G

Gast

Gast
  • #1

Wie kann man zum Besten den Umgang/Besuch zwischen Vater und Tochter regeln?

Hallo, Der Vater meiner Tochter lebt im naheliegenden Ausland. Bis heute haben wir uns aussergerichtlich einigen können, verstanden uns zum Thema Umgang/Besuch sehr gut und versuchten immer, es jedem Recht zu machen. Jetzt gedenkt er ernsthaft in sein Heimatland (USA) zurückzugehen = 1. richtige Streit diesbezüglich. Er meinte, da gäbe es nur zwei Möglichkeiten : entweder sie bleibt 1 Jahr hier bei mir, dann 1 bei ihm, oder wir wechseln alle 6 Monate. Erstmals droht er mir auch mit Gerichtsverfahren, sollte ich dem nicht zustimmen. Ich gehöre wirklich nicht zu den Frauen, die den Vätern ihr Kind entziehen wollen, im Gegenteil. Aber hier geht es um das Wohl meines Kindes. Ist es nicht ein bisschen zu früh um sie so lange "abzugeben"? Was meint Ihr wäre das Beste für meinen Sonnenschein?
 
G

Gast

Gast
  • #2
Wie alt ist deine Tochter denn? Wielange lebt ihr schon getrennt? Hat deine Tochter schon eine Meinung dazu? Kann deine Tochter denn überhaupt Englisch sprechen?

Beantworte erst einmal diese Fragen sonst kann man doch gar nicht richtig gut antworten.

w, 51, verwitwet
 
G

Gast

Gast
  • #3
wie alt ist dein Sonnenschein und was sagt sie dazu?
 
G

Gast

Gast
  • #4
Was hat er denn für Möglichkeiten:

1. Du bist die Mutter und das Kind ist bei der Mutter ohne daß es zu irgendwelchen Problemen kam.

2. Er geht weiter weg. Das ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Dt. Familiengerichts. Sollte er die Tochter entführen, gibt es Abkommen zur prompten Rückführung, die grundsätzlich ausschließen, das das US - Gericht nach dortigem Recht die Frage des Wohles des Kindes prüfen.

(Wenn er sie entführen sollte: Für die kurzfristige Einführung von Kontrollen an den Grenzen ist soweit ich weiß der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof zuständig - recherchiere das mal)

3. Was ist nun die Drohung ?

M. E. ist sie nicht werthaltig, ich glaube daß er dann versuchen wird, das Kind auf irgendeine US - Militärbasis oder gleich in die USA mitzunehmen. Bereite Dich besser auf diesen Fall vor, weil wenn Du zur örtlichen Polizei gehst sagen die "keine Ahnung wir nix wissen"


7E2176FE - m, 39
 
G

Gast

Gast
  • #5
Ich glaube nicht, dass ein Richter dieser Regelung zustimmen wird, schon wegen des Schulbesuchs und der Belastung für die Psyche.
Jeder Anwalt macht die erste Beratung kostenlos, erkundige dich genau, schreib am besten alles auf, sonst vergisst du in der Aufregung eine wichtige Frage. Erkundige dich auch wie dein Mann deine Tochter über die Grenze bringen kann. Ich glaube, das ginge jetzt nur noch mit einem Pass in dem das Kind mit Foto eingetragen ist.
 
G

Gast

Gast
  • #6
Hier Fragestellerin :
Eigentlich hatte ich das Alter geschrieben unter dieser Form : 2 1/2. Also zwei einhalb.
 
G

Gast

Gast
  • #7
Puh - das ist eine echt kniffelige Fragestellung. Ich glaube, ehrlich gesagt, daß sich der Vater bis dato noch keine ernsthafte Gedanken darüber gemacht hat, was er hierbei seinem Kind antun will. Das Kind soll doch an seinem Wohnort zur Schule gehen, Freunde finden, Hobbies nachgehen. Kinder brauchen ein stabiles Umfeld. Das Kind jedes Jahr oder halbe Jahr komplett aus allem rauszureißen und zu verpflanzen mit allem was dazugehört: Neueingewöhnung, Schulumstellung etc. etc. ist unmöglich. Das ist weder menschlich noch bürokratisch machbar.
Wenn ihm sein Kind so wichtig ist, dann kann er halt NICHT wieder in die USA zurückgehen, sondern muß in der Nähe bleiben. Der Mann scheint mir ein Egoist zu sein.
Einem möglichen Gerichtsverfahren würde ich gelassen entgegensehen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine deutsche Behörde (Jugendamt?) einem solchen Verfahren zustimmen würde.
Constanze, 38
 
G

Gast

Gast
  • #8
Hier Fragestellerin

Zunächst vielen Dank für Eure Antworten.
@Constanze : Ja, er ist ein sehr grosser Egoist, dennoch hat er mir den Umzug nach Deutschland "genehmigt" und mir sogar dabei geholfen.

