• #61
@#59.1: Nein, das ist nicht unbestritten. Im Gegenteil ist richtig, dass NIEMAND ausschließen kann, schwanger zu werden. Weder die Frau noch der Mann. Auch die beste Verhütung kann versagen. 100%ige Sicherheit gibt es weder bei Verhütung noch anderswo.

Jeder, der Geschlechtsverkehr vollzieht, muss damit rechnen, dass dabei ein Kind gezeugt werden kann. Die Chance bzw. das Risiko ist verschieden hoch, aber nie 0% und nie 100%. Ein Mann, der Sex mit einer Frau hat, muss immer davon ausgehen, dass etwas schiefgehen kann und die Frau infolge des Aktes schwanger wird. Das gleiche gilt selbstverständlich für die Frau.

Die Frau hat die Möglichkeit, sich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Diese Entscheidung liegt vollständig bei der Frau, denn es ist ihr Körper. Niemand anders kann diese Entscheidung treffen. Die körperliche Selbstbestimmung der Frau ist ja wohl hoffentlich nun wirklich unbestritten.

Ich gebe Dir Recht, dass der Mann in diesem Moment der Entscheidung der Frau ausgeliefert ist. Es ist nun mal so, dass die Frau schwanger wird und nicht das Paar. Die Frau entscheidet, der Mann hat kein Mitspracherecht. Das mag unfair klingen, aber die Welt ist eben nicht gerecht. Hat niemand behauptet. Es ist auch nicht gerecht, dass nur die Frau schwanger werden kann. Ist aber so. Mit solchen Fakten muss man leben und nicht jammern.

Deine Rederei über Frauen, die eine gesamte Schwangerschaft erleben, eine Bindung zum ungeborenen Kind aufbauen, die Geburt ertragen, alle möglichen Veränderungen am Körper hinnehmen, die nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken tragen und dann das Kind einfach weggibt, sind weltfremd. Das mag auf wenige, ganz besonders verzweifelte Frauen zutreffen, aber ist ansonsten doch völlig unrealistisch.

Deine Angaben zum Unterhaltsanspruch der Mutter sind zu stark vereinfacht, um sie ernst nehmen zu können. Die Fortzahlung des letzten Nettogehaltes scheitert fast immer an den finanziellen Zumutbarkeiten des Mannes (er muss nie mehr zahlen, als er als Ehemann müsste, also 3/7 der Differenz der Nettoeinkommen).

Ich stimme Dir eingeschränkt sogar zu, dass die Ansprüche der Mütter zu hoch sind und die Gesetzgebung hier sehr mütterfreundlich und väterfeindlich ist. Männer sind die Verlierer dieser Regelungen. Die Lebensstandardgarantie für Mütter ist auch meiner Meinung nach der falsche Weg. Elternpaare, die absichtlich und freudig Kinder bekommen, habe diese Garantie auch nicht, ganz im Gegenteil nehmen die oft erhebliche Einbußen in Kauf, um den gewünschten Kind beste Chancen zu ermöglichen.
 
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  • #62
#60
Hallo,
ich habe mich an einem ganz konkreten Fall orientiert. Es ist so, dass, wenn man ungeschützten Verkehr hatte, die "Pille danach" einnehmen könnte. Damit hat man eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Schwangerschaft doch nicht eintritt. Ich wollte die Fälle benennen, in denen sich eine Frau weigert, selbst das zu tun, auch wenn der Mann sie bekniet. Wenn sie angeblich kein Kind will, das aber ablehnt und dann das Kind bekommt, finde ich es nicht in Ordnung, wenn der Mann auch IHR noch Unterhalt zahlen muss. Ich kann nämlich auch nicht erkennen, dass Kinder solcher Frauen mehr durch eine Fremdbetreuung leiden als die Kinder verheirateter Mütter oder solcher, die einfach ihren Beruf nicht an den Nagel hängen wollen. Warum soll sie also nicht wenigstens für sich selbst sorgen und Einschränkung hinnehmen?
Was heißt "Rederei über Frauen, die ein Kind austragen, Geburt ertragen, Veränderungen ihres Körpers usw"?

