29. 06. 09 Lisa
@19 An Thomas
Hier bin ich, eine Mutter die seit Jahren Unterhalt bezahlt! Und so paradox es klingen mag - ich habe mir dieses Recht - für mein Kind Unterhalt bezahlen zu dürfen - in einem langwierigen Rechtsstreit bis zur 2. Instanz erstritten! Erst in der 2. Instanz habe ich gewonnen. Für dieses ungewöhnliche Vorgehen gab es sehr differenzierte Gründe, die ich in einem öffentlichen Forum auch nicht weiter erörtern werde.
@29 Da der Anspruch auf Ehegattenunterhalt nicht auf Schuld/Nichtschuld gründet, sondern einzig auf Bedürftigkeit, kann er durch Schuld auch nicht zu Fall gebracht werden! Logisch! Oder?
Zitat:
" ....dass der eheliche Lebensstandard auch nach der Scheidung erhalten bleiben muss."
Wobei ich hier auf das stereotype Beispiel von Arzt und Krankenschwester oder Chef und Sekräterin nicht eingehen werde.
Das Problem ist folgendes: am Lebensstandard des Mannes ändert sich wesentlich weniger, als am Lebensstandard der Frau - denn er ist es, der - berufstätig war, ist und auch bleiben wird. Die Frau, insbesondere diejenige die zugunsten von Familie und Kindern ihren Beruf aufgegeben hat, ist durch ihre unbezahlte Familienarbeit am Aufbau eines bestimmten Lebensstandards der Familie beteiligt. Denn der Wert von Hausarbeit und Erwerbsarbeit ist rechtlich gleichgestellt. Die ökonomische Abhängigkeit der Frau, besonders bei dieser Ehekonstellation, perpetuiert sich zwangsläufig im Falle einer Scheidung fort. Viel gravierender bei einer langen Ehedauer als bei einer kurzen. Kindererziehung, Alter, Krankheit, Pflege von Schwiegereltern, kostenlose Mitarbeit im Betrieb des Ehemannes, usw. das alles oder einzeln kann einen Unterhaltsanspruch der Frau auslösen - es wäre unbillig ihn ihr zu versagen!
Es ist also nicht so einfach, im Falle einer Scheidung die Frau auf den Arbeitsmarkt zurückzuwerfen, zumal unter den momentanen wirtschaftlichen Bedingungen des Arbeitsmarktes. Die Lebens- und Berufsbiografien von Frauen und Männer sind leider immer noch zu unterschiedlich, als dass man einfach sagen könnte, nach einer Scheidung ist jeder für sich selber verantwortlich. Dieses Argument ist kurzschlüssig und gedankenlos.
Nehmen wir die Durchschnittsscheidungsfamilie mit 2 minderjährigen Kindern, einer nicht berufstätigen Ehefrau und einem Nettoeinkommen von 2500,- .
Davon wird zunächst der Unterhalt für die Kinder, der je nach Alter variiert, abgezogen. Nehmen wir an es sind für 2 Kinder 600,-
Verbleiben 1900,- die für die Unterhaltsberechnung - davon erhält die Frau 3/7 , somit rd. 800,-, dem Mann verbleiben 4/7, also rund 1100,- .
Die Frau hat für 3 Personen 1400,- zur Verfügung, der Mann hat für sich allein 1100,- zur Verfügung. Also, wessen Lebensstandard sinkt hier wesentlich mehr?
In einem öffentlichen Forum in dem auch (scheidungswillige und evtl. unterhaltsunwillige ) Männer verkehren, werde ich ganz sicher auf keine Schlupflöcher hinweisen die Frauen diskriminieren. Männerfreundliche Anwälte hüten sie als "Geheimtip" in ihren Schubladen! Also bitte selber recherchieren.
An die Fragestellerin: Eltern die sich ihren Unterhaltspflichten entziehen, scheinen mir als Partner untauglich zu sein, will heissen - verantwortungslos!