@#6/10
Ich hatte Deine Frage so verstanden und versucht, sie in #8 zu beantworten. Offensichtlich ist mir das aber nicht verständlich gelungen.
Würde die andere Frau aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft das Kind adoptieren, würde die Verwandtschaft zur leiblichen Mutter erlöschen (§ 1755 BGB). Die Adoption schafft ein neues Verwandtschaftsverhältnis und bringt die alten - auch zur leiblichen Mutter - zum Erlöschen. Es gibt also nicht die Möglichkeit, daß die Lebenspartnerin das Kind adoptiert und es so zu einem gemeinsamen Kind macht; dies auch, wenn es während der Lebenspartnerschaft geboren wird. Das Kind kann entweder nur Kind der leiblichen Mutter oder nur Kind der Adoptivmutter sein.
Für Ehepartner ist das anders geregelt (§ 1754 BGB). Da es eine solche Möglichkeit.
@#9
In keinem Wort habe ich an der Eignung homosexueller Paare zur Kindeserziehung gezweifelt, sondern geäußert, daß die mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz dazu führen kann, daß Kinder leiden. Allerdings bin ich mir tatsächlich auch nicht sicher, ob nicht auch aus pädagogischen Gesichtspunkten einem gemischtgeschlechtlichen Elternpaar der Vorzug gegeben werden sollte. Um dem nächsten Mißverständnis vorzubeugen: Wenn ich schreibe, daß ich mir nicht sicher bin, dann heißt das lediglich, daß ich mir nicht sicher bin und nicht, daß ich davon überzeugt sei. Das müssen Pädagogen und Psychologen beantworten.
Daß es andere Konstellationen gibt, die unbestritten für Kinder nachteilig sind oder irgendjemand tolle homosexuelle Paare kennt, die tolle Eltern sind, was ebenfalls unbestritten ist, ist ein Argument für gar nichts. Das liegt auf dem inhaltsleeren Niveau der Argumentation: "Ich kannte einen starken Raucher, der wurde 100 Jahre alt" und "Ich kannte einen, der hat nie geraucht und ist trotzdem mit 50 an Lungenkrebs gestorben".
Zum andern habe ich der Anmerkung von MOD, für die ich danke, wenig hinzuzufügen. Ich sehe keinen Grund, weshalb meine Meinung hier von weniger Belang sein soll, als Ihre, selbst wenn ich Jurist bin. Die Tatsache, daß ich so "freundlich" bin, hier gelegentlich Rechtsfragen zu beantworten, dürfte mich nicht des Rechts entheben, auch eine Meinung zu haben und zu äußern. Stets bemühe ich mich, Rechtsauskünfte erkennbar von meiner persönlichen Meinung unterscheidbar zu halten.
Meinungsäußerungen, die nicht dem pseudointellektuellen Gutmenschentum mit verständnispädagogischem Ansatz entsprechen, verbieten zu wollen, ist die übelste und leider auch übliche Form des Meinungsfaschismus.