die Kinder und die Ex(-Frau) die Sachen bekommen und nicht die aktuelle Lebensgefährtin.
Diese hat auch keine Verpflichtung dem LGF und den Kindern gegenüber.
Sie kann arbeiten gehen und für sich selber sorgen.
Wenn er ganz reich ist und ihr eine Wohnung überschreibt dann ist das nett aber das kann sicher nicht erwarten werden.

Die Kinder müssen sich ja auch um den Vater oder die Mutter kümmern, der LGF kann einfach gehen.
Keine Redchte, keine Pflichten!
 
  • #6
Naja, so allgemein kann man das nicht sagen - weder in die eine noch in die andere Richtung.
Nur weil man zusammengezogen ist, heißt das nicht, dass man lebenslanges Wohnrecht genießt, falls dem Partner was passiert.
Wenn ihr schon 10 Jahre zusammen seid und einer von beiden eine Art ehebedingten Nachteil hatte, weil er nicht so viel arbeiten konnte, dem Partner beruflich den Rücken gestärkt hat oder auf Kinder aufgepasst hat (also z.B. du auf die deines Partners), dann könnte man evtl. über Ansprüche reden.
Ansonsten musst du eben mit deinem Partner reden, wie es im Ernstfall für dich aussähe. Aber Kinder gehen immer vor.
Man könnte falls man nicht heiraten will aber evtl eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen - da wirst du m.E. im Erbrecht auch berücksichtigt.
Ich finde schon, dass ein Partner, der jahrelang evtl einen sogar schon kränkelnden Partner umsorgt hat irgendeine Art von Erbe bekommen sollte, aber wieso man schon etwas erhalten sollte, nur weil man zusammengezogen ist, erschließt sich mir nicht.
Manchen Männern ist es im Alter ein Bedürfnis, ihre schon jahrelange Partnerin die weniger verdient hat mit abzusichern, aber einen Anspruch hast du da nicht.
 
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G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #7
... wann ihr, sofern eine finanzielle Schieflage besteht zwischen den Partnern, es angemessen findet würdet, den finanziell schwächeren abzusichern, z.B. mit einer Ablebensversicherung.

Eine Absicherung finde ich in erster Linie im Hinblick auf gemeinsame Kinder wichtig. Dann muss der "schwächere" Partner natürlich so abgesichert sein, dass die Kinder ausreichend versorgt sind. Ich finde da eine Risikolebensversicherung passend und natürlich einen Ausgleich für fehlende Altersversorgung wegen Kindererziehung. Wahrscheinlich ist dann heiraten mit einem passenden Ehevertrag die richtige Lösung. Ohne geht man die Risiken ein, die hier in den Parallelthreads gerade zu lesen sind, frei nach dem Motto "Ich bin lebenslang abzusichern".

Hat man keine Kinder, sollte grundsätzlich jeder selbst für eine vernünftige Ausbildung und eine passende Altersvorsorge zuständig sein. Dann wird man gemeinsam etwas aufbauen oder jeder für sich.

Wenn der Chefarzt die Krankenschwester heiratet, dann finde ich nicht zwingend erforderlich, dass die Krankenschwester anschließend auf Chefarztgatinnenniveau leben kann. Für eine Immobilie kann man ja auch sehr gut ein Wohnrecht einräumen. Das dürfte auch steuerlich die beste Lösung sein.
 
  • #8
Da wird es nichts allgemein gültiges geben. Und die Antworten werden entsprechend ausfallen.
jeder Single-Mensch muss sein Leben im Alter alleine absichern
wenn ich in einer Lebensgemeinschaft bin, bin ich kein Single.
Es gibt Menschen die wollen aus verschiedensten Gründen nicht heiraten. Wenn ich über einen langen Zeitraum 10-15 Jahre mit jemanden zusammen lebe, mein Leben mit ihm teile, mit allem was dazu gehört, dann würde ich denjenigen, nach meinem Ableben, versorgt wissen wollen und entsprechende Massnahmen ergreifen.
Kinder bekommen sowieso den Pflichtteil und wenn das Verhältnis gut ist entsprechend mehr. Hier sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
 
  • #9
Lieber FS,

eine Lebensgemeinschaft setze ich gleich mit einer Heirat, auch wenn die Gesetze das anders formulieren. Ich persönlich finde es so oder so, sehr schwach, sich an Gesetze zu orientieren, diese haben in einer Beziehung nichts zu suchen. Es sei denn, es besteht Uneinigkeit.

