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  • #1

Wovon leben als Hausfrau nach Trennung und 22 Jahre Ehe?

Hallo,
kann mir bitte jemand helfen.?

Ich bin 63 Jahre alt und will mich von meinem Ehemann nach 22 Jahre Ehe trennen, da er mich immer wieder schlägt und ist sehr aggressiv. Ich bin mit meinen Nerven am Ende und halte es nicht mehr mit diesen Mann aus. Er sagt immer, dass ich ohne ihn verloren bin, da ich nie gearbeitet habe. Kann mir jemand sagen, ob ich Chancen haben kann wenn ich diesen Mann verlasse? Ich habe sogar jetzt ein Attest von Doktor gestern geholt, weil ich nicht mehr kann. Ich fahre zu meine Tochter nach Berlin für 4 Wochen um mich zu erholen, sie erwartet mich. Wie soll ich am besten machen. Bekomme ich Unterhaltsgeld?
Danke euch im Voraus,



<Signatur entfernt.>
 
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  • #2
Ja, du bekommst Trennungsunterhalt, nach der Scheidung sicherlich auch nachehelichen Unterhalt, zudem Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich usw. Schau mit deiner Tochter mal im Internet und informier dich. Hier ist das falsche Forum dazu. Schau nach Interessensverbände Unterhalt oder lass dich von einem RA beraten.
 
  • #3
Es wird dir psychisch auf jeden Fall besser gehen, als jetzt, und finanziell möglicherweise auch.

Alles, was ihr in den 22 gemeinsamen Ehejahren erwirtschaftet habt, wird durch 2 geteilt!
Außerdem wird er dir Unterhalt zahlen müssen, denn in deinem Alter verlangt kein Richter mehr von dir, eine Arbeit aufzunehmen, egal, ob du krank bist, oder nicht.
In der Ehe mit ihm hast du dir auch einen Teil seiner Rente gesichert.


Hole dir Rat bei einem Anwalt für Familienrecht, er weiß Genaueres.
 
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  • #4
Liebe FS,

du hast nie vor der Heirat mit 41 Jahren gearbeitet? Wovon hast du den früher gelebt? Mir scheint du bist eine unselbständige und naive Frau geblieben.

Bist du nie auf die Idee gekommen, dass es Beratungsstellen für solche Frauen wie dich gibt? Notfalls kannst du auch in ein Frauenhaus gehen. Dort wird man dir erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast und was du tun musst. Du wirst ein straffes Programm vor dir haben und dir sicherlich auch therapeutische Hilfe holen müssen, weil du anscheinend nicht in der Lage bist, dein Leben wie eine reife Erwachsene zu führen.

Übrigens, ich lebe in Berlin. Nutze die 4 Wochen Aufenthalt hier und lass dich hier beraten. Dafür gibt es sehr viele Möglichkeiten, oft anonym und kostenlos. Aber du musst dir gleich nach deiner Ankunft einen Termin besorgen, weil man oft nicht schnell genug einen Termin bekommt.

w
 
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  • #5
Solange ihr nicht geschieden sind, bekommst Du Trennungsunterhalt, dann habt ihr 22 Jahre eine Zugewinngemeinschaft gehabt, d.h. alles, was ihr erwirtschaftet habt, wird geteilt.
Außerdem muss er Dir für die zeit der Ehe, sofern ihr Kinder hattet die Hälfte seiner Rente zuteil werden lassen, ob ihm das nun passt oder nicht. Zugewinn, Versorgungsausgleich usw...
Hol Dir doch mal bei einer Anwältin einen Erstberatungstermin - kostet um die 180-200 Euro und nimm die letzten Steuerunterlagen mit (letzte 5 Jahre).
Mach mal ne Vermögensaufstellung, sammle alles zusammen, was Du finden kannst und bereite Dich auf den Absprung vor.
Nix Frauenhaus. Du stehst nicht ohne da - deswegen gibt es ja Gesetze. Ihr habt es einvernehmlich so gehandhabt, dass Du nicht gearbeitet hast. Das muss er nun mittragen.
 
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  • #6
Liebe Threaderöffnerin,

Du warst lange in einer unglücklichen Ehe und hast niemals Pläne für Deinen Absprung gemacht ?

Nie eine Ausbildung, Umschuldung und nicht wenigstens Halbtagsjobs ?

Warum nicht ?

Bewirb Dich beim Personaldienst. Da bekommst Du wenigstens ein kleines Gehalt bis zur Rente und dann schau wieviel Rente Dir aus der ehe zustehen und von den Jahren früher.

Soviel Sorglosigkeit werde ich wohl nie verstehen können.
 
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  • #7
Hallo FS

Wie kannst du nur mit 63 Jahren so naiv sein?

