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  • #1

Wie ist das Unterhalts-u.Sorgerecht bei Bestehen oder Trennung "lesbischer" Ehepaare mit Kind?

zB wenn das/die Kind/er in der lesbischen Frauenehe geboren wurde/en----wäre ja die Partnerfrau der "Kindsvater"---ähnlich wie bei "Kuckuckskindern".Wer hat die Pflichten zu tragen,der Erzeuger oder der Partner/in in Sachen Unterhalt und Sorge?
 
  • #2
Ist die Frage ernst gemeint??? Warum sollte das so sein??? Natürlich nicht!?!

Unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie (§ 1601 BGB) und die elterliche Sorge obliegt den Eltern (§ 1626 BGB). Mein Biologieunterricht liegt zwar etwas zurück, aber warum sollte die Lebenspartnerin verwandt mit dem Kind oder gar sein Vater (?!?) sein.

Worauf Du vielleicht anspielst ist die Regelung, daß nach dem Gesetz - unabhängig von der biologischen Abstammung - der Mann Vater des Kindes wird, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB). Aber weder sind die Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander verheiratet, noch ist die Lebenspartnerin ein Mann.
 
  • #3
@#2: Toll, dass Du diese einschlägigen Stellen sofort zur Hand hast. Wenn man §1592 BGB liest, wird alles klar. "Vater" und "verheiratet" sind eindeutig. Gut, dass Lebenspartnerschaften eben doch keine Ehen sind.

Ich schätze, dass die Frage kein akute Frage war, aber die mögliche Denkweise entlang solcher Linien ist nicht zu verachten.
 
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  • #4
Was ist ein Kuckuckkind?
 
  • #5
@#3

Ein Kuckuckskind ist ein Kind, das einem Mann als eigenes untergeschoben wird. Das Wort kommt vom der Vogelart Kuckuck. Der Kuckuck legt seine Eier in die Nester anderer Vögel und läßt sie dort ausbrühten, schiebt also seinen Nachwuchs gleichsam anderen "Eltern" unter.
 
  • #6
@#3, #4: In Ergänzung zu Volljurists exzellenter Erklärung: Die typische Kuckuckskind-Situation entsteht, wenn eine verheiratete Frau fremdgeht, davon schwanger wird und ihren Ehemann im Glauben lässt, das Kind wäre von ihm. Nach aktuellen Schätzungen beträgt die Kuckuckskind-Quote etwa 5%, also etwa jedes 20ste eheliche Kind hat einen vom Familienvater abweichenden biologischen Vater. Durch Tests aufgrund medizinischer Notwendigkeit (Organspende, Knochenmarksspende) fallen heutzutage Kuckuckskinder viel öfter auf als früher.
 
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  • #7
Ändert es etwas, wenn die Partnerin das leibliche Kind ihrer Frau adoptiert hat ?
 
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  • #8
#6 Ja,weil die Frage nicht beantortet ist!Adoption-gleich Recht und Verpflichtung.....
 
  • #9
@#7 Diese Antwort verstehe ich nicht.

@#6 Nach § 1754 BGB kann ein Ehegatte, das Kind des anderen Ehegatten adoptieren. Dann nimmt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes beider Ehegatten ein. Für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz hat der Gesetzgeber bewußt auf diese Mögichkeit verzichtet. Eingetragenen Lebenspartnern ist es daher auch über den Weg der Adoption nicht möglich, ein "Elternpaar" zu werden.

Ich halte dies auch für richtig. Bereits die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (die ich in der gegenwärtigen Form begrüße), ist gesellschaftlich noch nicht voll akzeptiert. Eine gleichgeschlechtliche Elternschaft dürfte überwiegend abgelehnt oder zumindest skeptisch gesehen werden. Egal wie man selbst dazu steht, meine ich, daß man Kinder nicht in solche Konstellationen geben sollte. Es gibt genug "normale" adoptionswillige Paare. Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern wären ständig in Erklärungsnot, müßten mit Stigmatisierungen und Hänseleien aufwachsen und erleben, daß ihre "Eltern" gesellschaftlich als Eltern nicht für vollgenommen werden. Dies wäre sicher für das Wohl dieser Kinder nachteilig. So nachvollziehbar der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare ist, so wenig sollte dieser zum Nachteil der Kinder ausgelebt werden.