Es ist eine Haltung, eine edle Gesinnung, an der man sich orientiert und kein Muss, wenn man den Partner absichern möchte.
 
  • #10
Ich tendiere zur Lebensversicherung, weil Verlassenschaftsverfahren auch einmal drei Jahre oder so dauern können und die Versicherung unabhängig von diesem sofort ausbezahlt wird. Und ein Wohnrecht kann auch zu Streit mit den Kindern führen. Ich denke auch, dass ein Lebensabschnittspartner nicht gleich so viel wie die Kinder bekommen muss, von wegen Heirat als Alternative. Außerdem wette ich, dass der Mann, der einer vermögenderen Frau einen Heiratsantrag macht, den Vorwurf bekommt, er mache dies nur zu seiner Absicherung.
 
G

Gelöschter Nutzer

Gast
  • #11
Solange minderjährige Kinder vorhanden sind haben die Vorrang. Wenn nicht, ist es eine Selbstverständlichkeit den Partner abzusichern.
Den Menschen den ich liebe sichere ich ab. In jeder nur möglichen Form.
Mir fällt gerade kein, wirklich kein Grund ein, dies nicht zu tun.
Die Kinder müssen sich ja auch um den Vater oder die Mutter kümmern,
Diese Erwartungshaltung finde ich ziemlich abartig. Leider folgt das Gesetz dieser Form der Sippenhaft noch immer. Wer Kinder in die Welt setzt ist diesen verpflichtet. Eine Pflichtumkehr sehe ich nicht gegeben.
Zwar pflegte ich meine Eltern, aber dies war meine freie Entscheidung weil ich persönlich meinte, das hatten sie sich verdient und ich sie sehr liebt.
Meinen Eltern war dieser Anspruch an ihre Kinder fremd (auch dadurch verdienten sie es sich), im Gegenteil, sie erklärten im Vorfeld immer wieder, dass sie uns diese Last nicht aufbürden möchten. Auch wenn sie am Ende für die Liebe und Fürsorge durch uns Kinder dankbar waren.
Mein Mann und ich fanden verschiedene Wege uns gegenseitig abzusichern.
Und wenn man einen Partner hat, der sich dies nicht verdient, dann kann man es ja jederzeit auflösen.
 
  • #12
Ich möchte, dass nach meinem Ableben meine Kinder alles bekommen. Ich habe auch mit dem Vater der Kinder darüber gesprochen und er hat mir sein Wort gegeben, dass was wir zusammen erwirtschaftet haben den Kindern zu gute kommt.
Sollte er eine neue Partnerin haben und das wünsche ich ihm auch, kann er eine zusätzliche Absicherung für sie machen oder ihr erlauben jeden Monat einen Teil ihres Geldes zu sparen, damit sie am Ende nicht auf der Straße sitzen muss.
 
L

Lionne69

Gast
  • #13
...eine Lebensgemeinschaft setze ich gleich mit einer Heirat, auch wenn die Gesetze das anders formulieren. Ich persönlich finde es so oder so, sehr schwach, sich an Gesetze zu orientieren, diese haben in einer Beziehung nichts zu suchen. Es sei denn, es besteht Uneinigkeit...

Sehe ich analog.

Was käme in Frage - je nach Situation?
Risiko LV, Rentenversicherung oder erne adäquate Anlage, Wohnrecht, anteiliges Erbe.
Trauschein ist für mich nebensächlich, weil ich dann sowieso einen Ehevertrag abschließen würde, und testamentarisch ist auch alles geregelt, wie die diversen Verfügungen.
Das würde ich dann ggf. entsprechend anpassen.

Abgesichert habe ich mich immer selbst - war mir wichtig, auch wie ich verheiratet war.