In dem Fall, an dem ich mich orientiert habe, sind noch weitere minderjährige Kinder und die Ehefrau unfreiwillig beteiligt.Der Mann musste nach erstinstanzlichem Urteil sehr wohl der unverheirateten Frau das letzte Nettogehalt fast voll ersetzen. Etwa 1000 Euro wurden ihr zugesprochen, nur minimal weniger, als sie vorher verdient hatte und das ist die Summe, die er selbst noch behalten durfte, wobei auch das nur fiktiv war, denn ihm wurden ein Wohnvorteil und eine Haushaltsersparnis zugerechnet, denn er wohnt ja mit seiner Ehefrau zusammen. Der wurde mal flugs der Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann gekürzt, a wegen des neuen Kindes, b, weil sie sich selbst jetzt unterhalten muss durch Vollzeiterwerbstätigkeit und c weil auch ihr ein Haushaltsersparnis angerechnet wurde. Der Schutz der Ehe wurde hier m. E. nicht respektiert. Ersparnisse, die das Paar aus Zusammenleben hat, kommen hier einer anderen Frau zugute, nicht dem Paar selbst. In jeder anderen Ehe erhöht das den Lebensstandard des Paares und der mit ihnen zusammen lebenden Kinder.
Der Mann hat sich einseitig kurzzeitig im Seitensprung abgewendet und weil dieser "erfolgreich" war, wird er quasi gleich dauerhaft von seinen ehelichen Unterhaltspflichten gegenüber seiner Frau entbunden, die Ehefrau gezwungen, für sich selbst zu sorgen, damit die unverheiratete Frau nichts entbehren muss. Allerdings bei sonst ungeminderten Belastungen durch Haushalt und Kinder. So wird das Unterhaltsrecht auch ausgelegt. Der Unterhaltsanspruch der Kinder des Ehepaares wurde im Übrigen auch drastisch gesenkt, da der Bedarfskontrollbetrag unterschritten war mit dem hohen Betreuungsunterhalt der Mutter des nichtehelichen Kindes. Somit hatten alle viel weniger Geld zur Verfügung, nur nicht die Mutter des nichtehelichen Kindes, die musste auf maximal 100 Euro verzichten.
Und wie Du/Sie schon ganz richtig sagst: Keine verheiratete Frau hat eine Garantie auf ihren bisherigen Lebensstandard, wenn sie ein Kind bekommt. Da ihr Unterhaltsanspruch gegen den eigenen Mann von dessen Einkommen abhängt, von diesem aber zuerst die Ansprüche der Kinder abgezogen werden, mindert jedes einzelne Kind bereits den Anspruch der Mutter. In dem genannten Fall sogar das nichteheliche Kind. Sowas passiert nicht verheirateten Müttern grundsätzlich nie.
Natürlich sind die meisten Männer für die Forderungen der Freundin nicht leistungsfähig, weil die Einkommen nicht so hoch sind. Aber in diesem Fall war es so, es reichte jetzt leider nur nicht mehr für die Ehefrau. Wohl gemerkt nicht geschiedene Ehefrau.

Wenn Du/ Sie die Ausführungen zum Unterhalt als zu einfach ansehen, dann mag das so sein, aber so wurde entschieden. Mir ist noch ein weiterer Fall bekannt, in dem es genauso ging und da wurde der Betreuungsunterhalt für die nicht verheiratete Mutter sogar für 6 Jahre festgelegt und das war in 2010. Das sind dann wohl Kollateralschäden des Unterhaltsrechtes.
Und in beiden Fällen haben die Frauen sogar im Gerichtssaal noch gesagt, dass sie absichtlich eine Schwangerschaft provoziert haben, um den Mann zu bewegen, sich scheiden zu lassen.

Im ersten Fall hat die Mutter nun die ersten drei Jahre hinter sich und nicht gearbeitet. Da sich der Prozess so lange hinzog hat sie auch noch Wohngeld kassiert und auch das nicht zu knapp und der Richter hat ihr dieses Wohngeld auch nicht angerechnet. Nach Urteilsspruch muss man also erkennen, dass sie rückwirkend dann ihr letztes Nettogehalt fast vollständig erstritten hat und zusätzlich dazu noch ein sattes Wohngeld von rd. 200 Euro hatte, das sie nicht zurück zahlen musste. Für das Kind war mit Kindesunterhalt und Kindergeld auch ausreichend gesorgt. In der Ehe wurde das Geld knapp und die minderjährigen Kinder bekamen das deutlich zu spüren. Hier zeigte sich der soziale Absturz durch ein Kind sehr deutlich. Die Ehefrau ist in einem Alter, in dem sie nicht mal eben eine neue Arbeit findet und in ihrem alten Beruf konnte sie die Stundenzahl nicht erhöhen, um den Verlust aufzufangen.
 
