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  • #1

Was tun, wenn der Ex-Partner seine persönlichen Sachen nicht abholt?

Wie lange muss man nach Auszug des Ex-Partners etwas aufheben?
 
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  • #2
Ich gehe davon aus, dass du (Frau) tatsächlich abschließen und die Sachen los werden willst. Dann schicke ihm die Sachen per Post als Paket.
 

hanjo58

Gesperrt
  • #3
Juristen leben gut davon, dass die Dinge nicht so einfach sind, wie es der billig und gerecht denkende Mensch gerne hätte. Und die Standard-Antwort lautet: Es kommt sehr auf den Einzelfall an. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung da eigentlich unerlässlich, falls eine Fristsetzung zuvor nicht ,,gefruchtet" hat.
Im Zuge einer Ehe und eines zuvor gemeinamen Haushalts (wem auch immer die Wohnung selbst zuzuordnen ist), gibt es die Möglichkeit eines familiengerichtlichen ,,Auseinandersetzungsverfahrens". Bei zuvor ,,loser Partnerschaft" kann die Sache komplizierter, aber auch einfacher sein.
Erfolgt die Fristsetzung nicht ,,anwaltlich", ist selbst ,,per Einschreiben / Rückschein" nicht ,,sicher" genug. Die ,,saubere" Alternative führt über den für die ladungsfähige Anschrift des Ex zuständigen Gerichtsvollzieher. Es geht aber auch ,,preiswerter", indem das Schreiben mit der Fristsetzung nicht selbst, sondern von einem Dritten zur Post gegeben wird, der auf einer zuvor erstellten Kopie des Schreibens unterschreibt: ,,Habe das Original zu dieser Kopie am . . . an die Anschrift . . . per Einschreiben / Rückschein persönlich zur Post gegeben". Dieser Dritte muss allerdings auch bereit sein, gegebenenfalls als Zeuge vor Gericht zur Verfügung zu stehen. Und das Einlieferungsdokument muss vorgelegt werden können.
Das Gericht wird gegebenenfalls ,,Treuhänderpflichten" gegen ,,unzumutbare Beeinträchtigung" abzuwägen haben Auch dein übliches Aufbewahrungsverhalten bei eigenen Sachen kannn da eine Rolle spielen.
Grundsätzlich darf niemand deine räumliche Verfügungsgewalt oder gar deine Handlungsfreiheit blockieren.
Ist der Ex nicht zahlungsfähig, gehen die ,,Kosten des Verfahrens" zu deinen Lasten, da dann icht ,,der Staat" einzuspringen hat, sondern der Kläger selbst.
Hanjo58
 
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  • #4
Du musst weder warten, noch aufheben. Bleibe (oder werde) selbstbestimmt!!!

Entweder du schickst ihm seine Sachen zu (Kleinigkeiten per Postpaket, wenn es sich um Größeres handelt: Taxi und bei Möbeln etc. Spedition) mit vorheriger Nachricht (Mail, SMS, Karte), dass sein Besitz am Tag X angeliefert wird.

Oder du bittest ihn, seine Sachen bis Tag X (Wenigstens in 1 Woche, damit er's organisieren kann. Urlaubszeit beachten!!! Höchstens 6 Wochen später, sonst wird's nimmer wahr) abzuholen. Wenn nicht, wirst du sie an diesem Tag an den Straßenrand stellen und tags darauf die Sperrmüllabfuhr bestellen.

Wenn's wenig ist, kannst du es ihm auch einfach vor die Tür stellen mit Adressaufkleber, damit's nicht wegkommt, bevor er von der Arbeit zurück ist.

Oder du lässt dir sonst was einfallen.

Manche Frauen werfen weg, was bei Auszug nicht mitgenommen und nicht bald darauf abgeholt wurde.
Ich habe Skrupel, das zu tun und finde, eine Benachrichtigung mit Ankümdigung der Konsequenz fair enough.
Richtig ist, dass er sich selbst um seinen Besitz zu kümmern hat und du ihm nichts hinterher tragen musst. Wenn er's nicht tut, verfahren manche wie mit herrenlosem Gut im eigenen Haushalt: sie entsorgen es schleunigst, egal von welchem Wert es ist.