Bei meiner letzten Ehe habe ich das Kapital für das Haus eingebracht, er die Architektenleistung. Wir haben es per Ehevertrag auf meinen Vorschlag hin so geregelt, dass ihm im Falle einer Scheidung 1/3 zustünde, weil es klar war, dass er dafür den Unterhalt dieses Hauses leisten würde. Im Erbfall war das Wohnrecht gesichert - nachdem ich ja auch 2 Söhne mitbrachte - und noch so einiges.
Ihm waren diese Regelungen nicht wichtig, aber mir.
Bei der Scheidung haben wir uns dann darauf gut einigen können, ich glaube, dass es insgesamt fair ausgegangen ist.

Deswegen können wir uns heute auch noch ohne Groll begegnen, mein Großer wohnt sowieso bei ihm.
 
F

Frau43

Gast
  • #14
Diese Erwartungshaltung finde ich ziemlich abartig. Leider folgt das Gesetz dieser Form der Sippenhaft noch immer. Wer Kinder in die Welt setzt ist diesen verpflichtet. Eine Pflichtumkehr sehe ich nicht gegeben.

Ich gebe dir hier völlig Recht, habe aber am eigenen Leib erfahren dass es genauso ist: Wir haben nie etwas bekommen, meine Eltern haben alles durchgebracht, wir Kinder mussten zahlen als die Trennung kam und das Haus verschuldet war - lange Geschichte, aber glaub mir das.
Nun ist mein Vater tot, wir haben ihn bis zum Schluss gepflegt währned meine Mutter mit ihrem Lover unterwegs war.
Nun hat meine Mutter hat eine Mini-Wohnung gekauft mit dem Geld was noch da war (war tatsächlich der Fall denn wir Kinder hatten Sachen bezahlt) die vielleicht mal für 1 Jahre Pflege reicht und dann können wir Kinder wieder ran.
Wenn ich mitbekommen würde dass sie die Wohnung grad ihrem aktuellen Lover überschreibt, wäre es ganz vorbei.

Wir sind mehrere Kinder, würde die Wohnung heute schuldenfrei verkauft und zwischen uns fair aufgeteilt dann hätte ich ungefähr die Hälfte von dem, was ich bezahlt habe, bei meinen Geschwistern dasselbe.
Von wochenlangen Pflegeeinsätzen möchte ich gar nicht erst anfangen - ich rede nur von aktiv bezahlten Rechnungen.
Das gute ist das wir Kinder uns gut vertshen und alle - auch die Frauen - voll arbeiten und von uns niemand Geld vom anderen Menschen braucht.
Hilfe leisten klappt immer zwischen uns...
 
  • #15
Sozial absichern? Am besten wenn man noch lebt und einem dieser Mensch wichtig ist. Du Mutter meines Sohnes habe ich abgesichert finanziell, weil sie mir als Mensch nach wie vor wichtig ist, die Mutter unseres Kindes und 2/3 meines Lebens mit mir verbracht hat. Meine letzte Lebensgefährtin konnte ich helfen eine, sagen wir mal andere Geschäfts Richtung einzuschlagen, so dass sie auch starken Beinen steht. Sie war mir sehr wichtig trotzdem unsere Beziehung leider zerbrach. Sie wird auch meine Tierschutz Stiftung weiterführen falls mir etwas passiert. Durch sie habe ich diese Liebe zu den fellnasen erst erfahren dürfen. Mein Sohn wird alles erben und meine beiden anderen Projekte weiterführen in meinem Sinne.
Ich habe alles geregelt was mir wichtig ist. Alle sind versorgt, der einzige der leer ausgeht bin ich.
Wenn er dir wichtig ist, sichere ihn ab. Wenn ihr euch trennt kannst du bei Bedarf alles ändern oder auch nicht. Das wie und warum ist entscheidend.
M47
 
