Aber: Warum hat/hätte der deutsche Staat Unterhaltspflichten gegenüber einer Frau.
Scheidung = Ehe zu Ende. Logische Folge: Eheliche Pflichten zu Ende, z.B. gegenseitiger Unterhalt.
Aber leider in Dtl. doch nicht. Auch nach der Scheidung kann man vom ex-Partner Unterhalt verlangen, ggf. auch gerichtlich oder via Forderungstitel.
Unter bestimmten Bedingungen, die aber m.E. relativ leicht zu erfüllen sind.
Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn nach der Scheidung trotzdem Unterhalt gezahlt werden soll. Mein Grundsatz: Ehe zu Ende = Unterhaltspflicht zu Ende.
Aber für den profitierenden ex-Ehepartner, z.B. wenn er aus einem Nicht-EU-Land kommt:
Deutsche/n heiraten = Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung in Deutschland.
Nach der Scheidung (nach mehr als drei Jahren Ehe): In Dtl. bleiben dürfen, und ggf. Unterhalt bekommen = nicht arbeiten gehen müssen.
(Egal ob man nicht arbeiten kann, mangels Sprach.- und Fachkenntnisse. Oder nicht arbeiten will)
In Dtl. ist es relativ einfach, wenn man nicht arbeiten, sondern von Stütze oder Unterhalt leben will.
Oder ein Touristen-Visum für Dtl. bekommen, für drei Monate einreisen.
Und innerhalb dieser drei Monate in Dtl. einen Partner/in zu finden, der sie heiratet.
Um weiter in Dtl. bleiben zu dürfen.
So gibt es z.B. manche asiatische Familien in Dtl. die auf diese Art ihre Familienangehörigen oder Freunde/Bekannt aus ihren Heimatländern nach Dtl. verkuppeln.
Alles in bester Absicht, ohne Profit daran, als reiner Freundschaftsdienst.
Schweiz: Eine Ehefrau ging Vollzeit arbeiten, weil ihr Ehemann keinen Unterhalt zahlte, trotz ihrer Trennung.
Kurz vor der gerichtlichen Scheidung gab sie ihren Job auf, und verlangte vom Gericht vollen Unterhalt zugesprochen zu bekommen..
Quelle: Vom betroffenen Ehemann persönlich.
Mit diesen ganzen Vorurteilen ist die FS konfrontiert, wenn sie nennt, daß sie aus einem Nicht-EU Land kommt. Auch wenn es in ihrem Fall nicht zutrifft.
Die FS sollte ihre Gründe nennen, warum sie nach Dtl. gekommen ist.
z.B. wegen Studium, Ausbildung oder Job/Karriere in Dtl.
Und auch, wie sie ihre Aufenthalts- und ggf. Arbeitsgenehmigung bekam - ohne dt. Ehepartner.
(Und eben nicht auf der Suche nach einem dt. Ehemann)
Um alle o.g. Vorurteile zu entkräften.
Sie muß den Vorurteilen des Gegenüber zuvorkommen = schneller sein.
Damit die Vorurteile nicht aufkommen, oder gleich zu Anfang entkräftet werden.
Zumal - so habe ich die FS verstanden, hat sie durchaus einen beruflichen Background, der nicht darauf schließen lässt, dass sie hier bedürftig ankommt und dankbar für jeden Mann sein müsste, der sich mit ihr einlässt.
Fast Jeder kann m.E. seinen (Vollzeit-) Job in Dtl. hin schmeissen, und dann staatl. Stütze oder ggf. Unterhalt kassieren, sofern er ein Aufenthaltsrecht hat. Er muß es nur geschickt genug anstellen.
(Ich kenne seit 20 Jahren die Sozialgesetzgebung in Dtl., und deren Praxis - als ehrenamtlicher Beistand.)
(m,.53)