• #1

Wer von euch zahlt Unterhalt für den Ex?

Hallo ihr Lieben :) Gibt es unter euch auch Frauen, die Unterhalt (Trennung- und / oder Nachehelich) für den Mann zahlen, obwohl dieser keinerlei Nachteile durch die Ehe hatte? Ich kann dadurch meine erwachsene Tochter, die noch in ihrer ersten Ausbildung steckt, nicht mehr finanziell unterstützen, da mein Ex vorrangig ist :-( Freue mich über Austausch.
 
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  • #2
Hallo Frau Fleißig!

Ich denke, es spielt gar keine Rolle, ob der Mann oder die Frau Unterhalt für den anderen zahlen müssen. Normal zahlt der Mann oft, weil er oft mehr Geld verdient in seinem Job. Bei euch ist die Rolle einfach umgekehrt. Ich kenne Frauen, die Eigentumshäuser haben und den Mann eben ausbezahlen mussten. Deswegen lassen sich viele Frauen mit Besitz im Alter auch einfach nicht mehr scheiden.
Sehr blöd ist, dass du deiner Tochter dafür nicht helfen kannst.

Es fehlen zu viele Information, warum du deinen Ex ausbezahlen musst.
Wie kam es dazu?
Als was arbeitet ihr beide?
Gibt es Immobilien?
Wie lebst du heute und wie er?

Es gab manchmal auch schon Männer, die vorgspielen konnten, nichts zu haben oder Harz 4 zu beziehen, aber hintenrum sich Reichtum und Schwarzgeld angehäuft haben und dann die Frau abgezogen haben.

Das ist der Grund, warum Männer sauer auf ihre Ex sind, die Geld nach der Ehe will. Du wirst das machen müssen, wie alle Ehemänner auch getan haben: per Anwalt um dein Geld kämpfen.

Gut oder besser wäre gewesen, du hast noch ein sehr gutes Verhältnis zum Mann und ihr könntet euch einigen, dass du ihm nicht mehr helfen kannst.
 
  • #3
Was heißt hier Nachteile aus der Ehe? Ich selber zahle keinen Unterhalt sondern erhalte noch Unterhalt von meinem Ex bis zur rechtskräftigen Scheidung. Auf nachehelichen Unterhalt habe ich verzichtet. Der Unterhalt muss - von wem auch immer - aufgrund der Rechtslage gezahlt werden. Ich nehme an Du verdienst mehr als Er. Ergo musst Du Unterhalt an ihn bezahlen. Ich verstehe da die Frage nicht. Wenn ich mehr verdienen würde, müsste ich an meinen Ex bezahlen. Das ist eben so.
Eine erwachsene Tochter kann für ihren Lebensunterhalt auch verantwortlich sein. Das geht auch wenn sie in der Ausbildung steckt.
 
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  • #4
Liebe FS,
es ist egal, ob Mann oder Frau Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt zählt. Es gibt in diesem Rechtsgebiet keine unterschiedlichen Gesetze für Manner und Frauen und das ist gut so. Es zahlt geschlechtsunabhaenig der Leistungsfähige an den Bedürftigen.

Gibt es unter euch auch Frauen, die Unterhalt (Trennung- und / oder Nachehelich) für den Mann zahlen, obwohl dieser keinerlei Nachteile durch die Ehe hatte?
Setz Dich mit der Rechtslage auseinander, damit Du Dich nicht in falschem Ungerechtigkeitsempfinden in stimmungskillenden Frust fraest.
Ehebedingte Nachteile legitimieren keinen Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt. Für Unterhaltszahlungen gilt nur die aktuelle Situation: kann der Expartner jetzt seinen Unterhalt selber bestreiten oder nicht.
Eheliche Nachteile werden über den Versorgungsausgleich ausgeglichen.

Mein Exmann hatte durch die Ehe mit mir keinerlei wirtschaftliche Nachteile, sondern im Gegenteil: lange Jahre ganz viele Vorteile. Trotzdem habe ich mich ihm das gemeinsame Haus überlassen, von dem ich ca 80% bezahlt hatte. So musste ich keinen Versorgungsausgleich über meine Altersversorgung machen. Für ihn war eskurzfristig der bessere Deal=preiswert und gut wohnen, für mich ist es langfristig vorteilhafter.

Meine Freundin war bei der Scheidung erwerbsfähig. Obwohl sie in einer 30-jahrigen Ehe reichlich profitierte und eine relativ hohe EU-Rente hat, bekommt sie von ihrem Exmann deutlich höhere Unterhaltszahlungen on top. Er verdient halt so viel und muss zahlen, weil sie halt nicht mehr arbeiten kann. Ihre Rente liegt über der Durchschnittsrente, sodass man nicht wirklich von Bedürftigkeit reden kann. Weh tut es ihm bei seinem Einkommen aber nicht, sodass es ok ist. Wären unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, wären diese vorrangig.

