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  • #1

Wie schmeiße ich sie raus? (Sie wohnt mit ihrem Kind bei mir...)

2011 bin ich mit einer damals 28-jährigen Frau zusammengekommen, die ein Kind aus einer Vorbeziehung mitgebracht hat. Diese Frau befand sich nach eigenen Angaben in einer Notlage (Flucht vor dem angeblich drogenabhängigen und prügelnden Ex), so dass ich sie und ihr Kind bei mir aufgenommen habe. Es entwickelte sich zunächst eine harmonische Beziehung, doch mit der Zeit komme ich mir immer mehr ausgenutzt vor.

Etwa ein halbes Jahr nach ihrem Einzug wurde dem Ex vom Familiengericht ein ganz normales Umgangsrecht eingeräumt, was mich schon stutzig gemacht hat. Nach und nach stellte sich dann heraus, dass die mir erzählte Geschichte erlogen war. In den Gerichtsunterlagen tauchte außerdem das Wort "Borderline-Persönlichkeitsstörung" auf. Ich kenne mittlerweile auch den Ex persönlich. Ein ganz normaler, ordentlicher, höflicher Mann. Leider kann er nur wenig Unterhalt zahlen.

Die Frau hat sich und ihr Kind die ganze Zeit von mir durchfüttern lassen, obwohl das Kind mittlerweile schon in der 4. Klasse ist und auch mal ein paar Stunden alleine zu Hause sein kann. Ich habe ihr sogar mein altes Auto überlassen und von ihr erwartet, dass sie sich wenigstens einen Minijob sucht. Sie sitzt aber lieber zu Hause rum und lässt sich gehen. Sie ist weder eine gute Mutter noch eine gute Hausfrau. Hinzu kommt, dass sie grundsätzlich anderen die Schuld für jede Kleinigkeit gibt und selbst keinerlei Kritik verträgt. Dankbarkeit für meine nicht selbstverständliche Unterstützung ist nicht erkennbar.

Gerne würde ich sie einfach wieder rausschmeißen, doch wegen des Kindes geht das ja nicht so einfach. Sie steht zwar nicht im Mietvertrag, doch ist hier amtlich gemeldet und das Kind geht hier in der Nähe zur Schule. Wie ist am besten vorzugehen?

Bitte nicht mit Tipps wie Paarberatung etc. kommen. Die rosarote Brille ist definitiv runter und mein Entschluss steht fest.

m42

Hier handelt es sich bei den Antworten jeweils um eine Laienmeinung und ersetzt keinen juristischen Rat vom Fachmann. - Ihr Moderationsteam
 
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  • #2
Wieso sagst Du ihr nicht, dass sie ausziehen soll?
Das Kind hat einen Vater und eine Mutter und wenn die zu faul zum arbeiten ist, ist das nicht Dein Problem.
Evtl. kannst Du ja das Kind ein wenig mit-unterstützen, wenn es Dir ans Herz gewachsen ist, aber in der 4. Klasse kann sie zumindest Teilzeit arbeiten.
Letztendlich ist das nicht DEin Problem, wo sie dann unterkommt.
Setz ihr eine Frist und sie soll sich was Neues suchen.
Und lass Dir kein schlechtes Gewissen machen.
Sie kann sich innerhalb von 2 Monaten einen Job suchen.
Hat sie sich denn arbeitslos gemeldet?
 
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  • #3
Also wenn die Geschichte so stimmt!

Das Kind hat auch einen Vater und er kann sich darum auch kümmern. Du kannst die Frau nicht rausschmeißen und Dir dabei zu viele Gedanken um das Kind machen.

Wenn sie nicht im Mietvertrag steht, dann kannst Du sie aus der Wohnung verweisen. Gut sie ist unter der Adresse gemeldet aber, wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt, dann kann der Vermieter ihn ja auch nach einer Weile rausschmeißen und der Mieter muss sich ummelden.

Da sie wohl kaum oder sehr unregelmäßig die Wohnung verlässt, kann Du da nichts planen.

Schenk ihr und dem Kind einen Kurzurlaub (bald sind Osterferien)! In der Zeit tausch die Schlösser aus. Lass ihre Sachen einlagern und zahl für einen Monat die Lagerkosten, den Schlüssel bekommt sie für das Lager. Wenn nach einem Monat die Sachen nicht weg sind - wegschmeißen (gut über die Dauer, wie lange Du es lagern musst, besser vorher informieren).

Während ihres Urlaubs, informiere den Vater des Kindes, dass er wahrscheinlich für ein paar Tage das Kind versorgen muss.

So einfach ist das Problem gelöst.
 
