Wie hier ja bereits von
@mokuyobi und
@Lionne69 richtig gestellt wurde, handelte es sich nicht um eine Belästigung. Das hätte ich meinem Partner auf jeden Fall erzählt. Mal abgesehen davon, dass ich eine wirkliche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auch zur Anzeige bringen würde. Aber davon war diese Situation wirklich sehr weit entfernt.
Ich habe inzwischen mit jemandem von einer solchen Beratungsstelle gesprochen. Tatsächlich ist es gesetzlich verankert, dass eine enge Bezugsperson, die längere Zeit mit dem Kind in einem Haushalt gelebt hat (ist bei mir ja der Fall) Umgangsrecht mit dem Kind hat, vergleichbar mit dem Umgangsrecht, das Großeltern haben, sofern dieser dem Wohl des Kindes dient. Das bedeutet, ich könnte mich theoretisch ans Jugendamt wenden, meine Geschichte darlegen und die würden dann prüfen, ob ein Umgang von mir mit dem Mädchen dem Kindeswohl dient. Das würde natürlich auch ein Gespräch mit dem Mädchen selbst beinhalten, die sich ja klar den Kontakt wünscht. Das Problem ist aber trotzdem mein Ex. Erstens könnte es sein, dass der irgendeinen Grund findet, warum ein Kontakt von mir zu dem Mädchen ihr nicht gut tun würde. Kann er das Jugendamt davon überzeugen, würde ich eventuell ein Umgangsverbot bekommen und ab dann wäre jeder Kontakt zu ihr tatsächlich illegal (wobei es wohl so ist, dass es dafür deutliche Gründe gegen einen Kontakt geben muss und ich wüsste nicht, welche das sein könnten).
Das zweite Problem könnte aber sein, dass mein Ex sich dann sehr von mir angegriffen fühlt ("Die hetzt mir sogar das Jugendamt auf"), dass sein Groll gegen mich noch stärker wird und da ist die Frage, wie sehr es dem Kind dient, wenn wir zwar Kontakt haben, aber ihr Vater mich dafür bei jeder Gelegenheit schlecht macht und wir dauernd aneinander geraten.
Mir wurde daher geraten, zunächst ihm noch ein paar Wochen Zeit zu geben und dann nochmal zu versuchen, mit ihm ein klärendes Gespräch zu führen. Wenn das funktioniert, wäre das im Sinne aller. Bis dahin kann ich mit dem Mädchen über WA Kontakt halten. Sollte das dann immer noch gar nicht klappen, mit ihm zu reden, habe ich nur die Wahl entweder übers Jugendamt zu gehen oder zu warten, bis sie alt genug ist, dass sie auch gegen den Willen ihres Vaters selbst entscheiden kann, mit wem sie sich trifft.