Natürlich bekommst du Trennungsunterhalt,nachehelichen Unterhalt und den Zugewinnausgleich.
Dir wird es besser gehen als jetzt,vor allem seelisch.

w59
 
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  • #8
Liebe FSin,

natürlich bekommst du Trennungsunterhalt (3/7 seines Nettoeinkommens wenn er noch berufstätig ist, wenn er Rentner ist bekommst du die Hälfte seiner Rente, grob gerechnet. Deine eigene Rente, falls du eine erhälst wird gegen gerechnet).
Ausserdem erhälst du nachehelichen Unterhalt, ebenso Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt falls du nach der Scheidung nicht mehr bei ihm mit krankenversichert bist.
Das muss jedoch alles der Anwalt für dich beantragen. Nehme dir einen versierten Anwalt für das Familienrecht und bringe zum Termin alle wichtigen Unterlagen mit.
1) Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate (Kopien)
2) Policen Lebensversicherungen, falls vorhanden, usw.
3) Sparbücher, sonstige Geldanlagen, usw. Alles in Kopie.
Mache eine komplette Vermögensaufstellung für den Anwalt. Wichtig ist auch wie hoch dein und sein Vermögen bei Beginn der Ehe war. Das solltest du nachweisen können. Mit diesen Anfangszahlen wird der Zugewinn am Ende der Ehe berechnet.
Du solltest jetzt überlegt handeln und deinen Mann von deinen Trennungsabsichten erst dann in Kenntnis setzen wenn du beim Anwalt warst. Auf jeden Fall solltest du alle wichtigen Unterlagen sichern ohne sein Wissen! Bevor du nach Berlin reist!
Ich drücke dir die Daumen für eine bessere Zukunft. Du schaffst das.
 
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  • #9
Dazu fragst du am besten erst mal einen Anwalt für Familienrecht, der sagt dir, welche Schritte du als nächstes Unternehmen musst und an welche Ämter du dich wenden sollst, um diverse Unterstützungen zu beantragen. Auch wenn du beispielsweise nie gearbeitet hast, steht dir immer noch eine Grundversorgung zu und mit Ehe und Kinder sowieso noch ein bisschen mehr als jemand, der ganz alleine ist. Für deinen Mann sieht es eher schlecht aus. Er wird einen Batzen an dich abdrücken müssen. Geschieht ihm allerdings ganz recht, wenn er ein aggressiver Schläger ist.
 
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  • #10
Liebe FS,
Du klingst extrem unwissend und so kann man Dir nur raten, Dir eine gute Anwältin für Familienrecht zu nehmen - es gibt Beratungsstellen, die Dir helfen echte Profis zu finden. Ich hoffe Deine Tochter ist etwas plietscher und hilft Dir bei der Angelegenheit - nicht nur bei der Erholung. Dein ärztliches Attest nützt Dir im Schediungsverfahren nichts, es motiviert höchstens Dich selber, als Zeichen, dass es mit dem Mann so nicht weitergeht.

Bevor Du Deinem Mann was von deinen Trennungsabsichten erzählst, mach eine Aufstellung aller Konten, Lebensversicherungen, Einkommens- oder Rentenbescheide. Du musst die Informationen haben, freiwillig gibt er sie Dir später wohl nicht mehr. Vom in den 22 Ehejahren gebildeten Vermögen hast Du einen Anspruch auf 50%. Was er vorher hatte, Vermögen, Rentenansprüche - darauf hast Du keine Ansprüche, genauso wenig, wie er etwas aus der Zeit vor Eurer Ehe von Dir bekommen kann.

Die rechtliche Situation ist eindeutig: abhängig von der Höhe des Einkommens Deines Mannes hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Er hat einen Selbstbehalt - dieser wird zuerst befriedigt, erst dann kommst Du.
Reicht sein Einkommen nicht, um Dir einen Unterhalt zu zahlen, von dem Du leben kannst, dann bist Du eben auf Sozialhilfe/Wohngeld angeweisen. So ist das, wenn eine Frau meint, sie kann ohne Arbeit leben. Außerdem bekommst Du für 22 Jahre Rentenpunkte von seinem rentenkonto übertragen. Die Rente wird Dir gezahlt, wenn Du das gesetzliche Rentenalter erreicht hast. Beantragst Du die Rente früher, was Du wegen Deines Alters kannst, wird sie lebenslang gekürzt.

Wenn Dein Mann bereits Renter ist, dann werden für die 22 Ehejahre Rentenpunkte von seinen Rentenkonto abgezogen und Dir gutgeschrieben, d.h. er bekommt zukünftig weniger Rente. Für 22 Ehejahre die Hälfte seiner Rentenpunkte ist definitiv nichts, wovon Du ohne zusätzliche Sozialleistungen leben kannst. Sofern er es zahlen kann, hast Du Anspruch auf nachehlichen Unterhalt, aber wie gesagt, erst kommen seine Bedürfnisse auf dem Level seiner Freibeträge.

Grundsätzlich: in Deiner Situation wird es wirtschaftlich für Euch beide schwierig, wenn er ein Durchschnittsverdiener ist, der in den 22 Jahren auch kein großes Vermögen ansammeln konnte - es sei denn er ist irgendein Vorstandsvorsitzender oder Politiker mit einer exorbitanten Altersversorgung.

Du hast erst mit 41 geheiratet und schreibst, dass Du nie gearbeitet hast. Auch wenn Du ihm vorher die Hausfrau gegeben hast - diese Zeiten gelten nicht bei der Scheidung.
 
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  • #11
Mod: FS
Liebe FS,

du hast nie vor der Heirat mit 41 Jahren gearbeitet? Wovon hast du den früher gelebt? Mir scheint du bist eine unselbständige und naive Frau geblieben.