Ich kann dadurch meine erwachsene Tochter, die noch in ihrer ersten Ausbildung steckt, nicht mehr finanziell unterstützen, da mein Ex vorrangig ist :-(

Ie Rechtslage lässt Dirnicht die Wahlfreiheit, wen Du lieber unterstützen möchtest. Dein Ex ist nicht vorrangig, er ist bedürftiger als Deine Tochter.
Ausser Krankheit bei Sozialleistungsbezug fällt mir kein Grund ein, warum er bedurftiger sein soll als Deine Tochter in Ausbildung.
Gib uns bitte mal die Hintergrundinfos dazu, ich lerne gern dazu.

Kann es sein, dass Deine Tochter keinen Unterhalt braucht (eigenes, gutes AzuBi-Einkommen) und Du ihr lieber die Komfortzone finanzieren willst, statt dem Ex den Bedarf? Diese Wahlfreiheit gibt man Dir zu Recht nicht.
 
  • #5
TE,

also da fehlen irgendwie eine Menge Informationen.

Es ist ja grundsätzlich richtig für den getrennt lebenden Ehepartner zu zahlen, da spielt es ja keine Rolle ob der Empfänger in Deinem Fall männlich ist.

Inwieweit notwendige Kosten für die Ausbildung des Kindes angerechnet werden, keine Ahnung. Wenn sich das Kind selbst durch die Vergütung finanzieren kann wäre klar warum diemütterliche Zuwendung nicht zum Abzug führt. Aber wie gesagt, das ist die Pflicht, die man eingeht bei einer Heirat.

w/36
 
  • #6
Hallo, liebe FS,
deinen Zusatz "obwohl dieser keinerlei Nachteile durch die Ehe hatte" verstehe ich nicht wirklich, aber ich kann auch nicht mit Erfahrungen dienen. Falls du die Regelung allerdings ungerecht findest - hast du dich beraten lassen, einen Rechtsanwalt hinzugezogen?

Wir hatten bei unserer Scheidung eine Mediatorin, die alles hin- und hergerechnet hat, sodass wir am Ende wussten, dass hier niemand den anderen irgendwie über den Tisch zieht und dass auch die Kinder nicht mittellos dastehen. Wenigstens das nicht - eine Trennung ist ja nie schön.

VG
w56
 
  • #7
Die Fragestellerin möchte explizit einen Austausch mit anderen Frauen, die für ihre Ex-Männer Unterhalt zahlen müssen.
Warum müssen in diesem Forum immer so viele antworten, die zu der eigentlichen Frage nichts zu sagen haben ? Bitte am Thema bleiben oder schweigen!
 
  • #8
Ich kann dadurch meine erwachsene Tochter, die noch in ihrer ersten Ausbildung steckt, nicht mehr finanziell unterstützen, da mein Ex vorrangig ist :-( Freue mich über Austausch.

Im Normalfall zahlst Du Unterhalt für beide, wenn Dein Einkommen entsprechend ist. Das ist bei Männern wie bei Frauen so. Dafür gibt es Regelungen im Rahmen der Scheidung etc. oder Du zahlst während der Trennungsphase. Hatte ich auch. Mit Nachteilen während der Ehe hat das nichts zu tun.

Es fehlen Informationen im Detail. Verdient Dein Mann gar nichts? Warum? Sonst zahlen beide für eure Tochter, aber natürlich immer im Rahmen der Leistungsfähigkeit.
 
  • #9
Bin jetzt kein Jurist, nur meine persönliche Erfahrung.
Den Trennungsunterhalt legt ein Anwalt für Familienrecht fest, dazu werden beide Einkommen der Eheleute herangezogen und beim Einkommensstärkeren gesiebentelt. Nachgehender Unterhalt gibt es nicht mehr, es sei denn Langzeitehe oder der Mann ist ein Pflegefall und muss deshalb noch alimentiert werden. Sobald er selbst ohne Einschränkungen arbeiten gehen könnte, fällt dieser weg (war bei mir so). Der nachgehende Unterhalt wird vom Amtsgericht bei der Scheidung festgelegt und steht meines Wissens im Scheidungsurteil (gehört bei einem guten Freund, der sich hat letztes Jahr scheiden lassen).
Beachte! Jede Ehe ist ein Einzelfall!
Ob dein Ehemann in der Ehe gut gelebt hat, Du alles für ihn bezahlt hast, oder was auch immer, interessiert niemanden, wie ihr eure Ehe gestaltet habt.
Meine Scheidung ist schon eine Weile her und ich verfolge das Thema nicht mehr so intensiv. Gehe bitte zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lasse Dich beraten und den ggf. Trennungsunterhalt für deinen Ex ausrechnen. Diesen kannst Du auch selbst ausrechnen (Berechnung findest Du im Internet) wenn Du das ungefähre Einkommen von deinem Ex kennst. (Nachgehender Unterhalt kann man nicht berechnen und auch nicht die Dauer, dass entscheidet das Gericht, weil hier viele Aspekte reinfliessen und bewertet werden.)
Deine Tochter könnte Bafög beantragen, beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
 
  • #10
Ist doch egal, ob Mann oder frau . Mein Mann ist in der gleichen Situation . Er musste einen Kredit aufnehmen um ingesamt 50000 Euro bezahlen zu können, was seine Scheidung betraf! Allein 25 k hat die alte einfach so am Ende bekommen .
Seine 2 Söhne kriegen trotzdem noch Geld zum studieren aber es ist natürlich knapper für ihn .
Seine Ex war nur 3 Jahre älter als ich , ein faules arbeitsloses Stück, welches gierig alle Gesetze ausnutze, um Kohle zu bekommen ...