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  • #4
Schick sie mit Kind in den Osterurlaub, miete ihr eine sogenannte Monteurswohnung für 1-2 Monate, pack all ihre Sachen zusammen- Zeugen zuziehen - und stell die Sachen dort in die wohnung, tausch in Abrede mit dem Vermieter die Schlösser aus oder gib ihr keinen Schlüssel mit - schreib ihre eine Mail in den Urlaub wo sie danach die nächsten zwei monate leben kann - auf deine kosten immer noch. Übrigens- Borderlinerinnen - auch männnliche borderliner - sind hochgradig maniulativ. Informier den Vater, dass du sie rausgeschmissen hast. Sie hat kein Recht in deiner Wohnung zu leben.
Übrigens- Anwaltsbesuch wäre für dich auch gut. W 55
 
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  • #5
Quatsch, Urlaub bezahlen? Schlösser auswechseln?
Sag ihr einfach das es vorbei ist und setze ihr eine angemessene Frist.
 
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  • #6
Ich würde ihr eine neue Unterkunft in der Nähe der Schule besorgen. Vorher mit ihr das Finanzielle besprechen, was sie bezahlen oder wie man das organisieren kann, parallel auf der Schiene, dass Du da bist, wenn Not am Mann ist (für das Kind) und im Vorhinein halt klipp und klar sagen, dass der jetzige Zustand unerträglich und damit vorbei ist.

Lieber vorbei, als sich gegenseitig nicht mögen.
 
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  • #7
geh zum Fachanwalt für Familienrecht - sicher ist sicher. Und Du brauchst ihr das nicht alles zu sagen und mitzuteilen und machst keine Fehler. Und wenn sie daher kommt und bettelt sagst einfach "ich rede mit meinem Anwalt drüber" .... und versteckst dich hinter dem - das erspart Diskussionen und sie weiß daß du konsequent sein wirst.

Es geht aber auch um das finanzielle ... Miete etc. zumindest für die Zeit ab dem Auszugsverlangen.
 
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  • #8
Lieber FS,

gerade im Interesse des Kindes solltest du das Jugendamt einschalten und dort um Hilfe bitten. Die werden das Gespräch mit der Frau suchen, da sie auch keine gute Mutter ist und in solchen komischen Konstellationen ihr Kind aufwachsenlässt und dich unterstützen in deinem Vorhaben. Wenn das Kind später älter ist, kann sie dir keine Vorwürfe machen, du hättest verantwortungslos gehandelt.

Allerdings hätte dir von Anfang an klar sein müssen, dass eine Frau, die aus so einem Milieu kommt (angeblich) große Schwierigkeiten bzw. ein instabile Persönlichkeit zu sein scheint, was sich ja letztendllich auch bewahrheitet hat.

Immerhin bist du ja nicht wenige Jahre älter als sie...

w 50
 
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  • #9
Es muss wohl geklärt werden, ob du überhaupt das alleinige Hausrecht ausüben darfst. Nach 3 Jahren des Zusammenwohnens kann man ja schließlich nicht mehr von einer Besuchssituation sprechen. Sie hat ja auch gar keine andere Wohnung mehr und ist bei dir gemeldet. Gut denkbar, dass in solchen Fällen ein stillschweigend zustandegekommener Untermietvertrag oder ein ähnliches Konstrukt von den Gerichten unterstellt wird. Es muss geklärt werden, wer Eigentümer von welchen Möbeln ist. Lass dir die Rechtslage am besten schriftlich vom Anwalt geben und knalle ihr bei passender Gelegenheit eine Kopie davon auf den Tisch. Rechne damit, dass sie nach ihrem Rausschmiss - egal wie elegant dieser abläuft - Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um dir zu schaden. Das kann bis hin zur Strafanzeige wegen Kindesmissbrauchs gehen, nachdem sie das Kind entsprechend manipuliert hat. Sie wird es wie bei ihrer vorherigen Trennung nach außen wieder so aussehen lassen, dass sie das Opfer ist und sich und ihr Kind schützen musste. Schütze dich, indem du von dir aus so viele Personen wie möglich in eurem Umfeld über die bevorstehende Trennung und über ihre Borderline-Erkrankung informierst.

Noch ein Tipp: Suche den Kontakt zu ihrer Familie und kläre, ob sie dort mit ihrem Kind vorläufig unterkommen kann. Du musst ihr quasi eine goldene Brücke bauen, um die Situation zu entschärfen.

m
 
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  • #10
Noch eine Idee: Du suchst dir selbst eine Übergangswohnung. Irgendwann bist du dann einfach weg. Ein paar ältere Möbel kannst du ihr ja lassen. So kann dir auf keinen Fall jemand einen moralischen oder rechtlichen Vorwurf machen. Du brauchst für diese Vorgehensweise auch keinen Anwalt.

Von der Ferne aus kündigst du den Mietvertrag für die alte Wohnung und stellst die Mietzahlungen ein. Gleichzeitig teilst du dem Vermieter mit, er solle sich wegen der Wohnungsübergabe an Frau XY wenden. Sie kann sich außerdem ans JobCenter wenden, vielleicht wird die Miete ja übernommen.
 
