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BettyBoob

Gast
  • #1

Wieso will er nicht über seinen Auszug reden?

Mein Expartner und ich sind seit einer Woche getrennt. Wir haben eine Tochter (knapp 2) zusammen und nachdem die Beziehung ganz "klassisch" gegen die Wand gefahren ist, bin ich über die Trennung einfach nur froh. Wir sind nicht verheiratet (wollte er damals nicht), ich war wohl zu blauäugig was das Ausmaß seiner Fehler und Macken angeht und nachdem die Kleine geboren wurde und er mich mit Kind, meinen Unzulänglichkeiten, Haushalt, einfach allem allein gelassen und sich bei Problemen immer "zum Arbeiten" und hin und wieder in Wirklichkeit auch mit Kumpels zu Saufabenden oder zu einem Affärchen verabredet hat und ich mich Stück für Stück wieder ins Berufsleben und auf meine alte Kleidergröße zurückgekämpft habe, empfinde ich nur noch Verachtung für ihn.

Wo ich früher gestresst war und Panik geschoben habe und er mich jedes Mal gegen Wände hat laufen lassen, sind heute die Rollen vertauscht und ich habe ihn in letzter Zeit immer wieder abgeblockt. Je zufriedener ich war und je weniger Zeit ich für ihn hatte, desto eher wollte er wieder gemeinsame Zeit, Sex, Unternehmungen.

Hab aber die Zeit zwischen 60 % Job, Kinderbetreuung, sozialem Netzwerk, Haushalt etc optimiert und für ihn und den gemeinsamen und ihn speziell betreffenden Haushalt (seinen Papierkram, seine Wäsche, sein Essen, seine Planungen), so wie er das gerne hätte blieb da einfach nur noch sehr wenig Zeit. Nachdem er letzte Woche Geburtstag hatte und ich ihn beim Wort genommen hatte und "kein Trara" veranstaltet, sondern ihm einfach nur "alles Gute" gewünscht habe und er abends mit Kollegen in der Wohnung stand und nichts vorbereitet war, er angefangen hat, mir eine Szene zu machen und ich ihm gesagt hab, er solle doch seine Saufkumpanen oder seinen Büro-ONS, die er auch mit dabei hatte und die wohl selbst einen Partner hatte, wie dabei herauskam, mit der Planung seines Geburtstages beauftragen, schrie er, er hätte auf die Beziehung mit mir blöder Kuh keine Lust mehr.

Ich war so erleichtert, habe ihn noch am selben Abend gefragt, wann er ausziehen möchte, aber keine Antwort erhalten. Jedes Mal wenn ich das Thema anschneide, wann wir mit dem Vermieter reden sollen und welche Sachen er mitnehmen möchte, weicht er aus. Gestern wurde er wieder wütend, sagte ich solle gefälligst den Mund halten, bevor er sich ins Schlafzimmer flüchtete. Wollte die Sache mit dem Auszug, (für das Sorgerecht, das ich aufgrund einiger Vorfälle der Kleinen gegenüber allein beantragen werde, werde ich mir auf jeden Fall einen nehmen) eigentlich ohne Anwalt regeln und den Vermieter auch gemeinsam informieren, aber so hänge ich in der Luft. Hat jemand vielleicht einen Rat?
 
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Lionne69

Gast
  • #2
Liebe Betty,

Es klingt wohl aufgrund der Zeichenbegrenzung etwas härter, als Du Dich real Verhalten hast.
Ich denke, es waren viele Versuche, viele gescheiterte Gespräche, Resignation, ja das ganz klassische Beidseitige an die Wand fahren der Beziehung, unwiderruflich und vorbei.
Du hast Denke Chance genutzt, Dick auf den Weg gemacht, und auf einmal stürzt da wundert uns stellt fest, die Welt hat sich gedreht.

Dir wirklich Hut ab, es ist eine immense Leistung, sich so konsequent auf die eigenen Füße zu stellen. Das ist nicht so einfach, wie es sich in diesen Zeilen liest. Es gibt die Ängste, die Zweifel.

Nur jetzt, wenn Du seine Reaktion siehst, und Du kannst ihn am realistischten einschätzen, dann ziehe auch die letzte Konsequenz.
Anwaltliche Beratung, wie es mit Wohnung aussieht - auch erstmal Deine Entscheidung, willst Du sie, oder willst Du ausziehen - und dann entsprechend handeln, Fristsetzungen, etc.
Für das Thema alleiniges Sorgerecht, Umgang, Unterhalt brauchst Du wohl sowieso einen Anwalt, ich nehme nicht an, dass ihr einen friedlichen Weg findet?

Schön wäre es, der Kleinen zuliebe trotzdem eine einvernehmliche Trennung, evtl. mit dem Zwischenschritt einer Mediation zu versuchen. Die anwaltliche Beratung würde ich immer wahrnehmen.

Ansonsten, Anwalt, und mit fairen(!) Mitteln für Deine Rechte und die Deiner Tochter sorgen.
Ganz konsequent.