  • #16
Liebe(r) Fil
Ich finde, in dieser Frage gibt es kein pauschales richtig oder falsch. Ich würde es einfach so regeln, dass es nach meinem Ableben allen Angehörigen so gut wie möglich geht.
Am besten fände ich es auch, man bespricht diese Dinge zu Lebzeiten und zwar ausführlich genug.
Aber ab dem Zeitpunkt des Zusammenlebens finde ich es nicht richtig, wenn im Ernstfall alles die Kinder bekommen würden und der Lebensgefährte z.B. aus der Wohnung muss - und selbst nicht einmal eine eigene hat.
Vielleicht wäre es sogar gut, dies zu klären, bevor man sich eine gemeinsame Wohnung zutut oder zusammen zieht. Je nachdem, wie alt man ist und was man für Pläne hat.
Wenn der Chefarzt die Krankenschwester heiratet, dann finde ich nicht zwingend erforderlich, dass die Krankenschwester anschließend auf Chefarztgatinnenniveau leben kann.
Es ist nicht zwingend, nein. Aber wenn ich jemanden liebe - und warum sonst sollte ich heiraten - würde ich dieser Person doch ein schönes Leben wünschen und ihr nicht ständig vor Augen führen, dass ihr Lebensstil nur von mir kommt und ihr jederzeit wieder genommen werden kann.
 
  • #17
Ich bin da klar aufgestellt: Wenn ich meinen Partner absichern will (Versorgungsgedanke) dann heirate ich. Da weiß ich genau was ich bekomme (alles an mich bei hohen Steuerfreibetraegen, aber auch entsprechende Pflichten) und muss mich um nicht viel kümmern.
Dazu habe ich einen gewissen Ausgestaltungsspielraum, z.B. Berliner Testament, wenn das Ehepaar sich gegenseitig absichern will bevor die Kinder erben.
So haben meine Geschwister die Kinder das gemacht, allerdings sind es gemeinsame Kinder. Die Kinder erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Alle Kinder verdienen besser als ihre Eltern (alle mit Familienausfallzeiten) und sind auf kein schnelles Erbe angewiesen.

Mein Partner und ich haben beide keine Kinder. Bisher waren jeweils unsere Nichten und Neffen als Erben vorgesehen -Wunsch unserer Geschwister, die für sich genug haben.
Mit der Eheschließung ändert sich die Erbreihenfolge. Wir werfen alles in einen Topf: erst sind wir als Ehepaar dran uns daraus zu bedienen und was nach dem Tod von beiden noch übrig ist, wird zu gleichen Teilen unter allen Nichten und Neffen verteilt.

Würden wir nicht heiraten sondern in einer Lebenspartnerschaft leben, bliebe alles beim Alten: die Altersversorgungen des Verstorbenen verfallen (Partner geht leer aus, weil nicht verheiratet) und die Nichten und Neffen des Verstorbenen erben die Rücklagen - Blut ist halt dicker als Wasser.
Es gibt ja einen Grund, warum man den letzten Schritt zur Ehe (gegenseitige, bedingungslose Versorgung) nicht gehen wollte. Dieser gilt auch nach dem Tod.
Die Lebenspartnerschaft endet mit dem Lebensende eines Partners, erben tun Kinder oder sonstige Verwandte, denen man sich verbunden fühlt.
Bewohnt man zusammen eine Mietwohnung, kann der Zurückbleibende den Mietvertrag übernehmen sofern er allein die Miete zahlen kann. Dafür bedarf es keiner Regelung.
Bei einer Immobilie hängt es davon ab, wieviel insgesamt zu vererben ist und wie bedürftig die Verwandten sind, ob durch lebenslanges Wohnrecht der Lebenspartner noch begünstigt wird und das keine Härte für die Verwandten ist.


Info für die "Finanzexperten" unter uns:
- Eine Risikolebensversicherung ist, ohne dass man in jungen Jahren ein Risiko (z.B. fremdfinanzierte Immobilie) absichern muss rausgeschmissenes Geld und taugt nichts zur Absicherung eines Partners im Alter. Man baut damit kein eigenes auszahlungsfaehiges Kapital auf. Je älter man wird, umso höher ist das Risiko zu sterben, d.h. die Beiträge steigen exorbitant. Daher werden die Risikolebensveren gekündigt, wenn das Risiko aus dem Leben verschwunden ist,das abgesichert werden sollte (Haus bezahlt).
- Auch Kapitallebensversicherungen mit hohen Abschluß- und Verwaltungskosten aber darunterliegender Verzinsung schließt niemand mehr neu ab, der etwas von Geld versteht.