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  • #11
Nun, als erstes würde ich den Begriff "rausschmeißen" in Deinem Kopf und Vokabular, besonders Dritten gegenüber, streichen ... das klingt ein wenig "rabiat". Besser passt, Du "legst Ihr nahe auszuziehen", das jedoch in aller Deutlichkeit.

Meine Vorredner haben Dir meiner Meinung nach bereits einige gute Tipps gegeben. Meine Empfehlungen:

1.) Am "einfachsten" wäre es evtl. ihre Herkunftsfamilie (Eltern, Großeltern, Patentante/onkel o.a.) insofern einzubinden, dass sie die Frau mit Kind aufnehmen oder für sie sorgen. Damit wärst Du in jeder Hinsicht aus der Verantwortung für beide, damit meine ich emotional, finanziell, mental ... diese Lösung würde ich in dieser Situation bevorzugen.

2.) Wenn das Kind jetzt in der 4. Klasse ist, steht ja vermutlich zu den Sommerferien hin (in wenigen Wochen) ein Schul- oder Klassenwechsel an. Bis dahin kann das Kind ggf. einen etwas weiteren Schulweg in Kauf nehmen.

3.) Evtl. kannst Du mit dem Vater des Kindes sprechen und eine Lösung finden. Wenn bei dieser Frau tatsächlich eine psychische Störung diagnostiziert wurde und der Vater so ist wie von Dir beschrieben, wäre er vielleicht ohnehin die bessere Betreuungsperson für das Kindbzw. man könnte eine Ganztagsschule für das Mädchen finden. Das ist mit einer kranken Mutter vielleicht die bessere Lösung.

4.) Es gibt im Internet nicht nur Partnerbörsen ;-) sondern auch Wohnungsbörsen. Wenn die Frau eher träge und unambitioniert ist, nehme Du die Sache in die Hand und suche eine kleine Wohnung für sie. Das schreibe ich, weil sie ein Kind hat; wäre sie alleinstehend, würde ich nicht versuchen es ihr so leicht als möglich zu machen, sonder sie stärker in die Verantwortung nehmen. Es geht mir mehr um das Wohl des Kindes als um Deine (erwachsene) Freundin und ich meine Deiner Schilderung zu entnehmen, dass auch Du das Wohl des Kindes im Auge hast.

5.) Den Hinweis mit dem Jugendamt zu sprechen finde ich auch nicht schlecht. Auch hier geht es mehr um das Wohl des Kindes als um das der Frau, die in einem Alter ist, in dem man für sich selbst zu sorgen hat.

6.) Was Du vielleicht auch noch machen kannst, aber damit begebe ich mich auf unbekanntes Terrain: Vielleicht in einem Frauenhaus, einer Sozialbehörde o.ä. anrufen und dort um Hilfe zu ersuchen.

w/52
 
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  • #12
[mod]

Du schmeißt sie raus, indem du mal deinen Mann stehst und dich mit ihr an einen Tisch setzt und Klartext redest. Kannst du das? Dabei räumst du ihr eine Räumungsfrist von 2 Wochen ein. In der Zeit kann man sich gut eine neue Wohnung suchen - besonders wenn man kein Job und Geld hat, wird einem eine Wohnung vom Staat zur Verfügung gestellt. Du kannst ihr helfen, damit es schneller geht, indem du mit ihr zum Amt gehst. Umso schneller hast du sie los. Ich würde ihr kollegialerweise noch eine neue Wohnung suchen, wenn ich mit dem Menschen schon meine Zeit verbracht habe und einst sehr mochte. Gehört auch irgendwo dazu, insbesondere als so viel älterer Mensch könntest du etwas mehr rationale Verantwortung an den Tag legen.
Dass ihr Ex und Vater des Kindes nicht zahlen kann, ist nicht dein Problem. Schlimmstensfalls suche ich mir ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
 
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  • #13
Du beschreibst sie als eine zu nichts taugende Frau, wie Abschaum, die dich nur ausgenutzt hat und überhaupt die Allerschrecklichste ist. So ganz stimmt das nicht, denn du warst ja mit ihr zusammen und so wie du es schreibst, war es nicht nur eine WG, sondern du hattest eine Beziehung mit ihr und auch für ihren Sohn bist du der neue Partner und ein Vertrauter. Während der Beziehung war sie dir gut genug, doch jetzt hast du dich entliebt und daher sind sie und da Kind jetzt die Störfaktoren in deinem Leben. Ich vermute, dass hier dein Problem liegt. Du scheinst zu feige zu sein, offen und ehrlich Klartext zu reden und dich zu trennen. Klar, sie wird traurig sein und der Jungen wird dich vermissen, denn du bist schon wie ein Ersatzpapa für ihn. Davor hast du Angst, den beiden wehzutun. Aber das musst du, denn du willst die doch sowieso nicht mehr und das Kind ist dir auch egal, also ist jeder weitere gemeinsame Tag sowieso eine Lüge. Setze sie und das Kind vor die Tür und lasse ihre Sachen abholen/wegbringen oder stell sie irgendwo unter, dann brauchst du keinen weiteren Tag in deinem Leben für sie und das Kind zu investieren und bist ein freier Mann. Besser wäre es gewesen, du hättest sie und das Kind überhaupt nie aufgenommen.
 