Du packst das, Du hast in der Bilanz diese Trennung schon lange vollzogen, es ist der finale Schritt.

Nur bitte, nicht bitter werden, daran denken, dass er nicht nur Dein Ex ist sondern auch Vater, und tue nur, wofür Du auch später in den Spiegel schauen kannst.
Genieße Dein Leben, genieße Deine Minifamilie.

Alles Gute.
 
  • #3
Nachdem er dir doch sehr zugesetzt hat in der Vergangenheit, hast du an dir gearbeitet, bis wieder zufriedener geworden - und du liebst ihn (zum Glück) nicht mehr.
Wenn das alles so stimmt, wie du schreibst, hat er es nicht besser verdient,wie du ihn nun behandelst.
Allerdings würde ich an deiner Stelle einen Rechtsanwalt mit allen Formalitäten beauftragen. Da bist du auf der sicheren Seite. Er wird dich darüber aufklären, welche Möglichkeiten sich da bieten. Den brauchst du ja ohnehin wegen dem Sorgerecht, da kannst du ihm gleich alles Weitere mit anvertrauen.

Ja - dein Ex hat nun gemerkt: Die meint das ernst. Darum flüchtet er, wenn du ihn wegen seines Auszuges ansprichst. Das kennt er so noch nicht von dir. Er will keine Unannehmlichkeiten. Und: Früher hatte er die Oberhand, jetzt du. Das Blatt hat sich tatsächlich gewendet ...

Aber alles, was du nun in die Wege leiten möchtest, muss rechtlich einwandfrei sein: Deswegen: nur über Anwalt.
 
B

BettyBoob

Gast
  • #4
@Lionne und Cassel
Ganz vielen lieben Dank. Dann werde ich den Punkt mit der Wohnung mit auf die Agenda setzen und mit dem Anwalt nächste Woche besprechen. Wenn alle Stricke reißen, rede ich auch im Anschluss allein mit dem Vermieter. Ausziehen aus der Wohnung werde ich ganz sicher nicht. Die Wohnung ist günstig und vor allem kinder-und babygerecht hergerichtet und kindersicher. Der Weg zu Kindergarten / Spielplatz, meiner Mutter, sozialem Netzwerk in puncto Kinderbetreuung etc ist nicht weit. Da die Kinderbetreuung zu 80-90% meine Aufgabe ist und er auch nicht mehr allein mit der Kleinen auf den Spielplatz und Co darf, nachdem er sie im Krabbelalter ein paar Mal ganz übel hat stürzen lassen (war zu sehr mit Smartphone und Co beschäftigt) und sie mir einmal mit Gehrinerschütterung und ohne mir was zu sagen zurückgegeben hat, wird sich das vorerst auch erst mal nicht ändern.
Danke für eure aufbauenden Worte und für euren Rat.
 
  • #5
Wow! Was für ein showdown!

Wer A sagt, sollte auch B sagen. In deinem Fall hieße das: Schlösser auswechseln, Koffer vor die Tür stellen.

(Showdownmäßig würdest du dir noch ein paar Klamotten aufheben, die du ihm aus dem Fenster hinterherschmeißen kannst, wenn er geht...)

Du selbst kannst nicht ausziehen, weil du nach außen dann weiter für die Miete mithaftest.

In meinem nächsten Leben werd ichs machen wie du. Gutmütigkeit zahlt sich nicht aus.
 
  • #6
Ach, er hat gedacht, du würdest jammern und betteln, dich in den Staub werfen und jetzt, wo du es nicht tust, geht ihm der Allerwerteste auf Grundeis. Gehe zum Anwalt, damit das Elend baldmöglichst ein Ende findet.
Für dich und dein Kind alles Gute.
 
  • #7
Endlich eine junge Frau, die Nägel mit Köpfen macht und sich gegen so eine Behandlung wehrt. Hut ab!
Wechsle die Schlösser aus und stell ihm seine Koffer vor die Tür. Du musst als Mutter mit Kleinkind nicht ausziehen, sondern er. Was willst Du mit dem Mann noch bereden? Er merkt, Dir ist es ernst und weigert sich, die Realität zu sehen und Stellung zu beziehen. Es ist an Dir, Fakten zu schaffen. Viel Glück für Dich und die Kleine.
 
  • #8
Liebe FS,
herzlichen Glückwunsch zu Deiner konsequenten Umsetzung. Zu viele Frauen lassen sich zu lange zuviel gefallen - ich gehörte auch dazu obwohl ich garkeine Kind habe und mehr verdiente als mein Exmann und somit unabhängig von ihm war. Umso größer ist mein Respekt, wenn eine Frau mit kleinem Kind ein ernergisches "jetzt reicht's" ausspricht und es konsequent in Handlungen umsetzt.