Bist du nie auf die Idee gekommen, dass es Beratungsstellen für solche Frauen wie dich gibt? Notfalls kannst du auch in ein Frauenhaus gehen. Dort wird man dir erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast und was du tun musst. Du wirst ein straffes Programm vor dir haben und dir sicherlich auch therapeutische Hilfe holen müssen, weil du anscheinend nicht in der Lage bist, dein Leben wie eine reife Erwachsene zu führen.

Übrigens, ich lebe in Berlin. Nutze die 4 Wochen Aufenthalt hier und lass dich hier beraten. Dafür gibt es sehr viele Möglichkeiten, oft anonym und kostenlos. Aber du musst dir gleich nach deiner Ankunft einen Termin besorgen, weil man oft nicht schnell genug einen Termin bekommt.

w
Ich hatte meine erste ehe mit 3 Kinder gehabt und mein erster Mann wollte das ich zuhause bleibe und für die Kinder immer da zu sein, deshalb konnte ich nie arbeiten gehen, ich habe damals versucht zu arbeiten, aber wegen den Kinder ging es leider nicht, fleißig war ich schon immer aber was sollte ich den machen wenn man Kinder zu erziehen hat.Und der jetzige Ehemann wollte das ich weiter zuhause bleibe um alles in den Haushalt machen bis er eine andere die junger ist als ich gefunden hat und mich extra terrorisiert ... Ist dass das Leben? Heul!
 
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  • #12
Liebe FSin,

natürlich bekommst du Trennungsunterhalt (3/7 seines Nettoeinkommens wenn er noch berufstätig ist, wenn er Rentner ist bekommst du die Hälfte seiner Rente, grob gerechnet. Deine eigene Rente, falls du eine erhälst wird gegen gerechnet).
Ausserdem erhälst du nachehelichen Unterhalt, ebenso Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt falls du nach der Scheidung nicht mehr bei ihm mit krankenversichert bist.
Das muss jedoch alles der Anwalt für dich beantragen. Nehme dir einen versierten Anwalt für das Familienrecht und bringe zum Termin alle wichtigen Unterlagen mit.
1) Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate (Kopien)
2) Policen Lebensversicherungen, falls vorhanden, usw.
3) Sparbücher, sonstige Geldanlagen, usw. Alles in Kopie.
Mache eine komplette Vermögensaufstellung für den Anwalt. Wichtig ist auch wie hoch dein und sein Vermögen bei Beginn der Ehe war. Das solltest du nachweisen können. Mit diesen Anfangszahlen wird der Zugewinn am Ende der Ehe berechnet.
Du solltest jetzt überlegt handeln und deinen Mann von deinen Trennungsabsichten erst dann in Kenntnis setzen wenn du beim Anwalt warst. Auf jeden Fall solltest du alle wichtigen Unterlagen sichern ohne sein Wissen! Bevor du nach Berlin reist!
Ich drücke dir die Daumen für eine bessere Zukunft. Du schaffst das.
Ich danke euch allen,die hier geschrieben haben, es hat sehr geholfen, hab Mut von euch bekommen und werd ich genau so machen wie oben geschrieben steht.
Noch was als ich geheiratet habe,hatte mein Mann nur schulden gehabt (über 20.000 damals DM) mit dem Geld was ich v. ex Mann bekommen habe, habe ich alle seine Schulden, also alle Kredite was er noch offen hatte abbezahlt und sogar eine Lebensversicherung was ich noch hatte gekündigt damit wir keine schulden in d. ehe haben...wie dumm war Ich damals...und jetzt steh ich da ohne nichts...heul
[mod]
 
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  • #13
Du musst die Entscheidung durchziehen und danach ergibt sich auch das Finanzielle. In Deutschland sind alle versorgt, zur Not vom Sozialsystem, nimm dir einen Anwalt, der soll alles für dich regeln. Du machst dir selbst was vor und du schadest vor allem deiner Gesundheit, und diese ist unbezahlbar, wenn du noch länger mit diesem Mann zusammen bleibst. Keinen Tag länger und keine Ausreden mehr suchen. Eine Trennung ist immer möglich und manchmal, so wie bei euch, auch unbedingt nötig, du hast schon viel zu lange gewartet.
 
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  • #14
Ich hatte meine erste ehe mit 3 Kinder gehabt und mein erster Mann wollte das ich zuhause bleibe ....
Und der jetzige Ehemann wollte das ich weiter zuhause bleibe um alles in den Haushalt machen ...
Ist dass das Leben? Heul!

Liebe FS,
dann solltest Du eigentlich wissen, wie Scheidung geht.
Aus der ersten Ehe hast Du Rentenansprüche für die 3 Kinder und ebenfalls Rentenansprüche für diese Ehejahre, in denen Du ja auch Hausfrau warst. Beide Ehen und die Kinderzeiten müssten für eine Rente knapp über der Grundversorgung reichen.
Nun hängt es von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deines Noch-Mannes ab, ob er Dir noch Unterhalt zahlen kann und muss oder ob Du mit der Minirente leben musst.

