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  • #1

Wie kann ich mich von dem Hausgemeinschafts-Partner rechtlich lösen?

Hallo, ich habe mit einem Mann ein Haus gebaut. Er wollte sich ändern und Kinder haben. Wenn er dann ein Haus hat ... Er war meist ein Freund, leider nicht eine Partner, wenn ich alleine stand. ALs wir zusammengingen, hat es mir ausgereicht. Jetzt nicht mehr. Er und ich sind jeweils zu 50 % Eigentümer. Er wohnt nun in dem Appartment mit 50 m2 und ich im restlichen Haus. Die Küche im EG wird z.Z. geteilt, da er noch keine hat. Wie kann ich mich von dem Mann trennen - rechtlich uns insgesamt, dass er das Haus verlässt? Ich verdiene zur Zeit noch nicht so viel, dass ich das Haus alleine finanzieren kann. Wie berechne ich, was er ausgezahlt bekommt. Aber ich benötige eine Vereinbarung, dass er das Haus verlassen würde, wenn ich einen neuen Partner gefunden habe. Wie kann ich das machen? Was muss ich beachten? Was kann ich der Rechtsanwältin sagen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
 
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  • #2
Hört sich so an, als wolltest Du den Mann vor die Tür setzen wie einen schlechterzogenen Hund. Er wird das Haus aber nur freiwillig aus eigenen Stücken verlassen. Entweder Du zahlst ihn ordentlich aus, oder gehst selber, wenn Du gar nicht mehr mit ihm klarkommst. Dein Mann darf sozusagen noch solange im Haus bleiben und mit seiner Miete die Finanzierung sichern, bis Du einen neuen Partner gefunden hast, der dann weiterzahlen soll? Der tut mir jetzt schon leid. Lass Dich am besten vom Anwalt beraten, wie solche Sachen formal abgewickelt werden.
 
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  • #3
Sei fair, wie mein Vorposter schon meinte, rauswerfen und zahlen lassen geht gar nicht.

Ich vermute: das haus wird komplett verkauft, der gewinn wird aufgeteilt, so haben BEIDE eine Chance auf einen Neuanfang. Etwas anderes ist, wenn du die Hauptlst in den jahren getragen hast, was ja über Kontobewegungen nachweisbar ist.

ds beste: nimm dir nen Anwalt und lass dich beraten, für details ist hier der falsche Ort, da den meisten hier auch das Detailwissen fehlt, wie und warum ihr in diese Situation geraten seid..
 
  • #4
Wenn beide gerne das Haus hätten, wird es schwierig. Dann muß wohl einer den anderen ausbezahlen. Ich würde dringend versuchen, sich gütlich zu einigen. Ich würde beiden Seiten raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wenn keine Einigung möglich sein sollte, kann es auch auf einen Verkauf oder eine Versteigerung hinauslaufen.

Aber abgesehen davon:
willst Du wirklich, daß Eure Beziehung so endet, daß Du ihn quasi vor die Tür setzst?

Spinn die Sache doch mal aus seiner Sicht durch und stelle Dir vor, wie Du wolltest, daß es abgewickelt wird, wenn Du in seiner Position wärst. Was fändest Du fair und ok?

Mary - the real
 
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  • #5
Redet miteinander, ggf. zusammen bei einem Anwalt!!! Es ist gut möglich, dass er ja weniger Interesse an dem Haus als Du hast. Vielleicht zieht er gern aus und Du musst ihm seinen Anteil evtl. über Kredit ausbezahlen. Besser zusammen nachdenken, ob verkauft wird, da ihr bei einer Versteigerung eher Verluste einfahren werdet.
 
  • #6
1) Sei fair und anständig.

2) Wieso gehst Du davon aus, dass er geht? Ihr habt die gleichen Rechte am Haus.

3) Deiner eigenen Anwältin kannst Du ALLES sagen. Sie steht auf Deiner Seite.

4) Im Normalfall wird das Haus verkauft, die Schulden werden getilgt oder aufgeteilt, ein eventueller Überschuß ebenfalls. Vermeidet den Streitfall einer Versteigerung und einigt Euch auf einen Makler zum Verkauf, um den besten Verkaufspreis zu erzielen.

5) Das Auszahlen des anderen Partners ist meist nicht möglich. Du müsstest nicht nur das ganze Haus, sondern auch die gesamten Schulden übernehmen und ihn einen eventuelle Überschuss auch noch auszahlen. Danach musst Du alleine die Schulden tilgen. So ist es fair und so sieht es auch der Gesetzgeber.
 
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