Es ist vollkommen richtig nur noch wenig für ihn zu tun, ihm nicht seine Geburtstagsfeier auszurichten. Offensichtlich hatte er vorher nicht verstanden, was die Uhr geschlagen hat, denn sonst wäre ernicht mit seinen Kollegen zum Feiern in Eurer Wohnung aufgetaucht. Das war natürlich ein doppelter Affront für ihn - Du hast ihm die persönliche Zuwendung verweigert und es gleich vor versammelter Mannschaft öffentlich gemacht, was eine doppelte Demütigung ist. Das ist zwar stärker Tobak, einem Fremdgaenger und Partnerschaftsversager gegenüber aber vollkommen gerechtfertigt. Dein Ziel war ja auch, der Beziehung ein Ende zu setzen.

Es ist vollkommen richtig, das Du Dir anwaltlichen Rat holst, wie Du die gemeinsame Wohnung behalten kannst. Der Anwalt weiß, wie er korrekt Deinen Partner aus der Wohnung verweisen kann.
Versteif' Dich nicht aufs alleinige Sorgerecht, die Chancen dafür sind extrem gering, wenn Dein Partner sich nicht schwer was zu schulden kommen lassen hat. Seine von Dir geschilderte Unachtsamkeit, die zu Unfällen führte, reicht dafür nicht aus - auch nicht, wenn die Unfälle beim Kinderarzt dokumentiert sind. Geh' zum Jugendamt und lass' Dich beraten. Sei dort ehrlich im Hinblick auf Unachtsamkeit ist keine Misshandlung.
Du solltest Deine Energie nicht in diese Auseinandersetzung stecken, sondern in den eine konsequente Umsetzung der Trennung (noch weniger für ihn tun) in einer ganz engen Zeitschiene. Für ihn reicht ein möbliertes Zimmer, um von dort aus eine eigene Wohnung zu suchen. Biete ihm an, solange seine Privatsachen, die ins Zimmer nicht passen, bei Dir unterzustellen. Bemühe Dich für alles um eine kostruktive Lösung um ihn schnell loszuwerden.
Wenn Du Glück hast, will er sich garnicht um Euer Kind kümmern und Du hast eine störungsfreie Zukunft ohne ihn.
 
  • #9
Ahhhh, wow ! Welch Geschichte !
Boah, ich stelle mir die Szene vor, wie er am Abend mit seinen Freunden nach Hause kommt, erwartet, dass du geschmückt und gekocht hast und da ist einfach nichts.
Köstlich !
Übrigens: wie kommt er bloß darauf ? Hmmm, du hast doch nicht in der Vergangenheit ?....na lassen wir das.
Ich werfe hier ganz sicher nicht den ersten Stein, denn deine Geschichte hört sich wie meine an.

20 Jahre her, damals hatte ich als Nichtverheiratete ( übrigens war es bei uns auch er, der nicht heiraten wollte, worüber ich später sehr froh war und bis heute bin ) automatisch das alleinige Sorgerecht.
Auch sonst mußte ich bei der Trennung nichts regeln, denn alles rund ums Kind und die Wohnung lief ohnehin auf mich.

Die Wohnung gehörte mir, also gab es keinen Streß mit dem Vermieter.
Auch mein Typ zog einfach nicht aus. Er hatte natürlich keinen Mietvertrag, bezahlte keine Miete an mich und auch keinerlei Nebenkosten. Dito Essen und Klopapier, einfach nichts. Kein finanzieller Verlust also, ihn zu bitten auszuziehen.
Was aber machen, wenn er einfach nicht weggeht ?
Ich hatte etwas Angst vor ihm.
Damals hatte er uns noch nicht wirklich bedroht, aber es gab Anzeichen. Jahre später hat ihn die Polizei mal in Handschellen aus meinem Haus entfernt.
Damals hatte ich Angst vor Eskalation, Klamotten runterwerfen und so wollte ich nicht.
Ich bin auch null gewalttätig, jedenfalls nicht aktiv.
Passiv aber doch.
Nun, ich zog aus. Ich hab noch mehr und da zogen gerade die Mieter aus und ich nix wie hin.
In der alten Wohnung bestellte ich Gas, Wasser und Strom ab.
Leerte komplett den Kühlschrank und nahm alles Klopapier mit.
Alle meine Möbel etc. ohnehin, auch den Fernseher.
Nun, da zog er sehr schnell aus und ich konnte renovieren.

Das alles geht bei dir nicht, hast du ja geschrieben.
Was auch immer du tust, nimm ihn nicht zurück.
Selbst wenn er jetzt alles tut, dich glauben zu machen, dass er sich ändern wird.
Laß dich nicht einlullen.

w 49
 
  • #10
Wer A sagt, sollte auch B sagen. In deinem Fall hieße das: Schlösser auswechseln, Koffer vor die Tür stellen.

Wenn der Wohnraum ihnen gemeinsam gehört bzw. sie gemeinsam im Mietvertrag stehen, dann wäre das in der von Dir vorgeschlagenen Form unrechtmäßig. Und selbst wenn dem nicht so ist, müsste sie ihm eine gewisse Frist einräumen um sich etwas neues zu suchen.