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  • #14
[mod]

in meinen Augen wäre der richtige Weg:
1. ein gemeinsames Gespräch führen !!!
2. die Trennung aussprechen und um Auszug bitten
3. bei der Wohnungssuche und dem Umzug helfen
4. vielleicht finanziell bei Maklerkosten und Kaution helfen (ansonsten bekommt sie Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes, Kindergeld und vielleicht noch Wohngeld, bitte Experten befragen)
5. diese Phase emotional durchstehen

ein anderer Weg wäre, dass der FS sich eine neue Wohnung sucht. das Leben ist halt manchmal Veränderung. dann könnte er die Trennung nach seinem Zeitplan durchziehen (so schnell wie möglich)

mit 42 Jahren hätte der FS vor drei Jahren beim Beziehungsbeginn sehr wohl wissen müssen, welche Verantwortung er auf sich nimmt
 
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  • #15
Ich bin selbst alleinerziehend und würde mich niemals so von einem neuen Mann abhängig machen! Mir absolut unverständlich, wie man als Frau so handeln kann!

Dieses Thema beweist auch mal wieder, dass man nicht vorschnell nach ein paar Wochen mit einer quasi völlig unbekannten Person zusammenziehen sollte. Für Notlagen sind Sozialbehörden und Frauenhäuser zuständig, die eine Mutter mit Kind ganz sicher nicht im Regen stehen lassen.

w
 
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  • #16
Ich kenne mittlerweile auch den Ex persönlich. Ein ganz normaler, ordentlicher, höflicher Mann. Leider kann er nur wenig Unterhalt zahlen.

Die Frau hat sich und ihr Kind die ganze Zeit von mir durchfüttern lassen, obwohl das Kind mittlerweile schon in der 4. Klasse ist und auch mal ein paar Stunden alleine zu Hause sein kann. Ich habe ihr sogar mein altes Auto überlassen und von ihr erwartet, dass sie sich wenigstens einen Minijob sucht. Sie sitzt aber lieber zu Hause rum und lässt sich gehen. Sie ist weder eine gute Mutter noch eine gute Hausfrau. Hinzu kommt, dass sie grundsätzlich anderen die Schuld für jede Kleinigkeit gibt und selbst keinerlei Kritik verträgt. Dankbarkeit für meine nicht selbstverständliche Unterstützung ist nicht erkennbar.

Da würde ich mich anwaltlich beraten lassen (Erstberatungen deckt z. T. die Rechtsschutzversicherung). Vielleicht kannst Du mit dem Ex sprechen, falls Du das Kind für ein paar Tage unterbringen müsstest. Oder mit dem Jugendamt, wie Du das sauber und ohne Schaden für das Kind regeln kannst? Bei der Wohnungssuche könntest Du helfen, evt. auch Wohngeld oder sowas beim Amt abklären. Ich würde erst die "Rahmenbedingungen" abklären, dann mit ihr ein klares und knallhartes Gespräch führen, wenn das Kind beim Vater ist.

m, 46
 
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  • #17
Also mir verschlägt es die Sprache, was für charakterlose Männer ohne Rückgrat es doch gibt. Allein schon der Ton deiner Überschrift sagt schon sehr viel über dein Niveau aus.

Du hast 3 Jahre lang mit dieser Frau zusammengelebt, deinen Spaß mit einer so viel Jüngeren gehabt und willst sie jetzt mehr oder minder für dich schmerzfrei entsorgen.
Du stellst sie vor der Community bloß, stellst sie in respektloser, unwürdiger Weise als Lügnerin und schlechte Mutter, als arbeitsscheue, psychisch Kranke dar, die Männer finanziell ausnutzt.

Hast du eine Neue am Start und die Beiden stehen dir im Weg?

So ein Verhalten rächt sich.

w41
 
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  • #18
Diese Frau befand sich nach eigenen Angaben in einer Notlage (Flucht vor dem angeblich drogenabhängigen und prügelnden Ex), so dass ich sie und ihr Kind bei mir aufgenommen habe.

Nach und nach stellte sich dann heraus, dass die mir erzählte Geschichte erlogen war.

Tja. Da wissen wir ja dann, was von dieser Statistik zu halten ist, die derzeit durch die Presse geistert, wie vielen Frauen angeblich Gewalt angetan wurde.