Also noch mal schlau machen vor der gut gemeinten Geldvernichtung.
 
  • #18
Nun gut, man kann ja auch das Bezugsrecht einer bereits seit Langem existierenden LV umschreiben - das geht auch. Im Erlebensfall bekommt man die Kohle selbst, im anderen Falle Person XY. Steuerlich allerdings nicht wirklich sinnvoll - das stimmt.
Ich persönlich muss nicht viel absichern, da sie ihr eigenes Geld verdient. Dazu ihre Wohnung im Haus der Eltern bewohnt. Also nicht auf der Strasse steht.
Ich habe dennoch etwas für sie gedacht - allerdings widerruflich. Sind wir auseinander, dann wird widerrufen. So einfach geht das
 
  • #19
Du kannst Dich ja einfach mal fragen, was der Mensch nach deinem Dahinscheiden zum Leben braucht und was er selbst dazu beitragen kann und wird.

Wenn es Dir nicht weh tut, dann kannst Du ja die etwaige Lücke schließen. Geld, Immobilie, Aktienpaket, Wohnrecht, PKW, Beratervertrag, Stiftung, Sitz im Stiftungsrat.

Die Möglichkeiten sind vielseitig. Allerdings würde ich persönlich keine zu großen Anreize setzen, dass jemand mich vielleicht tot sehen will.

Und falls da andere Personen involviert sind, muss natürlich auch das Maß gewahrt bleiben und ggfs. das vorher besprochen werden, damit kein Streit programmiert wird.

Denn das kann das kann eine Familie langfristig entzweien und sehr viel Streß gerade dann sorgen, wenn die Leute eigentlich trauern sollten.

Und auf keinen Fall die Erbschaftregelung alle paar Jahre zu ändern.
 
L

Lionne69

Gast
  • #20
RV, das ist korrekt, ist wohl nur in jüngeren Jahren sinnvoll, gerade wenn Kind(er) vorhanden sind sowie zur Sicherung von Immobilien

Ich habe meine damals abgeschlossen, wie ich AE wurde, mit entsprechenden Regelungen für Bezug, und Verwendung

Vorsorgeformen hängen immer vom Alter und der individuellen Situation ab.

Besprechen sollte man dies auf jeden Fall mit einem Partner, auch andere Aspekte wie Vollmachten, etc.
Wenn ich mit jemanden zusammen ziehe, ist das für mich ein Bekenntnis zu dieser Partnerschaft, also wäre dies der Zeitpunkt, einiges an Grundlegendem zu klären.
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #21
Es ist nicht zwingend, nein. Aber wenn ich jemanden liebe - und warum sonst sollte ich heiraten - würde ich dieser Person doch ein schönes Leben wünschen und ihr nicht ständig vor Augen führen, dass ihr Lebensstil nur von mir kommt und ihr jederzeit wieder genommen werden kann.

Das ist richtig. Ich unterscheide allerdings für mich klar zwischen "sozialer Absicherung" und "Erbe".

Aus meiner Sicht sollten erwachsene Menschen heute so handeln, dass sie sich selbst absichern und dazu nicht von Partner oder Partnerin abhängig sind. Das Hauptproblem ist für mich nicht die Absicherung im Alter, sondern die Problematik, die bei Scheidungen vorher auftritt. Wenn eine generelle Absicherung erwartet wird, nimmt der weniger vermögende Partner diese Absicherung im Falle einer Trennung selbstverständlich mit. Das lässt sich ja hier immer wieder lesen. Dieser Teil fehlt dann dem anderen Partner für die eigene Altersvorsorge, wenn man nicht gerade sehr vermögen ist.

Eine Absicherung ist dann wirklich notwendig, wenn bei Kindern, die nicht auf eigenen Füßen stehen, ein Elternteil stirbt. Natürlich muss man auch Ausfallzeiten durch Kindererziehung irgendwie kompensieren. Das sind für mich die Punkte, die wirklich etwas mit "sozialer Absicherung" zu tun haben, aber das ist auch eine andere Lebensphase als die, in der üblicherweise geerbt wird.