Den Partner von jetzt auf gleich vor die Tür zu setzen, das ginge berechtigterweise nur dann, wenn er sie konkret bedroht oder angegriffen hätte, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.
 
  • #11
Nachdem er letzte Woche Geburtstag hatte und ich ihn beim Wort genommen hatte und "kein Trara" veranstaltet, sondern ihm einfach nur "alles Gute" gewünscht habe und er abends mit Kollegen in der Wohnung stand und nichts vorbereitet war, er angefangen hat, mir eine Szene zu machen und ich ihm gesagt hab, er solle doch seine Saufkumpanen oder seinen Büro-ONS, die er auch mit dabei hatte und die wohl selbst einen Partner hatte, wie dabei herauskam, mit der Planung seines Geburtstages beauftragen, schrie er, er hätte auf die Beziehung mit mir blöder Kuh keine Lust mehr.

Großartig! :D

Du bist auf dem absolut richtigen Weg! Lass Dir einfach egal sein, warum er nicht darüber reden will. Versau Dir nicht Deine Entscheidung, ihn verstehen zu wollen. Verstehst Du eine seiner komischen Aktionen? Da er ziemlich unreif ist, lass ihn selbst erwachsen werden und geh weiter Deinen Weg. ;)

Alles Gute!
 
  • #12
Hallo BettyBoob,

ich nehme mal an, Ihr steht beide gleichermaßen im Mietvertrag?
Dass Dein Ex nicht ausziehen will, ist doch sonnenklar (daher verstehe ich Deine Frage als rein rhetorische).
Ich könnte mir vorstellen, dass es in der Tat gar nicht so einfach wird, ihn "rauszuwerfen". Schloss auswechseln, würde ich Dir nicht raten, ich denke, das darfst Du rein rechtlich schon gar nicht, weil es ja nicht Deine Wohnung ist, wenn ich Dich richtig verstehe. Deinen Anwalt hier fragen, ist denke ich, der richtige Weg.
Bleib jetzt souverän, geduldig und vor allem auch deswegen, weil er IMMER der Vater Deiner Tochter sein wird, menschlich fair zu ihm. Sei jetzt das Auge des Orkans, damit "bestrafst" Du ihn auf lange Sicht am meisten. Und so wird er Dich dann auch in Erinnerung behalten und sicherlich schon bald betteln und flehen, dass Du ihn zurück nimmst.
Stelle Dir vor, was Deine Tochter in 20 Jahren gut fände, wie Du Dich jetzt verhalten sollst! Beweise jetzt Stärke, eine Stärke, die die ONS-Betrüger-Dame sicherlich in zehn Jahren nicht haben wird!

Alles Gute Dir und Eurer Tochter!
 
  • #13
Gleich vorweg: Die Nummer mit Schloss auswechseln und Klamotten vor die Tür stellen funktioniert nicht. Wenn er mit im Mietvertrag steht, was hier wohl der Fall ist, darf ihm nicht so einfach der Zutritt zu der Wohnung verwehrt werden.

Nächste Sache:
Das Sorgerecht auf Dich alleine übertragen zu lassen, ist auch nicht so einfach und kann für alle Beteiligten sehr an die Substanz und auch ins Geld gehen. Die Gerichte tun sich im Allgemeinen damit sehr schwer, wenn zuvor auch bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht der gewählte Standard war.

Ansonsten feiere ich Dich ein bisschen für die Sache mit dem "Geburtstag ohne Trara". Das nennt man Konsequenz. Hut ab.

Nimm Dir einen Anwalt zumindest für eine Stunde Erstberatung.
Das kostet nicht die Welt und Du weißt, welche juristischen Fallstricke noch irgendwo lauern könnten.
 
  • #14
Wieso er nicht mir dir reden will, weiss ich nicht.
Allerdings weiss ich eines .. es ist eure gemeinsame Wohnung, da er dir nix getan hat und auch das Kind nicht misshandelt, sondern nur mal nicht richtig aufgepasst hat, lass die Finger von seinen Sachen. Und vom Schloss austauschen.
In jedem Falle hast du kein Recht, ihn einfach aus der Wohnung zu verbannen.
 
  • #15
Wenn der Wohnraum ihnen gemeinsam gehört bzw. sie gemeinsam im Mietvertrag stehen, dann wäre das in der von Dir vorgeschlagenen Form unrechtmäßig. Und selbst wenn dem nicht so ist, müsste sie ihm eine gewisse Frist einräumen um sich etwas neues zu suchen.

Den Partner von jetzt auf gleich vor die Tür zu setzen, das ginge berechtigterweise nur dann, wenn er sie konkret bedroht oder angegriffen hätte, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.

Natürlich würde sie einen Rechtsstreit verlieren, aber die Frage ist doch, gibt er sich die Blöße, um sein Mietrecht zu kämpfen? Und im weiteren Verlauf käme wenigstens Bewegung in die Sache. Vor Gericht würde man natürlich auf eine Lösung dahingehend hinarbeiten, dass er sich verpflichtet, binnen drei Monaten auszuziehen.

