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  • #1

Was würdet ihr von eurer neuen Liebe - mit Kind(ern) halten - halten, wenn...

ihr mitbekommt, dass er/ sie keinen Kindesunterhalt an den Expartner zahlt?
 
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  • #2
Das läßt darauf schließen, dass derjenige keine Verantwortung übernehmen kann und über Leichen geht.
Mein Ex-Mann hat keinen Pfennig bezahlt, holt seine Kinder seit über 2 Jahren nicht ab, mangels Interesse, und weil er wohl einen kompletten Neuanfang starten möchte ohne "Altlasten".
Für mich wäre so etwas nichts, denn wer weiß, vielleicht wäre ich die nächste, die er so behandelt. Und einmal solch eine Erfahrung reicht mir eigentlich.
Sabine.
 
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AnnaHH83

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  • #3
Mein Ex-Partner hat ein Kind gehabt. Er zahlte zwar Unterhalt, kümmerte sich aber sonst nicht um seinen Sohn, obwohl dieser immer wieder anrief oder einfach vor der Tür stand. War ein ständiger Streitpunkt zwischen uns. Für mich geht dieses Verhalten gar nicht. Ein Partner, der sich nicht um seine Kinder kümmert oder keinen Unterhalt zahlt, so er denn müsste, würde für mich nicht mehr in Frage kommen!! Ich finde das verantwortungslos und schließlich will ich einen Partner, der Verantwortung übernimmt!
 
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  • #4
Ich wollte von Ihm7Ihr wissen, weshalb er/sie keinen Unterhalt zahlt. Dies kann ja die unterschiedlichsten Gründe haben und muß nicht zwangsläufig Bösartigkeit oder eins auswischen bedeuten.
 
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  • #5
Gar nichts... ist ein absolutes Nogo. Für sein Kind sollte er schon gerade stehen, finde ich! Er zieht sich ja absolut aus der Verantwortung. Kümmert er sich ansonsten um das Kind? Wie alt ist es?
Mary
 
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  • #6
Hände weg, das geht gar nicht, läßt Rückschlüsse auf den Charakter zu.
 
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  • #7
@3 Dein Argument ist seeehr wohlwollend. Ich hatte über EP auch einen Kontakt, bei dem die Kinder selber! Unterhalt eingeklagt haben vom Vater. Ich habe den Mann leider selbst als verantwortungsscheuen Menschen erlebt vom "Staate nimm". Liebe Fragestellerin, Du hast berechtigte Bedenken bei Deiner Liebe. Pass gut auf.
 
  • #8
das geht gar nicht, wenn er nicht zahlt wird er vom jugendamt gepfändet
 
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  • #9
Denkt euch folgende Konstellation:
Das Paar trennt sich, ein Kind, monatliche Einkünfte zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel.
das Kind geht zur Mutter, der Vater, vom Gesetz her zum Unterhalt verpflichtet, zahlt auch treu und brav, bermerke: das Geld steht dem Kind zu, nicht der Mutter, er ist finanziell NICHT in der Lage, eine neue Familie zu gründen, das monatliche Einkommen beträgt netto 900 € (Mindestsumme)-- das ist leider oft genug Alltag in Deutschland!
Die Mutter verliebt sich neu (jaja, Märchen), der Neue Jahreseinkommen 500.000 €
Die Mutter billigt dem Exmann zu, die Zahlungen auszusetzen, da das neue Familieneinkommen mehr als ausreichend ist. Der Ex bekommt so eine Chance, auch eine neue Familie zu gründen..

Frage: ist das verwerflich?

Liebe Fragestellerin: frage ihn, warum er nicht zahlt. Aus den Gründen der Vorposter: vergiss ihn, auch wenn es schmerzt.
Bedenke: es gibt immer 2 Ansichtsseiten: Lass ihn zu Wort kommen und entscheide dann!