Alles andere ist individuelle Lebensgestaltung. Die Frau, die Krankenschwester lernt, hat damit ihr Leben in eine bestimmte Richtung gelenkt. Heiratet sie einen Chefarzt, hat sie dadurch erstmal einen anderen Lebensstil. Einen pauschalen "Anspruch" auf "soziale Absicherung" in Form von Erhalt dieses Lebensstandards sehe ich nicht. Mich stört dabei schlicht das Anspruchsdenken, das hier in entsprechenden Threads auftritt.

Das mit dem Vererben und ein schönes Leben gönnen steht auf einem ganz anderen Blatt und hat für mich nichts mit Absicherung zu tun. Klar überlege ich mir, wie ich mein Vermögen verteile und klar spielt meine Partnerin dabei eine zentrale Rolle. In meinem Fall wäre das allerdings klar steuerlich optimiert.

Zum Thema "Wohnrecht": rechtlich sinnvoller ist sowieso ein nicht kündbarer, lebenslanger Mietvertrag.
 
  • #22
Mein Partner bekommt nichts von mir. Das Haus habe ich sobald es bezahlt war auf die Kinder überschrieben, ich habe Nießbrauch. Falls ich vor meinem Partner sterbe hat er noch 1 Jahr Wohnrecht. Ob er das in Anspruch nehmen würde, bezweifle ich, er hat selber ein Haus. Ich möchte auch niemanden mehr, den ich versorgen muß. Hatte viele Jahre einen "Künstler", nie wieder. w56
 
F

Frau29

Gast
  • #23
Und ein Wohnrecht kann auch zu Streit mit den Kindern führen. Ich denke auch, dass ein Lebensabschnittspartner nicht gleich so viel wie die Kinder bekommen muss,

Es gibt hier sicher unterschiedliche Sichtweisen und Vorgehensweisen. Ein Mann, der seine Lebenspartnerin nicht an seinem Lebensstandard teilhaben lassen möchte und sie auch nicht absichert, der kann natürlich auch nichts erwarten.

Sehr gut wird dies auch in einem anderen Thread dargestellt, wo der Mann in guten Zeiten eine strikte 50:50 Teilung wollte, und als er krank wurde, sollte plötzlich seine Partnerin sich um ihn kümmern. Jeder Mann muss sich klar sein, dass er bei 50:50 eben in schlechten Zeiten von seiner Partnerin (wie auch in dem Thread) eiskalt fallen gelassen wird.

Aus ganz eigenem Interesse sollte Mann deshalb seine Partnerin absichern und an seinem Lebensstandard teilhaben lassen.
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #24
  • #25
z.B. Berliner Testament, wenn das Ehepaar sich gegenseitig absichern will bevor die Kinder erben.
Stimmt, daran denke ich auch die ganze Zeit.
Das hat zwar weder mit deiner noch mit der FS' Situation zu tun, aber ich will trotzdem was dazu erzählen.
Das Berliner Testament wurde ermöglicht, um zu verhindern, dass Omi aus dem Häuschen ausziehen muss, wenn Opi stirbt und die Kinder somit das Recht auf die Hälfte seines Erbes hätten.
D.h. ein Viertel des Hauses würde der Mutter nicht mehr gehören und das könnte ihr das Genick brechen ( Anspruch auf den Pflichtteil haben die Kinder trotzdem, d.h. die alte Mutter muss damit klarkommen, dass sie den undankbaren Blagen 1/8 des Hauses geben muss ).

Wenn einer der beiden Gatten stirbt, tritt dieses Testament in Kraft und zwar unwiderruflich. Wenn man sich zu Lebzeiten scheiden lässt, erlischt das Berliner Testament und die gesetzliche Erbfolge tritt ein, ebenso kann man es zu Lebzeiten gemeinsam wieder ändern.

