Letztes Jahr wurden über 70 % der Scheidungsanträge von Frauen eingereicht. Ob dies damit zusammenhängt, dass das Scheidungsrecht für sie so vorteilhaft ist oder ob es der hypergamen weiblichen Natur entspricht sei nun einmal dahingestellt. Fakt ist: Die Ehe ist für den Mann sehr gefährlich...
Der Sichtweise, das Scheidungsrecht benachteilige nur Männer, möchte ich einmal sachlich entgegentreten, da hier Ursache und Wirkung nicht sauber getrennt werden. Es ist nicht das Scheidungsrecht, dass der Frau die Vorteile verschafft, sondern die Entscheidung zur traditionellen Versorgerehe. Und die wird von Männern UND Frauen vgemeinsam getroffen.
Würde der Mann wegen Kinderbetreuung daheim bleiben oder nur Teilzeit arbeiten und die Ehefrau mit Vollzeitjob das meiste Geld heranschaffen, so würden im Falle der Scheidung diese Verhältnisse als "eheprägend" zugrundegelegt. Das heißt, der MANN bekommt von der Exfrau Unterhalt, Rentenausgleich und die Kinder.
Es gibt nicht wenige Frauen, die Ehegattenunterhalt an ihre Exmänner zahlen. Das passiert meist in der Konstellation, dass der Ehemann arbeitslos wird und die Frau das Familieneinkommen verdient oder wenn beide Vollzeit arbeiten und die Frau mehr verdient.
Ich kenne persönlich 2 Fälle, in denen die Frauen zahlen. Fall 1 war eine Ärztin, 3 Kinder, sie Vollzeitarbeit, er Hausmann. Er trennte sich wegen einer Geliebten, blieb mit Kindern im Ehehaus und sie zahlt.
Fall 2 ein Ehepaar mit 4 Kindern, er Vollzeit, sie Teilzeit berufstätig (beides Ärzte). Mann wurde Alkoholiker, arbeitslos, sie trennte sich deswegen. Sie bekommt keinen Cent vom Exmann (der hat nur eine geringe Rente unter dem Selbstbehalt), muss Vollzeit arbeiten, die zwei noch bei ihr lebenden Kinder versorgen (das kleinste war bei Trennung erst 4 Jahre alt) und sogar noch etwas Aufstockungsunterhalt an den Exmann zahlen.
Ich will damit auch sagen, dass Frauen -insbesondere, wenn sie Vermögen mitbringen- durch die Ehe genauso in Gefahr sind, wie Männer, zum Zahlemann zu werden. Zwar fällt bei einer Zugewinngemeinschaft das mitgebrachte Kapital nicht in die Hände des Ehegatten, aber sämtliche Erträge daraus (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen) werden für den Unterhalt wie Arbeitseinkommen berechnet. Das war für mich ein Grund, nicht zu heiraten, es wäre mir wegen meines Vermögens und hohen Verdienstes selbst mit Ehevertrag zu gefährlich gewesen. Denn eine Unterhaltsverpflichtung kann man per Vertrag nicht so einfach aushebeln, vor allem, wenn der Partner krank oder arbeitslos wird.
w, 50