(in der CH ist es so dass selbst beim Zusammenziehen der Mann später den Lebensstandard der Frau halten muss, wie es in DE ist, weiss ich nicht).
In DE gibt es sowas auch, heißt Besitzstandswahrung, auch nach der Ehe = den gleichen Lebensstandard wie vorher gemeinsam in der Ehe.
Dafür kann das Einkommen des finanziell Stärkeren heran gezogen werden, für Unterhaltszahlungen.
Das können in DE bis zu 3/7 des Netto-Einkommens sein. (Also fast die Hälfte)
Salopp: Wer z.B. die Frau eines Gutverdieners war, und gemeinsam gut gelebt,
der soll nicht danach auf dem Niveau Sozialhilfe-Empfänger leben müssen.
Die Ehepartner sind nach der Scheidung in DE gesetzlich verpflichtet, für ihren Lebensunterhalt selber zu sorgen, z..B. in einem Job arbeiten gehen.
Kann derjenige aber nicht arbeiten oder sonst Geld verdienen - oder verdient weniger als für den Anspruch auf Lebensstandard - dann muß der Andere Unterhalt zahlen.
Das gilt auch, wenn die Ehe kinderlos war.
Beispiel dt. ex-Unternehmersgattin: Sie forderte umger. 25.000 Euro Unterhalt/Monat bei ihrer Scheidung. Und begründete das mit dem gemeinsamen Lebensstandard, ihrer gesellschaftlichen Stellung und u.a. ihre drei Reitpferde.
(Die gemeinsamen Kinder waren bereits erwachsen)
Das Gericht verlangte eine ausführliche Aufstellung, und sprach ihr dann umger. nur 15.000 Euro/Monat Unterhalt zu. Sie protestierte heftig dagegen.
Ein Mann hatte bei der Scheidung Glück: Seine Ehefrau blieb auch nach der Ehe zu 100 % voll berufstätig.
Ein Anderer (in der Schweiz) hatte zunächst Pech. Weil er keinen Unterhalt für seine Frau zahlen konnte (hohe Freibeträge), ging sie zu 100 % arbeiten.
Bei der Scheidung gab sie ihren Job auf, und verlangte Unterhalt,. Der Mann fühlte sich abgezockt.
Dazu kommt der Rentenausgleich in DE. Die eigenen Rentenansprüche, die man während der Ehe erworben hat, gehören zum Zugewinn in der Ehe - auch für den Ehepartner.
d.h. diese Rentenansprüche werden anteilig angerechnet.
Wer mehr Rentenansprüche erworben hat, bekommt "unterm Strich" einen Teil seiner Rente abgezogen, zugunsten des Anderen. Gilt auch bei Scheidung,
Hintergrund: Wen z.B. die Frau 20-40 Jahre lang nur Hausfrau und Mutter war = konnte keine eigenen Rentenansprüche in dieser Zeit erwerben. (Außer etwas Anrechnung für die Kinder)
Salopp: Je länger und/oder luxuriöser die Ehe - desto teurer danach, für den finanziell Stärkeren.