FS, werde nicht schwach! Der lacht sich sonst nur tot über die Doofe, die einknickt. Menschliche Größe kann der doch gar nicht erkennen.
 
B

BettyBoob

Gast
  • #16
Wieso er nicht mir dir reden will, weiss ich nicht.
Allerdings weiss ich eines .. es ist eure gemeinsame Wohnung, da er dir nix getan hat und auch das Kind nicht misshandelt, sondern nur mal nicht richtig aufgepasst hat, lass die Finger von seinen Sachen. Und vom Schloss austauschen.
In jedem Falle hast du kein Recht, ihn einfach aus der Wohnung zu verbannen.
Doch, er hat dem Kind Schaden zugefügt und ich hoffe, dass das reicht, um ihn der Wohnung verweisen zu lassen. Wenn er seine Sachen nach der Trennungseröffnung an den falschen Orten rumliegen lässt, dann wandern sie natürlich in den Müll. Man merkt deinen Antworten an, dass du noch sehr jung und männlich bist ;-)
 
  • #18
Ich musst ja innerlich schmunzeln, auch wenn das Scheitern Eurer Beziehung und damit die Idee der Familie ja gestorben und ist das ja eigentlich traurig ist.
Dein Freund ist genau so, wie ich es im Parallelthread https://www.elitepartner.de/forum/f...oenen-seiten-gibt-es.70816/page-3#post-985804
Wieder mal ein Mann, der als Vater und Partner nicht zu gebrauchen ist:
Schwach, nicht belastbar und zu nichts nutze.
Heiraten wollte er auch nicht - typisch! Alle Rechte aber keine Pflichten.
Super, dass du so konsequent bist, denn wenn ihr getrennt seid, hast du wenigstens ab und an ein kinderfreies Wochenende.

Warum dein Freund das Thema Auszug ignoriert ist ja klar: Er will nicht ausziehen und auch nicht die Trennung.
Allerdings hat sich bei Dir die Liebe schon lange verabschiedet durch all die Verletzungen und die fehlende Unterstützung die letzten Jahre. Jetzt ist es zu spät!
Das sind dann die Männer, die ihren Freunden erzählen, dass ihre Freundin "von einem Tag auf den anderen die Trennung wollte" und er gar nicht weiß warum... !? Surprise, surprise!

Schloss auswechseln ist rechtlich nicht erlaubt - wenn du aber glaubst, dass er sowieso nicht klagen wird, kannst du es trotzdem machen.
Ansonsten mach eine Erstberatung beim Anwalt/Anwältin: kostet so 180-200€ und geht so ne Stunde. Nimm wichtige Unterlagen wie Steuerklärung (wenns geht auch seine), Konten und Einkünfte mit - wenn Eure Tochter erst 2 ist, bekommst du neben dem Kindesunterhalt (DD-Tabelle) noch selbst Unterhalt.
Kannst du die Wohnung ggf. auch alleine bezahlen?
Dass das Kind bei dir bleibt, ist klar - er hat sich ja nie gekümmert. Sorgerecht musst du doch gar nicht alleine beantragen, das Kind bleibst sowieso bei dir und falls du weiter wegziehen willst, geht das sowieso, wenn du berufliche Gründe angibst.
Falls du ausziehen willst, musst du eben alleine kündigen und er muss einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
 
  • #19
Wenn alle Stricke reißen, rede ich auch im Anschluss allein mit dem Vermieter. Ausziehen aus der Wohnung werde ich ganz sicher nicht.
Das entscheidet aber nicht du, sondern der Vermieter.

Höchstwahrscheinlich läuft der Mietvertrag auf den Namen dies EX und nicht auf dich. Ob jetzt der Vermieter die Wohnung an dich weitervermietet ist auch sehr fraglich und ob er es zu denselben Konditionen macht. Mit einem neuen Mieter kann man ja auch die Konditionen erhöhen.

Der Tipp mit den Schlössern austauschen ist ganz witzig. Die FS ist noch nicht einmal offiziell der Mieter, aber soll die Schlösser austauschen.

Wäre ich der EX der FS, dann würde eher die FS ausziehen müssen. Ich habe einen gültigen Mietvertrag und die FS nicht. Es wäre dann schon interessant wie der Richter hier entscheidet.
Ist mein gültiger Mietvertrag nichts wert?

Mit einem 2-jährigen Kind wird auch die FS nicht Vollzeit arbeiten und da ist schon das nächste Problem. Vermietet der Vermieter an jemanden der nicht Vollzeit arbeitet?
Die FS hat zwar einen Anspruch auf einen Kinderunterhalt, aber wie viel verdient den der EX.
Wenn der Ex wohlwollend ca. 2.500 € netto verdient, dann bekommt die FS ca. 350.-€ Kinderunterhalt. Kann sie sich davon auch die Wohnung leisten?

