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  • #1

Was soll ich tun, wenn er mich zum Auszug zwingt?

Hallo liebe Community,
ich bin seit 3,5 Jahren mit meinem Freund zusammen und habe sehr viel Stress im Job. Da ich körperliche Beschwerden habe, bin ich nun krankgeschrieben. Mein Freund führt ein nach außen hin verschwenderisches Leben und kann nicht mit Geld umgehen. Vor zwei Jahren habe ich ihm daher 15.000 Euro geliehen, weil ich dachte, wir ziehen zusammen und er war damals der Mann meines Lebens. Seit einem halben Jahr hat er sich abgewendet, geht nun dreimal zum Sport in der Woche und trifft sich dort mit einer Geschäftspartnerin. Sie selbst hat eine kleine Wohnung und zwei Kinder Ich habe kein Kind und bin 15 Jahre jünger als er. Ich habe Angst von ihm aus dem Haus geworfen zu werden, weil die Beziehung der beiden ernster wird. Er tauscht sich nicht mehr mit mir aus, er macht komplett dicht und weist mich ab. Ich habe keine Lust mehr ihm hinterherzulaufen und wollte nun gesund werden und mich erholen. Doch da liegt das Hase begraben: Ich weiß von seinem Freund, dass er mich aus dem Haus werfen bzw. das Schloss austauschen will. Vielleicht wegen des Geldes das er mir schuldet und weil er für die neue frei sein will. Sie können sich nicht bei ihr treffen. Ich habe fürchterliche Existenzangst momentan und weiß nicht was ich machen soll, wenn er sagt: Da ist die Tür. Habe ich nicht das Recht 3 Monate zu bleiben und das Recht auf die Rückzahlung des Geldes? Ich bin sehr am Boden und hege starke Hassgefühle, doch wenn der das Schloss austauscht, bin ich wirklich verloren. Ich habe keine Rücklagen und kann nicht bei der Familie oder Freunden unterkommen. Danke für eure Hilfe-Tipps.

Hier handelt es sich bei den Antworten jeweils um eine Laienmeinung und ersetzt keinen juristischen Rat vom Fachmann. - Ihr Moderationsteam
 
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  • #2
Hä? Seid ihr überhaupt noch ein Paar?? Das liest sich eher wie eine Zweckgemeinschaft nachdem die Beziehung bereits beendet wurde.

Solang es keine Schenkung war, kann das Geld zurück gefordert werden. Bzgl. Schenkung oder Leihe wirst du aber ein Beweisproblem haben. Da du einen Anspruch geltend machst, muss du ihn auch beweisen....Tja, wenn man einfach mal so 15.000 Euro hergibt....
 
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  • #3
Liebe FS
So hart es klingt, aber rechtlich hast du keinen Anspruch auf Rückzahlung des geliehenen Geldes, falls es keinen Vertrag oder sonst etwas Schriftliches gibt. Wenn Du nicht Mieterin des Hauses bist, gibt es wohl auch da nichts, was ihn abhalten könnte, Dich raus zu schmeissen. du kannst wahrscheinlich höchstens die Sachen behalten, die du selber bezahlt hast, aber eben, ich bin nicht vom Fach.....
Hast Du ihn denn schon einmal auf das geliehene Geld angesprochen, denn zusammen gezogen seid ihr ja offenbar. Mein Rat: Hol Dir so schnell als möglich juristischen Rat und hoffe nicht darauf, dass sich hier im Forum gerade ein Anwalt tummelt, der Dir gratis einen Tipp gibt.
 
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  • #4
Liebe FS, beruhige Dich,

zu klären:

1) Wer steht im Mietvertrag? Er, Du, beide? Wenn beide, kann er Dich nicht einfach rauswerfen.
1a) Bist Du dort gemeldet? (Einwohnermeldeamt).
2) Gibt es einen Untermietvertrag oder Nachweise für Zahlungen von Dir an ihn, die zeigen, dass Du Dich beteiligst? Suche im Net: konkludentes Untermietverhältnis. Einfach so Schloss wechseln und raussetzen geht nicht so ohne weiteres.
Suche im Net unter: Lebensgefährtin rauswerfen Schloss wechseln.