Gruß
W / 38 Jahre
 
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  • #10
an 7: Wenn die Frau nicht klagt, wird er doch auch nicht gepfändet.
Mary
 
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  • #11
@6 bin #3: Es gibt Situationen, in denen es strittig ist, ob ein Unterhaltsanspruch besteht (Stichworte Billigkeit oder Berechnung der Einkommen) und dies erst juristisch geklärt werden muß bzw. wer gegen wen welche Ansprüche hat und ob diese auch bezahlt werden müssen (Selbstbehalt). Wenn der Unterhaltspflichtige zum Beispiel gemeinsame Schulden (Immobilie) übernimmt und dies mit dem Unterhalt verrechnet wird etc (kommt in der Praxis niocht selten vor).

Daher: Bitte keine Pauschalverurteilungen, auch wenn dies sehr einfach ist und das Denken entlastet wie sämtliche Vorurteile. In einer Beziehung sollte Raum für die Frage nach dem warum sein und für die Antwort darauf. Dann kann er/sie dieses Verhalten immer noch moralisch bewerten und die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
 
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  • #12
@7 falls Du mein Post meinst @6. In diesem Falle war es so, dass die Kinder( über 18) in Ausbildung sind und das Bafög- Amt kein Geld bewilligte, da geprüftrerweise Unterhaltspflicht des Vaters bestand. Das Jugendamt ist nur bis zur Volljährigkeit zuständig.
 
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  • #13
Das Kind lebt in meinem Haushalt. Mein Exmann hat eine neue Partnerin mit Kind (aus deren früherer Ehe) gefunden. Für unser Kind zahlt er nicht. Ich persönlich möchte nicht mit einem Mann zusammensein, von dem ich weiß, dass er sich nicht um sein Kind kümmert.
Fragenstellerin
 
  • #14
Aus der Sicht der neuen Partnerin ist sicherlich wichtig, die Beweggründe Deines Mannes zu kennen und zu beurteilen, ob sie aus ihrer Sicht akzeptabel sind. Trennungen sind immer kontrovers und vielleicht hat er seine Situation plausibel darstellen können?

Verallgemeinerungen sind bei so einem Thema wirklich kaum möglich.

Was meinst Du denn, liebe Fragestellerin, warum er für Dein Kind nicht zahlt? Hat er vielleicht Gründe? Warum muss er nicht zahlen? Hast Du ihn verklagt? Irgendwie fehlen hier einige Fakten...
 
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  • #15
Achso.. so gesehen finde ich deine frage berechtigt und auch das Verhalten des Mannes verwerflich


im übrigen zahlt das Jugendamt per Vorschuss nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, danach muss die Mutter einklagen, nur mal am Rande
 
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  • #17
Mein Exmann ist der Meinung, dass er nicht zahlen muss, weil er angeblich zu wenig verdient. Trennungsbedingt hat er viele Anschaffungen auf Kredit getätigt. Meine Vermutung ist, dass er sich "arm rechnen" (sicher gibt es da Tipps und Tricks...) möchte.
Nach fast einem Jahr Mahnungen habe ich vor kurzem meinen Anwalt beauftragt, Klage einzureichen. Soweit läuft alles...
Wie gesagt, wenn ich einen möglichen Partner kennenlernen würde, der seinem Kind keine Zuwendung - weder materiell noch zeitmäßig - gibt, hätte ich keine Lust auf eine Beziehung. Daher wollte ich mal eure Meinung zu dem Thema wissen.
Fragenstellerin
 
  • #18
Na ja, dass die Gesetze nicht gerade männerfreundlich sind, ist wohl wahr. Ob er arm ist oder sich arm rechnet, kannst nur Du beurteilen. Vielleicht fühlt er sich ja bei der Trennung ungerecht behandelt? Oder fühlt, dass Du schuldig bist?

Ich denke auch, dass ich sehr skeptisch wäre, wenn ein Mann einem vorhandenen Kind weder Aufmerksamkeit noch Unterhalt gewährt. Andererseits käme aus all diesen Gründen für mich auch kein Mann mit Kind in Frage -- ganz egal unter welchen Bedinungen.
 
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  • #19
Verantwortungslos und unsympathisch und null soziale Kompetenz. Finger weg!
 
  • #20
Kennt eigentlich irgendwer eine frau die unterhalt für ihr kind zahlt? Also wo dir kinder dem vater zugesprochen wurden.
 