Wohnungstechnisch ist wahrscheinlich der EX in einer besseren Position als die FS.
 
B

BettyBoob

Gast
  • #20
@ 18
Bitte keine selbst erfundenen Fantasien als Fakten verkaufen. Natürlich stehe ich mit im Mietvertrag und der Vermieter kann eine Mutter mit kleinem Kind nicht einfach so auf die Straße setzen, zumal ich ja einen Job habe und die günstige Miete auch allein zahlen kann. Wenn die Wohnung vom Ex nicht mehr mitgenutzt wird, ist das ja auch gut und angenehm für den Vermiert, schließlich entsteht so weniger Abnutzung und es sind in vielen Fällen eh primär die Frauen, die die WOhnungen sauber halten. Dass er mehr verdient als ich in Teilzeit ist doch erst recht ein Argument, ihn ausziehen und sich eine teurere Wohnung nehmen zu lassen.
Wetten, dass jedes Gericht dieser Welt das auch so sieht ;-)
@All
Ich habe gestern Abend noch einmal einen Post geschrieben, der aber leider nicht freigeschlaten wurde. Habe mich darin für all die guten Ratschläge und Erfahrungeberichte vieler Frauen bedankt.


Der Ex kam tatsächlich gestern noch an, hat das erste Mal das Gespräch gesucht, (ungefragt) das erste Mal von seinen Gefühlen und Unzulänglichkeiten erzählt. Dass er sich überfordert, nicht wertgeschätzt und ausgegrent gefühlt hat. Dass ich immer nur gemeckert hätte und ihm das Gefühl gegeben hätte, nie etwas richtig zu machen. Er wolle mir in Zukunft mehr helfen und ist sich sicher, dass wir als Familie das zusammen wieder hinkriegen, wenn wir uns anstrengen.
Werde ihm nach dem Termin beim Jugendamt und beim Anwalt die Trennungsfakten präsentieren.
Danke@Magnus für das Argument mit dem EInkommen, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Wieder ein (unschlagbares) Argument, wieso er die Wohnung baldmöglichst verlassen soll mehr.
 
B

BettyBoob

Gast
  • #21
@tini Ganz vielen lieben Dank für den Tipp zum Mutterschftaunterhalt. Dass ich selbst für mich Unterhalt beanspruchen kann, solange die Kleine noch keine 3 ist, hatte ich gar nicht auf meinem Schirm. Habe auch gerade gegoogelt, dass der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Männer bei 1200 Euro liegt. Da wird er in jedem Fall mehr als nur den normalen Kindesunterhalt an mich zahlen müssen. Dir auch ganz vielen lieben Dank.
 
  • #22
Bitte keine selbst erfundenen Fantasien als Fakten verkaufen. Natürlich stehe ich mit im Mietvertrag
Ich schrieb auch "höchstwahrscheinlich“ und wenn du im Mietvertrag steht, dann hätte man dies auch schon am Anfang im Thread klarstellen sollen.

Nach welchem Gesetz darf ein Vermieter keine Mutter mit einem kleinen Kind auf die Straße setzen?
Gut man kann jetzt mit der Moral argumentieren, aber von der Moral hat der Vermieter wenig. Immerhin ist er ja der Eigentümer und darf über sein Eigentum entscheiden.

Vielleicht kannst Du ja hier noch schreiben, was dein EX so verdient.
Dies würde ja auch einige Spekulationen wegen der Höhe des Unterhalts abschaffen.
 
  • #23
Dies würde ja auch einige Spekulationen wegen der Höhe des Unterhalts abschaff

Wozu überhaupt spekulieren? FS ist berufstätig und hat nicht vor, sich "unterhalten" zu lassen, also ist das völlig irrelevant für den Thread.
Liebe FS, finde ich super, dass du auf sein Gesülze und Gejammer nicht hereinfällst, das sind die üblichen Sprüche von Losern wenn denen der A**** auf Grundeis geht. Und die keinen Unterhalt zahlen wollen. Und die blöde Nuss, die ihnen ihr Leben bequem macht, nicht verlieren wollen. Jetzt seid ihr plötzlich eine Familie? Wo war sein Familiensinn vorher? Auch als er sich im Büro ein ONS angelacht hat. Jetzt hat er mit seinen Kumpels besprochen und die haben ihm geraten, auf die Tränendrüse zu drücken, funktioniert bei Frauen ja immer. Lächerlich und jämmerlich.
 
  • #25
Einem vor der Verantwortung einer Familie flüchtendem Mann keine Torte zu backen, auch sich zu trennen, mag ja in der Form ganz lustig sein, ich lese aber aus deinem Beitrag noch mehr Dinge heraus die ich höchst bedenklich finde.

