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Gast
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- #31
@Lisa:
Zuerst hatte ich Bezug auf Dein Bsp. genommen mit 700.-Unterhalt für die Kinder und 400.- für die Ex. bei mir ist nun die Verteilung 500.- für die Kinder und 600.- für die Ex. Falls Du rechnen kannst kommt das in der Summe auf die gleiche Summe raus, nämlich 1100 Unterhalt.
Eine Wohnung in der Dortmunder Nordstadt nützt mir nichts, da 400km entfernt. Hier habe ich meine Arbeitsstelle, hier leben meine Kinder.
Du mußt erst die Miete rausrechnen, da ich auch Kinderzimmer usw. vorhalten muß. Ein WG-Zimmer hilft mir nicht.
Seite der Frau:
2500-700=1800
1800/(4-2*0,33)=539 pro Person*Monat
Da die Kinder 1/3 der Zeit bei mir sind und bei mir versorgt werden, habe ich diese Zeit abgezogen.
meine Seite:
900-600=300
300/(1+2*0,33)=181 pro Person*Monat
Da die Kinder 1/3 der Zeit bei mir sind und bei mir versorgt werden, habe ich diese Zeit hinzuaddiert.
@Angela:
Von 900.- kann ich mir kein Auto leisten. Daher fahre ich für 60.-/Monat mit den Öffentlichen.
Und die EP-Mitgliedschaft habe ich vor der Unterhaltregelung abgeschlossen (und, bevor Fragen kommen, 5 Monate nach der Trennung).
Begründe mal, warum unberechtigt das Einkommen des Neuen hinzugerechnet wird. Wie geschrieben kostet hier auch eine Singlewohnung 500.-/Monat.
1100-500=600 als Single
1100-200=900 Im Haushalt mit meiner Ex bei Anrechnung seines Einkommens auf meine Unterhaltszahlungen. Er macht also noch plus.
Und fangt nicht an, wie teuer Kinder sind, daß weiß ich. Mich kosten sie auch s.o., und vor der Trennung haben wir auch gelebt. Übrigens weiß ich genau, wie gut meine Ex leben kann. Durch Steuerklasse3 hatte ich vorher 200@/Monat mehr + 300Kindergeld -> 2500 familieneinkommen vor der Trennung. damals konnte ich zum Bäcker und Fleischer gehen, jetzt kauf ich nur noch beim Discounter. Wenn ich was wollte, hab' ich (und auch meine Ex) einfach gekauft, das Konto war am Monatsende trotzdem nicht leer.
@Berliner30:
Es gibt auch genug Frauen, die vom Mann gegen "jünger hübscher + ohne Kinderstreß" eingetauscht werden. Möchte mich Pauschalurteilen nicht anschließen.
Zuerst hatte ich Bezug auf Dein Bsp. genommen mit 700.-Unterhalt für die Kinder und 400.- für die Ex. bei mir ist nun die Verteilung 500.- für die Kinder und 600.- für die Ex. Falls Du rechnen kannst kommt das in der Summe auf die gleiche Summe raus, nämlich 1100 Unterhalt.
Eine Wohnung in der Dortmunder Nordstadt nützt mir nichts, da 400km entfernt. Hier habe ich meine Arbeitsstelle, hier leben meine Kinder.
Du mußt erst die Miete rausrechnen, da ich auch Kinderzimmer usw. vorhalten muß. Ein WG-Zimmer hilft mir nicht.
Seite der Frau:
2500-700=1800
1800/(4-2*0,33)=539 pro Person*Monat
Da die Kinder 1/3 der Zeit bei mir sind und bei mir versorgt werden, habe ich diese Zeit abgezogen.
meine Seite:
900-600=300
300/(1+2*0,33)=181 pro Person*Monat
Da die Kinder 1/3 der Zeit bei mir sind und bei mir versorgt werden, habe ich diese Zeit hinzuaddiert.
@Angela:
Von 900.- kann ich mir kein Auto leisten. Daher fahre ich für 60.-/Monat mit den Öffentlichen.
Und die EP-Mitgliedschaft habe ich vor der Unterhaltregelung abgeschlossen (und, bevor Fragen kommen, 5 Monate nach der Trennung).
Begründe mal, warum unberechtigt das Einkommen des Neuen hinzugerechnet wird. Wie geschrieben kostet hier auch eine Singlewohnung 500.-/Monat.
1100-500=600 als Single
1100-200=900 Im Haushalt mit meiner Ex bei Anrechnung seines Einkommens auf meine Unterhaltszahlungen. Er macht also noch plus.
Und fangt nicht an, wie teuer Kinder sind, daß weiß ich. Mich kosten sie auch s.o., und vor der Trennung haben wir auch gelebt. Übrigens weiß ich genau, wie gut meine Ex leben kann. Durch Steuerklasse3 hatte ich vorher 200@/Monat mehr + 300Kindergeld -> 2500 familieneinkommen vor der Trennung. damals konnte ich zum Bäcker und Fleischer gehen, jetzt kauf ich nur noch beim Discounter. Wenn ich was wollte, hab' ich (und auch meine Ex) einfach gekauft, das Konto war am Monatsende trotzdem nicht leer.
@Berliner30:
Es gibt auch genug Frauen, die vom Mann gegen "jünger hübscher + ohne Kinderstreß" eingetauscht werden. Möchte mich Pauschalurteilen nicht anschließen.