3) Vernunft und Fairness:
a) Sage ihm, dass Du ausziehen möchtest und suche Dir eine Wohnung. Tu dies bitte auch. Schnell. Ergreife Initiative, statt ängstlich abzuwarten. Diese Beziehung hat keinerlei Wert mehr.
b) Er kann Dich übrigens um dieses bitten, Dir eine Frist setzen und Dich dann per Gerichtsvollzieher raussetzen.

4) Das GELD:
Gibt es einen Kontoauszug der Überweisung oder war es bar auf die Hand oder
a) Schuldschein oder privaten Darlehensvertrag über die Summe
b) Email-Verkehr, Briefverkehr
c) Zeugen
dass es gezahlt wurde und geliehen ist?
d) Versuche Beweise zu sichern, BEVOR Du ihn nach Rückzahlung fragst. Unbedingt VORHER. Hast Du Zugang zu seinen Unterlagen? Wenn er Dich betrügen will, betrügt er vielleicht auch das Finanzamt, und eine kleine Fotokopie von Papier xy könnte z.B. helfen, dass er sich an das Darlehen erinnert und Dir zumindest einen Schuldschein unterschreibt und ratenweise zurückzahlt.

HOLE AUF JEDEN FALL SOFORT ANWALTLICHEN RAT EIN, sowohl zur Wohnsituation als auch zum Geld. Beratungsscheine gibt es beim Amtsgericht für 10,- EUR, falls Deine Finanzen knapp.

Suche SOFORT neue Wohnung.

Jemand, der hinterrücks plant, Dich einfach so rauszuwerfen und Schloss zu wechseln, der ist nix wert und könnte in vielerlei Hinsicht betrügen. Ich weiss wovon ich rede, Gott sei Dank hatte ich einen Notarvertrag über mein Privatdarlehen und konnte einklagen. Alles Gute, Kopf hoch.
 
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  • #5
Liebe FS,
wenn Du keinen Darlehnsvertrag mit ihm hast, kannst Du das Geld wohl wohl abschreiben. Es sei denn, Du hast noch einen Überweisungsbeleg von Deinem Konto auf sein Konto, aus dessen Verwendungszweck ganz klar hervorgeht, dass das Geld geliehen ist. Selbst wenn es so wäre - ohne Anwalt hast Du garkeine Chance und mit Anwalt wird sie auch nicht hoch sein.

Wenn Du nicht vor die Tür gesetzt werden willst, was ich auch bedrohlich finden würde, dann solltest Du Dir schleunigst eine Wohnung suchen, zur Not ein möbliertes Appartment, damit Du ein Dach über dem Kopf hast. Wenn er das Schloss austauscht, dann ist es egal, ob Du noch ein Recht hast 3 Monate zu bleiben - Du stehst erst mal vor der Tür. Dagegen kannst Du Dich nur durch eine eigene Wohnung absichern.
Du bist eine erwachsene berufstätige Frau, die solche Probleme lösen muss, ohne zu Familie oder Freunden zu ziehen. Das gehört zur Selbstverantwortung eines erwachsenen Menschen, ebenso gewisse Rücklagen für Notsituationen zu haben. Man gibt sein Geld nicht einfach so weg, auch nicht in einer jungen Partnerschaft. Sowas weiß ein erwachsener Mensch auch. Lern einfach aus dem Fehler für die Zukunft.

Eure Beziehung ist kaputt, er ist anderweitig unterwegs. Das aufrecht erhalten der Situation fördert Deine Gesundung nicht. Wenn Du krankgeschrieben bist, hast Du Zeit Dich um eine Wohnung zu kümmern, statt Dir den Kopf zu zerbrechen, was sein könnte. Werde wieder Kapitän auf Deinem Lebensboot.
 
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  • #6
Liebe FS,
wenn du ihm das Geld geliehen hast kannst du es zurückfordern. Aber - falls er auf Aufforderung die Rückzahlung verweigert kannst du dein RECHT nur dann durchsetzen, wenn du es beweisen kannst, dass du ihm Geld geliehen hast. Beweismöglichkeiten: Überweisung von dein auf sein Konto. Freunde die bei der Vereinbarung zugehört haben UND aussagen wie es war, Freunden denen er von dem Vertrag erzählt hat. Dringender Rat - geh zum Anwalt / zur Rechtsberatungsstelle in deiner Stadt

Ob er dich aus der Wohnung rauswerfen kann kommt darauf an - hast du einen Mietvertrag oder nicht- ist es eine gemeinsame Wohnung - gemeinsamer Mietvertrag - oder bist du einfach bei ihm eingezogen ?