Zuerst einmal geb ich dir den Rat, jetzt nicht gleich mit Anwalt ect zu drohen wegen dem Besuchsrecht. Erstens hast du wohl automatisch das alleinige Sorgerecht, aber vor allem solltest du eines Bedenken. Männer nach Trennnugen wollen in der Regel eh erstmal möglichst wenig mit ihrem Kindern zu tun haben, ausser die Frauen machen aus Hass und Aggression das Kind zum Fastpfand der Demütigung und kommen mit großem Trara mit Anwalt und Jugendamt und du darfst das Kind nicht sehen, um sich irgendwie zu rächen.

In diesem Fall reagieren die Männer entsprechend und entwickeln ihrerseits einen Hass auf die böse Ex die ihnen ihr plötzlich heißgeliebtes Kind wegnehmen will und beginnen zu kämpfen, überall schlecht über die Ex zu reden, engagieren sich mehr und mehr und kriegen das Kind als leiblicher Vater natürlich auch letzlich ab und zu (vor allem wenn Sie wie dein Ex dem Kind tatsächlich nie was schlimmes getan haben), und fangen dann als 2ter elternteil auch noch an das Kind mit ihrem Hass zu vergiften.

Möchtest du so ein Szenario ? Eine Tochter die vielleicht mit 13 nur noch Probleme hat weil die Eltern sich lieber mit ihrem Krieg beschäftigt haben als zu schauen wie sich das kleine Kind dabei fühlt ?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #26
Natürlich ist dies schon entscheidend.
Verdient der EX 1.500 € oder 5.000 €.
Bei 1.500 € ist außer dem Kindesunterhalt für die FS nichts mehr zu holen und auch da wären es nur knapp 300 €
Das finde ich für die Diskussion trotzdem irrelevant. Darum geht es auch gar nicht, sondern einzig und allein, dass er ausziehen soll. Sie arbeitet und kann die Wohnung auch ohne ihn halten. Den Rest werden eh dann die Anwälte regeln und es geht hier keinen was an.
 
  • #27
@ Magnus, natürlich steht die FS mit im Mietvertrag. Dem Kind steht nicht nur Kindesunterhalt, sondern der Mutter zusätzlich staatliches Kindergeld zu. Außerdem hat sie einen Job. Sollte sie den nicht haben, muss der Kindesvater ihr Betreuungsunterhalt zahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist. Sie kann sich die Wohnung also sehr wohl alleine leisten. Kein Vermieter kündigt einer Mutter mit Kleinkind, wenn der Kindesvater, der nicht mit ihr verheiratet ist, ausziehen kann. Das Familiengericht wird das auch so sehen. Liebe FS, wenn die Kleine sich eine Gehirnerschütterung zugezogen hat, während sie mit dem Kindesvater allein war, hat er eventuell seine Aufsichtspflicht verletzt. Das würde ich ihm ganz deutlich sagen und Konsequenzen ziehen. Wenn er nicht verantwortungsvoll mit seiner kleinen Tochter umgehen kann, würde ich Treffen nur unter Aufsicht des Jugendamtes zustimmen.
Natürlich ist dies schon entscheidend.
Verdient der EX 1.500 € oder 5.000 €.
Bei 1.500 € ist außer dem Kindesunterhalt für die FS nichts mehr zu holen und auch da wären es nur knapp 300 €
Natürlich ist dies schon entscheidend.
Verdient der EX 1.500 € oder 5.000 €.
Bei 1.500 € ist außer dem Kindesunterhalt für die FS nichts mehr zu holen und auch da wären es nur knapp 300 €

Es geht hier nicht um die Höhe des Unterhaltes, sondern um den Auszug des Ex. Vor Gericht steht die Frage an, wen der Auszug schwerwiegender treffen würde. Bei Kindern ist die Sachlage klar. Kinder verbleiben in ihrem sozialen Umfeld und in der Wohnung. In diesem Fall steht also eindeutig der Mutter mit Kind die Wohnung zu.
 
  • #28
@tini Ganz vielen lieben Dank für den Tipp zum Mutterschftaunterhalt. Dass ich selbst für mich Unterhalt beanspruchen kann, solange die Kleine noch keine 3 ist, hatte ich gar nicht auf meinem Schirm. Habe auch gerade gegoogelt, dass der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Männer bei 1200 Euro liegt. Da wird er in jedem Fall mehr als nur den normalen Kindesunterhalt an mich zahlen müssen. Dir auch ganz vielen lieben Dank.