Es ist die Dummheit und Bequemlichkeit der Frauen, dass sie meinen, es sei heutzutage noch ein Fulltimejob, den Haushalt zu machen. Eine Hausfrau hat nicht ansatzweise den Leistungsdruck wie im Beruf und besser ist es, wenigstens Teilzeit zu arbeiten sowie den Mann angemessen an der Hausarbeit zu beteiligen, als das Risiko einzugehen, in so eine Situation zu rutschen. Das gilt übrigens nicht nur für den Fall der Scheidung, sondren auch für einen Unfall des Partners, der seine Erwerbsfähirgkeit verlieren kann, sowie frühe Verwitwung. Das ist ebenfalls Armutsrisiko für Frauen, die die Erwerbsarbeit scheuen.
Wie Männer damit umgehen, wenn die Frau sich in solche Abhängigkeit begibt, erlebst Du ja gerade. Da kann man Dir auch nicht mehr raten, es doch irgendwie auszuhalten. Du musst gehen und die wirtschaftlichen Konsequenzen tragen.

Es ist nicht das Leben, es ist Dein Leben, für das Du Dich entschieden hast - zweimal den gleichen Fehler: Dich Männern wirtschaftlich auszuliefern und zu sehen, dass Du die Ehe nicht aufrecht erhalten kannst. Das kannst Du durchaus zum heulen finden, ändern tut das aber nichts.
 
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  • #15
Und der jetzige Ehemann wollte das ich weiter zuhause bleibe um alles in den Haushalt machen bis er eine andere die junger ist als ich gefunden hat und mich extra terrorisiert ... Ist dass das Leben? Heul!

Liebe FS, jeder Frau ist ihr Glückes Schmied. Auch du. Dich hat keiner gezwungen zu Hause zu bleiben, oder?

Du bist doch keine Sklavin, die keine Macht über ihr eigenes Leben hat.

Ja, so ist Leben, wenn man sich frembestimmen lässt. Hast du nie überlegt, warum andere Frauen das anders als du hinbekommen haben?

w50, der es nie so ergangen ist und es nie so ergehen wird
 
  • #16
Die FS hat eine große Schwäche: Sie tut schier Alles, was ihre Männer von ihr verlangen.
Und merkte bisher nicht, daß sie m.o.w. egoistisch ausgenutzt wurde.

z.B. nicht arbeiten gehen dürfen = damit sie voll und ganz als kostenlose Haushälterin für den Mann / für die Familie da ist.
Er sagt immer, dass ich ohne ihn verloren bin, da ich nie gearbeitet habe.
Falsch. Das ist längst nicht mehr. Unser Sozialsystem ist auch auf diese Fälle vorbereitet.
Es ist ein Vorteil, daß die FS mit diesem Mann verheiratet ist.

Nun ist es so schlimm geworden, daß sie sich endlich dagegen wehrt.
Dabei sollte sie bleiben. Und sich nicht von diesem Mann umstimmen lassen.
Denn wer Gewalt antut, der liebt nicht (mehr).
 
  • #17
Liebe Leute, nun hackt nicht noch zusätzlich auf der FS herum, das bringt doch Nichts.

Als ich ein Mädchen war - und ich bin mehr als zehn Jahre jünger als die FS - wurden bei uns auf dem Land immer noch die Mädchen nach der Maßgabe "Du heiratest doch eh" erzogen - und der Sohn mit den schlechten Noten durfte Abitur machen.

Passiert ist passiert, die Frau muss jetzt schauen, dass sie aus der Gewalt herauskommt.

Liebe FS, könnten Deine erwachsenen Kinder Dir bei der Suche nach einer Wohnung helfen? Vielleicht möchtest Du auch in der Nähe eines Kindes wohnen, das Dich dann ein wenig unterstützen könnte?

Aber bitte versuch wirklich, so schnell wie möglich Dich alleine zu Recht zu finden. 63 ist kein Alter, da kannst Du noch etwas anfangen mit Dir. Häng Dich jetzt nicht nur an die Kinder - selbst ist die Frau!
Viel Glück!
 
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  • #18
Hier nochmals Gast 7

Liebe FSin,

nun haben wir bereits einige weitergehende Informationen von dir. Lasse dir von einigen Postern hier kein schlechtes Gewissen einreden, weil du nicht berufstätig warst. Du hast einen Haushalt geführt und dazu 3 Kinder erzogen. Das ist ein Fulltimejob! Viele Frauen schaffen es heutzutage nicht einmal mehr ein einziges Kindle in die Welt zu setzen!
Zudem sei an dieser Stelle zu erinnern, dass bis 30. 06. 1976 das alte Scheidungsrecht massgebend war und Frauen bis dahin nur mit "Erlaubnis" des Ehemannes berufstätig sein durften! Außerdem bestand trotz Berufstätigkeit die Verpflichtung der Frau, den Haushalt nicht zu vernachlässigen! Dieser Frauendiskriminierende Passus wurde mit Einführung des neuen Ehe-und Scheidungsrechts ersatzlos gestrichen. Insofern trifft die FSin keine Schuld daran, dass sie eben nicht berufstätig war.