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  • #63
#60
Vielleicht hast Du das mit der "Rederei über Frauen", die eine Schwangerschaft austragen usw. in Bezug auf das Austragen eines ungewollten Kindes gemeint, das dann an den Vater gegeben wird? Es war keine Forderung, sondern die Behauptung, dass es sowas nicht gibt und sowas auch nicht durchgesetzt werden kann. Damit wollte ich verdeutlichen, dass, WENN eine Frau erstmal schwanger ist, nur sie allein entscheidet, was dann passiert. Sie entscheidet damit auch über die Zukunft eines Mannes.
Sie kann gegen den Willen eines anderen Menschen ein Kind austragen. Okay, aber sie kann dann diesen anderen Menschen auch zwingen, die alleinige finanzielle Verantwortung zu übernehmen, sich also u. U. in den nächsten 20 Jahren oder länger vielleicht kaum nach was erlauben zu können.
Ein Mann dagegen wird niemals gegen den Willen einer Frau Vater. Aus genau den Gründen, die Sie genannt haben, weil die Frau über ihren Körper allein bestimmen kann. Ja, aber sie kann eben auch über das Leben des Ungeborenen bestimmen, damit über das Leben des unfreiwilligen Vaters und im beschriebenen Fall über die soziale Absicherung seiner schon geborenen Kinder und über die Zukunft dessen Ehefrau. DAS geht dann m. E. zu weit. Wenn nur sie das Kind will, dann reicht es m. E. wenn der Kindesunterhalt vom Vater bestritten werden muss. Nicht auch noch der Verdientsausfall der Mutter, die u. U. auch noch trotz vorhandener Betreuungsplätze aus dem Beruf aussteigt, weil sie das Kind selbst betreuen MÖCHTE (und vom Gesetz her darf) - ohne Rücksicht auf andere Beteiligte.
Wem entsteht dann eigentlich ein Schaden durch die Geburt des Kindes?
War der Eingang dieses Fadens nicht sowas wie die Frage nach Schadensersatz oder mildernde Umstände?
Das Unterhaltsrecht will das Kind nicht drunter leiden lassen, dass die Eltern keine gemeinsamen Eltern sein wollen. Das Kind kann ja auch tatsächlich nichts dafür und hätte sicher lieber andere Umstände. Aber warum sollen die anderen Kinder dann Nachteile durch eine Entscheidung einer anderen Frau haben? Und warum soll eine Ehefrau Nachteile durch die Entscheidung eine anderen Frau haben? Warum soll ein Mann Unterhalt zahlen, wenn er schon am nächsten Morgen - ich weiß, kommt höchst selten vor - bittet, die Pille danach zu nehmen und die Frau sich weigert, also nicht mal den Versuch unternimmt, eine Schwangerschaft noch zu verhindern?
 
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  • #64
Als Frau, die trotz der eigenen Sterilisation noch über ca. 15 Jahre hinweg zusätzlich die Pille genommen hat, um "ganz sicher sein zu können", habe ich wenig bis kein Verständnis für Leute, die als Erwachsene meinen Geschlechtsverkehr haben zu müssen, aber nicht verhüten, obwohl sie mit/von dem jeweiligen Sexualpartner kein Kind zeugen oder empfangen möchten. Vielleicht sollten diejenigen, die zu doof zur Verhütung sind, lieber keinen Sex haben? ;-) Ach, in einer perfekten Welt wäre das wohl so. :)

Eine meiner Grundüberzeugungen, die ich nicht ablegen werde: Wir sind keine Tiere! Wer kein Kind zeugen oder empfangen möchte muss eben verhüten. Wer dies aus welchen Gründen auch immer unterlässt, trägt die Konsequenzen, wenn er dazu in der Lage ist. Ob dies der Fall ist, entscheiden die Gerichte.

w48 <MOD: Keine Signaturen!>
 
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  • #65
Mir fiel soeben noch eine Alternative für Männer ein, die weder verhüten noch ein Kind zeugen noch Unterhalt bezahlen noch ausschließlich mit ihrer Ehefrau schlafen wollen:

Sie könnten doch einfach zu einer Prostituierten gehen?