Das ist ein Trennungsunterhalt - gesetzlich geht der bis zum Ende des dritten Lebensjahres, aber wird auch verlängert, wenn es für das Kind nachteilig ist, wenn die Frau dann Vollzeit arbeitet.... liegt also immer im Ermessen des Gerichtes, aber es ist ja immer nachteilig, wenn eine Mutter mit Kind Vollzeit arbeitet und das Kind 10 Stunden fremdbetreut (Minimum!). Was ja auch nur fair ist, schließlich ist das Kind mit 3 ja nicht plötzlich selbständig. Da kann der Unterhalt für die Mutter auch mal bis zum 10 Lebensjahr des Kindes gehen. Das kann dir aber ein Anwalt besser erläutern.
Allerdings solltet ihr einen Weg finden, dass ihr BEIDE leben könnt.
Natürlich ist dein Ex in spe unbrauchbar in jeglicher Beziehung - sieht man nun auch daran, dass er nur rumjammert, jetzt, wo du die Trennung willst. Eben nicht belastbar, überfordert und nicht wertgeschätzt! Einige Männer ertragen es nicht, wenn ihnen nicht mehr die volle Aufmerksamkeit zuteil wird - da muss sofort eine Geliebte her.
Aber ihr werdet durch Euer Kind ein Leben lang verbunden sein, also bedenke, dass ihr Euch verstehen müsst. Sucht gemeinsam einen Weg und sage ihm klar, dass du (zumindest vorerst) keine Beziehung willst und er ausziehen soll.
@Magnus: Wie kommst du eigentlich darauf, dass grundsätzlich der Mann den Mietvertrag unterschrieben hat!?
 
  • #29
In diesem Fall steht also eindeutig der Mutter mit Kind die Wohnung zu.
Es ist viel wichtiger mit wen der Vermieter den neuen Mietvertrag abschließt und zu welchen Konditionen. Die Miete soll ja ziemlich günstig sein und hier hat ja der Vermieter die Möglichkeit dies zu ändern, wenn er möchte. Der bestehende Mietvertrag ist ja für Person A und Person B und jetzt kommt ein neuer Mietvertrag. Der Vermieter könnte ja auch die Wohnung mit einer neuen Person C abschließen zu einer höheren Miete.
Wie kommst du eigentlich darauf, dass grundsätzlich der Mann den Mietvertrag unterschrieben hat!?
Weil ja die FS geschrieben hat, dass sie zum Vermieter geht und Mietvertrag ändern möchte. Es ist halt hier wieder so ein Fall, wo man nachträglich ein paar Zusatzinformation gibt und nicht gleich am Anfang. Hätte die FS geschrieben, dass sie und der Ex den Mietvertrag unterschrieben haben, dann wären ja einige Punkte am Anfang klarer.
Nichtsdestotrotz liegt am Ende die Entscheidung beim Vermieter und nicht bei der FS und ihren EX.
 
  • #30
Also BettyBoob erstmal meinen Respekt. Du hast es geschafft, dich von einem Mann zu trennen, der sich Affären gönnte, anstatt sich um die Beziehung und seine Familie zu kümmern. Und nun geht deinem Ex der Allerwerteste auf Grundeis. Jetzt, wo es zu spät ist, wo er merkt, du hast dich tatsächlich von ihm gelöst, da will er dich und seine Tochter zurück. Seinen Rückhalt, seinen (vermeintlich sicheren) Hafen, den er so vernachlässigt hat.

So verständlich deine Wut ist: Bitte fall jetzt im Eifer des Gefechts nicht von einem Extrem ins andere. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du ihn nicht so einfach rausklagen, rausschmeißen schon mal gar nicht. Auch der Vermieter ist an den Vertrag gebunden. Vielleicht hat dein Ex eine Weile keine Miete gezahlt? Vielleicht bittest du ihn, sich eine eigene Wohnung zu suchen, weil du und euer Kind jetzt Ruhe brauchen, sozusagen als Wiedergutmachung für die Affären und sein fehlendes Engagement für euer Kind? Anstatt einen - aus meiner Sicht aussichtslosen- Kampf um das alleinige Sorgerecht zu führen, könntet ihr eine friedliche Lösung finden. Wäre es nicht auch in deinem Sinne, wenn er aller 14 Tage die Wochenenden abdeckt und mal in der Woche einen Tag übernimmt? Du brauchst doch auch Zeit, Freiraum und Kraft für Beruf, Freizeit, dein neues Leben und natürlich kommt dies dann deinem Kind zu Gute. Wenn der Vater tatsächlich grob fahrlässig die Betreuung vernachlässigt, erst dann besteht die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dazu müsste er aber schon sturzbetrunken auf der Couch liegen, während euer Kind vor Langeweile die Wohnung in Brand setzt. Die Messlatte liegt unglaublich hoch.

Du musst einen kühlen Kopf behalten und zur Diplomatie zurückfinden, eurem Kind zu liebe, aber auch dir zu liebe. Es bringt nur Unglück, wenn du jetzt aufgrund der angestauten Wut Rache nehmen willst. Geh lieber laufen oder boxen, um das miese Gefühl loszuwerden, so lange herabgesetzt worden zu sein. Und überlege, wie es dazu kommen konnte, dass du dich auf diesen Mann eingelassen hast und so lange bei ihm geblieben bist. Sonst läufst du Gefahr, den Fehler oder das Suchmuster zu wiederholen.

Sei doch einfach stolz und glücklich über deine Kraft dich zu lösen, wieder beruflich und privat Fuß zu fassen und natürlich über deine tolle, kleine Tochter.
 
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