Der Gesetzgeber hat jedoch dem eingetragenen Lebenspartner eines allein sorgeberechtigten Elternteils das sogenannte kleine Sorgerecht gegeben (§ 9 LPartG). Dies gibt ein Mitspracherecht in Angelegenheiten des täglichen Lebens und eine Entscheidungsbefugnis in Notfällen.
 
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  • #10
Wenn eine Frau über künstliche Befruchtung ein Kind erhält und dann eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingeht, ist die andere trotzdem nicht die 2. " Mutter"? Verwundert mich.

Übrigens @Mr. Volljurist:
Ein Kind das von liebenden Menschen umsorgt wird, ist meiner Meinung nach nicht gefährdet. Und was das Kindswohl betrifft:
es gibt noch ganz andere und häufig anzutreffende Beziehungen, die für ein Kind einen größeren Nachteil bilden würden. Eine Auswahl gefällig:
( ständig wechselne Partner der Eltern, ein krankes Elternteil, Armut, ein Elternpaar, dass sich nicht respektvoll behandelt, Eltern, die keine Zeit haben...)
Ich kenne schwule und lesbische Paare die Eltern sind, ich sehe da keine unglücklichen Kinder..

und ernsthaft:
Ich finde nicht, das im Rahmen der Beantwortung eine persönliche Einstellung des Juristen hier von Belang ist.

<MOD: Selbstverständlich darf und soll hier jeder seine PERSÖNLICHE Meinung schreiben. Ganz im Gegenteil sind auch juristische Aussagen als reine Laienmeinungen aufzufassen. Bitte verbieten Sie hier niemandem implizit oder explizit das Wort! Ihre Meinung ist kein Stück wertvoller als von Volljurist!>
 
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  • #11
Hallo Volljurist,
da hast Du meine Frage nicht ganz richtig verstanden.
Ich meinte nicht ein von beiden Frauen gemeinsam adoptiertes Kind, sondern das leibliche Kind einer der beiden Frauen, das während der Partnerschaft auf die Welt gekommen ist.
Kann die andere "Mutter" dann das Kind ihrer Frau adoptieren ?
 
  • #12
@#6/10
Ich hatte Deine Frage so verstanden und versucht, sie in #8 zu beantworten. Offensichtlich ist mir das aber nicht verständlich gelungen.

Würde die andere Frau aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft das Kind adoptieren, würde die Verwandtschaft zur leiblichen Mutter erlöschen (§ 1755 BGB). Die Adoption schafft ein neues Verwandtschaftsverhältnis und bringt die alten - auch zur leiblichen Mutter - zum Erlöschen. Es gibt also nicht die Möglichkeit, daß die Lebenspartnerin das Kind adoptiert und es so zu einem gemeinsamen Kind macht; dies auch, wenn es während der Lebenspartnerschaft geboren wird. Das Kind kann entweder nur Kind der leiblichen Mutter oder nur Kind der Adoptivmutter sein.

Für Ehepartner ist das anders geregelt (§ 1754 BGB). Da es eine solche Möglichkeit.

@#9

In keinem Wort habe ich an der Eignung homosexueller Paare zur Kindeserziehung gezweifelt, sondern geäußert, daß die mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz dazu führen kann, daß Kinder leiden. Allerdings bin ich mir tatsächlich auch nicht sicher, ob nicht auch aus pädagogischen Gesichtspunkten einem gemischtgeschlechtlichen Elternpaar der Vorzug gegeben werden sollte. Um dem nächsten Mißverständnis vorzubeugen: Wenn ich schreibe, daß ich mir nicht sicher bin, dann heißt das lediglich, daß ich mir nicht sicher bin und nicht, daß ich davon überzeugt sei. Das müssen Pädagogen und Psychologen beantworten.