An Alle : Das Problem der Kindesentführung habe ich noch nicht mal bedacht. Jetzt bekomme ich richtig Angst. Denn : Meine Tochter hat drei Staatsbürgerschaften und dementsprechend auch einen amerikanischen Pass (aber in meinem Besitz). Aber, wenn ich sie nun, z.B. wie zum kommenden Weihnachten, mit ihm zu seinen Eltern nach Amerika gehen lasse, und ihm ihren amerikanischen Passport aushändige, meint Ihr, er könnte dort vor Gericht dann das Sorgerecht beantragen?
Das sind jetzt ganz neue Fragen mit denen ich mich beschäftigen muss, aber wenigstens lag ich nicht falsch, (Dank Eurer Kommentare fühle ich mich bestätigt) dass es für mein Kind nicht gut wäre, dieses Hin und Her mitmachen zu müssen. Ich habe halt nur Angst, dass ein Richter dies nicht so sehen könnte. Und ich habe Angst, dass mir meine Tochter meine Entscheidungen eines Tages vorwerfen könnte (da sie nunmal noch nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden, geschweige denn etwas zu sagen).
 
G

Gast

Gast
  • #9
Ich lese gerade erst jetzt, daß Deine Tochter noch so klein ist. Unter diesem Aspekt gesehen sind seine Vorschläge VÖLLIG AUSGESCHLOSSEN!!! Die Kleine wird nach spätestens einer Woche bitterlich nach ihrer Mama verlangen.
Ich schlage vor, die Pässe in einem Safe/Schließfach zu verwahren, zu dem nur Du den Schlüssel hast. Sofort Anwalt konsultieren. Ich kenne mich nicht so ganz aus bzgl. Amerika, halte dort aber vieles für möglich. Wie habt ihr das Sorgerecht geregelt? Falls Du das alleinige Sorgerecht hast, behalte es auf jeden Fall! Das Thema Entführung ist nicht aus der Luft gegriffen!

Bin auch Mutter eines fünfjährigen Sohnes, allerdings mit friedlichem Vater.
Nochmals Constanze
 
G

Gast

Gast
  • #10
Liebe Fragenstellerin:

Es gibt Anwälte die auf internationales Familienrecht spezialisiert sind, dort solltest Du Dir unbedingt Rat holen. Deine Konstellation (insbesondere Dt. <--> US-Recht) ist kein Einzelfall, sondern für diese Leute Berufsalltag. In Berlin könnte ich dir jmd empfehlen, ansonsten versuche neben allg.Recherche durch das Internet pers. Empfehlungen zu erhalten. Betroffene Mütter (vielleicht auch ein paar Väter!) sind bestimmt in Erfahrungsgruppen o.ä. zusammengeschlossen und lassen sich evtl. per Google herausfinden?

Einer Reise Deiner Tochter in die USA und damit verbundene Übergabe des Kindes und des Reisepasses an den Vater zu jetzigen Zeitpunkt solltest Du NUR NACH Rücksprache mit einem solchen Rechtsberater zustimmen. Soweit ich weiß bräuchte der Kindsvater für die Beantragung des Sorgerechtes in den Staaten neben dem Pass zwar auch die (beglaubigte Übersetzung der) Geburtsurkunde ABER ich weiß es nicht 100%ig sicher.

Du mußt alles daransetzen zu vermeiden dass durch den Kindsvater Fakten geschaffen werden die nur schwer und evtl. mit großem Zeitaufwand wieder rückgängig gemacht werden können. Konkret heißt das: Wenn Deine Tochter erst einmal in den Vereinigten Staaten ist, Du sie dort womöglich nicht einmal sicher ausfindig machen kannst und dann erst die Amtsmaschinerie ein einem fremden Land in Gang setzen -lassen- mußt können Monate, im schlimmsten Fall Jahre vergehen.