Du solltest jetzt höllisch aufpassen wie du weiter vorgehst, um dein Scheidungsbegehren in die Wege zu leiten. Du hast deinem Mann die Schulden bezahlt. War das vor der Eheschliessung oder nach der Hochzeit? Wenn du das vor der Hochzeit gemacht hast, dann ist dein Geld leider verloren. Wenn du seine Schulden erst nach der Hochzeit bezahlt hast, bekommst du im Rahmen des Zugewinnausgleichs alles zurück! Also, es ist wichtig zu belegen wieviel Geld du in die Ehe eingebracht hast. Ich hoffe du verfügst noch über entsprechende Unterlagen.

Nochmals, unternehme nichts ohne Rücksprache mit deinem Anwalt. Notiere dir alle Fragen die du an ihn hast. Frage ihn z. B. wie du es verhindern kannst, dass dein Gemahl die Konten leer räumt wenn er von deinem Scheidungsantrag Kenntnis erlangt! Deshalb ist es wichtig, dass du bereits jetzt die Vermögensstände prüfst und belegst - ohne sein Wissen natürlich!

Sollte dein Nochmann erneut gewaltätig werden dann zögere nicht und rufe die Polizei zu deinem Schutz! Das bewirkt bei manchen Schlägern Wunder! Sie werden dich plötzlich ernst nehmen und nicht mehr anfassen! Sei mutig und gleichzeitig auf der Hut vor seinen Gewaltexzessen.
Suche dir bereits jetzt eine Wohnung, eröffne dir ein eigenes Girokonto (wegen Unterhalt) und gehe ihm aus dem Weg um eine Eskalation zu vermeiden. Ich würde ihm keinesfalls meine neue Adresse mitteilen! Vorsichtshalber! Manche Männer laufen Amok, wenn sie verlassen werden.
Sei vorsichtig!!
 
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  • #19
mit dem Geld was ich v. ex Mann bekommen habe, habe ich alle seine Schulden, also alle Kredite was er noch offen hatte abbezahlt und sogar eine Lebensversicherung was ich noch hatte gekündigt damit wir keine schulden in d. ehe haben...wie dumm war Ich damals...und jetzt steh ich da ohne nichts...heul

Oh je - schlimmer geht nicht. Da hat der Anwalt zu tun. Theoretisch könntest Du das Geld zurück bekommen - wenn er es hat. Niemand wird ihn verpflichten, einen Kredit aufzunehmen, damit er Dir das zurückzahlen kann. Und warum auch - 20.000 DM sind ein geringer Eigenanteil dafür, dass er Dich 22 Jahre ernährt und für Deine Krankenversicherung gesorgt hat.
 
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  • #20
Ich bin fast so alt wie die FS und obwohl ich selbst bis auf 2 Jahre Babyzeit immer berufstätig war, kenne ich genug Männer, die es erwarten, dass ihre Frauen zu Hause bleiben. Das haben sie von ihren Eltern so gelernt und setzen das auch durch. Es ist leicht zu sagen, dass sie ja arbeiten hätte können, aber manche Männer üben einen permanenten Druck aus und da ist es nicht so einfach, sich durchzusetzen. Natürlich war die FS schwach, aber nur schwache Menschen lassen sich eben so manipulieren. Es bringt nichts, ihr nun noch eine zusätzliche Schuld zuzuschreiben.

Was nun die eigentliche Frage angeht: Natürlich hat sie das Recht auf 50 % des Vermögens und auf den Rentenausgleich. Wenn sie Glück hat, dann hat sie seine alten Schulden auch erst abgezahlt, als sie verheiratet waren, dann ging sie eben mit diesem Vermögen in die Ehe und kann dieses Geld auch wieder aus der Ehe mitnehmen, ähnlich wie ein Haus, das man vor der Ehe besessen hat. Schwierig könnte nur sein, dies zu beweisen.
Auf jeden Fall sollte sie mal alle Daten sichern, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Gehaltsbescheinigungen bzw. Rentenbescheid usw. kopieren und dann sofort zum Anwalt gehen. Wenn z.B. der Mann die alleinige Kontoverfügung hat, besteht die Gefahr, dass er das Konto leerräumt und dann muss das Geld erst eingeklagt werden.
Also gleich ab zum Anwalt und beraten lassen. Es kann nur noch besser werden.
 
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  • #21
Da hat der Anwalt zu tun. Theoretisch könntest Du das Geld zurück bekommen - wenn er es hat. Niemand wird ihn verpflichten, einen Kredit aufzunehmen, damit er Dir das zurückzahlen kann. Und warum auch - 20.000 DM sind ein geringer Eigenanteil dafür, dass er Dich 22 Jahre ernährt und für Deine Krankenversicherung gesorgt hat.

Allerdings wird doch die Fordeurng mit der Scheidung betitelt und somit vollstreckungsfähig - ist doch großartig, dem Penner als großen Showdown noch den Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken! Verdient hätte er es auf jeden Fall. Vielleicht bevorzugt er ja die Kreditlösung angesichts der Alternative freiwillig. Der wiederum sowieso durch ihn getilgt hätte werden müssen... Mit ihrem Geld seine Schulden bezahlen, sie von der Arbeit abhalten und dann damit unter Druck setzen? Das Allerletzte!