Ist traurig aber da muss man leider durch

Es sei denn du bist selbstständig ;)
 
  • #11
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind juristisch 2 Paar Stiefel.
Zugewinnausgleich ist nochmals was anders.
Also bitte etwas konkreter.
Wirst du anwaltlich beraten ?
 
  • #12
Das ist in beiden Richtungen gleich. .

Ich gehe davon aus, dass euer Tochter nicht das gemeinsame Kind ist?

Soweit ich weiss ...und ich bin keine Juristin, ginge Dein Kind vor wenn es "lebenswichtig" ist, dass Du es unterstützt.
Nicht was wir meinen, was es braucht sondern welche Berechnung zu Grunde liegt.
Wohnt sie zb mietfrei bei Dir oder hätte die Möglichkeit...

Wenn also der Staat meint, deine Tochter hat genug dann liegt dein Einkommen zu Grunde.

Für Männer gilt das ganze umgekehrt auch.

Ich hätte meinem Exmann Rentenpunkte abgehen müssen ...bzw musste es.
Unabhängig ob ich zum Zeitpunkt der Scheidung Teilzeit mit 2kl. Kindern war und auf die nächsten Jahre nicht viel in meine Rente einzahlen konnte.
In der Ehe und vor den Kindern habe ich aber mehr verdient.
Und das gilt auch, wenn er nach der Ehe Millionär geworden wäre.
Einigung war eine Summe x die dann den Unterhalt für die Kids schmälerte bis die Summe getilgt war.
( ging schnell weil er ja schnell gar nichts mehr zahlte).

Ich würde mich also mal beim RA beraten lassen ob eine ähnliche Einigung bei Dir auch möglich wäre.
Zb. Jetzt nichts zahlen und dafür später etwas mehr.
 
  • #13
Kindesunterhalt ist immer vorrangig.

Ansonsten, Anwalt, Anspruch klären.
Unterhaltthema ist geschlechtsunabhängig.

M, 54
 
  • #14
Liebe FS,
es ist egal, ob Mann oder Frau Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt zählt. Es gibt in diesem Rechtsgebiet keine unterschiedlichen Gesetze für Manner und Frauen und das ist gut so. Es zahlt geschlechtsunabhaenig der Leistungsfähige an den Bedürftigen.


Setz Dich mit der Rechtslage auseinander, damit Du Dich nicht in falschem Ungerechtigkeitsempfinden in stimmungskillenden Frust fraest.
Ehebedingte Nachteile legitimieren keinen Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt. Für Unterhaltszahlungen gilt nur die aktuelle Situation: kann der Expartner jetzt seinen Unterhalt selber bestreiten oder nicht.
Eheliche Nachteile werden über den Versorgungsausgleich ausgeglichen.

Mein Exmann hatte durch die Ehe mit mir keinerlei wirtschaftliche Nachteile, sondern im Gegenteil: lange Jahre ganz viele Vorteile. Trotzdem habe ich mich ihm das gemeinsame Haus überlassen, von dem ich ca 80% bezahlt hatte. So musste ich keinen Versorgungsausgleich über meine Altersversorgung machen. Für ihn war eskurzfristig der bessere Deal=preiswert und gut wohnen, für mich ist es langfristig vorteilhafter.

Meine Freundin war bei der Scheidung erwerbsfähig. Obwohl sie in einer 30-jahrigen Ehe reichlich profitierte und eine relativ hohe EU-Rente hat, bekommt sie von ihrem Exmann deutlich höhere Unterhaltszahlungen on top. Er verdient halt so viel und muss zahlen, weil sie halt nicht mehr arbeiten kann. Ihre Rente liegt über der Durchschnittsrente, sodass man nicht wirklich von Bedürftigkeit reden kann. Weh tut es ihm bei seinem Einkommen aber nicht, sodass es ok ist. Wären unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, wären diese vorrangig.



Ie Rechtslage lässt Dirnicht die Wahlfreiheit, wen Du lieber unterstützen möchtest. Dein Ex ist nicht vorrangig, er ist bedürftiger als Deine Tochter.
Ausser Krankheit bei Sozialleistungsbezug fällt mir kein Grund ein, warum er bedurftiger sein soll als Deine Tochter in Ausbildung.
Gib uns bitte mal die Hintergrundinfos dazu, ich lerne gern dazu.

Kann es sein, dass Deine Tochter keinen Unterhalt braucht (eigenes, gutes AzuBi-Einkommen) und Du ihr lieber die Komfortzone finanzieren willst, statt dem Ex den Bedarf? Diese Wahlfreiheit gibt man Dir zu Recht nicht.

Hey sorry aber das stimmt nicht . Die Ex meines Mannes hätte arbeiten gehen können . Das gemeinsame Kind war über 3 und ganztägig betreut. Dennoch sagte die Richterin, sie müsse nicht arbeiten und er soll zahlen . Es handelt sich um eine junge Frau mit Studium!
Seine 2 großen, die studieren, haben natürlich dadurch Nachteile(sie würden unter anderen Umständen mehr bekommen), das interessiert das Gericht nicht . Der / Die - faule - Ex geht immer vor !
 
