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  • #1

Wir müssen Unterhalt zahlen. Würden auch gerne. Aber wie?

Mein Mann hat drei Kinder mit seiner Exfrau. Sie sind seit 7 Jahren geschieden.
Zwei der drei Kinder leben bei uns seit sechs Jahren. Wir selbst haben noch nie von ihr Unterhalt bekommen, da sie seit vielen Jahren nur Hartz 4 bezieht!

Ich selbst habe ein Kind mit in die Ehe gebracht. Zusammen haben wir weitere 2 Kinder. Also leben jetzt 5 Kinder bei uns im Haushalt (im Alter von 1 Jahr bis 13 Jahre alt).

Jetzt haben wir Post bekommen, dass wir 240 Euro Unterhalt zahlen müssen zuzüglich 50 Euro monatlich Nachzahlung für die noch nicht gezahlten Monate. Wir haben natürlich Einspruch eingelegt, da wir diese Summe nicht aufbringen können. Der Einspruch wurde abgelehnt mit der Aussage, dass mein Mann laut ihrer Berechnung zahlen kann. Dies setzt sich so zusammen

Meinem Mann bleiben 1000 Euro Selbstbehalt. Das heißt alle Kosten müssen damit gedeckt werden (Miete, Auto, Strom, Gas, Essen, Trinken, Kleidung, Versicherungen usw.) Mein Sohn und ich werden nicht angerechnet, da die leiblichen Kinder Vorrang haben und er uns nicht unterhaltspflichtig wäre. Von was wir also leben ist egal. Vom Staat bekommen wir auch kein Geld, denn da ist mein Mann für uns dann doch wieder unterhaltspflichtig.

Da mein Mann aber Alleinverdiener ist und auch nur 2000 Euro verdient reicht das für 7 Personen gerade so.

Nun zu meiner Frage: Wenn wir den Unterhalt nicht zahlen (was wir auch nicht können) mit welchen Strafen müssen wir rechnen? Was können wir tun?



<Mod. Zur Lesbarkeit umfrangreich editiert.>
 
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  • #2
Liebe FS,

ich kann nicht glauben, dass man von 2000,00 Netto plus Kindergeld halbwegs gut für 7 Personen sorgen kann. Aber ich empfehle euch einen Rechtsanwalt zu nehmen, der diesen Bescheid noch mal prüft, Widerspruch einlegt usw..

Ausserdem, wo nichts zu holen ist, und ihr habt wirklich wenig Geld, kann auch nichts geholt werden. Lasst euch beraten.

w
 
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  • #3
Ich gehe davon aus, der Unterhalt ist für das dritte Kind deines Mannes das bei der Mutter lebt. Natürlich muss er für sein Kind Unterhalt bezahlen! Falls er es nicht tut kann eine Gehaltspfändung durchgeführt werden! Ein Pfändungsbeschluss beim Arbeitgeber ist immer sehr unangenehm für den Betroffenen! Bei einem Einkommen von 2000,- € ist ein Kindesunterhalt von 240,- € ja am unteren Limit und ist durchaus rechtens.
Bei deiner Rechnung hast du folgendes Einkommen eures Haushalts übersehen: du erhälst für dein Kind aus erster Ehe Kindesunterhalt vom leiblichen Vater plus die Hälfte des Kindergeldes, dein Mann erhält für 4 leibliche Kinder das volle Kindergeld. Ich schätze mal, allein das Kindergeld für 5 Zählkinder summiert sich auf rund 1000,- € monatlich. Je nachdem wie hoch der Kindesunterhalt für dein erstes Kind ist, summiert sich euer zusätzliches Einkommen, ohne Arbeitseinkommen, auf rund 1400,- €.
Weshalb sollte der Staat für das dritte Kind deines Mannes aufkommen wenn der Vater doch leistungsfähig ist? Oder anders gefragt, weshalb setzt dein Mann 5 Kinder in die Welt wenn er sich nicht imstande fühlt diese auch zu ernähren?
 
  • #4
Die beiden ersten Kinder deines Mannes zählen im Unterhalt doppelt, da er den Natural- und Barunterhalt aufbringt. Eure gemeinsamen Kinder werden einfach berechnet. Für dein erstes Kind ist der Kindsvater zu Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen gerechnet. Sein Selbstbehalt kann aber von 1000 auf 780 € abgesenkt werden, da ihr zusammenlebt und man dann von einer Geldersparnis ausgehen kann. Ich glaube nicht, dass bei einem so geringen Einkommen überhaupt Unterhalt fällig ist. Ich würde sofort Widerspruch einreichen und mich direkt ans Jugendamt wenden.
Allerdings, wenn man sich Kinder nicht leisten kann, warum setzt man sie dann in die Welt. w51
 
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  • #5
Warum nehmt ihr das Kind nicht auch zu euch? Dann braucht ihr keinen Unterhalt zu zahlen.

Ja, es ist eben sein Kind und wenn die Mutter H4 bekommt, warum soll dann der Staat auch noch für das Kind aufkommen? Und warum soll das Kind Nr. 3 schlechter gestellt sein als Kind Nr. 1 und Kind Nr. 2?
 
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  • #6
Ihr, bzw dein Mann, müsste sofort zu einem Rechtsanwalt gehen. Im Prinzip ist die Sache "ausrechenbar", also lasst es Euch einmal ausrechnen.