Das erscheint mir in solchen Fällen als beste Lösung, sofern es sich nicht um Zwangsprostituierte handelt.

Eigentlich ist es doch fast ein Ausgleich: Männer sind ein wenig eingeschränkt, was die Wahl der Verhütungsmittel angeht, haben aber dafür eine Riesenauswahl an sexuellen Dienstleisterinnen jeglicher Coleur; Frauen haben etwas mehr Auswahl bei den Verhütungsmitteltn, dafür fast keine Auswahl bei sexuellen Dienstleistungen.

w48 <MOD: Keine Signaturen!>
 
  • #66
@#60: Nun, konkrete Einzelfälle sind eben Einzelfälle. Ich stimme Dir aber auch wie in #60 bereits angedeutet zu, dass die Gesetzgebung im Unterhaltsrecht extrem frauenfreundlich und männerfeindlich ist. Hier wären zahlreiche Korrekturen in Richtung Eigenverantwortung und gesunder Mesnchenverstand nötig. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum die Gestzgebung dermaßen ungerecht ist.

@#62: Ich habe doch bereits zugestimmt, dass eine schwangere Frau die alleinige Entscheidung hat und der Mann kein Mitspracherecht. Ich habe Dir erklärt, dass dies mit der Selbstbestimmung über den Körper zusammenhängt und ein Paar eben nicht zusammen schwanger wird, sondern ganz eindeutig nur die Frau schwanger ist. Die beiden geschlechter sind eben gerade im Bereich Fortpflanzung grundverschieden und das kann auch die Moral oder Gesetzgebung nicht ausgleichen.

Ich verstehe nicht, in welche Richtugn Du eigentlich argumentierst. Klar ist, dass bei einer ungewollten Schwangerschaft der Mann die Arschkarte bzgl. fehlender Entscheidungsmöglichkeiten und Unterhaltszahlungen hat. Eine Frau mit Kind trägt aber immer noch mit Abstand die Hauptlast, was Veränderung des eigenen Lebens, Körpers und Zukunft angeht. Sie kommt ja nicht "besser weg" als der Mann, der Unterhalt zahlen muss.

Beachte aber bitte, dass Du Dich hier nicht in falsche Sichtweisen reinsteigerst. Der Mann trägt nicht die alleinige finanzielle Last, sondern der Kindesunterhalt ist halbiert zwischen Naturalunterhalt durch die Frau und finanziellen Unterhalt durch den Mann; der Unterhalt für die Frau wird nur 3-6 Jahre gezahlt (auch schon zu lang, da sind wir uns einig).

Bitte versuche es noch einmal mit etwas Abstand ganz pragmatisch und natürlich zu sehen:

+ Jeder, der Sex hat, muss mit einem Kind rechnen. Immer. Ausnahmslos. Punkt. Keine Verhütung funktioniert 100%ig. Beide Partner müssen die volle Verantwortung dafür übernehmen.

+ Der Mann wird nicht schwanger, sondern die Frau. Daher kann die Frau entscheiden, was mit ihrem Körper geschieht und ob sie das Kind austrägt.

+ Schwangerschaftsabbruch ist keine natürliche Maßnahme, die man einfach so erwarten kann, sondern ein operativer Eingriff und eine Maßnahme mit sehr weitreichenden seelischen, moralischen, religiösen und weltanschaulichen Aspekten. Eine Frau, die ein ungewolltes Kind nicht abtreiben lässt, kriegt daher kein Kind "wider den Willen des Vaters", sondern sie ist einfach schwanger und fertig. Genau damit musste der Vater im Moment des Aktes rechnen. Schwangerschaft ist eine natürliche, mögliche Konsequenz von Sexualverkehr.

+ Jedes Kind hat Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern und es ist deren Pflicht für ihren Nachwuchs zu sorgen. (Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetz: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.") Dabei ist es absolut unerheblich, ob das Kind gewollt war oder nicht und ob die Frau sich aus welchen Gründen auch immer für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ausspricht.