Wenn es keinen Streß um Besuchsrechte bzw. Umgang gibt kann es in Anbetracht des Alters Eures Kindes nur eine Lösung geben: Die Tochter lebt bei Dir, hat ihren Lebensschwerpunkt bei Dir. Moderne Kommunikation macht den -wenn gewünscht fast täglichen- Kontakt zusehends leichter als es noch vor ein bis zwei Jahrzehnten für möglich gehalten wurde.
In den kommenden Jahren besucht der Vater das Kind so oft es ihm zeitlich und finanziell möglich ist (versucht zu überlegen, wie teuer euch ein ausgedehnter Sorgerechtsstreit kommen würde - dafür kann man bei den z.T. sehr günstigen Flugpreisen schon einige Male reisen!).
Sofern es für Dich in Frage kommt, könntest Du ebenfalls mit den Kind zum Vater reisen.
Im Laufe der Jahre kommt das Szenario "Tochter besucht Papa (in den Ferien) alleine in den USA" langsam dazu - immer vorausgesetzt, Eure Regelung wird auf Vertrauensbasis getroffen und selbige nicht verletzt!
Sofern Eure Tochter in zehn bis zwölf Jahren ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater hat können Überlegungen wie ein Schuljahr bei ihm etc. GEMEINSAM angedacht werden.

Ihr habt es in der Hand, aus der Situation das "Beste" zu machen und Eurem Sonnenschein eine von Internationalität und Weltoffenheit geprägte Erziehung auf zwei Kontinenten zu ermöglichen - das ist zwar immer noch nicht mit einem intakten Familienleben unter einem Dach zu vergleichen, aber dennoch eine Chance!

Viel Glück!

w, 43, fünf Kinder mit US-Amerikaner
 
G

Gast

Gast
  • #11
Berlinerin, 41 J

Sie hat 3 Staatsbürgerschaften - welches ist die Dritte?
Welche Staatsbürgerschaft hast Du?
Du musst sicherstellen, dass nach Deutschem Recht vorgegangen wird.

Aus welchem Land bist Du nach Deutschland mit seiner Hilfe gezogen?

Wenn z. B. ein Kind einen albanischen Vater oder einen kroatischen Vater hat, hat die Mutter nichts zu melden. Gar nichts. Die Mutter braucht vom Vater eine schriftliche Erlaubnis, wenn sie mit ihrem Kind verreisen will.
Eine Bekannte ist Witwe, sie hat zwei Söhne. Die Familie des toten Mannes wollte ihr die Söhne wegnehmen, wie es in Albanien Brauch ist. Die Söhne gehören der Familie des Vaters. Nun lebt sie in einem Versteck unter Schutz. Der gestorbene Vater war Albaner, sie ist Deutsche.

Ansonsten ist der Fall rein menschlich und hoffentllich auch juristisch klar: ein zweieinhalbjähriges Töchterchen bleibt bei der Mutter. Hast Du alleiniges Sorgerecht? Wart Ihr verheiratet? Dann hat er automatisch das halbe Sorgerecht. Das spielt rechtlich eine grosse Rolle.

Könntest Du mit der Tochter an Weihnachten mitkommen? Ich würde sie nicht alleine reisen lassen. Auf keinen Fall.
Es kommen nicht nur Entführungen vor, manche Männer töten auch ihre eigenen Kinder, um der Mutter zu schaden.

Er wird wohl nicht gezwungen, einen Ozean zwischen sich und sein Kind zu legen, oder läuft sein Arbeitsvertrag aus?

Alles Gute
 
G

Gast

Gast
  • #12
Fragestellerin:

Hier Nr. 3.

Du kannst mir ja mal eine mail schreiben. Ich war vor ewigen Zeiten mal auf einem Seminar, bei dem es um Kindesentführung etc. ging, aber es ist nicht mein Fachgebiet. Soweit ich mich aber erinnere, wäre es selbst bei einer Entführung nicht so schlimm, wenn das Kind in den USA wäre, weil das Rückführungsabkommen dort greift: Es wird nur geprüft, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (also bei Dir) und ob es von dort wider dem Willen der Mutter weggebracht wurde. Das Kindeswohl wird nicht geprüft.

Wie es aber ist, wenn Du ihm freiwillig gestattest, Deine Kleine mal eine Zeit lang zu sich zu holen, weiß ich nicht. Aber vielleicht ist genau das der Trick. Wenn sie mal ein Jahr bei ihm in den USA ist, sagt er: "Gewöhnlicher Aufenthalt bei mir" - dann ist das Kind in den USA und das US - Gericht prüft nach US - Recht ob es dem Kindeswohl dient, wenn die Kleine wieder nach Hause kommst.