Daß es andere Konstellationen gibt, die unbestritten für Kinder nachteilig sind oder irgendjemand tolle homosexuelle Paare kennt, die tolle Eltern sind, was ebenfalls unbestritten ist, ist ein Argument für gar nichts. Das liegt auf dem inhaltsleeren Niveau der Argumentation: "Ich kannte einen starken Raucher, der wurde 100 Jahre alt" und "Ich kannte einen, der hat nie geraucht und ist trotzdem mit 50 an Lungenkrebs gestorben".

Zum andern habe ich der Anmerkung von MOD, für die ich danke, wenig hinzuzufügen. Ich sehe keinen Grund, weshalb meine Meinung hier von weniger Belang sein soll, als Ihre, selbst wenn ich Jurist bin. Die Tatsache, daß ich so "freundlich" bin, hier gelegentlich Rechtsfragen zu beantworten, dürfte mich nicht des Rechts entheben, auch eine Meinung zu haben und zu äußern. Stets bemühe ich mich, Rechtsauskünfte erkennbar von meiner persönlichen Meinung unterscheidbar zu halten.

Meinungsäußerungen, die nicht dem pseudointellektuellen Gutmenschentum mit verständnispädagogischem Ansatz entsprechen, verbieten zu wollen, ist die übelste und leider auch übliche Form des Meinungsfaschismus.
 
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  • #13
Ach so, vielen Dank. Ich habe es jetzt verstanden.
Eine Bekannte von mir lebt in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Sie hatte mir erzählt, sie hätte das Kind ihrer Frau adoptiert.
Offensichtlich kann das nicht stimmen.
 
  • #14
@#11: Lass Dir hier bloß nicht Deine Meinung oder die Äußerung derselben verbieten! Ich stimme Dir vollkommen zu, dass Pharisäertum eine der größten Gefahren für Meinungsfreiheit darstellen. Politische Korrektheit führt zu Lügen, Heuchelei und Meinungsfaschismus. Ich bin heilfroh, dass dieses Forum nicht davon geprägt ist, sondern Tacheles zu reden hier gefördert und geschützt wird.

Zurück zum Thema: Auch Deine Anmerkung zu Raucher/Krebs ist genau richtig. Einzelfälle sagen hier rein gar nichts und klingen nur gut, täuschen aber über die wahren Fakten hinweg.

Ich persönlich bin fest überzeugt, dass Kinder in einer Homoehe durchaus Hänseleien von anderen Kindern ausgesetzt sind und das Kindeswohl dadurch gefährdert wird.

Auch bin ich überzeugt, dass Kinder sowohl Mutter- als auch Vaterfiguren bei der Erziehung brauchen und nur eine intakte, gesunde Familie ein ideales Umfeld bietet. Da es mehr als genug adoptionswillige Familien gibt, sehe ich keinen Grund, ein Adoptivkind in ein weniger als ideales Umfeld zu stecken.
 
  • #15
@#13

Genau, das kann nicht stimmen, zumindest nicht rechtlich. Vielleicht haben sich die beiden einfach geeinigt, das Kind als gemeinsames Kind zu behandeln und das dann "Adoption" zu nennen, und zwar auch nach außen, zumal die Partnerin vermutlich auch das sogenannte kleine Sorgerecht haben wird (vgl. #8, letzter Absatz).

@#12

Danke für die Rückendeckung. Stimme Dir auch in Deinem letzten Absatz 100 %-ig zu.
 
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  • #16
Hallo Volljurist,
wenn die beiden Frauen sich trennen, muss die Frau mit dem "kleinen Sorgerecht" keinen Unterhalt zahlen. Sie hat aber auch kein Umgangsrecht mit dem Kind, das sie jahrelang als ihr Kind empfunden hat und für das sie gesorgt hat. Stimmt´s ?
 