Such dir schnell einen Gesprächspartner für diese Fragen und mach einen Plan - und wenn es der ist für eine Übergangszeit in eine möblierte "Monteurswohnung" zu ziehen.
Wie die Moderatoren sagten- hier hörst du Laienmeinungen W
 
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  • #7
Warum sollte er einfach so die Schlösser austauschen, wenn du ihm nichts Bösartiges getan hast? So etwas würde ich wirklich nur in Extremsfällen tun, wenn ich einen notorischen Parasiten von Fremdgeher, Schläger und Dieb zu Hause hätte, und um mich und mein Hab und Gut Angst hätte.
Kann man mit ihm nicht einfach vernünftig reden? Du willst noch 3 Monate bleiben. Ok. Wo ist das Problem, wenn man sich das Leben schon länger geteilt hat, sich an einen Tisch zu setzen und ein (freundliches) Gespräch zu führen, ihm sagst, dass du etwas Zeit braucht, dir ein neues Dach über dem Kopf suchen möchtest und du dann gehen möchtest und du dich auch nicht mehr in sein Leben einmischt. Anderen Beziehungen und Ehen geht es ähnlich, die wohnen teils noch lange zusammen, deswegen muss man ja keinen Rosenkrieg untereinander anfangen.

Ich würde dir raten, jetzt bloß nicht auszuflippen oder ihn mit deinen Hassgefühlen zu konfrontieren, sondern ruhig zu bleiben.

Wir wissen ja nicht, was bei euch vorgefallen ist. Eigentlich hättest du die Zeichen schon eher deuten sollen. Jetzt solltest du eiligst und nüchtern handeln. Zeug zusammen suchen, Amt/Beratungsstelle/Seelsorge/Frauenhilfe deiner Stadt oder Anwalt aufsuchen. Irgendwer kann dir sicher einen Tip geben.

Dich aber auch nicht einschüchtern lassen. Und ihm keinenfalls Vorschriften machen, wie verschwenderisch er sein Leben führt! Ist alles seine Angelegenheit und die Tatsache, dass er so lebt und gleichzeitig dein Geld nimmt und dich zusätzlich rausschmeißen will, deutet darauf hin, dass du sehr clever und nüchtern mit ihm agieren musst.. Also verbau es dir nicht durch einen temperamentvollen Ausraster!
 
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  • #8
Wegen dem verliehenen Geld würde ich alle möglichen Beweise und Details zusammensuchen, die beweisen, dass du ihm Geld geliehen hast und er sich ein gutes Leben macht. Also Kontoauszug, Rechnungen oder Kopien drucken, Bilder "seiner" (Luxus-)Wohnung und Gegenstände machen, Verträge/Abos/Fitnessstudio, Auto und das was er sich potentiell von deinem Geld gekauft hat. Alles schön ordentlich mit Datum versehen, wann und wo.
Ob es was bringt, weiss ich nicht, aber ich würde solche Angelgenheiten, auch wenn sie ungemütlich sind, nicht auf mir sitzen lassen. Da bin ich knallhart und gemein wie ein Spürhund. Wegen Schuldgeld gibts ja auch noch praktischerweise Inkasso, die setzen sofort ein Forderungsschreiben auf.
 
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  • #9
Liebe Fs, hier nochmal ich, die besorgte Gast 3.

Liest Du auch, was wir alle dir einhellig schreiben?
*****Weg. von.diesem. Mann.*****
Suche sofort eine Wohnung. Wir haben hier ein Sozialsystem für Leute, die unverschuldet in Not geraten. Gebrauche dieses, ohne Dich zu schämen, Du hast ja schliesslich gearbeitet und die Abgaben für dies System treulich gezahlt.

