Lieber FS,
ein Ehevertrag wird dir kaum was bringen, damit könntest du lediglich Vermögen / Besitz schützen, der bereits VOR der Ehe vorhanden war, NICHT jedoch alles, was IN der Ehe verdient/gekauft wurde.
Das bedeutet, wenn du bereits jetzt, also VOR der Ehe ein Haus und/oder ein Unternehmen besitz, kannst du dies per Ehevertrag für den Fall der Scheidung schützen.
Hast du kein Unternehmen oder Immobilien (bzw. andere sehr wertolle Besitztümer) macht ein Ehevertrag für dich keinen Sinn, denn:
- Unterhaltszahlungen können per Ehevertrag NICHT ausgeschlossen werden, auch wenn dieses Märchen häufiger kursiert, ein Ehevertrag kann sich nicht über
gültige Gesetzte hinwegsetzten!
- Versorgungsausgleich kann ebenfalls NICHT ausgeschlossen werden, (ausser deine Frau verdient ebenfalls 12T/Monat und das konstant in der ganzen Ehe!) wenn deine Frau geringverdienerin ist oder garkein Einkommen erzielt.
- Gütertrennung/ Zugewinnausgleich kann ebenfalls NICHT ausgeschlossen werden, (ausser deine Frau verdient ebenfalls 12T/Monat und das konstant in der ganzen Ehe!) wenn deine Frau Geringverdienerin ist oder garkein Einkommen erzielt.
- Rentenansprüche können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, wenn deine Freundin nicht (versicherungspflichtig) berufstätig war oder aus der Ehe Kinder hervorgehen.
Unterhaltszahlungen:
Wenn keine Kinder im Spiel sind, liegt die minimale Unterhaltspflich bei 2 Jahren, 1 Jahr Trennungsunterhalt und 1 Jahr nachehelicher Unterhalt, jeweils 3/7.
Wenn aus der Ehe Kinder hervor gehen, bis zum 6 Lebensjahr des Kinder voll (also 3/7 plus Kindesunterhalt) und bis zum 14 Lebensjahr des Kindes mindestens halb, teilweise aber auch voll.
Ein
Sonderfall liegt vor, wenn die
Exfrau für den deutschen Arbeitsmarkt nicht zu gebrauchen ist z.B. wegen Krankheit, keine Sprachkenntnisse, keine (in Deutschland anerkannte!) Berufsausbildung usw. in dem Fall wäre die Exfrau ein dauerhafter Sozialfall und der Exmann müsste ein leben lang (alternativ bis zur nächsten heirat) für die Grundsicherung aufkommen.
Dieser Sonderfall liegt beim FS wahrscheinlich vor und es wird ihm so ergehen, wie dem Kollegen von:
Wenn Du glaubst, dass Du Dir eine Gespielin nach Deutschland holen kannst und wenn Du ausgespielt hast, sie den Sozialsystem übergeben kannst, hast Du falsch gedacht. Das hat ein Kollege auch gedacht, gemacht und zahlt trotz kinderloser Ehe bis zum Sankt Nimmerleinstag, d.h. auch als Rentner an seine Ex Unterhalt. Begründung: ehebedingter Nachteilsausgleich für die Ehefrau - 3/7 seines Einkommens für den Rest seines Lebens unter Anrechnung eines fiktiven Minimaleinkommens welches sie erzielen könnte.
Ob Mann sich also eine Frau aus Osteuropa "kaufen" mag, muss jeder für sich selbst entscheiden, man sollte sich aber vorher über die möglichen Folgen genau informieren.
Im Endeffekt sind die Osteuropäischen Frauen auch nicht "besser" als die deutschen (das schreibe ich als Polin) sie sind in manchen dingen lediglich etwas anders, aber noch lange nicht zuverlässiger (Russland hat Scheidungsraten von 80%!), familienorientierter (die meisten deutschen Frauen wollen doch Kinder, nur die Männer nicht ???) oder beruflich erfolgreicher (in Osteuropa ist es eher unüblich, das Frauen arbeiten) und eins ist klar, osteuropäische Frauen lassen sich das schlechte Verhalten von deutschen Männern (natürlich nicht alle, aber viele) nicht lange bieten.

w 28