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  • #1

Wie weit geht die Schweigepflicht eines psychologischen Betreuuers?

Mein Ex und ich sollten wegen der Kinder in eine psychologische Betreuung gehen, da ich ohne neutralen 3. begründet nicht mit ihm reden kann. Er hat nun schon 2 x den Termin abgesagt mit der Begründung, er müsse zu viel arbeiten und kann diese Termine deswegen nicht wahrnehmen. Auf der anderen Seite bezahlt er nur den Kindern den Mindestunterhalt, weil er (bei seinem Bruder) in Kurzarbeit ist und gleichzeitig versucht Insolvenz anzumelden. Ich weiß aber, dass er inoffiziell genügend Einnahmen erzielt. Für mich will ich nix. Aber seine Kinder haben Anspruch darauf. Kann dem Psychologen an den Karren gefahren werden, wenn er den Grund der Terminabsagen als Zeuge aussagt?
 
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  • #2
Liebe Fragestellerin,
dieses Forum dürfte schwerlich für Rechtsberatungen zulässig und geeignet sein. Abgesehen davon ist die Antwort auf Deine Frage ist etwas komplexer, als es hier erscheint. Denn es kommt darauf an, mit wem der Vertrag zustande gekommen ist. Soweit Dein "Ex" Vertragspartner geworden ist, gilt uneingeschränkt die Schweigepflicht. Bist du allein Vertragspartner und Dein Mann hat sich zu einem Gesprächstermin nur bereit erklärt, kennt der Psychologe nur den angegebenen Grund der Absage, wenn er ihm gegenüber persönlich erklärt worden ist. Bereits dann dürfte die Schweigepflicht greifen. Lass Dich wegen der Einzelheiten anwaltlich beraten!
snorri
 
  • #3
Die Schweigepflicht des Psychologen geht sogar soweit, dass er noch nicht einmal bestätigen darf, wen er behandelt oder nicht, das gilt auch über den Tod hinaus. Somit fällt er als Zeug ohne schriftliche Einverständniserklärung komplett aus.

Ich drücke Dir die Daumen!
 
D

dauersingle-m

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  • #4
1. Du bist widersprüchlich. Von ihm willst Du selber nix, aber für Deine Kinder schon. Geld = Geld, ob es nun für Dich kommt oder für Deine Kinder. Setze ihn in Verzug und fordere das Geld später ggf. nach. So hast ein Druckmittel, das Du aufgibst.

2. Weshalb solltet / müßt Ihr in Therapie ? Wer hat das angeordnet ?

3. Was seine Einnahmen angeht: Er muß doch Rechenschaft abgeben. Die Aussage des Seelenklempners wird nicht viel bringen, weil er das pariert, indem er sagt "ich hab das nur gesagt weil ich keine Lust hatte" - besser wäre es, wenn Du nachweisen könntest, wann er in der Firma seines Bruders war

4. Ich würde einfach die Linie fahren: gerichtliche Titel besorgen (für Unterhalt für Dich und Deine Kinder) und diese vollstrecken lassen.

Dafür gibt es Anwälte. Wenn Deiner nicht gut ist, suche Dir einen besseren aber sei nicht in vorauseilendem Gehorsam nachgiebig.
 
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  • #5
Hier nochmal die Fragestellerin:
Zu Teilnehmer Nr. 3:

zu 1. Du hast eigentlich Recht, im Endeffekt fließt das Geld auf mein Konto. Es würde einem verantwortungsvollem Vater aber leichter fallen das Geld für die Kinder zu bezahlen, als für die EX (die ohnehin offiziell mehr verdient als er)

zu 2. Ich habe alleiniges Sorgerecht beantragt, weil er sich keine Zeit für die Kinder genommen hat (1 x in 3 Monaten ohne Anrufe zwischendurch ist nicht gut für eine Kinderseele). Also hat das Familiengericht das angeordnet (Cochemer Modell)

zu 3. Sein Bruder ist selbständig! Und er haßt mich. Die Lohnzettel gelten als einziger Beweis, und da sieht es halt nicht gut aus. Das Gehalt liegt genau unter der Pfändungsgrenze. Und das Arbeiten nebenher wird bar bezahlt.

zu 4. Titel hab ich vom Jugendamt, aber mit dem "Kurzarbeitergehalt" als Grundlage, also absoluter Mindestunterhalt für die Kinder
 
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  • #6
Hier nochmal die Fragestellerin:
Zu Teilnehmer Nr. 3:

zu 1. Du hast eigentlich Recht, im Endeffekt fließt das Geld auf mein Konto. Es würde einem verantwortungsvollem Vater aber leichter fallen das Geld für die Kinder zu bezahlen, als für die EX (die ohnehin offiziell mehr verdient als er)

zu 2. Ich habe alleiniges Sorgerecht beantragt, weil er sich keine Zeit für die Kinder genommen hat (1 x in 3 Monaten ohne Anrufe zwischendurch ist nicht gut für eine Kinderseele). Also hat das Familiengericht das angeordnet (Cochemer Modell)

zu 3. Sein Bruder ist selbständig! Und er haßt mich. Die Lohnzettel gelten als einziger Beweis, und da sieht es halt nicht gut aus. Das Gehalt liegt genau unter der Pfändungsgrenze. Und das Arbeiten nebenher wird bar bezahlt.

zu 4. Titel hab ich vom Jugendamt, aber mit dem "Kurzarbeitergehalt" als Grundlage, also absoluter Mindestunterhalt für die Kinder
 
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  • #7
***Sein Bruder ist selbständig! Und er haßt mich. Die Lohnzettel gelten als einziger Beweis, und da sieht es halt nicht gut aus. Das Gehalt liegt genau unter der Pfändungsgrenze. Und das Arbeiten nebenher wird bar bezahlt.***
Die ... Lohnzettel genau. Und gerade verwandtschaftliches Gekungelt nichts taugt! Aber auch das den Ämtern bewusst und bekannt! Man muß nur genug Nachhacken!
 
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  • #8
hallo,
... ich mußte grinsen als ich Deine Frage las... weil ich das selbe Problem habe. Bei uns ist es gerichtlich angeordnet (juni 09) aber wie ich erfahren habe gibt es einen rechtsanspruch erst ab sept.09 darauf es (das Gespräch mit dem Psychologen) einzuklagen.
Wobei ich mir davon überhaupt nichts verspreche... Mein Noch-Mann zieht das Gespräch mit dem Psychologen also schon über 3 Monate herraus.... zahlt auch noch nicht das Minimum für die Kinder und klagt Ansprüche ein, die er schon seit der Trennung hat....
Ich ziehe ihn damit nur auf (mit dem P-Gespräch),wenn er mich mal wierder zu arg nervt (bzw.die Kinder in die Trennung hineinzieh)t..., an einem Erfolg wage ich nicht ansatzweise zu denken..., da er Psychologen überhaupt nichts gutes abgewinnen kann....
Es wird daraufhin laufen,das es irgentwann "verjährt"....:) (glaubt er). Ich werde es ihm ankreiden ,wenn er mal wieder "Forderungen stellt" die unangemessen sind...
Wer einer nicht reden will, dann schafft man es auch mit dem Psychologen nicht.... beide müssen schon kompromissbereit sein.
Bleibt nur eines... Geld per Anwalt einklagen und evt .Pfänden ,falls Geld für die Kinder zu holen ist.
Viel Glück und gut Nerven :) [mod]
LG
A.
 
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