  • #15
Was heißt hier Nachteile aus der Ehe? Ich selber zahle keinen Unterhalt sondern erhalte noch Unterhalt von meinem Ex bis zur rechtskräftigen Scheidung. Auf nachehelichen Unterhalt habe ich verzichtet. Der Unterhalt muss - von wem auch immer - aufgrund der Rechtslage gezahlt werden. Ich nehme an Du verdienst mehr als Er. Ergo musst Du Unterhalt an ihn bezahlen. Ich verstehe da die Frage nicht. Wenn ich mehr verdienen würde, müsste ich an meinen Ex bezahlen. Das ist eben so.
Eine erwachsene Tochter kann für ihren Lebensunterhalt auch verantwortlich sein. Das geht auch wenn sie in der Ausbildung steckt.

Rede dir das mal schön selbst ein, dass es ok wäre Unterhalt zu bekommen ! Wofür bitte ? Hast du kranke Hände und Füße und kannst nicht arbeiten ? Erzähl mir mal bitte warum du denkst, dass das ok wäre !

Ich hätte nach meiner Scheidung ungefähr 50 tausend von meinem Ex bekommen, genommen habe ich 0 Cent! Er war doch arbeiten dafür, nicht ich .

Deine Aussage, einer muss es ja nehmen ist falsch ! Ich habe drauf verzichtet.

Und hast du studiert ? Es ist sehr angenehm sich nur aufs Studium fokussieren zu können und einen kleinen Zuschuss von den Eltern zu erhalten !!
Deine Ansicht macht mich wütend ! Die erwachsene Tochter soll selbst ihr Geld verdienen, aber warum tust du das nicht ???
 
  • #16
Gibt es unter euch auch Frauen, die Unterhalt (Trennung- und / oder Nachehelich) für den Mann zahlen, obwohl dieser keinerlei Nachteile durch die Ehe hatte?

Das ist keine Frage von Mann oder Frau.
Es geht um den Ausgleich und nicht um Nachteile in der Ehe oder nicht.
Im Gegensatz zum Gesetz und das "muss", war ich bei meiner Scheidung in der Lage selbst zu lenken und zu entscheiden.
Indem ich meiner Exfrau mein Vorhaben mitteilte.
Da ich in der sagen wir mal günstigen Lage war ihr das freiwillig zu geben, was weit über den Anforderungen unserer Gesetze lag, habe ich keine Luft für Nachteile ihrerseits gelassen.
Ich habe ihr eine Immobilie MFH mit 12 WE, nennen wir es mal zukommen lassen. Schuldenfrei.
Da ich meine Immobiliengeschäfte und auch sonst alle Unternehmen alleine gegründet und geführt habe, war ihr persönlicher Anspruch daraus gleich Null. So hatte selbst überhaupt gar nichts gefordert, weil sie mich auch einfach viel zu gut kannte. Sie wusste das ich mich darum mehr als kümmern würde, was ich auch tat.
Wir waren eine Familie, sie war mir viele Jahre eine liebevolle Partnerin in meinem Leben, ist die Mutter vom besten Kerl dieser Erde, meinem Sohn und ich wollte Sie versorgt wissen.
Ich kann jeden Morgen in den Spiegel schauen und sagen, "Hui wat is dat ne hübsche Jung", anstatt über mich selbst zu kotzen.
Ich hab die Gewissheit, sie ist versorgt. Beruhigend!
Den Versorgungsausgleich habe ich ungeachtet dessen, dass wir diese Lösung wählten, zusätzlich unberührt gelassen.
Sie hat meine Rentenanteile bis dahin ebenfalls bekommen.
Niemand musste bluten!

Setzt Euch an den Tisch und denkt über die Möglichkeiten nach, Lösungen zu finden, dass alle zufrieden leben können.
Es gibt immer einen Weg, wenn man dann nur will.

m48
 
  • #17
Den Trennungsunterhalt legt ein Anwalt für Familienrecht fest, dazu werden beide Einkommen der Eheleute herangezogen und beim Einkommensstärkeren gesiebentelt.

Familiengericht. Anwälte legen gar nichts fest. Und beim Besserverdienenden gesiebentelt wird auch nicht. Im Kern zahlt jeder dem anderen drei siebentel seines Gehaltes (mathematisch gleich: Differenz der Einkommen im gleichen Maß geteilt).

Die Rangfolge ist auch klar:
1. Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig
2. Betreuende Elternteile
3. Andere Elternteile

Ich vermute, die FS würde ihre Tochter gerne freiwillig stärker unterstützen...

Die Ex meines Mannes hätte arbeiten gehen können . Das gemeinsame Kind war über 3 und ganztägig betreut. Dennoch sagte die Richterin, sie müsse nicht arbeiten und er soll zahlen . Der / Die - faule - Ex geht immer vor !