Suche sofort eine neue Wohnung und parallel dazu anwaltlichen Rat.
Geh' weg.
Mir schwant: Solange Du gesund warst und eine verdienende, sorgende Partnerin, warst Du gut genug.
Jetzt macht er sich auf zu neuen Ufern. Das ist sein gutes Recht. ABER: Die Trennung sollte fair ablaufen und Du solltest Dein Geld zurückbekommen. Er ist nicht allmächtig, er DARF DICH NICHT SO VOR DIE TÜR SETZEN. Aber geh bitte schnell von selbst. Diese Mannsperson hat ja gar keinen Charakter und Anstand. Die Neue, das tut sicher weh, aber er wird sie eines Tages genauso behandeln. Du bist eine anständige Frau, und solche begegnet sicher einem netten anständigen Mann, eines Tages. Aber jetzt :Trenne Dich. Lauf weg. Ohne Krieg in der Liebe.
Was das Geld angeht, verweise ich auf mein vorheriges Posting.


Anwalt. Neue Wohnung. Alles Gute für dich und Kopf hoch! Beste Wünsche, Frau.
 
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  • #10
Wegen dem verlierenen Geld würde ich alle möglichen Beweise und Details zusammensuchen, ..
Ob es was bringt, weiss ich nicht, aber ich würde solche Angelgenheiten, auch wenn sie ungemütlich sind, nicht auf mir sitzen lassen. Da bin ich knallhart und gemein wie ein Spürhund. Wegen Schuldgeld gibts ja auch noch praktischerweise Inkasso, die setzen sofort ein Forderungsschreiben auf.

Spürhunde sind nicht knallhart und gemein, sondern hochkompetent und verlässlich. Wenn man nichts weiß,sollte man sich mit so eine Leistungsklasse nicht vergleichen, sollte man keine Tipps geben, die zu ruinösen Rohrkrepierern werden können.
Es geht um den läppischen Betrag von 15.000 € ohne dass klar ist, ob es überhaupt irgendwelche Nachweise über das Darlehn gibt. Ein Inkassobüro arbeitet nicht zum Nulltarif. Wenn unberechtigt, weil nicht rechlich begründbarer Druck auf den Partner ausgeübt wird, kann dieser noch Schmerzensgeld fordern. Dann hat die FS schnell mehr Geld ausgegeben, als den Darlehnsbetrag.

Frauenhilfe usw. wie es oben empfohlen wird, gibt es für echte Notsituationen wie akut misshandelte Frauen, wirtschaftliche Notsituationen, nicht weil jemand gerade emotional aus Eifersucht hochkocht. Die FS ist erwachsen und berufstätig. Sie sollte in der Lage sein, dementsprechend eigenständig zu agieren.


Liebe FS,

Geld abschreiben oder auf zum Anwalt und natürlich die Wohnungssuche nicht vergessen.
 
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  • #11
Liebe Frau

ziehe nie ungeklärt einfach so zu einem Mann in seine Wohnung. Du bist dann nur geduldet.
Es sei denn du stehst mit drin im Mietvertrag oder zahlst irgendwas zum Lebensunterhalt dazu.
Ist er der alleinige Eigentümer /Mieter kann er dich rauswerfen.

Geld verleihen:

immer mit Vertrag, am besten notariell
immer Überweisung, niemals bar auf die Hand
immer Rükzahlungsbedingung schriftlich fixieren

Wenn er pleite ist ist er pleite. Dann kannst du deine Summe abschreiben.
 
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  • #12
Liebe FS
So hart es klingt, aber rechtlich hast du keinen Anspruch auf Rückzahlung des geliehenen Geldes, falls es keinen Vertrag oder sonst etwas Schriftliches gibt. Wenn Du nicht Mieterin des Hauses bist, gibt es wohl auch da nichts, was ihn abhalten könnte, Dich raus zu schmeissen. du kannst wahrscheinlich höchstens die Sachen behalten, die du selber bezahlt hast, aber eben, ich bin nicht vom Fach.....
Hast Du ihn denn schon einmal auf das geliehene Geld angesprochen, denn zusammen gezogen seid ihr ja offenbar. Mein Rat: Hol Dir so schnell als möglich juristischen Rat und hoffe nicht darauf, dass sich hier im Forum gerade ein Anwalt tummelt, der Dir gratis einen Tipp gibt.

Sorry aber bitte hier keine Rechtsgrundlagen erzählen wenn Sie keine Ahnung haben,.

Grundsätzlich hat die FS natürlich Rechtsanspruch auf Zurückzahlung des geliehenen Geldes..

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag..

M
 
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