Mir erschließt sich nicht, was Du für einen Ehevertrag hast.
Zugewinn:
Wenn Du keinen Ehevertrag hast, hast Zugewinngemeinschaft. Es kann also im Ehevertrag nicht stehen, daß Du eine Zugewinngemeinschaft abgeschlossen hast. Wahrscheinlich gibt es irgendeine Regelung bzgl. der Modifizierung / Änderung der Zugewinngemeinschaft hinsichtlich seiner Selbständigkeit.
Rente:
Auch hinsichtlich Rente kommt es erst mal drauf an, was vereinbart ist - im Ehevertrag, aber ich glaube man kann die Rentenansprüche auch so vereinbaren.
Was machst Du beruflich ? Bist in einem berufsständischen Versorgungswerk ? Bist Beamtin ?
Wenn ja, dann würde ich mit ihm reden, daß deine Rentenansprüche da drin bleiben, weil bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommt viel weniger Geld raus als einbezahlt wird.
Du kannst mir ja mal eine mail schicken, wenn Du den Vertrag mal gelesen hast. Oder Du nimmst die Dokumente und suchst Dir einen Fachanwalt für Familienrecht und machst einen Erstberatungstermin - sollte ca. 200 + Steuer kosten.
7E2176FE - m, 39, RA