Natürlich muß Dein Psychiater Stillschweigen über Dich als seinen ehemaligen Patienten bewahren. Wo kämen wir denn da hin, wenn alle möglichen Ärzte (womöglich noch verschiedener Fachrichtungen) anderen Ärzten gegenüber nicht ihre Schweigepflicht wahren würden? Selbst wenn ein Arzt von einem anderen Arzt die Praxis übernimmt, darf er natürlich nicht automatisch in die Patientenkartei gucken. Wenn der jeweilige Patient auch Patient des neuen Arztes werden will, muß er ihm erst die Erlaubnis erteilen, die Patientenakte einsehen zu dürfen. Mach Dir da also mal keine Sorgen. Dein Psychiater wird sich bestimmt an seine Schweigepflicht halten.
Ansonsten schließe ich mich # 4 an. Ich würde an Deiner Stelle irgendwann, wenn Du genug Vertrauen zu Deiner Freundin hast, ihr von Deiner Vergangenheit erzählen. Sie ist ein wichtiger - wenn auch für Dich sehr unerfreulicher - Teil Deiner Vergangenheit. Um jemanden wirklich zu verstehen, sollte man in groben Zügen auch über die Vergangenheit des anderen halbwegs Bescheid wissen, finde ich. Deine Vergangenheit könnte außerdem auf anderen Wege als über Deinen Psychiater ans Licht kommen. Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Bekannte usw. könnten doch Deine Freundin mal kennenlernen und absichtlich oder völlig unbeabsichtigt irgend etwas in Richtung Deiner Vergangenheit äußern. Das käme dann umso mysteriöser für Deine Freundin rüber. Aber letztendlich mußt Du wissen, ob, wann und was Du Deiner Freundin anvertrauen kannst und möchtest.