Dir ist das schon nach einem halben Jahr klar geworden ? Und erst jetzt, nach drei Jahren, fällt dir ein, diese Frau rauszuschmeißen ?
Ich fürchte, ohne Anwalt mußt du aufpassen, daß du nicht selbst aus der Wohnung fliegst. Wenn diese Frau keine Skrupel hatte, ihren Ex zu denunzieren, wird sie auch keine Skrupel haben, dich zu denunzieren. Vorwürfe von Kindesmißbrauch etc. sind da ganz beliebt.
Ich finde es wirklich unfaßbar, mit so einer Person jahrelang zusammenzuleben. Ich kann mir das nur mit einer Art Abhängigkeit erklären.

m,44
 
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  • #19
Da würde ich mich anwaltlich beraten lassen (Erstberatungen deckt z. T. die Rechtsschutzversicherung). Vielleicht kannst Du mit dem Ex sprechen, falls Du das Kind für ein paar Tage unterbringen müsstest. Oder mit dem Jugendamt, wie Du das sauber und ohne Schaden für das Kind regeln kannst? Bei der Wohnungssuche könntest Du helfen, evt. auch Wohngeld oder sowas beim Amt abklären. Ich würde erst die "Rahmenbedingungen" abklären, dann mit ihr ein klares und knallhartes Gespräch führen, wenn das Kind beim Vater ist.

m, 46

Für was braucht er einen Anwalt? Er ist mit der Frau nicht verheiratet und Vater des Kindes ist er auch nicht.Er kann sich von ihr ganz normal trennen.Er ist den beiden gegenüber zu nichts verpflichtet.Sag ihr einfach das es vorbei ist und fertig.Sag ihr, du möchtest deine Wohnung wieder alleine bewohnen und das sie sich etwas anderes suchen soll.
 
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  • #20
Also mir verschlägt es die Sprache, was für charakterlose Männer ohne Rückgrat es doch gibt. Allein schon der Ton deiner Überschrift sagt schon sehr viel über dein Niveau aus.

Du hast 3 Jahre lang mit dieser Frau zusammengelebt, deinen Spaß mit einer so viel Jüngeren gehabt und willst sie jetzt mehr oder minder für dich schmerzfrei entsorgen.

Also der Ton vom FS ist wirklich nicht der beste aber die Frau um die es hier geht - ist erwachsen und das Kind ist nicht von ihm, also kann der FS schon erwarten, dass die gute Dame auch für sich selber sorgen sollte. Wenn sie nicht ein teil der Miete zahlt und nicht im Mietvertrag steht, dann steht es dem FS zu, sie der Wohnung zu verweisen.

Die Frau ist jetzt 31, denn sie war vor drei Jahren 28, gut sie ist immer noch 11 Jahre jünger als der FS aber sie hat sich den Altersunterschied ja auch selber ausgesucht. Der FS hatte sicher seinen Spaß, denn sonnst hätte er nicht alle Kosten für die Dame getragen aber die Frau hatte auch drei schöne sorglose Jahre.

Wenn eine Beziehung zu ende ist, dann sollte man sich auch trennen dürfen. Wenn eine Frau sich selber kein sicheres Netzwerk aufbaut, dann kann man dafür nicht immer den Partner verantwortlich machen. Wir reden hier ja auch nicht von einer Ehe die über 20 Jahre gedauert hat und wo die Frau mit dem Mann drei Kinder bekommen hat (da sollte man schon einen kleinen Unterschied machen).
 
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  • #21
Für was braucht er einen Anwalt? Er ist mit der Frau nicht verheiratet und Vater des Kindes ist er auch nicht.Er kann sich von ihr ganz normal trennen.Er ist den beiden gegenüber zu nichts verpflichtet.

Also so einfach geht das leider auch nicht. In meinen Bekanntenkreis durfte eine Frau ihren EX mit einen Handgeld verabschieden. Der Ex hatte durch seinen Anwalt eine Art von Mietverhältnis aufgebaut. Er war in ihren Haus angemeldet und hat als Hausmann sich um den Haushalt + Garten gekümmert. Lt. seinen Anwalt war dies ein Mietverhältnis ohne Mietvertrag und die monatliche Miete wurde mit seiner Arbeitskraft entgolten. Um ein gerichtliches Verfahren zu entgehen, hat die Frau dann 5.000.-€ Handgeld bezahlt und der Mann hat dann ihr Haus verlassen.
 
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  • #22
Also so einfach geht das leider auch nicht. In meinen Bekanntenkreis durfte eine Frau ihren EX mit einen Handgeld verabschieden. Der Ex hatte durch seinen Anwalt eine Art von Mietverhältnis aufgebaut. Er war in ihren Haus angemeldet und hat als Hausmann sich um den Haushalt + Garten gekümmert. Lt. seinen Anwalt war dies ein Mietverhältnis ohne Mietvertrag und die monatliche Miete wurde mit seiner Arbeitskraft entgolten. Um ein gerichtliches Verfahren zu entgehen, hat die Frau dann 5.000.-€ Handgeld bezahlt und der Mann hat dann ihr Haus verlassen.

