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Gast
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- #1
Wer bezahlt den Urlaub des Stiefkinds?
Die Ausgangssituation: Meine Freundin, mit der ich jetzt schon über 1 Jahr zusammenlebe, hat ein Kleinkind aus ihrer Vorbeziehung. Der leibliche Vater nimmt das Kind nur selten und unregelmäßig zu sich und gibt hierfür berufliche Gründe an (selbständig, kaum Freizeit etc.). Eine längere, zuverlässige Planung der Umgangskontakte ist nicht möglich. Dies führt dazu, dass das Kind ca. 98% der Zeit bei uns ist und von meiner Freundin betreut werden muss. Unterhalt wird zwar gezahlt, jedoch am unteren Level der Tabelle (das offizielle Einkommen kann man sich als Selbständiger mit 1-Mann-GmbH ja schönrechnen).
Nun plane ich über den Jahreswechsel eine etwas teurere Fernreise, nachdem ich die letzten Jahre (ebenfalls aus beruflichen Gründen) auf Urlaub verzichten musste. Der Kindsvater wird auch in dieser Zeit das Kind nicht zu sich nehmen, so dass es voraussichtlich mitreisen wird. Ist es in Anbetracht der o.g. Ausgangslage unverschämt, den Kindsvater vor die Wahl zu stellen, entweder das Kind ein paar Tage zu nehmen oder sich finanziell an den Reisekosten zu beteiligen? Ich weiß, dass auf beides kein Rechtsanspruch besteht, aber es geht mir um die moralische Seite. Immerhin nehmen viele andere getrennt lebende Väter ihre Kinder mindestens mal in den Sommerferien ein paar Wochen am Stück zu sich.
m43
Nun plane ich über den Jahreswechsel eine etwas teurere Fernreise, nachdem ich die letzten Jahre (ebenfalls aus beruflichen Gründen) auf Urlaub verzichten musste. Der Kindsvater wird auch in dieser Zeit das Kind nicht zu sich nehmen, so dass es voraussichtlich mitreisen wird. Ist es in Anbetracht der o.g. Ausgangslage unverschämt, den Kindsvater vor die Wahl zu stellen, entweder das Kind ein paar Tage zu nehmen oder sich finanziell an den Reisekosten zu beteiligen? Ich weiß, dass auf beides kein Rechtsanspruch besteht, aber es geht mir um die moralische Seite. Immerhin nehmen viele andere getrennt lebende Väter ihre Kinder mindestens mal in den Sommerferien ein paar Wochen am Stück zu sich.
m43