+ Einzig zu diskutieren bleibt daher, ob Frau und Kind Ansprüche gegenüber dem Vater haben, sondern allein, ob die gegenwärtige HÖHE und AUSGESTALTUNG der Ansprüche gerecht und angemessen ist. Das ist sie meines Erachtens nicht; insofern sind wir uns diesbezüglich durchaus einig. Die aktuellen Regelungen widersprechen dem gesunden Volksempfinden und Menschenverstand; sie schaffen unrealistische Verhältnisse bei getrenntlebenden Eltern.
 
  • #67
@#64: Zwei Argumente daegegen:

Erstens entstehen ungewollte Kinder ja nicht nur bei ONS, sondern auch bei anderen Formen von Sexualkontakten und des Zusammenlebens. Selbst in echten Beziehungen können in der Kenennlernphase, Verliebtheitsphase und Differenzierungsphase Kinder ungewollt gezeugt werden. Man kann wohl kaum erwarten, dass verliebte Paare auf Sex verzichten, nur weil ein Kind entstehen könnte und man kann schon gar nicht erwarten, dass Männer während der frühen Verliebtheitsphase mit einer Nutter verkehren statt mit ihrer geliebten Freundin, nur um das Risiko einer Schwangerschaft zu vermeiden. Also das klingt alles so absurd, dass ich vermute, dass Du das einfach nicht weit genug durchdacht hast.

Zweitens möchten die meisten anständigen Männer gar nicht mit einer Nutte verkehren. Ich selbst könnte umgekehrt auch niemals einen Mann als Partner akzeptieren, der regelmäßig Sex mit Prostituierten gehabt hat -- wie unendlich abstoßend und widerwärtig. Nein, Prostitution nag zwar legal und gesellschaftlich akzeptiert sein, aber kaum eine Frau möchte einen Partner, der vorher bei Nutten war. Brrr...
 
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  • #68
@#66: Ich ging nicht von "echten Beziehungen" zwischen Menschen die ineinander verliebt sind aus, da ich meine, in diesen Fällen lassen sich auf Grund der emotionalen Verbundenheit unter vernünftigen Leuten einvernehmliche Lösungen finden.

Es ging um den Typus "... weder verhüten noch ein Kind zeugen noch Unterhalt bezahlen noch ausschließlich mit ihrer Ehefrau schlafen wollen: ...". Für diese Art Mensch fällt mir einfach keine bessere Lösung ein und für genau solche Menschen sind Prostituierte eine sinnvolle Alternative.

Selbstverständlich bin ich mit Dir der Meinung, dass die meisten anständigen Männer nicht mit einer Prostituierten verkehren und auch ich würde einen solchen Mann nicht wollen.

Ich sehe hier jedoch keinen Widerspruch. Entweder verantwortungsvoller Umgang mit Sexualität in dem Wissen, dass ein Kind unter Umständen gezeugt/empfangen werden kann und für die Konsequenzen einstehen (die Menschen, die ich näher kenne, handhaben das auch ausnahnmslos so, mit anderen will ich ohnehin nichts zu tun haben) oder sexuelle Dienstleisterin. Immerhin gibt es eine Wahl, das ist komfortabler als keine Wahl zu haben.

w/48
 
  • #69
@ # 61:

Den bisherigen Ausführungen ist soweit nichts mehr hinzu zu fügen. Ich bin auch der Meinung, Kindesunterhalt ja, die Mutter kann arbeiten, wie Tausende andere auch. Aber es ist nun einmal vom Gesetz und in Einzelfällen von Richtern abhängig.

Der eigentliche Knackpunkt in dem beschriebenen Fall ist doch dieser Satz: "Der Mann hat sich einseitig kurzzeitig im Seitensprung abgewendet..."

Wir alle müssen für unsere Fehler gerade stehen und bezahlen, früher oder später und auf verschiedene Art und Weise.

In diesem Fall hat die Ehefrau den Mann nicht verlassen, trägt diese Misere auch noch mit ihm (aus welchen Gründen auch immer). Wenn sie sich scheiden ließe, könnte sie ihren Verdienst wahrscheinlich behalten, bekäme für die Kinder das Kindergeld und hätte weniger Sorgen, als jetzt...