Er ist ja Hauptmieter. Also müßte er ihr dann kündigen.
 
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  • #23
Du bist nicht mit ihr verheiratet und ihr habt kein gemeinsames Kind. Somit darfst Du das Schloss austauschen, ihre Sachen packen und sie einfach in die Wohnung nicht mehr reinkommen lassen.
Sie geht zum Sozialamt, schildert den Fall und bekommt für sich und das Kind H4. Du hast kraft Gesetztes Null zu befürchten. Du musst nicht mit ihr zusammen wohnen (eine Bedarfsgemeinschaft sein), wenn Du das nicht mehr willst. Natürlich ist es hart und für die Frau wird es stressig und unbequem, aber Dir droht gar nichts juristisch und für sie und das Kind wird der Steuerzahler bezahlen. Sie kann sich eine angemessene Wohnung für 2 Personen suchen. Diese und der Regelsatz von H4 für sich und das Kind wird der Staat ihr pünktlich am Monatsanfang überweisen.
Wir leben in Deutschland. Dir wird es dadurch bestimmt besser gehen und ihr möglicherweise auch-H4 ist zwar bescheiden, aber um ein Dach über den Kopf und Essen plus KV-Schutz zu haben, braucht keine Frau sich einen Mann antun, der sie nicht mehr will-der deutsche Staat versorgt so viele AE-Frauen in dieser Situation (H4).
 
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  • #24
Somit darfst Du das Schloss austauschen, ihre Sachen packen und sie einfach in die Wohnung nicht mehr reinkommen lassen.
Sie geht zum Sozialamt, ...

Da wäre ich sehr vorsichtig. Ich habe auf die Art auch schon Mieter entfernt, die nicht mehr gezahlt haben, aber auch da wäre die Rechtslage anders.

Es gibt hier zwei Aspekte. Einmal ist es einfach völlig charakterlos, eine Frau mit Kind von jetzt auf gleich vor die Tür zu setzen. Der unbefriedigende Zustand besteht ja schließlich schon länger. Also kommt es auf eine knappe, schriftliche Frist (z. B. 2 Wochen) auch nicht mehr an. Während der Frist eine andere Wohnung suchen oder schon vorher.
Andererseits kann hier wahrscheinlich den juristischen Teil niemand so richtig beurteilen. Die 200 Euro für den Anwalt würde ich da ausgeben. Auch wenn hier manche Erfahrung mit der schnellen Lösung haben, scheint die Frau ja auch "unkonventionelle" Lösungen für Probleme zu finden. Da wäre ich vorsichtig, denn man hat dann schnell Vorwürfe wegen was weiß ich am Hals.

m, 46
 
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  • #25
Moment mal: das ist SEINE Version.

Vielleicht hatte die beiden drei Jahre lang abgemacht daß Sie daheimbleibt und den Haushalt führt ?

Wäre mit Ratschlagen vorsichtig, denn erstens findet man als Alleinerziehende nicht einfach eine Wohnung und es kann einen auch niemanden, auch kein Amt, so schnell aufnehmen. Was ist wenn sie keine Wohnung findet, der Sohn muß doch zu Schule ?
Wird erwartet daß man jemanden von heute auf morgen aus dem Leben reißt ?

Wie menschenverachtend ist denn das ?


W. 40
 
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  • #26
Da wäre ich sehr vorsichtig. Ich habe auf die Art auch schon Mieter entfernt, die nicht mehr gezahlt haben, aber auch da wäre die Rechtslage anders.

m, 46


Das stimmt, aber die Rechtslage Vermieter-Mieter ist eine absolut andere als die vom FS geschilderte.
Er kann ruhig zum RA gehen, muss aber nicht. Denn nichts anderes wird ihm der RA auch sagen können-der FS (unverheiratet mit der Frau, keine gemeinsamen Kinder) hat Null juristische Verpflichtungten ihr/dem Kind gegenüber. Sie ist auch nicht im Mietvertrag eingetragen-dann wäre es anders.
In der vom FS geschilderten Situation hat die Frau keine juristisch einklagbaren Rechte ihm gegenüber und er hat keine juristisch einklagbaren Pflichten ihr und dem Kind gegenüber. Für sie wird das Sozialsystem sofort sorgen und dieses wird gar nichts von FS verlangen dürfen.

Moralisch ist es natürlich eine andere Sache, eine junge Frau samt Kind schnell entsrogen zu wollen, wenn man keine Lust mehr auf sie hat-das ist ganz klar. Rein juristisch aber droht dem FS wirklich gar nichts. Das einzige, was ihm eventuell drohen würde, wäre das schlechte Gewissen, mehr aber auch nicht. So wie er die Frage hier stellt, gehe ich davon aus, dass das mit dem schlechten Gewissen auch entfallen wird.