  • #17
@#15

Stimmt!

Die Situation ist dann genau so, wie wenn sich ein "normales" Paar trennt, in dem einer ein Kind hat, für das der andere auch jahrelang wie für ein eigenes gesorgt hat. Auch dann besteht keine Unterhaltspflicht und kein Umgangsrecht. Da in solchen Fällen keine Elternschaft und keine Verwandtschaft besteht, kennt das Gesetz auch keine weitergehenden Rechte und Pflichten.

Das sogenannte kleine Sorgerecht existiert nur, solange das gleichgeschlechtliche Paar zusammen lebt. Es erlischt, sobald die Lebenspartner nicht nur vorübergehend getrennt leben, selbst wenn die Lebenspartnerschaft noch nicht aufgelöst ist. Allerdings begründet auch das kleine Sorgerecht keinen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen Lebengefährten des entsprechenden Elternteils. Ansonsten müßte ja auch das Kind bei finanzieller Leistungsfähigkeit dem bedürftigen Lebensgefährten seiner Mutter/seines Vaters Unterhalt leisten. Unterhaltsverpflichtungen bestehen, wenn, dann in beide Richtungen. Auch ein Umgangsrecht wird durch das kleine Sorgerecht nicht begründet, was aber tatsächlich unproblematisch ist, da die Lebensgefährten schließlich gemeinsam leben, damit ein kleines Sorgerecht überhaupt bestehen kann.
 
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  • #18
Danke, Volljurist ! Wie gut, dass es hier jemanden gibt, der richtig Ahnung hat .
 
  • #19
@#13 Ich hoffe, Du schaust noch einmal hier herein, denn ich muß mich korrigieren.

Es kann doch stimmen, was Deine Bekannten erzählt haben. Auch für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft hat der Gesetzgeber, die sogenante Stiefkindadoption zugelassen. Ein Lebenspartner kann das Kind des anderen adoptieren, ohne daß die Verwandschaftsverhältnisse des anderen erlöschen. Dann wird es ein gemeinsames Kind zweier Frauen oder zweier Männer. Nur eine Adoption eines fremden Kindes geht nicht.

Die Rechtslage ist sehr verworren geregelt. Offensichtlich wollte man das aus politischen Gründen nicht so direkt in das Gesetz schreiben. Es ergibt sich nur aus unübersichtlichen Gesetzesverweisungen. Tut mir leid, daß ich da zunächst auf der falschen Spur war.
 
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  • #20
Das ist ja nett, dass Du extra noch mal nachgeguckt hast.
Vielen Dank.
 
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  • #21
Ich habe genau das Problem.Meine Exfreundin ist leibliche Mutter und ich habe das Kind 5,5 Jahre miterzogen. Nach der Trennung Kontaktverbot und nun melden sich alle aus ihrem Bekanntenkreis, dass sie mit dem Kind nicht richtig umgeht und es vernachlässigt. Könnte das Kind zu mir ziehen mit Hilfe des JA?
 
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  • #22
also, jetzt geb ich mal meinen Senf dazu. Ich bin leibliche Mutter und meine inzwischen geschiedene Ex (Lebenspartnerschaft) hat mein Kind adoptiert. Das geht also schon mal. Und damit sind auch alle rechtlichen Brücken zum Erzeuger abgebrochen. Damit hätte sie jetzt auch das Sorgerecht. Allerdings gibts grad Streit wegen dem Umgangsrecht und da bin ich noch am kurbeln. Definitiv treffe ich die Entscheidungen, darf aber das Kind dem anderen "Elternteil" nicht entziehen. Was mich jetzt interessiert ist, ob wie und wann sie das Kind "haben muss". Letztlich gehts nach Kindswohl und bei Alter über 10 dürfen die auch selbst entscheiden, ob sie wollen oder nicht. Ich glaub da kann sie Kopfstand machen und erreicht aber nichts.
Falls hier also jemand mehr Erfahrung hat - immer her damit!!!
 
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