Platinblond vom Stammtisch. Klar, soll die Frau doch Vollzeit arbeiten. Unterhaltsansprüche werden vom Gericht geprüft. Liegt ein Grund vor, der umfassendere Betreuung erforderlich macht, dann zahlt dafür natürlich der Mann. Wer denn sonst? Alternativ kann er ja das Kind Vollzeit nehmen, wenn das so einfach ist...

Rede dir das mal schön selbst ein, dass es ok wäre Unterhalt zu bekommen ! Wofür bitte ? Hast du kranke Hände und Füße und kannst nicht arbeiten ?

Unterhalt für einen gewissen Zeitraum ist völlig berechtigt, wenn einer von beiden sich in der Ehe auf das Gemeinsame einrichtet und dafür beruflich kürzer tritt. In einer Ehe wird eben Einkommen als gemeinsames Einkommen gesehen und damit ist das auch bis zur Scheidung so. Mit arbeiten wollen hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist die Kehrseite der Medaille "Wir zahlen so Steuern, als ob wir beide das gleiche Einkommen hätten". Wer das nicht so haben möchte, sollte schlicht nicht heiraten. Und wenn jemand auf dieses Geld verzichten möchte, dann steht es jedem frei.
 
  • #18
Mein Ex war Hausmann und hat nicht gearbeitet. Die Kinder wollten bei mir bleiben und ich habe nie auch nur einen Cent Unterhalt an ihn bezahlt, weder Trennungs- noch Nachehelichenunterhalt.. Habe aber für die Kinderauch nie etwas bekommen. Haben wollte er damals 1.980,00 Euro Unterhalt.
Bei deiner Tochter kommt es darauf an, ob sie , wenn sie volljährig ist, beim Unterhalt noch privilegiert ist.
Dies ist dann der Fall, wenn das volljährige Kind:
  1. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  2. unverheiratet ist
  3. im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt
  4. sich in allgemeiner Schulausbildung befinde
alle vier Sachen müssen erfüllt sein. w58
 
  • #19
Rede dir das mal schön selbst ein, dass es ok wäre Unterhalt zu bekommen ! Wofür bitte ? Hast du kranke Hände und Füße und kannst nicht arbeiten ? Erzähl mir mal bitte warum du denkst, dass das ok wäre !

Ich hätte nach meiner Scheidung ungefähr 50 tausend von meinem Ex bekommen, genommen habe ich 0 Cent! Er war doch arbeiten dafür, nicht ich .

Deine Aussage, einer muss es ja nehmen ist falsch ! Ich habe drauf verzichtet.

Und hast du studiert ? Es ist sehr angenehm sich nur aufs Studium fokussieren zu können und einen kleinen Zuschuss von den Eltern zu erhalten !!
Deine Ansicht macht mich wütend ! Die erwachsene Tochter soll selbst ihr Geld verdienen, aber warum tust du das nicht ???
Mach mal ganz locker! Mir ist klar das ich mit meiner Meinung anderen nicht gefalle. Da kann ich aber sehr gut mit leben.
Ich war 19 J verheiratet und habe in dieser Zeit immer gearbeitet. Wir haben uns viel zusammen aufgebaut. Auch jetzt nach der Trennung arbeite ich immer noch Vollzeit und verdiene meinen eigenen Lebensunterhalt. Mein Ex sieht seine Tochter alle 14 Tage am WE, wenn er denn mal Zeit hat. Das ist nicht durch mich geschuldet.
Warum ich Unterhalt bekomme? Weil es mein gesetzlicher Anspruch ist. Ganz einfach! Mein Ex ist Manager und musste sich nie um etwas kümmern. Weder ums Haus noch um das Kind. Auch heute bleibt rund ums Kind alles an mir hängen. Dafür leistet er Unterhalt.
Aber um dich zu beruhigen: Ich habe gerade vor 2 Wochen auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, obwohl dieser mir zustehen würde. Also, kein Grund sich weiter aufzuregen...
Und wenn Du auf die 50 Tausend verzichtet hast, ist das doch dein Problem.
 
  • #20
Hallo ihr Lieben :) Gibt es unter euch auch Frauen, die Unterhalt (Trennung- und / oder Nachehelich) für den Mann zahlen, obwohl dieser keinerlei Nachteile durch die Ehe hatte? Ich kann dadurch meine erwachsene Tochter, die noch in ihrer ersten Ausbildung steckt, nicht mehr finanziell unterstützen, da mein Ex vorrangig ist :-( Freue mich über Austausch.
Ich frage mich immer warum man eigentlich bei der Scheidung überhaupt Unterhalt zahlen muss. Dass man für die gemeinsamen Kinder bezahlen muss ist ja selbstverständlich. Aber warum um alles in der Welt muss man für für den oder die Ex bei einer Scheidung Unterhalt bezahlen. Das sollte dringend vom Gesetzgeber was gemacht werden. Man ist nunmal verpflichtet sich einen Job zu suchen und für sich selber zu sorgen.
Eine erwachsene Tochter kann für ihren Lebensunterhalt auch verantwortlich sein. Das geht auch wenn sie in der Ausbildung steckt.
In einer Ausbildung verdient man nicht gerade gut. Angenommen sie braucht noch eine Wohnung dann geht es einfach nicht. Die Miete muss ja auch bezahlt werden.
Ich nehme an Du verdienst mehr als Er. Ergo musst Du Unterhalt an ihn bezahlen. Ich verstehe da die Frage nicht. Wenn ich mehr verdienen würde, müsste ich an meinen Ex bezahlen. Das ist eben so.
Das findest du etwa gerecht. Jeder sucht sich doch seinen Job selber aus. Man muss ja schon den Zugewinn ausbezahlen. Danach sollte es meiner Meinung nach auch gut sein. Kinder gehen einfach vor.
 