Ich finde, dass der Mann in dem beschriebenen Fall keinen Grund zur Klage hat. Er hat sich mies verhalten und kommt ziemlich heil aus der Sache raus.

Ich bin immer sehr für Gerechtigkeit - habe aber auch kein Mitleid mit Fremdgängern!
 
  • #70
@#67: OK, dann sind wir uns einig. So ähnlich sehe ich das auch.

@#68: Sehe ich auch auch so. Null Mitleid mit solchen Typen. Leider gelten die gleichen schlechten Gesetze aber auch für Fälle, in denen der Mann nicht fremdgegangen ist.
 
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  • #71
Wie leicht: Der Fremdgänger ist der Böse.

Die Frau, die sich ihm auf den Schoß gesetzt hat, vielleicht nicht? Was sind das denn für Frauen, die mit verheirateten Männern Affären haben wollen und dann absichtlich nicht verhüten, sich sogar einseitig von Verhütungsabsprachen lossagen, um ein Kind von ihm zu bekommen (vielleicht weil er gut verdient und sie sich ausgerechnet haben, dass sie dann versorgt sind oder er sich doch endlich scheiden lässt oder ihn seine Frau endlich vor die Tür setzt)?

Betrogene Ehefrauen haben das Nachsehen. IHR Leben ändert sich abrupt. SIE müssen alles ändern, mehr verdienen, Einschnitte akzeptieren, im schlimmsten Fall sind sie nachrangig nach der Partnerin der Affäre. Letztlich tragen doch SIE die Mehrkosten und Belastungen durch das unerwünschte Kind. Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe?

<MOD: gekürzt>

Fakt ist, es ist ungerecht, dass Frauen, sobald das Kind erstmal da ist, auch alles Weitere allein entscheiden dürfen und ein so weitreichendes Klagerecht haben. Väter sind die Dummen im deutschen Unterhaltsrecht. Das war so und das blieb auch nach 2008 so.

<MOD: gekürzt>

Also, wenn ich mir vorstelle, meine Kinder kämen mit der Düsseldorfer Tabelle zu mir und würden von mir Auskunft über mein Einkommen verlangen, um mal eben zu überprüfen, ob ich ihnen nicht doch den neuen Laptop zahlen müsste und dann vielleicht noch sagen: Wieso Kredit fürs Auto, erstmal zahlst Du mir Unterhalt nach Stufe X, dann sehen wir weiter, ob DU Dir dann noch Dein Auto leisten kannst oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst....dann dreht sich mir der Magen um und ich bin froh, dass meine Kinder bei mir leben und nicht bei einem getrennt lebenden Elternteil, aber das nur am Rande.

Für Männer die fremd gehen, hab ich auch kein Mitleid, Für Frauen, die das mitmachen - die muss es ja auch geben, sonst könnten Männer ja nicht fremd gehen - aber auch nicht.

Ich sehe auch nicht ein, dass grundsätzlich Männer zu zahlen haben für etwas was die Frau mit verzapft hat. Während IHR Anteil an Unterhaltsleistung (in ihrem Fall die Betreuung, für die SIE sich immerhin dann entschieden hat, während ER diese Entscheidung nicht treffen durfte) mit jedem Lebensjahr des Kindes geringer wird, wird seine Leistung immer teurer, vielleicht wiederhole ich mich jetzt.

Ich finde, dass Mütter und Väter nicht jeweils allein entscheiden dürfen sollten, was gut für das Kind ist. Ich finde, dass jede Mutter - auch die nicht in einer Partnerschaft lebende - Rücksicht auf die Zukunftsplanung des Vaters des Kindes nehmen muss, wenn sie schon allein entscheidet, ob das Kind ausgetragen wird, und auch zur (finanziellen) Schadensbegrenzung beitragen muss, notfalls durch Verzicht oder Einsatz eigenen Vermögens oder Erwerbstätigkeit auch vor Ablauf des 3. Lebensjahres, wenigstens in Teilzeit.

<MOD: Insgesamt stark gekürzt. Bitte formulieren Sie prägnanter und beachten Sie unser 3000 Zeichen Limit, bei dem wir nun schon mehrfach ein Auge zugedrückt haben!>
 
  • #72
Ich denke auch, das Unterhaltsrecht sollte komplett reformiert und modernen Zeiten angepasst werden.