Von daher finde ich deine Ansicht oben ehrlich gesagt relativ Banane - wenn die Ehepartner entscheiden, dass ein Ehegatte den Haushalt übernimmt, dann bringt eben der andere das Geld nach Hause. Das hat mit "durchfüttern" nichts zu tun. Meins wäre es auch nicht, aber meinst du nicht, das sollte jeder für sich selbst entscheiden? In keinem Fall gibt es das Recht, der Fragestellerin etwas vorzuwerfen!

Liebe Fragestellerin, du schaffst das - lass dich beraten und geh auf jeden Fall zum Familienanwalt. Der wird dich auch beraten, was du aus der Ehe noch rausholen kannst. im Übrigen würde ich auf jeden Fall Strafanzeige wegen der Gewalttaten erstatten!! Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Mach das aber erst, wenn du sicher in einer eigenen Wohnung bist. Könnte mir vorstellen, dass er sich etwas drüber ärgern wird. Auch wenn er evtl., wegen Mangel an Beweisen (außer du hast eventuell Befunde aus dem Krankenhaus etc) nicht verurteilt werden sollte, so wird ihn die ganze Sache auf jeden Fall nerven und fürs Image ist es auch nicht gerade gut. Und ein paar schlaflose Nächte werden ihm auf jeden Fall beschert.

Alles Gute für deine Zukunft!

Und, wie die Vorredner schon gesagt haben - alles sichern, und zwar so, dass er es nicht merkt und die kopierten Unterlagen auch nicht findet (!). Evtl zu deiner Tochter mitnehmen und dort verwahren, wenn du ein gutes Verhältnis zu ihr hast und ihr vertrauen kannst, dass sie dicht hält und die Unterlagen nicht verschwinden!
 
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  • #22
Ich habe mich auch mit 60 Jahren von meinem Mann scheiden lassen, weil ich mir gesagt habe, den Rest meines Lebens will ich endlich in Ruhe und ohne Schläge verbringen. Auch ich hatte Angst wie es weittergeht. doch es ging sogar sehr gut. Nimm Dir einen guten Rechtsanwalt, es lohnt sich. Dein Mann wird voll für deinen Unterhalt zahlen müssen. -Mein Ex zahlt nun voll bis ich 72 Jahre alt bin-. Du brauchst nicht mehr arbeiten gehen in Deinem Alter. Doch dafür soll Dein Anwalt sich einsetzen beim Gericht. Leite zusammen mit dem Rechtsanwalt die Trennung ein während Du bei Deiner Tochter bist. Falls er dich dann bedroht, schalte die Polizei ein und mach sofort eine Anzeige. Du bekommst Polizeischutz. Nimm allles von zuhause mit, was Dir gehört auch Ausweise, Arztzeugnisse. Kopiere sämtliches Bankontoauszüge einfach alles, welches für Dich wichtig ist als Beweis bei einer Scheidung. Falls ihr ein gemeinsames Konto habt, hebe ruhig einen grösseren Betrag davon ab, denn Du brauchst das Geld für Anwalt und den Lebensunterhalt bei Deiner Tochter. (Er wird das gemeinsame Konto so oder so räumen, wenn er merkt, dass nun Schluss ist). Ich an Deiner Stelle würde nicht mehr dorthin zurückkehren, sondern das Ganze durchziehen und dann von Deiner Tochter aus eine Wohnung suchen.

Du wirst sehen, wenn Du alles hinter Dir hast, wird eine Zeit kommen, indem alles was er Dir angetan hat, wieder in Dir hochkommt. Doch das brauchtst Du, um verarbeiten zu können, und dann wirst du Dich fragen, warum Du nicht schon viel früher von ihm gegangen bist und Deine schönsten Jahre so vertan hast.

Nochmals schone diesen Typen ja nicht, damit Du später ein besseres sorgenfreies Leben hast.
Der soll nun ruhig zahlen für das was er Dir angetan hat.

Ich wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Alles Liebe und Gute
 
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  • #23
Liebe Threaderöffnerin,

Du warst lange in einer unglücklichen Ehe und hast niemals Pläne für Deinen Absprung gemacht ?

Nie eine Ausbildung, Umschuldung und nicht wenigstens Halbtagsjobs ?

Warum nicht ?

Bewirb Dich beim Personaldienst. Da bekommst Du wenigstens ein kleines Gehalt bis zur Rente und dann schau wieviel Rente Dir aus der ehe zustehen und von den Jahren früher.

Soviel Sorglosigkeit werde ich wohl nie verstehen können.

Du hast ja keine Ahnung, das ist wohl das Schlechteste was du der FS anraten kannst. Mit 61 Jahren sich beim Personaldienst melden! Zudem ein solches A.. noch schonen vor dem bezahlen?
Nein, die Fs soll ja nichts suchen, der soll zahlen, schon alleine was er der FS mit Schlägen angetan hat!
 
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  • #24
Allerdings wird doch die Fordeurng mit der Scheidung betitelt und somit vollstreckungsfähig - ist doch großartig, dem Penner als großen Showdown noch den Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken! Verdient hätte er es auf jeden Fall. Vielleicht bevorzugt er ja die Kreditlösung angesichts der Alternative freiwillig. Der wiederum sowieso durch ihn getilgt hätte werden müssen... Mit ihrem Geld seine Schulden bezahlen, sie von der Arbeit abhalten und dann damit unter Druck setzen? Das Allerletzte!