  • #21
Familiengericht. Anwälte legen gar nichts fest. Und beim Besserverdienenden gesiebentelt wird auch nicht. Im Kern zahlt jeder dem anderen drei siebentel seines Gehaltes (mathematisch gleich: Differenz der Einkommen im gleichen Maß geteilt).

Die Rangfolge ist auch klar:
1. Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig
2. Betreuende Elternteile
3. Andere Elternteile

Ich vermute, die FS würde ihre Tochter gerne freiwillig stärker unterstützen...



Platinblond vom Stammtisch. Klar, soll die Frau doch Vollzeit arbeiten. Unterhaltsansprüche werden vom Gericht geprüft. Liegt ein Grund vor, der umfassendere Betreuung erforderlich macht, dann zahlt dafür natürlich der Mann. Wer denn sonst? Alternativ kann er ja das Kind Vollzeit nehmen, wenn das so einfach ist...



Unterhalt für einen gewissen Zeitraum ist völlig berechtigt, wenn einer von beiden sich in der Ehe auf das Gemeinsame einrichtet und dafür beruflich kürzer tritt. In einer Ehe wird eben Einkommen als gemeinsames Einkommen gesehen und damit ist das auch bis zur Scheidung so. Mit arbeiten wollen hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist die Kehrseite der Medaille "Wir zahlen so Steuern, als ob wir beide das gleiche Einkommen hätten". Wer das nicht so haben möchte, sollte schlicht nicht heiraten. Und wenn jemand auf dieses Geld verzichten möchte, dann steht es jedem frei.

was für ein Stammtisch ?
Mein Mann hätte das Kind sehr gerne genommen , er hat als Lehrer genügend Zeit für das Kind . Er hat es nicht bekommen .

Das Kind ist von 8-17 Uhr betreut während die frau die Füße hochlegt und Unterhalt bekommt . Und das findest du fair?

Und welche Ansprüche hat man bitte, wenn man 8 Monate verheiratet war ?
Nee solche Frauen sind mir suspekt, die sich auf Gesetze berufen, in der Ehe faul sind und danach den Mann ausbeuten ...

So war es nämlich in unserem Fall . Ich kann jedem Menschen nur wärmstens einen Vertrag empfehlen, wenn er/ sie heiraten will.
 
  • #22
Ich frage mich immer warum man eigentlich bei der Scheidung überhaupt Unterhalt zahlen muss. Dass man für die gemeinsamen Kinder bezahlen muss ist ja selbstverständlich. Aber warum um alles in der Welt muss man für für den oder die Ex bei einer Scheidung Unterhalt bezahlen. Das sollte dringend vom Gesetzgeber was gemacht werden. Man ist nunmal verpflichtet sich einen Job zu suchen und für sich selber zu sorgen.
Es gibt drei Gründe:
1. Trennungsunterhalt (nach der Trennung, vor der Scheidung): Man/frau kann ja nicht von heute auf morgen einen Job finden. Deshalb muss der Besserverdienende dem Hausmann/ -frau/ Teilzeitarbeitenden/ Niedrigverdienenden solange Unterhalt zahlen.
2. Betreuungsunterhalt: Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind in Deutschland auf Hausmänner/ -frauen oder teilzeitarbeitende Eltern ausgelegt. Deshalb bekommt der Elternteil, der das Kind betreut Unterhalt um den Verdienstausfall zu kompensieren.
3. Unterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit: Wenn ein Partner krank/ behindert/ erwerbsunfähig ist, ist der andere Partner unterhaltspflichtig. Das ändert sich nicht durch die Scheidung.

Alle anderen bekommen keinen Unterhalt und sind verpflichtet sich einen Job zu suchen. Steht bereits seit Jahren im Gesetz ;-)
 
  • #23
Hey sorry aber das stimmt nicht . Die Ex meines Mannes hätte arbeiten gehen können . Das gemeinsame Kind war über 3 und ganztägig betreut. Dennoch sagte die Richterin, sie müsse nicht arbeiten und er soll zahlen . Der / Die - faule - Ex geht immer vor !
Das glaubst Du. Eine ausgebildete Richterin entscheidet nicht nach gefühlten Gerechtigkeit eines Teils der Betroffenen sondern nach der aktuellen Rechtslage und darauf basierend ist sie zu einem anderen Ergebnis gekommen als Du.


Stimmt so nicht - es geht nach Bedürftigkeit.
Die Tochter der FS ist >18. Wenn sie eine bessere kaufmännische Ausbildung macht, aus der sie ein Monatseinkommen von 1.300 € oder mehr hat, liegt für die Tochter keine Bedürftigkeit vor, auch nicht, wenn sie eine eigene Wohnung gemietet hat.
Die FS hat die Rahmenbedingungen nicht mitgeteilt, aufgrund derer die Situation so ist, dass der Ex den Unterhalt gekommt.

