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  • #1

Was muß ich bei einer Scheidung beachten? Welche Kosten werden anfallen?

Wir haben einen Ehevertrag -Zugewinngemeinschaft- abgeschlossen. Mein noch Mann ist Selbstständig und verdiente weniger. Wir haben zwei Kinder , leben derzeit schon getrennt voneinander. Die Kinder leben im wöchentlichen Rythmus bei beiden Elternteilen. Muß ich mit einem Versorgungsausgleich/ Rentenansprüche rechnen?
 
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Fieser Friese

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  • #2
Meinst Du wirklich, diese Frage ist in diesem Forum richtig? Wenn Du einen Anwalt hast, gibt der Dir alle Antworten auf Deine Fragen. Hier wirst Du in der Regel nur Mutmaßungen zu lesen bekommen. Die Fragen, die Du stelltst, würde ein Anwalt auch nicht horrend berechnen, geh lieber da hin und lasse Dich gut beraten. So ein Anwalt, kann manchmal ganz andere Blickwinkel eröffnen. Die entstehenden Kosten kannst Du normalerweise vorher erfragen.
 
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  • #3
Wenn du als Angestellte immer brav in die Rentenkasse eingezahlt hast und er nicht - mal von privater Altersvorsorge von euch beiden abgesehen, die ebenfalls mit eingerechnet wird - könnte es schon sein!

Mach dich schlau, denn die Berechnungsgrundlage gilt bis zur Scheidung. Also auch die Zeit, in der ihr schon getrennt lebt, zählt für die Anwartschaften und je länger die Scheidung dauert, um so teurer könnte es u.U. werden.

Und grundsätzlich sind sowieso alle Verträge anfechtbar. Also ruhe dich nicht wirklich darauf aus. Hoffe für euch, ihr habt euch in Freundschaft getrennt und könnt noch normal und fair miteinander reden und umgehen.

Wenn die Kinder im wöchentlichen Rhythmus bei beiden Elternteilen leben und dein Mann weniger verdient, hat er auch Anspruch - anteilig - auf Kindsunterhalt, den du zahlen musst!

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html
 
  • #4
Liebe Fragestellerin, Du möchtest keine Meinung, sondern eine fundierte, juristische Antwort. Das kann dieses Forum nicht leisten. Bitte wende Dich mit Deinem Anliegen an einen Anwalt.

Wenn Ihr einen Ehevertrag habt, dann werdet Ihr aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben, sondern in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, deren Regeln eben durch Euren Vertrag festgelegt sind -- selbst wenn wir Ahnung von der Materie hätten, wüssten wir nicht, was in Eurem Vertrag steht. Es kann also gar keine fundierten, sinnvollen Antworten geben.

Ganz grob gesagt ist aber ein Versorgungsausgleich schwer ausschließbar und im allgemeinen findet immer ein Ausgleich der Rentenansprüche statt. Während der Trennungszeit muss der Besserverdienende auch dem weniger verdienenden Partner einen Trennungsunterhalt zahlen.

Mein Rat: Nehmt Euch beiden jeweils einen eigenen Anwalt und lasst Euch detailliert beraten. Das Geld lohnt sich auf jeden Fall. Eine Scheidung wird so oder so teuer -- aber die erste Beratung ist einer der wichtigsten Bausteine, damit nichts viel ungünstiger läuft als es müsste.
 
  • #5
Zu den Kosten: Hier ist ein Scheidungskostenrechner, der die Anwaltskosten anhand des Streitwerts ermittelt:

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/ehescheidung/scheidung_kosten.htm

Die Kosten fallen für jeden Partner an, der sich einen Anwalt nimmt.

Die Hauptkosten sind aber nicht die Anwaltshonorare, sondern der Zugewinnausgleich (Teilen der Sparkonten) und Versorgungsausgleich.
 
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  • #6
Ich würde aber nicht so "schlau" sein und nur einen Anwalt nehmen. Da haben schon viele dumm aus der Wäsche geguckt, wenn sie hinterher festgestellt haben, dass ihr Anwalt hauptsächlich zu Gunsten des Expartners gehandelt hat... Auf die paar hundert Euro kommt es da auch nicht mehr wirklich an und man erspart sich einen möglichen Schaden im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
 
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  • #7
In dem Forum geistern einige Anwälte rum nur weiß ich nicht ob die etwas von Scheidnungsrecht verstehen.
Einer von denen artikuliert sich wirklich auf höchstem Niveau.

Aber zum Grundverständnis (ohne Gewähr) : Der Streitwert legt die Kosten fest (in allen Distanzen)
Und wenn das Recht ein bisschen Logik hat dann gehört alles was nicht strittig ist auch nicht in den Streitwert, dadurch lassen sich eventuell Kosten einsparen.
(nochmals ohne Gewähr)
 
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  • #8
@6: wenn kein Streitwert definiert werden kann - weil alles vorher geklärt wurde, errechnet sich der Streitwert wie folgt:
3 x Monatsnettoeinkommen Mann
+ 3 x Monatsnettoeinkommen Frau
+ rd. 1000 EUR für Versorgungsausgleich.

Dieser Gesamtbetrag ist dann Berechnungsgrundlage = Streitwert für Anwalts- und Gerichtskosten.
 
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  • #9
Mir erschließt sich nicht, was Du für einen Ehevertrag hast.

Zugewinn:

Wenn Du keinen Ehevertrag hast, hast Zugewinngemeinschaft. Es kann also im Ehevertrag nicht stehen, daß Du eine Zugewinngemeinschaft abgeschlossen hast. Wahrscheinlich gibt es irgendeine Regelung bzgl. der Modifizierung / Änderung der Zugewinngemeinschaft hinsichtlich seiner Selbständigkeit.

Rente:

Auch hinsichtlich Rente kommt es erst mal drauf an, was vereinbart ist - im Ehevertrag, aber ich glaube man kann die Rentenansprüche auch so vereinbaren.

Was machst Du beruflich ? Bist in einem berufsständischen Versorgungswerk ? Bist Beamtin ?

Wenn ja, dann würde ich mit ihm reden, daß deine Rentenansprüche da drin bleiben, weil bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommt viel weniger Geld raus als einbezahlt wird.

Du kannst mir ja mal eine mail schicken, wenn Du den Vertrag mal gelesen hast. Oder Du nimmst die Dokumente und suchst Dir einen Fachanwalt für Familienrecht und machst einen Erstberatungstermin - sollte ca. 200 € + Steuer kosten.

7E2176FE - m, 39, RA
 
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