Vermutlich geht das auch auf Beratungshilfe, da zahlt man selbst dem Anwalt nur 10 Euro, den Rest übernimmt der Staat.
 
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  • #7
Leider weiss ich nicht, wie die genauen Vorgaben in Deutschland sind, daher hier nun meine
Laienmeinung:
Da ihr zwei von den drei Kindern habt, werdet ihr wohl eher Anspruch auf Unterhalt haben, da
ja auch die Mutter für die Kinder eine Unterhaltspflicht hat. Da sich ein Kind bei euch und das
Kind bei der Ex-Frau unterhaltsmäßig aufheben, bleibt noch der Unterhalt für das zweite bei
euch lebende Kind (der Staat geht dann übrigens in Vorkasse und die Ex-Frau muss dann
bei Verdienst einen Teil der Schulden wieder abbezahlen).

Wer hat euch eigentlich die Post gesendet und ist diese Kanzlei wirklich von der Ex-Frau
beauftragt worden?
Es könnte sich um einen Betrug handeln, daher ist der Gang zum Fachanwalt dringend zu
empfehlen!
 
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  • #8
Eine Frage zum Verständnis:

WER fordert jetzt den Unterhalt von Euch? Und WER hat den Widerspruch abgelehnt?
Die Exfrau, ein Anwalt, das Jugendamt, das Jobcenter?

So von aussen betrachtet habt ihr folgende Situation:
* Die Exfrau ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder die bei Euch leben und zahlt nicht.
* Dein Mann ist unterhaltspflichtig für 1 Kind das bei der Ex lebt und kann auch nicht zahlen.

Das müsste doch gegeneinander aufzurechnen sein.
Welche Regelungen wurden denn in der Scheidungsvereinbarung getroffen?

Lasst Euch unbedingt von einem guten Fachanwalt beraten. Lieber jetzt einmal ein bisschen Geld für eine gute Beratung ausgeben als die nächsten Jahre herumzustreiten und Pfändung zu riskieren.

m
 
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  • #9
@7 sehe ich auch so - hinzu kommt, dass ihr noch gemeinsame - jüngere - Kinder habt, die ebenfalls bei der Unterhaltsberechnung mit einfließen. Nehmt euch einen guten Anwalt, da möchte jemand auf eure Kosten sich selbst finanzieren, obwohl selbst zahlungspflichtig! Viel Glück!!!
 
  • #10
Also dein eigener Sohn, ist Jacke wie Hose, der ist hier total egal, er hat einen Vater und der muss zahlen.

Bist du mit deinem Mann verheiratet? Wenn nein, dann muss er per Gesetz nur für eure gemeinsamen Kinder aufkommen aber nicht für dich. Darum bist du dann auch nicht in der Rechnung drin. Beim Amt wenn es darum geht, das du Geld bekommst, ist es so, ihr lebt zusammen und habt eine Beziehung, als muss er für dich aufkommen, wenn du nicht arbeitest. Solange dein jüngstes Kind unter drei ist, kann dich auch keiner dazu zwingen.

Da dein Mann arbeitet versorgst du sicher seine zwei Kinder, die er mitgebracht hat. Das ist aber nicht deine Aufgabe, sondern die Aufgabe, der leiblichen Eltern. Also der Ex und deines Mannes.

Dein Mann und seine Ex ist für all ihre Kinder verantwortlich und nicht nur für zwei oder nur eins. Da zwei der Kinder bei euch leben, könnt ihr Unterhaltsanspruch an die Ex stellen aber nur für die zwei Kinder die bei euch leben. Da sie von H4 lebt, kann man da keine Ansprüche stellen. Wenn die Frau wieder arbeitet, da könnt ihr das Geld von ihr einklagen. Das dritte Kind deines Mannes hat nichts mit den zwei zu tun, die bei euch leben. Dem Kind steht Geld vom Vater zu, wenn es bei der Mutter lebt und es wird nicht mit den anderen zwei verrechnet.

Von den 2000 Euro versorgt zur Zeit dann Mann nur sechs Person und nicht sieben, denn deinen Sohn muss er nicht finanziell versorgen. Du bist nur für drei Kinder verantwortlich und nicht für fünf. Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann hat dein Mann Steuerklasse eins und das ist finanziell ein großer unterschied zu Steuerklasse drei.

Wie viel Geld bekommst du von deinem Ex für deinen Sohn?

Also da kann wirklich nur ein Anwalt helfen. Es geht bei dieser ganzen Sache nicht darum, was ihr gerecht oder ungerecht findet. Alle eure Kinder brauchen Geld zum leben und emotionale Zuwendung, du musst nur trennen lernen, welcher Erwachsener mit was für welches Kind zuständig ist.
 
  • #11
Bei aller unterhaltsrechnung wenn man mit einem Mann zusammenlebt der 2000,- verdient und 5 Kinder da sein, dann muss Frau auch arbeiten. Anders geht es nicht. Und wenn bei der ex ein Kind lebt u d bei dem Vater zwei, dann sehe ich nicht, dass wirklich unterhalt gezahlt werden muss, aber das kann nur ein Anwalt klären und da ihr schon so weit seit braucht ihr einen Anwalt der eure Interessen vertritt. Scheinbar ist er ja auch nicht geschieden, denn sonst wäre alles klar. Wie wäre es mit einer Scheidung und damit auch endgültigen Klärung der Situation
 
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