Ich verstehe nicht, wie kann man jemadem raten, einen RA in der vom FS geschilderten Situation aufzusuchen, wo es noch nie zwischen ihm und der Frau mit dem Kind eine rechtliche Grundlage gab. Es gibt keine "Anwartschaft", weil die Frau bei ihm gelebt hat. Es ist lediglich ausschlaggebend, ob beide verh. sind und falls nicht, ob sie ein gemeinsames Kind haben.
Da diese beiden Tatbestände mit einem Nein von FS beantwortet werden, gibt es wirklich keine juristische Grundlage, Forderungen ihm gegenüber zu stellen.

Dass all das moralisch verwerflich betrachtet werden könnte, dass die junge Frau sich "ausgenutzt" vorkommen könnte und dann fallen gelassen, wenn man keine Lust mehr auf sie hat-das kann ich nachvollziehen. Dass der Mann nicht damit zufrieden ist, wie sie ihren Alltag gestaltet-das kann ich auch nachvollziehen.

Rein rechtlich gab es niemals etwas, was beide verbindet-somit braucht er wirklich keine Konsequenzen zu befürchten. In den Sozialämtern sind Frauen mit dem Schicksal der Frau des FS eine Normalität-der deutsche Staat versorgt diese. Der unverheiratete Mann ohne gemeinsames Kind hat Null juristisch einklagbare Pflichten. Wozu ein RA-ich meine, man kann natürlich einen konsultieren. Um Rechte und Pflichten im juristischen Sinne zu haben, muss man auch juristisch verbunden sein-zB. durch eine Heirat oder durch gemeinsame Kinder. Alles andere obliegt dem privaten Bereich und kann sich für manche ungerecht anfühlen-rein rechtlich wird sich aber keiner damit befassen wollen, weil eben eine rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen dem FS und der Frau mit dem Kind einfach nicht gegeben ist.



w/40
 
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  • #27
Wäre mit Ratschlagen vorsichtig, denn erstens findet man als Alleinerziehende nicht einfach eine Wohnung und es kann einen auch niemanden, auch kein Amt, so schnell aufnehmen. Was ist wenn sie keine Wohnung findet, der Sohn muß doch zu Schule ?



W. 40



Es ist richtig, dass ein Vermieter (Privatperson) dieser Frau niemals eine Wohnung vermieten wird (in dieser Ausgangslage). Die Wohnungsgesellschaften tun das aber problemlos, wenn das Sozialamt zusichert, dass es die Kosten trägt.

Natürlich ist es besser, wenn der FS eine vernünftige Frist setzt und die Frau sich in der Zeit um eine Wohnung und die Grundsicherung kümmert. Es geht aber immer (in Deutschland). Es gibt viele städtische und staatliche Möglichkeiten für solche Fälle.

Es ist doch klar, dass die Frau bei diesem Mann nichts Gutes mehr erwarten kann-sie ist besser beraten, sie lässt sich von den Ämtern beraten und geht so schnell wie möglich weg. Ich habe viele Frauen gesehen, die schnell eine Wohnung gefunden haben, sobald der Bescheid für H4 vorlag oder noch früher-allein durch die Zusage des Amtes, dass sie für die Kosten der Unterkunft aufkommen. Man kann diese direkt an den Vermieter überweisen lassen (die Wohnungsgesellschaften machen ohne Problem dabei mit).
Ich meine, der FS kann ihr auch Geld schenken oder ausleihen, bis sie eine Wohnung gefunden hat. Es ist doch klar, dass er sie nicht mehr leiden kann-egal wie sie zu ihm steht. Wäre sie aber rechtsmäßig seine Ehefrau, musste er dafür sorgen, dass es ihr gut geht. In seiner cleveren Situation muss er gar nichts, sie ist seiner Großzugigkeit und seiner Menschlicheit ausgeliefert. Diese scheinen aber kaum vorhanden zu sein-von daher hat sie keine andere Möglichkeit, als der Staat sie auffängt und versorgt. Und das geht in Deutschland recht flott. Sie muss nur an entsprechenden Stellen ihre Situation schildern, unter Umständen auch angeben, dass das Kindeswohl gefährdet ist und mit Hilfe von Sozialarbeitern wird ihr ziemlich schnell eine menschenwürdige Unterkunft gestellt und ihr Lebensunterhalt wird gesichert.

Allerdings-damit wird SIE eine Verpflichtung uns allen Steuerzahlern gegenüber eingehen müssen, jede zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen, solange das Kind in der Schule ist, um die Bedürftigkeit aus eigener Kraft zu minimieren oder gar beseitigen.

So wie die FS sie aber beschreibt, wird sie eine der vielen Frauen, die H4 beziehen und sich zu schade sind, vormittags für paar Stunden minderqualifiziert arbeiten zu gehen, damit sie nicht allein von der Allgemeinheit finanziert wird, sondern auch was dafür tut.

Eine unverheiratete Frau hat eben keine Rechte, wenn es kein gemeinsames Kind gibt.