Auch sehr viele verheiratete Frauen gehen volltags arbeiten und lassen ihr Kind in Krippen betreuen -- und wünschen das auch genauso! Dies ist doch auch politisch gewollt, wie das Elterngeld und andere Anreize zeigen. Es gibt keinen Grund, alleinerziehende Frauen deutlich besser zustellen als verheiratete Frauen.

Daher mein Vorschlag:

(1) Eine Frau sollte KEINEN Anspruch auf eigenen Unterhalt haben. Jeder Mensch muss sein eigenes Leben verantworten und auch verdienen. Sie ist an der Schwangerschaft genauso schuld wie der Mann.

(2) Der Kindsvater muss sich ZUSÄTZLICH zum Kindesunterhalt hälftig an den Kosten der Ganztags-Kinderbetreuung beteiligen. Dafür könnte ein bundesweit einheitlicher, realistischer Fixsatz festgelegt werden, der der Frau so oder so zusteht, egal ob sie das Kind selbst betreut oder ob sie halbtags oder volltags arbeitet. Der Staat muss zugleich dafür sorgen, dass für diesen Fixsatz auch entsprechende Betreuungsangebote existieren.

(3) Ehebrecherinnen, also solche Frauen, die sich einem verheirateten Mann schwängern lassen, sollten grundsätzlich keinen Anspruch auf eigenen Unterhalt haben. Unmoral soll nicht belohnt werden.

Das wäre Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft, wie sie in nahezu allen normalen Familien heutzutage üblich ist. Es gibt keinen Grund, warum es ungewollt Alleinerziehende besser haben sollten.
 
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  • #73
@#70, #71:
Wenn ich richtig informiert bin, muss der Kindsvater doch ohnehin nur bezahlen, wenn er genug Geld verdient, ansonsten bezahlt die Allgemeinheit den ganzen Spaß. Mir wäre es da ehrlich gesagt lieber, er ginge zu einer Prostituierten, wie ich weiter oben bereits vorgeschlagen habe. Wir kämen dann alle preisgünstiger davon. ;-)

@#70: Die betrogene Ehefrau ist insofern mitverantwortlich indem sie sich den falschen Mann ausgesucht hat. Schlechte Partnerwahl hat nun einmal in vielerlei Hinsicht schmerzliche Folgen. Das ist doch bekannt.

w/48
 
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  • #74
# 71 für die logische Zusammenfassung.
Frauen sind an ihrer Situation immer mitbeteiligt, also sollten sie auch mitfinanzieren und wenn sie kein Geld haben, um drei Jahre zuhause zu bleiben, dann gehen sie eben arbeiten. Recht des Kindes hin oder her oder will hier jemand behaupten, dass die verheirateten oder nicht verheirateten Mütter, die ihr Kind schon ab dem 1. Lebensjahr fremd betreuen lassen, das Recht des Kindes missachten? Wenn es so wäre, dass das Recht des Kindes so hoch gehängt werden müsste, dass sogar eine bestehende Familie deswegen finanziell ruiniert werden kann, damit eine ledige Mutter (hier die Ehestörerin) drei Jahre zuhause bleiben kann, dann müsste der Staat ALLEN Müttern eine dreijährige Betreuung bei vollem Lohnersatz finanzieren, tut er aber nicht. WENN er irgendwas finanziert, dann sowieso nur den Mindestbedarf und das auch nur bei unverheirateten. Verheiratete bekommen keinen Verdienstausfall für 3 Jahre ersetzt.
Gut getroffen haben es immer nur die Frauen, die es geschafft haben, von einem Mann ein Kind zu bekommen, den sie so weit schröpfen können, dass sie alles bezahlt bekommen, notfalls durch Anrechnung fiktiven Einkommens. Zwar soll laut Unterhaltsrecht eine ledige Mutter nicht am Wohlstand des Mannes partizipieren, aber genau das tun sie ja.
Diese Frauen sollten sich in Grund und Boden schämen, erst Recht, wenn sie eine Ehe gestört haben und jetzt die Existenz der Ehefrau und der Kinder bedrohen, weil sie nicht arbeiten wollen. Die Kinder aus solchen "Verbindungen" sind aufrichtig zu bedauern.
 
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