Eine Frau, die ich kenne, hat das von ihm Zurückgelassene bei ebay verscherbelt und sich davon ein Wellness-Wochenende geleistet. Ist nicht meine Sache, aber vielleicht deine...
 
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  • #5
Wenn es sich um Kleinigkeiten handelt, würde ich sie in einen Karton packen und ihm schicken. Einfach um es los zu sein. Ansonsten würde ich ihm eine angemessene Frist setzen, um sie abzuholen. Ihm dabei auch sagen, dass wenn er sie nicht in dieser Zeit abholt, ich sie entsorge.
Wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung. Aber du kannst ja nicht verpflichtet sein, ihm die Sachen ewig aufzubewahren. Setze ihm doch eine Frist von einem Monat. Dann bist du vielleicht auf der sicheren Seite. Mache es noch schriftlich. Dann kannst du es auch beweisen, falls es Ärger gibt.
Gab es hier im Forum nicht einen Anwalt? Vielleicht kann er sich dazu äußern?!?
 
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  • #6
Vielleicht sucht er einen Grund, immer wieder bei Dir vorbei zu kommen.

Pack doch die Sachen einfach zusammen und stell sie in den Keller, dann sind sie aus Deinem Blickfeld.
 
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  • #7
Ich hatte auch noch Sachen, mehrere Kartons.Er wollte sie nicht holen, um einen Grund zu haben, weietr vorbeizukommen. Ich hatte auch keine neue Adresse.
Habe sie dann direkt zu der neuen Freundin in die Wohnung geschickt-fertig!
Und einen Zettel reingelegt und eigentlich sehr nett draufgeschrieben, dass ich ihnen beide alles Gute wünsche und einfach damit abschliessen will, damit sie neu anfangen können.
War ehrlich gemeint und als wir uns Monate später zufällig traffen, haben wir uns nur beide kurz zugenickt. Ende Gelände, so ein unentschlossenens Rumeiern ist wirklich nicht mein Ding. Ausserdem hatte ich das Gefühl, dass er seine Sachen nur bei mir lassen wollte, damit jeder "Nachfolger" fragt, von wem denn den Rasierer im Bad ist und somit von seiner Existenz erfährt...
 
  • #8
Hier geht es um einen Auszug des Expartners. Das hört sich so an, als ob es nicht nur um einen Karton mit Sachen geht sondern auch um Möbel. Die Fragestellerin sollte das mal klären und auch erwähnen, ob sie und ihr Ex im Streit auseinandergegangen sind. Davon hängt nämlich ab, ob eine unformale Lösung angestrebt wird oder eine rechtssichere.

Die unformale Lösung sähe für mich so aus, dass ich ihr eine angemessene Frist lasse, eine neue Wohnung zu finden. Diese Frist würde ich mit ihr absprechen und notfalls auch etwas verlängern, wenn es nötig wird. Man ist ja kein Unmensch. Dann gibt es irgendwann einen Anruf, in dem ich auf einen konkreten Abholtermin drängen würde. Je nachdem, wie zuverlässig sie sich in der Beziehung gezeigt hat, ist eine E-Mail-Bestätigung des Termins notwendig oder nicht.

Holt sie ihre Sachen dann nicht zum vereinbarten Termin ab, dann ist das schon ein heftiger Affront. Wahrscheinlich würde ich die Prozedur noch ein zweites und letztes Mal durchführen, ehe ich die Sache dann rechtlich abgesichert durchziehen würde. Wie der Rechtsweg verläuft, kann ich nicht sagen. Was Hanjo in #2 sagt, hört sich irgendwie richtig an. Bevor ich einen teuren Anwalt konsultiere, würde ich erstmal im Netz googlen, ob ich nicht auch preisgünstiger an belastbare Informationen herankomme.
 
  • #9
Ich würde es auch mit der post schicken und fertig oder wenn es viel ist mit einem boten/räumungsdienst überstellen lassen.
 
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