Aber warum um alles in der Welt muss man für für den oder die Ex bei einer Scheidung Unterhalt bezahlen. Das sollte dringend vom Gesetzgeber was gemacht werden. Man ist nunmal verpflichtet sich einen Job zu suchen und für sich selber zu sorgen.

Es kann und muss nicht jeder einen Job suchen und für sich selber sorgen.
Es gibt Ausschlussgründe, die während der Ehe eingetreten sind: z.B.
  • Jemand ist zu krank, um arbeiten zu konnen, hat weder Anspruch auf Krankengeld noch auf EU-Rente. So toll versichern sich ja manche Selbstständige und dann ist der Exehepartner auf Dauer in der Zahlpflicht.
  • Jemand betreut ein schwer krankes oder behindertes Kind oder mehrere Kinder und kann darum garkeiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Mal sehen, ob die FS die Hintergründe für ihre Konstellation nachreicht.
Der Gesetzgeber hat kein Interesse daran, das zu ändern, denn sonst entstehen für die öffentliche Hand Sozialausgaben. Warum soll die ohnehin schon klamme Kommune zahlen, wenn die Fs leistungsfähig ist.
Nach dem neuen Scheidungsrecht (was ja schon alt ist) betrifft der nacheheliche Unterhalt so Wenige, dass es keine Lobby für eine Gesetzesänderung gibt. Es interessiert die meisten nicht.
 
  • #24
Ich denke, wenn der Mann belegen kann, dass er durch die Ehe finanzielle Schäden erlitten hat, muss die Frau diese ausgleichen. Zum Beispiel: Das Paar einigt sich darauf, dass der Mann 30 Stunden in der Woche arbeitet und so kann er nicht mehr Karriere machen. Eine Karriere als Halbtagskraft gibt es nämlich nicht! Er kümmert sich um das Kind, den Haushalt und holt auch Geld nach Hause aber nicht so viel wie die Frau. Wenn sie 20 Jahre so gelebt haben, kann die Frau nicht heute auf Morgen gehen und muss den finanziellen Schaden ausgleichen. Schließlich dürfte sie ja 20 Jahre besser verdienen und durch günstigere Steuerklasse auch mehr vom Geld behalten. Während der Mann durch den Halbtagsvertrag und schlechte Steuerklasse sehr wenig einnahm und zwar in der wichtigsten Jahre seines Lebens. So sieht es aus. Es gibt eine Gerechtigkeit, auch für die Männer ;-).
 
  • #25
Aber warum um alles in der Welt muss man für für den oder die Ex bei einer Scheidung Unterhalt bezahlen.

Ehepaare einigen sich z. B., dass einer zu Hause bleibt und nehmen die Steuervorteile mit. Dass man das nicht während der Ehe ändern kann, finde ich logisch. Sowohl der nicht arbeitende Partner als auch die Allgemeinheit haben ein Interesse, dass nicht ein Ehemann, der eine Hausfrauenehe führt, von heute auf morgen zur Geliebten zieht und die Frau steht dumm da. Eine Ehe hat eben etwas mit Verantwortung und Verlässlichkeit zu tun. Es besteht ja die Möglichkeit, sich zügig scheiden zu lassen.

In einer Ausbildung verdient man nicht gerade gut. Angenommen sie braucht noch eine Wohnung dann geht es einfach nicht. Die Miete muss ja auch bezahlt werden.

Haben dann aus Deiner Sicht alle Azubis ein Anrecht auf eine Wohnung?

Das Kind ist von 8-17 Uhr betreut während die frau die Füße hochlegt und Unterhalt bekommt . Und das findest du fair?

Nein. Aber das hat sich ja im Regelfall vorher so eingespielt und bleibt dann eben für die Ehedauer so.. Dass es dann ohne Begründung vollen nachehelichen Unterhalt gibt, halte ich nicht für realistisch.
 
  • #26
Warum ich Unterhalt bekomme? Weil es mein gesetzlicher Anspruch ist. Ganz einfach! Mein Ex ist Manager und musste sich nie um etwas kümmern. Weder ums Haus noch um das Kind. Auch heute bleibt rund ums Kind alles an mir hängen. Dafür leistet er Unterhalt.
Das ist bei dir auch was anderes. Er zahlt Unterhalt für seine Tochter. Das ist ja auch richtig. Das ist der Kindesunterhalt. Wenn er jetzt noch zusätzlich an dich Unterhalt zahlen würde dann wäre das ungerecht. Du arbeitest schließlich Vollzeit.
 
  • #27
Haben dann aus Deiner Sicht alle Azubis ein Anrecht auf eine Wohnung?
Natürlich haben sie kein Anrecht auf eine Wohnung. Trotzdem frage ich mich wie das gehen soll. Angenommen der Azubi hat eine Ausbildungsstelke gefunden. Der Betrieb ist allerdings sehr weit von zuhause weg. Irgendwo braucht er ja dann eine Wohnung
Da hast du natürlich recht. Die Allgemeinheit hat aber genauso wenig Interesse, dass der Azubi dumm da steht. Wenn er Bafög bekommt bezahlt das ja dann im Endeffekt der Steuerzahler. Genauso bei einem Zuschuss für eine Wohnung.
 
