@Lisa
Von 900,- muß ich eine Wohnung vorhalten, die groß genug ist, meine Kinder mit zu beherbergen. Von den 410,- für Miete, die in den 900,- Selbstbehat enthalten sind, ist das nicht zu machen.
Du kannst doch weiterhin nicht abstreiten, daß durch den neuen Partner meiner Ex eine neue "Bedarfsgemeinschaft" entstanden ist. Das sieht immerhin das Gericht auch so, nur hat er eben auch einen Selbstbehalt von 900,-. Und genau mit dem Betrag, also sein Netto minus 900,-, hat er sich am gemeinsamen Haushalt zu beteiligen. Dafür wohnt er ja z.B. auch dort mit in der Wohnung, und eine singletaugliche Wohnung würde ihn auch 500.- kosten.
mein Selbstbehalt 900,-
-600,-Miete
=300,- zum Leben
Kinder sind 1/3 der Zeit bei mir. DAS spielt aber bei der Unterhaltsfrage weder für die Kinder [Düsseldorfer Tabelle] noch die Ex [Existenzminimum] eine Rolle.
Für die 900,- Selbsbehalt gehe ich 40+x Wochenstunden arbeiten, habe pro Strecke 1h Fahrzeit. Sie kann an den Tagen, an denen ich die Kinder in den Kindergarten/Spielgruppe bringe, im Bett liegen bleiben, bis sie nach dem Mittagessen abgeholt werden müssen. Ich habe trotz Arbeit meine Kinder viel bei mir, auch in der Woche.
Brot und Butter bekomme ich von der Mutter für die Zeit bei mir nicht eingepackt, bezahle ich also von den 300,-. Sie hat den Kindesunterhalt (500,- Zahlbetrag, also schon das hälftige Kindergeld abgezogen) + Kindergeld (300,-), d.h. für 2/3 der Zeit 800,- im Monat für die Kinderversorgung. Woher ich in der Großstadt für 410,-Miete eine Wohnung bekomme, wie ich die Kinderversorgung bezahle, interessiert dagegen nicht.
die Seite meiner Ex:
2500,-
-700,-Miete
=1800,- zum Leben
Die gesamte Berechnung habe ich schwarz auf weiß vom Familiengericht vor mir liegen; die einzelnen Zahlen aus der Beispielrechnung stimmen nicht ganz (Kindesunterhalt niedriger, Ehegattenunterhalt höher), aber die Endsummen schon.
Ja, Lisa, Du hast mich ertappt, ich suche nur hier, weil ich eine Frau mit viel Geld will, um mich an ihr finanziell gesundzustoßen.
Vielleicht schreibst Du mal, was Dir eigentlich zugestoßen ist. Meinst Du nicht, daß es Dir dann besser geht?!
Mittlerweile wünschte ich mir, das Geld hier gespart und lieber für meine Kinder genutzt zu haben.
@17: Mein jüngeres Kind ist unter drei, daher muß sie nicht arbeiten. Der Familienrichter hat ihr trotz Bauchschmerzen die Kinder zugesprochen, weil er eine Fremdbetreuung vermeiden wollte. Jetzt werden die Kinder Vormittags fremdbetreut... Ich hatte schon unternehmensintern eine neue Halbtagsstelle + Heimarbeit, alles mit der Personalabteilung schon fix gemacht...
Wer ist der Dumme?!
Lisa, begründe mal! TSS