Der Tipp, sich beim schlagenden Ehemann finanziell schadlos zu halten, taugt nur etwas, wenn dort was zu holen ist. Nur dann wird er Interesse haben, das ggfs. durch einen Kredit abzuwehren. Den bekommt er nur, wenn er ein entsprechendes Einkommen hat. Jeder, der im Wirtschaftleben aktiv ist, weiß dass im Alter das Einkommes eher sinkt als steigt und somit die Ausssichten auf einen Kredit gering werden. Die FS hat die körperlichen Übergriffe als einzigen Ansatzpunkt, ihn richtig unter Feuer zu nehmen. Ich kann ihr nur raten, dass auszunutzen (Anzeige), um ihm was abzupressen, wenn denn von ihrem Geld noch was zurück zu holen ist.

Ich finde die Annahmen über seine Vermögenssituation optimistisch bis unrealistisch, wenn die FS schon zu Beginn der Ehe seine Schulden tilgen musste. Das klingt nicht nach einem wirtschaftlichen Erfolgsmodell, eher nach einem erfolglosen charakterschwachen Abzocker, der eine Wiederholung mit anderer Frau versucht, die ihn wieder aus der finanziellen Bredouille herausholt. Er hat Erfahrung mit diesem Modell und es gibt zu viele Frauen, die sich lieber eine Partnerschaft mit einem schlechten Mann erkaufen, statt ihr Leben eigenverantwortlich zu führen.

Es gibt einen Mann, der Forderungen stellt und eine Frau, die sich fügt, weil es erst mal bequemer ist. Die FS ist mit Scheidungserfahrung in den frühen 90ern in ihre 2. Ehe gegangen. Damals gab es jede Menge Information, dass eine Ehe scheitern kann und Frauenfür sich selber sorgen müssen. Das wusste frau auch 1990, wenn sie es wissen wollte. Insofern richtet sich die Aufforderung zur Übernahme der Eigenverantwortung gegen ihr "heul.."

Jede Frau, die in jungen Jahren langfristig Rolle der unverheirateten Geliebten an der Seite eines älteren wohlhabenden Mannes übernimmt, sollte sich diese Folgen im Alter genau ansehen - sie hat keine Ansprüche
Das gilt auch für junge Frauen, die sich aufs Hausfrausein beschränken, wie auch für Frauen, die in den mittleren Jahren asl Hausfrau in eine Zweitehe steuern. Die eigene wirtschaftliche Absicherung ist Pflicht. Ein Mann, der eine Hausfrau haben will, muss ihr eine eigene Altersversorgung aufbauen - darauf sollte Frau bestehen. Kein Mann wird ihr das eigenständig nachtragen. Bleiben sie zusammen, profitieren sie beide von höheren Einkünften im Alter. Wenn nicht, hat sie eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit.
 
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  • #25
Du wirst Rentnerarbeit machen müssen! Egal ob du krank bist oder nicht - außer du bist Schwerbehindert oder psychisch krank, dann wirst du dich an den Staat wenden müssen. Wenn du dich von den Einnahmen deines Ex-Mannes abhängig machst, dann bist du ja wieder abhängig. Dann kannst du gleich bei ihm bleiben! Woher willst du wissen, ob dein Mann in 5,10 oder 20 Jahren noch für dich zahlen kann? Er könnte auch alles verlieren, arbeitslos werden oder sterben (oder selber pflegebedürftig werden, ins Heim müssen, wofür er sein ganzes Geld braucht). Sich auf dauerhafte Unterhaltszahlung zu verlassen könnte brenzlig werden. Eines Tages ist das Geld aufgebraucht oder der Mann weg. Dein Mann ist also keine zuverlässige Einnahmequelle. Trotzdem kann man auch als Hausfrau leben. Aber du musst dich irgendwo um dich selber kümmern können. Dein Mann ist keine gute Alternative. Überhaupt müsste er so viel haben, um etwas davon abgeben zu können. Und seine Ausgaben kann man schnell mal erhöhen, damit man nichts abdrücken muss.
 
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  • #26
Du wirst Rentnerarbeit machen müssen! Egal ob du krank bist oder nicht - außer du bist Schwerbehindert oder psychisch krank, dann wirst du dich an den Staat wenden müssen. Wenn du dich von den Einnahmen deines Ex-Mannes abhängig machst, dann bist du ja wieder abhängig. Dann kannst du gleich bei ihm bleiben! Woher willst du wissen, ob dein Mann in 5,10 oder 20 Jahren noch für dich zahlen kann? Er könnte auch alles verlieren, arbeitslos werden oder sterben (oder selber pflegebedürftig werden, ins Heim müssen, wofür er sein ganzes Geld braucht). Sich auf dauerhafte Unterhaltszahlung zu verlassen könnte brenzlig werden. Eines Tages ist das Geld aufgebraucht oder der Mann weg. Dein Mann ist also keine zuverlässige Einnahmequelle. Trotzdem kann man auch als Hausfrau leben. Aber du musst dich irgendwo um dich selber kümmern können. Dein Mann ist keine gute Alternative. Überhaupt müsste er so viel haben, um etwas davon abgeben zu können. Und seine Ausgaben kann man schnell mal erhöhen, damit man nichts abdrücken muss.