Ok, die Eltern meiner leiblichen Mutter hatten das.
Meine leibliche Oma starb, Opa behielt alles und heiratete bald neu.
Als er dann viele Jahre später starb, wähnte sich die zweite Frau in finanzieller Sicherheit, Opa hatte ordentlich was.
Sie ging aber nahezu leer aus, die beiden Kinder ( meine Mutter und mein Onkel ) erbten alles.
Hm...irgendwie muss er sie ( die zweite Frau ) aber trotzdem abgesichert haben, denn einen bescheidenen Teil bekam sie doch.
Sie lebten in einer sehr schönen Gegend und hatten dort ein Häuschen. Das tauchte dann nicht mehr auf, ich meine, in keiner Erwähnung, Erbmasse oder so. Offenbar hatte er ihr es schon vorher überschrieben oder so.
Muss ich erwähnen, dass die Freundschaft zu dieser Oma danach abgebrochen war ?
Das muss bitter gewesen sein.
Andererseits wäre sonst die Hälfte des Erbes, das ja auch meine leibliche Oma mit aufgebaut hatte, weg gewesen.
Was ist hier gerecht ?

Übrigens haben wir lange gegrübelt, ob ihm das klar war, dass die zweite Frau quasi leer ausgehen würde und er nichts gesagt hat, damit er in Frieden leben kann.
Ich bin davon überzeugt, denn er war promovierter Kaufmann, heute würde man sagen, Betriebswirt, da weiß man so was.

w 50
 
  • #26
Ich sehe nur im Falle einer Familiengründung, mit gemeinsamen Kindern, einen Anlass alle Beteiligten umfänglich abzusichern. In diesem Fall möchte ich natürlich schon, dass meine Frau und Mutter meiner Kinder so gut wie nur irgend möglich den Lebensstandard der Familie aufrecht erhalten kann.

Ohne Kinder und Familiengründung müsste eine Frau vollumfänglich für sich selber sorgen können! ich würde auch nicht groß etwas ander Erbgeschichte ändern, obwohl ich keine Kinder habe und daher meine Patenkinder und auch das Patenkind meiner verstorbenen Frau stärker berücksichtigt sind. Alle diese Personen kenne ich (viel) länger, als ich eine neue Partnerin kennen würde!

Im Grunde genommen funktioniert das Erwerben von "Rechten an irgendwas von mir" genau so, wie der Erwerb von Anrechten an Renten oder Pensionen. Meine verst. Frau war z.B. 16, als sie mich kennenlernte. Sie hätte also, wenn sie noch leben würde, einen so dimensionierten Anteil an allem von mir, wie ein Arbeitnehmer, der mit 16 in das Berufsleben eintrat und seit dem Rentenanwartschaften erwarb.

Wenn ich jetzt eine Frau von z.B. Mitte 40 kennenlerne, dann ist das so, als wenn eine Person erst mit 45 anfängt in die Rentenkasse einzuzahlen. Da fehlen am Ende nicht nur Beitragsjahre, sondern es fehlen auch rund 30 Jahre (im Vergleich zu einer Frau, die ab 16 bei mir "eingezahlt" hat) Anlage und Verzinsung.

Daraus folgt, dass eine neue Frau, selbst wenn sie bis an mein Lebensende mit mir zusammen bleibt (nach Mitte 60 gibt es ja auch keinen Zuwachs mehr!) , nicht mehr als vielleicht 1/4 "Anrechte" an irgendwas hat. Im Gegensatz dazu hätte eine Frau mit vollem "Arbeitsleben" eben ein Anrecht auf 100% von was auch immer!

V.m47
 
  • #27
Das Schwierige an diesem Thema ist meines Erachtens, dass es eben nicht einfach sachlich erbrechtlich abzuhandeln ist, sondern viele emotionale Fallstricke enthält.

In meinem persönlichen Fall war es einer der Faktoren, die zur letztendlichen Trennung von meinem Partner beitrugen. Wir hatten eine langjährige Partnerschaft, in die ich sehr viel eingebracht habe – allerdings nicht in finanzieller Hinsicht, denn da war ich wesentlich schlechter aufgestellt als er. Aber Hausrenovierung, Pflege seiner Eltern und schließlich auch ganz konkret stundenweise Mitarbeit in seinem Betrieb, wofür ich meine eigene berufliche Verpflichtung reduziert hatte, sollten meiner Ansicht nach doch berücksichtigt werden. Zumal mein Partner natürlich auch davon ausging, dass ich mich im Alter selbstverständlich auch um ihn kümmere und ihn pflege falls nötig. Für ihn war es jedoch ganz klar, dass das komplette nicht unerheblich Erbe an seine Kinder gehen sollte; juristisch eine klare Sache, aber für mich ein Ausdruck von mangelnder Wertschätzung und Fürsorge, was mich damals sehr erschüttert hat. Es hat sehr viele Gespräche gebraucht, um wenigstens ein Übergangswohnrecht und eine kleine Summe auszuhandeln, die mir ggf. den Übertritt in ein Leben ohne ihn ermöglicht hätte.
 