Aushändigen des Passes ist m. E. nicht relevant und hieraus folgt nicht die Zuständigkeit eines Gerichts. Ich würde sie ihm aber nicht mitgeben und vor allem mich bei Fachleuten erkundigen.

Evtl. ... Ich hatte mal vor 8 Jahren eine getroffen, die aus den USA mit ihrer Kleinen zurück gegangen ist und sich damit befaßt hat ... weiß nicht ob ich die Kontaktdaten noch wiederfinde, die e-mail wüßte ich noch aber ob es die noch gibt ?

Evtl. wüßte ich einen RA hier am Ort, der sich viel mit den US - Amerikanern befaßt - auch Familienrecht. Im Zweifel wüßte der mehr, der wird aber Kohle wollen.

Und schau mal, wer sofort die Kontrolle an den Grenzen anordnen kann, wenn der Vater Deine Kleine mal nicht zurückbringt. Meiner Erinnerung nach Generalstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, aber ich kann mich irren.
 
M

Marianne

Gast
  • #13
Wenn Dein Ex nach Amerika oder sonst wohin zurueckkehrt, ist das schoen fuer ihn. Er sollte sich dann weiterhin darum kuemmern, die Tochter sehen zu koennen. Aber sie fuer laengere Zeiten zu sich zu holen, ist doch Unfug. Kein Gericht in Europa wuerde dem zustimmen. Also lass ihn ruhig mit allem Moeglichen drohen, es ist haltlos.
Schade eben, dass er weg moechte, doch zu verdenken ist es ihm nicht.

Toll, dass Ihr bis jetzt gut klargekommen seid. Aber wie man sieht, kippen solche "Arrangements" schnell, wenn es ernst wird. Geht und ging mir auch so. Es hat also durchaus seine Gruende, wenn zwei sich trennen. In schwierigen Situationen wird man sich der Gruende rasch wieder bewusst.

Viel Glueck noch!
 
G

Gast

Gast
  • #14
Hier Fragestellerin:

Nochmals vielen Dank für all Eure Antworten. Ich bin weiterhin dafür, uns aussergerichtlich zu einigen. Dennoch werde ich mich erkundigen über das "was wäre wenn". Ich möchte ihm ja nichts unterstellen, vielleicht ist auch jede Angst unberechtigt, aber... lieber vorsorgen als heilen.

@11 : Wie könnte ich Dir denn eine Mail schicken ? Gern würde ich mich mit einem spez. RA in Verbindung setzen.

@12 : Wie Recht Du hast. Als ich mich ihm gestritten hatte, wurde mir sofort wieder bewusst, warum ich das Weite gesucht hatte !

@10 : So viele Fragen ! Ei, ei, ei. Aber eines kann ich Dir bestätigen, sein Arbeitsvertrag war im Juli ausgelaufen, und keine neue Arbeit (jedenfalls keine welche seinen Ansprüchen gerecht wäre) in Aussicht. Darüber hinaus fühlt er sich ja nun allein in Frankreich, aber nach Deutschland mag er auch nicht kommen, da er die Sprache nicht beherrscht und dementsprechend die Arbeitsaussichten noch schlechter wären.
Meine Tochter hat noch die französische, da auch ich die doppelte (franz.-deutsch) besitze. Was das Sorgerecht betrifft, ist es nochmal ein Grad komplizierter. Nach franz. Gesetz haben wir beide das Sorgerecht, denn wir haben gemeinsam und gleichzeitig unser Kind anerkannt (noch vor der Geburt). Aber nach deutschem Gesetz habe ich das alleinige, da wir nicht verheiratet waren (habe auch das Negativ-Attest). Also es ist sehr kompliziert, daher wollte ich mich mit ihm auch immer im Guten einigen.
 
G

Gast

Gast
  • #15
Einigt euch im Guten - laß dich aufgrund der vielen Staatszugehörigkeiten jedoch besser vom RA beraten. Das hilft vielleicht auch ihm zu sehen, dass du es gut meinst und im Sinne des Kindes entscheidest.

Viel Glück euch 3!
 
G

Gast

Gast
  • #16
Fragestellerin:

Hier Nr. 11. & Nr. 3: Du hast doch meine Profilnummer oben und kannst dahin mailen. Wenn nicht, maile bitte an EP und sage denen, daß sie mir Deine mail weitergeben.

Ich glaube, daß das Familienrecht des Landes maßgeblich ist, in dessen Land Du am längsten gelebt oder in dem die Kleine geboren worden ist. Aber mail mir mal.
 
Top