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Marianne

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  • #21
Entweder der Mann ist mittellos oder kein allzu guter Vater. Aber ein Gespräch bringt sicher Klärung. Die Exfrau bekommt aber übrigens Geld für das Kind. Vom Staat zwar, er muss es dann irgendwann dem Staat zurückzahlen, aber es ist nur ein Minimum.
 
M

Marianne

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  • #22
@8: Verstehe ich richtig, der neue Mann an der Seite der Exfrau soll, wenn er genug Geld hat, auch die finanzielle Verpflichtung für das Kind übernehmen? Naja, wenn alle Beteiligten damit klarkommen... ist aber eher selten!
 
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  • #23
@21: das wäre eine gute Lösung - gerade, wenn Frauen sich wegen eines anderen Mannes getrennt haben und der Papa somit unverschuldet zum Zahl- und 2-WE-Papa dekradiert wird. Ihn und die Kids hat man nicht gefragt, ob er das möchte. Nur weil Frau meint, mit dem anderen Mann wäre alles besser - dann soll dieser auch komplett die Verantwortung, sexuell, emotional und finanziell für diese Fremdgeherin übernehmen und ihre Kinder mit bezahlen!

damit keine Mißverständnisse aufkommen: w/40
 
M

Marianne

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  • #24
@22: Wie gesagt, wenn alle Beteiligten damit klar kommen, vor allem der neue Zahler (!), dann ist ja alles ok. Ist aber eher selten... das mußt Du schon zugeben.
Der "neue Papa" wird eh viel für das Kind zahlen, das ist doch klar. Aber einen gewissen Teil muss der leibliche Vater zahlen, schließlich hat sich ja nicht das Kind von ihm getrennt, sondern nur die Frau. Und die Alimentationszahlungen sind ja nur ein Aliquotanteil.

Naja, meine Sorgen sinds nicht... ;)
 
  • #25
Wenn Mann das aus reiner Frackigkeit macht, ist es natürlich unter aller Kanone. Andernfalls wird es ja Gründe geben und selbst wenn sie im Endeffekt nicht rechtskräftig festgestellt würden, wäre es das gute Recht eines jeden, sich darauf zu berufen. Wären diese Gründe allerdings hahnebüchen, fänd ich das allerdings nicht so prickelnd. Das ließe doch schon den einen oder anderen Schluss auf den Charakter zu. Man muss dabei aber noch bedenken, dass die meisten juristischen Laien sich da voll und ganz auf den Rat ihres Anwalts verlassen werden. Und wenn der scheiße ist und einem nur einen Floh ins Ohr setzt, um evtl. noch ein paar Gebühren zu schneiden, dann ist derjenige natürlich vollkommen in den A... gekniffen...
 
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  • #26
@Marianne. Was bitteschön muss der neue Partner denn für die vorhandenen Kinder zahlen, wenn der eigentliche Papa zahlt?!? Wenn die Mutter das Geld nur und einzig für die Kids benutzen würde - was natürlich keine der Mütter tut - dann würde es sicherlich ausreichen - oder? Zudem fordern die meisten doch eh nach, wenn Sonderaktionen wie Klassenfahrt, Bücher oder neues Fahrrad anstehen. Also was zahlt der neue? Garnichts! Vielleicht mal ein Eis. Und das war es dann auch schon!
 
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  • #27
Ergänzung zu 25: und es ist nicht der "neue Papa" - es ist der neue Lebenspartner der Mutter bzw. der Exfrau. Es gibt keinen neuen Papa - es gibt im Leben nur EINEN Papa - wie es auch nur eine Mama gibt.
 