G

Gelöschter Nutzer

Gast
  • #28
Daraus folgt, dass eine neue Frau, selbst wenn sie bis an mein Lebensende mit mir zusammen bleibt (nach Mitte 60 gibt es ja auch keinen Zuwachs mehr!) , nicht mehr als vielleicht 1/4 "Anrechte" an irgendwas hat. Im Gegensatz dazu hätte eine Frau mit vollem "Arbeitsleben" eben ein Anrecht auf 100% von was auch immer!
Ach Valmont, mit jedem Beitrag von Dir wird klarer, dass und warum Du Single bleiben wirst.

Liebesbeziehungen sind nicht mit Arbeitsverträgen gleichzusetzen, ja nichteinmal ansatzweise vergleichbar. Wenn Du solche Äusserungen bei potentiellen Partnerinnen machst, werden die sich auf dem Absatz umdrehen und gehen.
Bist Du niemals einfach dafür geliebt und wertgeschätzt worden weil Du existiert?
Musstest Du Dir jede Zuneigung verdienen?
Wie war das mit Deiner Frau? Musste sie sich Deine Zuneigung und alles was Du für sie tatest erarbeiten?
Hast Du berechnet welche Ausgaben angemessen sind um eine Chance auf Rettung zu schaffen?
Wie waren die Berechnungsgrundlagen für die Entscheidung?
Alter, Dienstjahre in Eurer Beziehung, Gebärfähigkeit?
Wäre es nicht möglich gewesen Eizellen von ihr einzufrieren und die Mutterschaftswahrscheinlichkeit, nach erfolgreicher Therapie ausgeschlossen, wieviel Abzug bei den Therapieinvestitionen hättest Du berechnet?
 
  • #29
Wie war das mit Deiner Frau?

...wieviel Abzug bei den Therapieinvestitionen hättest Du berechnet?

Das Gegenteil dessen, was Du unterstellt, ist der Fall!

Meine verst. Frau hat sich mit 16 für mich entschieden und sich nicht mit 20 oder 25 getrennt, weil sie das Gefühl hatte, etwas verpasst zu haben (also das, womit der Singlemarkt bis zum Rand gefüllt ist)

Dadurch hat sie das Recht an ALLEM erworben, wirklich an allem, auch an bedingungsloser Loyalität in der Kriese!

Eine 45 Jährige, die ich jetzt kennenlernen kann, hat i.d.R. eine endlose Liste an versemmelten Beziehungen und hat deswegen gar nix erworben ...und bei mir für die Zeit davor schon gar nicht!

V.m47
 
  • #30
Ich habe einen Onkel, der sich vor 30 Jahren von seiner Familie getrennt hat, weil er sich in eine neue Frau verliebt hatte. Er hat heute auf Morgen die Familie fallen lassen und ist einfach weggegangen. Die Frau von ihm ist wahnsinnig geworden und die Kinder haben ein sehr schwieriges Leben gehabt. Er ist mit der neuen Frau die ganze Welt bereist und wirklich 30 Jahre ein sehr schönes Leben gehabt. In alten Tagen hat er sich aber doch an seinen Sohn erinnert. Er war nach all den Jahre alt geworden, brauchte Unterstützung im Alltag und der Sohn musste kommen und ihm helfen. Tatsächlich hat er auch seinen Testament geändert und der Sohn bekommt alles. Die Frau muss ein Jahr nach seinem Tod ausziehen und in ihre eigene Wohnung ziehen (sie hat ja eine eigene Wohnung). Ich finde diese Lösung nach allem was die Familie durchlebt hatte nur fair. Die neue hatte ja 30 Jahre im Saus und braus gelebt, während die Kinder nur zuschauen dürften.
 
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