Der FS wollte bestimmt sie nie heiraten-um eben sie problemlos entsorgen zu können, falls er keine Lust mehr auf sie hat. Hart, aber ihm ging es von Anfang an nicht um die Gründung einer Familie mit ihr, sondern sie unverbidnlich auf Zeit haben. Sie hat es mitgemacht.

w/40
 
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  • #28
Ich verstehe nicht, wie kann man jemadem raten, einen RA in der vom FS geschilderten Situation aufzusuchen, wo es noch nie zwischen ihm und der Frau mit dem Kind eine rechtliche Grundlage gab.

Der Rat gilt schlicht, weil ich die juristischen Folgen nicht abschätzen kann, Du offensichtlich schon. Ich sehe auch in erster Linie das moralische Problem. Da die Frau aber auch vor Lügen nicht zurückschreckt, wäre ich vorsichtig. Da gebe ich lieber 100 Euro für eine Kurzberatung aus...

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  • #29
Was ich interessant an der Fragestellung finde ist, dass der FS niemals von seiner Freundin/einer Freundin, gar Partnerin in Bezug auf diese Person spricht, sondern e r nenntsie immer nur "die Frau".
Auch der Grund mit ihr zusammenzukommen, war nicht die Entscheidung, weil man verliebt ist und eine Partnerschaft eingehen möchte, sondern weil sie in einer Notlage war. Irgendwie liest es sich für mich schon ziemlich seltsam.

Was ich nicht nachvollziehen kann, wieso eine Frau in einer Notlage nicht einen anderen Weg eingeht-sich einen Teilzeitjob suchen, ggf. H4 aufstockend beantragen, sondern zieht zu einem Mann einfach so ein.

Wenn ich ausrechne, soll das Kind bereits in die erste Klasse oder zweite Klasse gegangen sein, als die Frau beim FS einzog. Damit ist ein 400-Euro-Job problemlos für die Frau zeitlich gewesen.
Heute geht das Kind in die 4. Schulklasse-die meisten Frauen arbeiten in dieser Situation ca. 20 Stunden und mehr und das geht ganz gut-von ca. 8:30-12:30.

Das Kind war kein Baby, wo die Frau bei dem FS einzog.
Eigentlich habe ich kein Mitleid mit ihr, auch wenn ich die Aussage des FS nicht toll finde.
Eine normale, einigermaßen vernünftige und fleißige Frau weiß, dass sie sich juristisch niemals auf einen Mann finanziell verlassen kann, mit dem sie nicht verheiratet ist und kein gemeinsames Kind hat. Sie kann doch nicht auf seine Großzügigkeit hoffen und aufbauen. Wäre es das gemeinsame Kind und sie seine Ehefrau, dann ist es anders. Mich wundert es, wie sich das diese Frau so alles vorgestellt haben mag. Heutzutage ist es nicht mehr üblich, dass der Mann Alleinverdiener bleibt, wenn das Kind zur Schule geht.

Diese Frau muss spätestens jetzt lernen, dass sie als geschiedene Frau die Aufgabe hat, für sich und ihr Kind auch finanziell zu sorgen, falls der Vater des Kindes nicht in der Lage ist, beide zu unterhalten. Und erst dann sollte sie überhaupt einen neuen Partner suchen.

Ich finde eine traditionelle Rollenverteilung gut, nur diese kann heutzutage keine Frau mehr voraussetzen bei einem neuen Mann, der nicht der Vater des Kindes ist. Die Männer machen einfach nicht mehr mit.

Ich befürchte, diese Frau wird alleine der vielen, die lebenslang vom Staat finanziert werden, mit kurzen Episoden von max. paar Jahren, wo sie einen Mann finden, der sie finanziert. Aber echte Liebe und eine vernünftige Partnerschaft kann man mit so einer Frau einfach nicht haben, da sie diese auch nicht sucht.

Lieber FS, ich würde der Dame mitteilen, dass Du die Trennung möchtest und ihr eine Frist setzen, bis wann sie ausziehen soll. Lass Dich von ihren Vorwürfen nicht verrückt machen-sie kann Dir nichts. Es sei denn, sie erzählt, dass Du sie schlägst etc. Vielleicht solltest Du deswegen alles zu Protokoll bei einem Anwalt oder einem Amt im Vorfeld aufnehmen lassen und Deine Befürchtungen schildern und erst dann mit ihr darüber reden.

Alles Gute!

w/40
 
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  • #30
Du bist weder mit der Frau verheiratet noch bist du der Vater des Kindes. Noch dazu bist du der Hauptmieter und stehst alleine im Mievertrag.
Mich würde interessieren wie ihr das gerade handhabt. Schläft sie auf der Couch?

Gib ihr eine Frist bis wann sie auszuziehen hat. Rechtsanwalt brauchst du dafür keinen. Du bist danach auch keinen der beiden Unterhalt verpflichtet.
So sind eben Trennungen. Einer muß gehen.
 
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