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  • #28
Diese Antwort ist für vorallem für Thomas bestimmt: hier bin ich, Mutter -------und zahle brav und pünktlich seit Jahren für meine volljährigen Kinder Unterhalt! Für meine Tochter bezahle ich gar freiwillig einen Zuschuss zu ihrem Lebensunterhalt, solange, bis sie heiraten wird!
Unterhalt für Kinder zu zahlen bis sie auf eigenen Füßen stehen, ist für mich nicht nur eine moralische Verpflichtung! Ich tue es gern, denn es ist mir ein Anliegen dass meine Kinder ihr Studium zügig beenden, anstatt nebenbei noch ihren Lebensunterhalt verdienen zu müssen.
Ich bezahle, selbst wenn mein Ex über ein Vielfaches meines Einkommens verfügt!
Ein Mann der sein eigenes Wohlergehen über das seiner eigenen Kinder stellt, wäre mir suspekt!!
Jedoch würde ich ihm die Möglichkeit einräumen sich dazu argumentativ zu äußern. Löst seine Antwort Unbehagen in dir aus, solltest du deiner Intuition folgen und die Beziehung beenden. Denn du könntest der nächste Mensch sein, dem er mit Verantwortungslosigkeit begegnet.
 
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  • #29
Es ist erstaunlich, dass hier einige in diesem Forum noch nicht begriffen haben, dass das Schuldprinzip bei einer Scheidung 1977 durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde! Und das ist auch gut so! Das BfG hat dazu ausführlich Stellung genommen - bitte die Gründe lesen! Z. B. ist es schlichtweg nicht möglich, dass ein Richter, ein Außenstehender somit, in ein paar Verhandlungstagen die "Schuld" am Scheitern der Ehe zuverlässig feststellt. Es können immer nur Details, ein geringer Ausschnitt aus einer langen Ehe, verhandelt werden. "Schuld" ist äußerst vielschichtig und komplex - der "Schuld" des einen ging die "Schuld" des anderen voraus. Wenn eine Ehe scheitert, sind beide durch reziproke Verhaltensweisen daran beteiligt.
Der Unterhaltsanspruch beruht nicht mehr auf Schuld-Nichtschuld, sondern einzig auf Bedürftigkeit.
Kinder, vorallem wenn sie minderjährig sind, sind stets bedürftig und meistens auch die dazugehörenden Mütter.
Die Regel ist es, dass nicht Männer durch eine Scheidung verarmen (ihnen bleiben immerhin noch ihr Selbstbehalt, der bei ca. 900€ liegt), sondern Frauen mit ihren Kindern. Welche Frau hat 900 € für sich allein zur Verfügung und bekommt dann zuzätzlich noch Kindesunterhalt?????
Dies sind absolut die Ausnahmen!
Also bitte die Unterhaltsfrage nicht mit der "Scheidungsschuld" verquicken!!!! Obgleich es da für unterhaltsverpflichtete Männer noch ein hervorragendes, gesetzlich verankertes Schlupfloch gibt, um sich ihrer Unterhaltsverpflichtung zu entziehen!! Frauen können nur in den seltensten Fällen auf dieses Schlupfloch zugreifen, einfach deshalb, weil sie für ihre Exmänner selten zu Unterhalt verpflichtet sind.
 
  • #30
@#28: Selbst wenn "Schuld" aus zahlreichen Gründen in der Tat für eine gesetztliche Regelung der Scheidung schwierig nachvollziehbar und feststellbar ist, so bleibt Schuld doch innerlich bei den Betroffenen durchaus ewig modern. Es ist einfach mies, wenn einer den anderen betrügt und dann auch noch ausgehalten werden muss.

Jeder Erwachsene muss sein eigenes Leben gestalten und finanzieren. Kindsunterhalt ist OK, Erwachsenenunterhalt aber nicht. Schon gar nicht die überkommene Vorstellung, dass der eheliche Lebensstandard auch nach der Scheidung erhalten bleiben muss. Wer als Krankenschwester ledig ist, lebt wie eine Krankenschwester. Wenn sie dann einen Arzt heiratet, lebt sie wie eine Arztgattin. Wenn sie dann geschieden wird, muss sie halt wieder wie eine Krankenschwester leben. Sie ist schließlich eine. Wo ist das Problem? Jeder muss für sich selbst sorgen und seine eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten entscheiden über die Lebensqualität. Der Gesetzgeber hat ja nun auch den ersten Schritt in dieser Richtung getan. Hoffentlich folgen noch weitere!

Welches Schlupfloch meinst Du? Mir ist da keines bekannt.
 
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