Ich bin für englische Begriffe mit dem Zusatz „managing director“, damit das sprachlich nicht mehr negativ belegt ist. Was man nicht versteht, kann man auch nicht falsch verstehen. Den „facility manager“ gibt es ja sowieso schon, künftig dann „well-being managing director“ oder „health managing director“. Oder wir wechseln gleich komplett auf englisch, da ist das mit dem korrekten gendern auch einfacher.
Englische Begriffe bei Jobausschreibungen für Jobs, wo Englisch für die Aufgabenerfüllung nicht unbedingt notwendig ist, verstoßen im Prinzip gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion/Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll, denn es handelt sich um eine mittelbare Diskriminierung bzw. Benachteiligung von Personen, die kein Englisch können, also eine Benachteiligung aufgrund der Sprache/Herkunft.
Die klassische, super-diskriminierende Stellenanzeige, die zur Veranschaulichung der personenbezogenen Benachteiligungsmerkmale nach AGG verwendet wird, geht so in der Art:
"Wir suchen einen jungen, dynamischen Mitarbeiter im Cleaning Service, Vollzeit."
Hier liegen ganz viele unmittelbare und mittelbare Diskriminierungsmerkmale vor:
- jung: gegen Alte
- dynamisch: gegen Behinderte
- Mitarbeiter: Geschlecht (nur Männer?)
- Cleaning Service: ethnische Herkunft/Sprachkenntnisse (nicht jeder kann Englisch)
- Vollzeit: indirekt gegen Frauen bzw. Mütter, weil diese vermehrt in Teilzeit arbeiten (müssen).
Habe ich mir nicht selbst ausgedacht, kann man nachlesen. Und ja, wenn eine Firma nur Vollzeit-Stellen anbietet ohne Teilzeit-Option, obwohl das nicht zwingend erforderlich bzw. gut begründet ist, handelt es sich um eine mittelbare bzw. indirekte Diskriminierung von Frauen, die 40h-Woche scheint erstmal neutral, wirkt sich aber faktisch diskriminierend aus, den Aspekt fand ich damals, als ich den Workshop dazu hatte, übrigens besonders interessant. Das mit den englischen bzw. fremdsprachlichen Jobbezeichnungen aber auch, das Thema ist gar nicht so bekannt. Die Frage ist natürlich, ob man wirklich dagegen klagt.
w27