Familiengericht. Anwälte legen gar nichts fest. Und beim Besserverdienenden gesiebentelt wird auch nicht. Im Kern zahlt jeder dem anderen drei siebentel seines Gehaltes (mathematisch gleich: Differenz der Einkommen im gleichen Maß geteilt).
Die Rangfolge ist auch klar:
1. Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig
2. Betreuende Elternteile
3. Andere Elternteile
Ich vermute, die FS würde ihre Tochter gerne freiwillig stärker unterstützen...
Platinblond vom Stammtisch. Klar, soll die Frau doch Vollzeit arbeiten. Unterhaltsansprüche werden vom Gericht geprüft. Liegt ein Grund vor, der umfassendere Betreuung erforderlich macht, dann zahlt dafür natürlich der Mann. Wer denn sonst? Alternativ kann er ja das Kind Vollzeit nehmen, wenn das so einfach ist...
Unterhalt für einen gewissen Zeitraum ist völlig berechtigt, wenn einer von beiden sich in der Ehe auf das Gemeinsame einrichtet und dafür beruflich kürzer tritt. In einer Ehe wird eben Einkommen als gemeinsames Einkommen gesehen und damit ist das auch bis zur Scheidung so. Mit arbeiten wollen hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist die Kehrseite der Medaille "Wir zahlen so Steuern, als ob wir beide das gleiche Einkommen hätten". Wer das nicht so haben möchte, sollte schlicht nicht heiraten. Und wenn jemand auf dieses Geld verzichten möchte, dann steht es jedem frei.