  • #28
Angenommen der Azubi hat eine Ausbildungsstelke gefunden. Der Betrieb ist allerdings sehr weit von zuhause weg.

Ja, wir können natürlich annehmen, dass die Ausbildung in New York stattfindet und ein Zimmer monatlich 2000 Dollar kostet. Wir können weiter annehmen, dass die FS monatlich 20.000 Euro verdient, so dass dies eigentlich kein großes Problem ist.

Davon schreibt die FS aber nichts. Nach dem, was sie schreibt, "kann" sie nicht mehr unterstützen. Im Grunde tappen wir im Dunkeln, gerade auch, was den Anspruch des Mannes anbelangt. Was nützen also "Annahmen"? Festzustehen scheint, sie hat dem Mann Unterhalt zu zahlen. Der würde wohl von keinem Gericht so hoch angesetzt, dass sie einen vorgesehenen Unterhalt für ihre Tochter nicht mehr leisten kann.
Entweder zahlt sie also für ihre Tochter freiwillig oder aber sie möchte mehr für sich haben als vorgesehen. Beides verständlich. Aber eben nur zu ihrem eigenen Vorteil.
Ich würde auch gerne meiner Tochter einen Australienurlaub schenken und natürlich meine alte Mutter großzügig unterstützen. Geht nicht, denn dann hätte ich wohl Probleme, den Hauskredit zu bedienen. Alles geht eben nicht...

Da hast du natürlich recht. Die Allgemeinheit hat aber genauso wenig Interesse, dass der Azubi dumm da steht. Wenn er Bafög bekommt bezahlt das ja dann im Endeffekt der Steuerzahler. Genauso bei einem Zuschuss für eine Wohnung.

Beides ist an Bedürftigkeit gekoppelt. Und ja, bei Bedürftigkeit ist vorgesehen, dass der Steuerzahler einspringt. Tut er aber hier wohl nicht...
 
T

ThePinkLady

Gast
  • #29
.... Ich kann jedem Menschen nur wärmstens einen Vertrag empfehlen, wenn er/ sie heiraten will.
Ein Vertrag kann nur beinhalten, was in den gegebenen Gesetzen steht, andernfalls wird er wieder vom Gericht einkassiert und besonders im Bereich `Familienrecht`ist die Lage im Vergleich zu anderen Bereichen ziemlich eindeutig. In diesem Land wird auch in der westlichen Gesellschaft niemand mehr in die Ehe gezwungen, stattdessen winken viele, scheinbar leicht zu erhaltende Vorteile.

Viele, insbesondere Männer, die nach einer (selbstverschuldeten) Trennung rumheulen, sind die Ehe auch alles andere als aus Liebe eingegangen, sondern meist aus Berechnung und Gier nach vermeintlich leicht zu bekommendem Wohlstand und Geld. Die bessere Steuerklasse, den Ehezuschlag, den besseren Schutz beim Arbeitgeber, die höheren Beförderungschancen, die gemeinsam unterzeichneten Kredite, die man als Einzelperson niemals bekommen hätte, für Güter (meist Autos, dann natürlich das große Haus...), die man sich selbst zu zweit kaum leisten kann, die Unterstützung, unbezahlte Arbeitszeit, Liebe und Fürsorge durch den Partner hat man(n) oder frau davor nämlich gern und im Regelfall auch sehr ausgiebig mitgenommen. Nur hinterher, wenn es dann plötzlich darum geht, etwas abzugeben, wird das Geschrei plötzlich riesengroß.

Mit einem Mann, der bereits zwei Lebensbeziehungen mit zwei Frauen und drei Kindern hinter sich hat, als dritte Ehefrau ein viertes Kind zu zeugen und ernsthaft vom `großen Los` und den `bösen bösen Exen` zu reden, liest sich übrigens wahrlich nach einer echten "Platinblondi"
 
  • #30
Das Kind ist von 8-17 Uhr betreut während die frau die Füße hochlegt und Unterhalt bekommt . Und das findest du fair?
Das ist eine Ohrfeige für alle Alleinerziehende Frauen, die sehr hart arbeiten müssen, um ihre Familie und Kinder eine schöne zuhause zu geben. Soweit ich weiß, hat eine Mutter einen Anspruch auf Unterhalt bis das Kind 5 (6?) ist. Warum soll sie diesen Anspruch nicht wahrnehmen? Das Geld steht doch ihr zu. Auch wenn das Kind im Kiga ist, gibt es genügend Arbeit zu Hause. Irgendjemand muss die Wäsche waschen, Einkaufen, Staubsaugen, Putzen, Kochen, den Müll rausbringen, Rechnungen bezahlen, Elternabend, Geburtstagsfeier organisieren, Soziale Kontakte Knüpfen, usw. Wenn das Kind abgeholt wird, muss es auch betreut werden. Es ist einfach nur unverschämt so über Menschen zu sprechen, die in Not geraten sind und von ihrem Partner verlassen und verraten wurden.
 
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