Sie bekommt aber Rentenansprüche übertragen und die bleiben, egal ob der Mann stirbt oder sein Geld versäuft.
Sie bekommt mindestens die Hälfte des Vermögens (soweit vorhanden), das kann er dann auch nicht mehr verprassen.
Wenn er schon in Ruhestand ist, bekommt sie eben keinen Unterhalt sondern die Rentenpunkte und das ist viel besser und sicherer.
 
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  • #27
Vorredner,

ein arbeitsloser Ex nützt dir gar nichts.Über Vermögen verfügen nur wenige so üppig dass die Ex davon alimentiert wird bis in den Tod.

Die Rentenpunkte "sicher"-
das ist es aber nur falls er eine Rente hat die alte Beamtenpension erreicht.
Viele Männer haben nicht genug Rente z.B. gescheitert Selbständige, die ihre
private Vorsorge anderweitig aufbrauchen mussten bzw heute sogar per Gesetz müssen. Oder Ostrentner. Schon heute haben die mit brüchiger Erwerbsbiographie zu wenig für zwei flotte Ruheständler.

Haut er über die bundesdeutsche Grenze mit einer feschen Nachbarländerin ab kannst du auch Probleme kriegen. Viele entziehen sich ja auch dem Familienunterhalt dauerhaft.

Dass Frauen für sich selbst sorgen sollen gehört ins GG dieses Landes.
 
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  • #28
Vorredner,

ein arbeitsloser Ex nützt dir gar nichts.Über Vermögen verfügen nur wenige so üppig dass die Ex davon alimentiert wird bis in den Tod.

Die Rentenpunkte "sicher"-
das ist es aber nur falls er eine Rente hat die alte Beamtenpension erreicht.
Viele Männer haben nicht genug Rente z.B. gescheitert Selbständige, die ihre
private Vorsorge anderweitig aufbrauchen mussten bzw heute sogar per Gesetz müssen. Oder Ostrentner. Schon heute haben die mit brüchiger Erwerbsbiographie zu wenig für zwei flotte Ruheständler.

Haut er über die bundesdeutsche Grenze mit einer feschen Nachbarländerin ab kannst du auch Probleme kriegen. Viele entziehen sich ja auch dem Familienunterhalt dauerhaft.

Dass Frauen für sich selbst sorgen sollen gehört ins GG dieses Landes.

Ja, glaubst du, dass dann mehr Geld da wäre, wenn sie sich nicht scheiden lassen würde?
Wenn wirklich nichts da ist, dann bekommt die FS H4 und davon kann sie immer noch besser leben als mit einem schlagenden Ehemann.
Wir wissen aber nicht, wieviel ihr Mann verdient hat, wieviel Rentenpunkte er hat usw.
Also alles nur Spekulation. Aber bleiben muss sie nicht, das steht fest und verhungern muss sie auch nicht.
 
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  • #29
Zu erst danke ich euch allen, ihr habt mir Mut gemacht als ich so unten war und ich habe es geschafft einen Termin b d Familienrecht Antwalt zu bekommen. Ich habe schon mein Mann verlassen den er hat versucht mich wieder zu schlagen und bin raus gerannt und ich wohne nicht mehr zuhause, bin auf der Suche nach eine Wohnung bist dann werde ich bei meine Kinder wohnen. Er verdient mehr als 2.400 € in Monat netto. Mir ist wichtiger das ich mich erhole das mir besser seelisch geht, Das ich nicht mehr heule und Angst zustände bekomme den die Wunden Sint sehr tief pregniert bei mir...Geld ist nicht alles im Leben. Ich grüße euch allen die mich hier geholfen haben, werde mich melden wenn was neues gibt...bis dann..
FS
 
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  • #30
Er verdient mehr als 2.400 € in Monat netto. FS

Liebe FS,
während des Trennungsjahres kannst Du mit 3/7 seines Einkommens rechnen - er liegt mit seinen 4/7 dann immer noch über dem Selbstbehalt.
Nach einem Jahr muss die Steuerklasse gewechselt werden (1 statt 3) und dann wird es für Euch beide deutlich weniger. Er wird dann mit seinen 4/7 am Selbstbehalt langschrammen. Im Internet findest Du Brutto-/Nettorechner und kannst Dir das grob ausrechnen. Das kannst Du bei der Wohnungssuche (Miethöhe) schon mal einkalkulieren.

Der frühstmögliche Scheidungstermin ist in einem Jahr - dann wird kein Richter mehr von Dir erwarten, dass Du mit 64 noch mal einen Job annimmst, um für Deinen Unterhalt selber zu sorgen. Bis zu seinem Renteneintritt wirst Du auf jeden Fall nachehelichen Unterhalt bekommen. Danach hängt es von seiner Altersversorgung ab, ob diese ausreicht, weitere Unterhaltszahlungen an Dich zu leisten.

Sein Einkommen bringt Dir für 22 Jahre Ehe keinen Rentenanspruch, von dem Du gut leben kannst. Du musst Dich selber kranken- und pflegeversichern nach der Scheidung, solange Du keine Rente beziehst. Insoweit solltest Du Dich tatsächlich nach einem 450 €-Job umsehen - ohne wird es sehr knapp.
 
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